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Das Olympische Bildungsmagazin

Fall Pechstein: und noch eine Eilverfügung des Bundesgerichts

LAUSANNE. Hier die taufrische zweite Verfügung des Bundesgerichts im Fall Pechstein, an dieser Stelle wie immer exklusiv im Original – und noch vor allen Nachrichtenagenturen.

Diesmal hat Claudia Pechstein gegen ISU und DESG (sic!) versucht, ihre Teilnahme an den 1500 Metern und am Teamwettbewerb und den dazugehörigen Trainingseinheiten beim Weltcup in Salt Lake City durchzusetzen – und ist abgewiesen worden. Interessant ist vielleicht die Frage: Müssten ihre dann nicht konsequenter Weise auch die Trainingssessions in Berlin verboten werden?

V e r f ü g u n g v om 1 0 . De z emb e r 2 0 0 9

I . z i v i l r e c h t l i c h e Ab t e i l u n g

Bundesrichterin Klett, Präsidentin.

Claudia Pechstein, Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Lucien W. Valloni und Dr. Thilo Pachmann,

gegen

1. International Skating Union,

2. Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V., Deutschland, Beschwerdegegnerinnen.

Internationales Schiedsgericht; Ordre public, Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.

In Erwägung,

dass mit Präsidialverfügung vom 7. Dezember 2009 superprovisorisch angeordnet wurde, dass die Beschwerdeführerin am 11.-13. Dezember 2009 an dem in Salt Lake City stattfindenden 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen teilnehmen darf;

dass die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 9. Dezember 2009 ein Gesuch um Erläuterung und Ergänzung einreichte und den Antrag stellte, die Beschwerdeführerin sei superprovisorisch, ohne Anhörung der Beschwerdegegnerinnen, an die Wettkämpfe und Trainingseinheiten betreffend die Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City vom 11.-13. Dezember 2009 in den Disziplinen 1500 Meter, 3000 Meter und im Teamwettbewerb zuzulassen;

dass die Beschwerdeführerin zur Begründung ihres Erläuterungsantrags vorbringt, es bestehe die Gefahr, dass die Beschwerdeführerin von der Beschwerdegegnerin 1 nicht zum Training (das heisst um sich auf das Rennen vorzubereiten und aufzuwärmen) auf die Eisschnelllaufbahn gelassen werde, sondern nur für das eigentliche Rennen, weil eine Dopingsperre gemäss dem neuen WADA Code 2009 Art. 10.10.1 nicht nur eine Wettkampfteilnahme, sondern auch die Trainingsteilnahme untersage;

dass dem Erläuterungsantrag stattzugeben ist, weil das Bundesgericht beim Erlass der Verfügung vom 7. Dezember 2009 davon ausgegangen ist, dass zur Teilnahme am 3000 Meter Rennen auch die Vorbereitung gehört, soweit sie allgemein üblich ist;

dass dagegen der Antrag auf Ausdehnung der Präsidialverfügung vom 7. Dezember 2009 auf andere Rennen abzuweisen ist, weil jene Verfügung auf einer – nach der Darstellung der Beschwerdeführerin – besonderen Situation und Interessenlage beruhte, die in Bezug auf die anderen Rennen, insbesondere die Teamrennen, eindeutig nicht gegeben ist;

verfügt die Präsidentin:

1. Die Präsidialverfügung vom 7. Dezember 2009 wird wie folgt ergänzt (Ergänzung in fetten Buchstaben):

„Es wird angeordnet, dass die Beschwerdeführerin am 11.-13. Dezember 2009 an dem in Salt Lake City stattfindenden 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen sowie am Training teilnehmen darf, soweit dieses als Vorbereitung auf dieses Rennen dient.

2. Im Übrigen wird der Antrag der Beschwerdeführerin abgewiesen.

3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 10. Dezember 2009
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Präsidentin: Klett

33 Gedanken zu „Fall Pechstein: und noch eine Eilverfügung des Bundesgerichts“

  1. Pingback: Jens Weinreich

  2. Pingback: Roman Baltes

  3. Was wäre wenn…?
    Angeblich sind die Konkurrentinnen wenig begeistert vom Start CPs. Interessant wäre, wenn sich eine Gegnerin (Sympathisantin?) entschließt, nicht gegen CP anzutreten. Was auf den ersten Blick wie ein Boykott aussieht wäre letztendlich eine große Hilfe zum Erreichen eines 8. Platzes zwecks Olympia-Qualifikation…

  4. verstehe ich nicht. ist das nicht furchtbar inkonsequent? wenn sie für 3000m starten darf, weil sie sonst – vorausgesetzt sie bekommt in der hauptsache recht – mit unzumutbaren finanziellen und sportlichen einbußen rechnen muss, gilt das doch wohl auch für das 1500m-rennen, oder nicht?

  5. Pechstein hatte schon mit dem ersten Antrag Starterlaubnis für alle Rennen und Trainingsmaßnahmen erreichen wollen und „insbesondere für 3000 m“. Ist mit dem anderen Teil gescheitert, hat es jetzt nochmal versucht.
    Über alles andere, auch weitere Wettkämpfe, so war gestern irgendwo zu lesen, entscheidet das Bundesgericht, nachdem Stellungnahmen aller Parteien vorliegen, also nicht mehr superprovisorisch.
    Es ging wohl dem Gericht darum, vorläufig die Olympiachance zu erhalten, wegen des wirtschaftlichen Interesses bzw. Schadens.

  6. naja, aber entsteht nicht für jedes rennen ein wirtschaftlicher schaden? nicht mehr ganz so hoch (überhaupt dabei zu sein ist für die sponsoren wahrscheinlich wichtiger als mehrere wettkämpfe statt nur einem zu bestreiten), aber trotzdem. gibts da nicht auch antritts- und siegprämien, etc, pp?

  7. @ mus:

    1) Nur die 3000 Meter macht aus vielfach beschriebenen Gründen absolut Sinn.

    2) Bitte nicht persönlich nehmen: Es ist schon aberwitzig, dass jetzt die Frage aufkommt, ob ihr nicht ein wirtschaftlicher Schaden entstehe – wo doch viel eher die Frage behandelt werden müsste, welcher Schaden im Laufe der Jahre all jenen entstanden ist, die von ihr womöglich bei verschiedenen Gelegenheiten betrogen worden sind. Letztere Überlegung kann man schon mal anstellen, denn gemäß ISU- und CAS-Urteilen handelt es sich ja um eine wegen Dopings gesperrte Athletin.

    Stichwort: Sportbetrug.

  8. …und was passiert eigentlich umgekehrt mit „Pechis“ wirtschaftlichen Nutzen des Weltcup-Starts, wenn die Doping-Sperre des CAS endgültig bestätigt wird? Muss sie Sponsoren-Einnahmen abgeben, sämtliche entstehenden Kosten hingegen selbst tragen?

  9. @Jens Weinreich: „vielfache gründe“ sehe ich nicht, aber ok, will ich mal so akzeptieren – ich finde es nach wie vor widersinnig, für ein rennen zuzulassen, für ein anderes aber nicht.
    Und natürlich gelten meine fragen re:wirtschaftlicher schaden für pechstein nur unter der (äußerst geringen) voraussetzung, dass sie in der hauptsache recht bekäme. Das ist ja auch der grund, warum das bundesgericht sie überhaupt „superprovisorisch“ zugelassen hat.

  10. Haben alle schon die Titanic-Meldung gelesen?

    Trotz zweijähriger Dopingsperre darf Eisschnellläuferin Claudia Pechstein am Freitag beim Weltcup in Salt Lake City starten. Inzwischen bekamen auch Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski ihre Startberechtigung für den Zweierbob-Weltcup in Winterberg.

  11. Ich tippe mal, die Kernaussage ist, dass ein Richter „ohne Anhörung der Beschwerdegegnerinnen“ nicht einfach Eilentscheidungen trifft, die substanzieller Natur sind. Hier: Ausdehnung auf die 1500 Meter und das Team-Dings. Der deutsche Verband als Antragsgegner muss ein Recht darauf haben, seinen Standpunkt darlegen zu können.

    Übrigens: Das ging bisher alles so rubbeldikatz, wiel CAS und ISU (Sitz in Lausanne) unmittelbar dem Schweizer Rechtswesen unterliegen und damit auch den Vollzugsansprüchen und Sanktionen Schweizer Gerichte. Für Ausländer – seien es Einzelpersonen und ausländische Organisationen – gilt das erst mal so nicht, egal wie solche Urteile/Beschlüsse auch lauten.

    Weshalb ich als sportlicher Gegner von Frau Pechstein, der unmittelbar darunter leiden könnte, dass sie starten kann, mir durchaus überlegen würde, ob ich nicht das für Salt Lake City zuständige amerikanische Gericht einschalten würde, um den rechtlichen Status Quo (also Sperre) durchzusetzen. Wie Jens schon sinngemäß schrieb: Viele Leute tun immer so, als seien die alles bestreitenden Doper die Opfer von rigorosen Sportgerichtsentscheidungen. Die Opfer sind die Sportler, die sich nichts zu Schulden kommen ließen.

  12. Coole Idee, Jürgen. Kannst Du da drüben nicht jemanden erreichen und überzeugen, irgendein SLC/Utah District Court zu bemühen. Das wäre ein Spaß. Schätze, sternburg würde sich Popcorn holen und die Sache live online verfolgen.

  13. Jürgen Kalwa,
    naja, der deutsche Verband (Heinze vorgestern: „Entscheidung im Sinne des Fairplay“) ist wohl der unwichtigste (formalste) Antragsgegner. Erst Cas und ISU und dann noch DESG – die bis zum 17. Dezember ihre Darlegungen einreichen können …

    Sonst eine gute Idee.

  14. Mich würde interessieren, was Sigi Heinrich dazu sagen würde, dass Pechstein laufen darf.

    Vor einer Woche hatte der grundsätzlich sehr geschätzte Eurosport-Kommentator angeregt, der nach Doping-Sperre zurückgekehrten Medwetdeva bei Siegerehrungen im Biathlon doch nicht mehr die Hand zu schütteln.

    Grundsätzlich mindestens überlegenswert. Nur verlaufen die Grenzen nicht immer so klar. Was vielleicht auch das Rumgeeiere seiner Co-Kommentatorin, der Ex-Biathletin Katja Beer erklärt. Motto: Ja, könnte man eigentlich machen, es macht nur irgendwie keiner.

    Vielleicht ja, weil es nicht nur die Guten und die Bösen gibt (anders als sich das nicht nur ein Heinrich gerne denkt), sondern weil auch der eine oder die andere, der/die (noch?) nicht überführt worden ist, deshalb nicht automatisch sauber ist.

    Nun, entsprechend seiner Logik müsste Heinrich, dem (aus meiner Sicht unsinnigerweise) ja auch schon vorgeworfen wurde, das Thema Doping zu leicht zu nehmen, dafür sein, auch eine Claudia Pechstein zu schneiden. Oder ist das schon wieder ein ganz anderer Fall? Oder spielt es für die emotionale Bewertung am Ende doch eine Rolle, ob es um irgendeine ausländische Athletin geht oder um eine (renommierte) Deutsche?

  15. @ Ralf Kohler: Vielleicht lag es nicht in Ihrer Absicht, aber Sie haben mich zum Lachen gebracht. Und zwar heftig. Vielen Dank, das war nach einem frustrierenden Tag beim IOC nötig.

    Mich würde interessieren, was Sigi Heinrich dazu sagen würde, dass Pechstein laufen darf.

    Einfach wunderbar.

  16. Wie man auf die Idee kommt, bei der Begründung der letzten verfügung es nochmal mit dem Teamwettbewerb zu versuchen, wird wohl das Geheimnis ihrer Rechtsbeistände bleiben.

    Ansonsten ja irgendwie nicht so aufregend: das BG hat schon recht, dass das Training zum Wettkampf gehört, „soweit das üblich ist“.

    Ich persönlich nehme den Herren zwar nicht ab, dass sie davon ausgingen, dies verstehe sich von selbst. Ich denke eher, dass sie da überhaupt nicht drüber nachgedahct haben. Aber was soll’s.

    Interessant ist vielleicht die Frage: Müssten ihre dann nicht konsequenter Weise auch die Trainingssessions in Berlin verboten werden?

    Naja. Pechtsein hat es doch anscheinend abschließend vorgebracht: „es bestehe die Gefahr, dass die Beschwerdeführerin von der [ISU] nicht zum Training (das heisst um sich auf das Rennen vorzubereiten und aufzuwärmen) auf die Eisschnelllaufbahn gelassen werde, sondern nur für das eigentliche Rennen, weil eine Dopingsperre gemäss dem neuen WADA Code 2009 Art. 10.10.1 nicht nur eine Wettkampfteilnahme, sondern auch die Trainingsteilnahme untersage“

    Ich würde das so verstehen, dass das Training im Rahmen des Wettkampfes gemeint ist. Sonst könnte sie ja auch nicht mehr zu Hause joggen gehen.
    Ihr Training in HSH dürfte nur davon abhängen, ob sie auch Eiszeiten bekommt. Dazu könnte man vielleicht mal den BEV, das Bezirksamt Lichtenberg-Hohenschönhausen oder den Hausmeister befragen, aber – anwesende Athleten dürfen gerne widersprechen – das Eis in der Eisschnelllaufhalle scheint mir nicht so wahnsinnig überlaufen. Ich vermute, da würden sogar wir beide noch eine Eiszeit kriegen.

    Ach so, WADA Code 2009 Art. 10.10.1:
    „10.10.1 Prohibition Against Participation
    During Ineligibility
    No Athlete or other Person who has been
    declared Ineligible may, during the period of
    Ineligibility, participate in any capacity in a
    Competition or activity (other than authorized
    anti-doping education or rehabilitation programs)
    authorized or organized by any Signatory,
    Signatory’s member organization, or a club or
    other member organization of a Signatory’s
    member organization, or in Competitions
    authorized or organized by any professional
    league or any international- or national-level
    Event organization.
    An Athlete or other Person subject to a period of
    Ineligibility longer than four (4) years may, after
    completing four (4) years of the period of
    Ineligibility, participate in local sport events in a
    sport other than the sport in which the Athlete or
    other Person committed the anti-doping rule
    violation, but only so long as the local sport event
    is not at a level that could otherwise qualify such
    Athlete or other Person directly or indirectly to
    compete in (or accumulate points toward) a
    national championship or International Event.
    An Athlete or other Person subject to a period of
    Ineligibility shall remain subject to Testing.“

  17. „any capacity in a competition“ – das Training beim Weltcup.

    „any activity authorized or organized by any Signatory, Signatory’s member organization, or a club or other member organization of a Signatory’s
    member organization“
    – Das Training des DESG? Oder eines Mitgliedvereins der DESG?
    „Activity“? „Authorized or organized“?

    Scheint mir doch nocht so klar, bzw. vielleicht habe ich auch unrecht und der Hausherr recht.

    Müsste man vielleicht mal herausfinden, was das überhaupt für Training ist, das sie da mit Herrn Franke veranstaltet. Auf meiner Lieblings-Internetpräsenz heisst es dazu: „Joachim Franke, Eisschnelllauf-Bundestrainer. Zum 30.06.2007 ist der Vertrag mit der DESG ausgelaufen. Als feststand, dass der weltweit erfolgreichste Trainer seiner Zunft seinen Vertrag nicht verlängern wird, habe ich mich entschieden, mich in Oslo dem norwegischen Eisschnelllauf-Kader anzuschließen. Dieser wird derzeit vom US-Coach Peter Mueller betreut.“ Eine wohl auch etwas betagte Information.

  18. Wahrscheinlich renne ich offene Türen ein, aber mich hat ja letztens Sigi Heinrich himself zum Lachen gebracht.

    (…) Die Kriminalisierung der Dopingsünder steht mitunter in keinem Verhältnis zu wirklich kriminellen Taten.

    Ich versuche es mal ganz plakativ darzustellen. Es kann und darf nicht sein, dass ein des Dopings überführter Sportler zehn Jahre ins Gefängnis muß und gemeinsam aus den Gitterfenster schaut mit Mördern und Dieben, die dann vielleicht wegen guter Führung noch früher entlassen werden.
    Der Sport muss sich mit seinen Verbänden, Veranstaltern und allen, die damit zu tun haben, jetzt über alle Landesgrenzen hinweg gemeinsam eine Handhabe erarbeiten auch gegenüber den Regierungen, um seine Sportler so zu sanktionieren, dass sie wissen: Finger weg vom Gift oder ich bin ein für alle Male zu keinem Wettkampf mehr zugelassen. (…)
    Und das ist kein Berufsverbot. Es gibt genug andere Jobs.

    War mir zu blöd zum verlinken, aber für kleine Pause fast auf Zwarwald-Niveau.

  19. @sternburg, zur ungeklärten Trainerfrage auf CPs Homepage. Also nicht mal diese Hintermänner kennen wir? Das wolltest Du doch sagen, oder?

  20. Eigentlich wäre es normal, wenn mindestens ein Sender kurzfristig live überträgt.

    Obwohl: Die VfB-Konferenz am Sonntag hat entgegen meiner Annahme auch kein Sender übertragen …

  21. Scholt am Samstag oder Poschi am Sonntag…..! Was soll da schon kritisches bei raus kommen. Zudem vielleicht noch Frau Schenk am Freitag als Expertin.

  22. Die Berichterstattung im Fall Claudia Pechstein erinnert mich im Moment an die über Tiger Woods (momentan).

    Um das Sportliche geht es kaum. Nicht fass mich alles andere nicht auch interessieren würde, aber auch das Sportliche ist recht interessant.
    Claudia Pechstein startet im 3000 Meter Eisschnelllauf in Salt Lake City (http://live.isuresults.eu/2009-2010/salt%20lake%20city/d515.h tm)gleich in Paar 1 der Division A (gegen Eri Natori/Japan). In dieser Division gibt es zehn Paare, im neunten startet Daniela Anschütz-Thoms, im letzten tritt Stepanie Beckert an.

    Was wenn Pechstein nach 16 Läuferinnen Sechste ist?

    Team-Order? Beide andere Deutsche haben schon die Olympia-Norm.

    Es gibt allerdings auch noch Division B (http://live.isuresults.eu/2009-2010/salt%20lake%20city/d535.htm), wobei nicht klar wird, welche Gruppe zuerst dran ist.

    In der B-Gruppe startet die Deutsche Katrin Mattscherodt ebenfalls im letzten Paar.

    Interessant auch schon zwei Mal ist über 3000 Meter Maren Haugli Achte gewesen. Die Norwegerin, die vom nun gefeuerten Star-Trainer Peter Mueller belästigt worden sein soll.

    In Berlin lief sie 4:10,00 min. in Heerenveen war sie mit 4:10,03 min Achte. In Calgary ging Platz acht in 4;03,22 min an die Kanadierin Brittany Schussler. Diese Zeit scheint man soetwa mit einem Rundenschnitt von 31, 32 Sekunden zu laufen.

    Nach meinen Erkenntnissen zufolge waren in den bisherigen drei 3000 Meter-Rennen nur neun Läuferinnen unter den besten Acht einer Veranstaltung. Stephanie Beckert (zwei Siege), Martina Sablikova aus Tschechien (ein Sieg), Daniela Anschütz-Thoms, Kristina Groves und Clara Hughes aus Kanada, Irene Wüst (Niederlande), Masako Hozumi (Japan) sowie Schussler und Haugli.
    In Salt Lake City starten diese neun innerhalb der letzten fünf Paare.

    Als Zwischenstand im 3000 Meter-Weltcup wird dieses Ergebnis eingeblendet, wobei ein 5000 Meter-Rennen mitberücksichtigt ist: http://live.isuresults.eu/2009-2010/worldcup/wc2_3000.htm

    Die bisher beste Zeit lief Beckert 3:56, 80 min (vor einer Woche in Calgary).

    Claudia Pechsteins beste Zeit über die Strecke ist 3:57,35 min (deutscher Rekord). Von 2003 bis 2005 war sie im Weltcup über die Langstrecken Erste, sonst Zweite oder Dritte (seit 1998) – http://www.claudia-pechstein.de/bilanz/index.htm.

    Nach Platz 3 über 300 Meter 1994 und Platz 2 im Jahr 1998 wurde sie 2002 in Salt Lake City 3000 Meter-Olympiasiegerin, (in Weltrekordzeit von 3:57,70 min). Damals lief sie auch über 5000 Meter Weltrekord. Über 1500 Meter war sie Sechste, da gewann Anni Friesinger in Weltrekordzeit, damals zum Höhepunkt des „Zicken-Kriegs“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Olympische_Winterspiele_2002/Eisschnelllauf)

    2001 war Claudia Pechstein die erste Frau unter vier Minuten, von sechs Weltrekorden stellte sie drei über die 3000 Meter auf. Von den fünf olympischen Goldmedaillen holte sie drei über 5000 Meter, eine über die 3000 und zuletzt 2006 eine im Team.
    Interessant auch: Nicht nur für Claudia Pechstein, sondern auch für Katrin Mattscheroft bietet sich nun (nur) noch eine Quali-Chance. Sie war in den ersten beiden Rennen weit zurück, zuletzt aber über die 3000 Meter von Calgary in 4:04,75 min auf Platz 13, nur noch 1,53 Sekunden hinter dem achten Platz.

    Joachim Frankes Prognose, dass Pechstein mindestens 4:02 min laufen müsste, scheint mir nun sehr realistisch (http://www.focus.de/sport/wintersport/eisschnelllauf-franke-beurteilt-pechsteins-chancen-skeptisch_aid_461864.html).

    In der Sache recht informativ fand ich noch diesen Beitrag: http://www.abendblatt.de/sport/article1303324/Nur-eine-Chance-Pechstein-darf-ueber-3000-Meter-starten.html

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  24. Falls es noch jemanden interessiert: ich habe oben drei Kommentare direkt hintereinander abgegeben.

    Die ersten beiden müssen quasi zusammen gelesen werden, und versuchen die Frage des Hausherrn, ob man dann auch ihr Heimtraining hätte verbieten müssen, zu beantworten.
    Dafür scheint mir die Frage entscheidend, welchen Charakter dieses Training überhaupt hat, ob es bspw. eine Veranstaltung der DESG ist (vielleicht möchte ja jemand mitraten?).

    Darunter befindet sich ein dritter Kommetar, der nur eine launige Antwort auf einen (sich wiederum auf RalfKohler beziehenden) Kommentar von Jens zu Siggi Heinrich war.

    Ich hatte gedacht, das versteht sich von selbst. Hoffe, Irritatioen beseitigt zu haben (v.a. bei Dir, „mb“, ich habe nämlich ehrlich gesagt keine Ahnung, was Du von mir willst).

  25. Sehr interessant, Sternburg (und der Linbk lustig). Nun, Sigi Heinrich, weiß halt auch, wie man übers Ziel hinausschießt, als Biathlon-Reporter.

    Ansonsten glaubt er eben auch – und das ist heitzutage doch whl schon genauso bewundernswert wie naiv – an das Gute im Menschen und in der Welt.

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