Wer Olympische Spiele ausrichten will, muss nur flink seine nationale Rechtsordnung außer Kraft setzen (das ist zuspitzend kommentierend formuliert, liebe Juristen), sich dem Diktat des steuerbefreiten Weltkonzerns IOC und seiner Parallelgesellschaft „olympischer Sport“ unterwerfen – und natürlich einige Dutzend staatliche Garantien abgeben: Ausfallbürgschaften, viele andere finanzielle Bürgschaften (wobei die Sicherheitskosten, medizinische Versorgung etc pp in keinem Etat auftauchen, das wird den Steuerzahler noch einige hundert Millionen Euro kosten, so genau nimmt man es da nicht) und etliches mehr.
Olympia ist ein Franchise-Unternehmen, vergleichbar mit einer McDonald’s-Filiale: Der Franchise-Geber behält alle Rechte und den Profit. Der Franchise-Nehmer agiert weitgehend rechtlos und trägt das finanzielle Risiko komplett. Das Risiko bei Olympischen Spielen trägt immer allein der Steuerzahler.
Voilà, hier ist die Liste der Garantien, die deutsche Sportfunktionäre (als hätten sie etwas zu sagen, als würden sie etwas riskieren, als würden sie finanziell für Kosten einstehen) und deutsche Politiker (Stuttgart21 lässt grüßen) dem intransparentesten Unternehmen der Welt, dem IOC, demnächst für die Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2018 abgeben.
Das ellenlange Dokument sind zehn Seiten von rund 800 Seiten Bewerbungsunterlagen, die teilweise als „streng vertraulich“ gekennzeichnet sind und die am Mittwoch von den Kommunalparlamenten beschlossen werden. Der Bundestag hat ja in einem demokratiewidrigen Striptease bereits seinen Freibrief gegeben. Ich finde allerdings, Entscheidungen und Garantien solcher Tragweite sollten wirklich öffentlich verhandelt werden.
Wenn ich richtig gezählt habe, sind es 47 Garantien/Bürgschaften, Unterpunkte nicht eingerechnet. Mag sein, dass noch einige dazu kommen, einen Hinweis auf die Steuerbefreiung für IOC-Einnahmen im Zusammenhang mit den Spielen habe ich beim Überarbeiten womöglich nur übersehen.
Ich freue mich auf die Diskussion.
Aus dem „Eckpunktepapier“ zum „Bid Book München 2018“
Multi Party Agreement
Präambel
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund (DOSB) sowie die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH geben gemeinsam folgende Garantien ab:
Garantie 3.3
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund, werden unseren finanziellen Beitrag für die erfolgreiche Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 leisten und alle Maßnahmen ergreifen und Ressourcen zur Verfügung stellen, welche für die sichere und friedliche Durchführung der Spiele erforderlich sind. Wir werden für die Achtung der Olympischen Charta einstehen und die hieraus folgenden Verpflichtungen erfüllen. Wir sichern zu, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die übrigen Unterzeichner ihre Verpflichtungen erfüllen.
Garantie 4.1
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land bestätigen, dass wir
- a) die Achtung der Olympischen Charta und des Host City-Vertrages garantieren;
- b) verstehen und damit einverstanden sind, dass alle Zusicherungen, Gewährleistungen und Zusagen, die sowohl in den Bewerbungsunterlagen der Bewerberstadt als auch in allen anderen Verpflichtungserklärungen – mündlicher oder schriftlicher Art – von der Bewerberstadt (einschließlich der Bewerbungsgesellschaft) oder dem Nationalen Olympischen Komitee (NOC) gegenüber dem IOC abgegeben worden sind, für die Bewerberstadt verbindlich sind; und
- c) garantieren, dass alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, damit die Bewerberstadt alle ihre Verpflichtungen vollumfänglich erfüllt.
Garantie 4.2
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund, garantieren, dass in der Landeshauptstadt München, in ihrer Umgebung oder anderen Austragungsorten keine anderen wichtigen nationalen oder internationalen Treffen oder Veranstaltungen während der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 in München (nachfolgend: „Spiele“) oder unmittelbar eine Woche vor oder eine Woche nach den Spielen stattfinden.
Garantie 4.4
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, in Form der beiliegenden Dokumente, dass wir angemessene Maßnahmen ergriffen haben, um die Wortmarken „Munich 2018“ und „München 2018“ innerhalb der Bundesrepublik Deutschland schützen und die Domains Muenchen2018/Munich2018.com/net/org/de registrieren zu lassen.
Garantie 4.5
Die Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Olympische Sport Bund garantieren, dass der weitgehende Schutz des Olympischen Emblems (die Olympischen Ringe) und der Olympischen Bezeichnungen („Olympiade“, „Olympia“ „olympisch“) durch das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen vom 31.03.2004 erfolgt. Andere Kennzeichen mit Bezug auf die Olympischen Spiele (z. B. Symbole, Motto) können über das Markenrecht einen Markenschutz und bei entsprechender Werkqualität über das Urheberrecht Urheberschutz erlangen.
Deutschland ist Vertragspartei des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken sowie des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken. Einen im Bereich der Europäischen Union geltenden Markenschutz regelt die Verordnung Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke. Darüber hinaus gilt das nationale Markengesetz.
Einen ergänzenden Schutz gewährt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Danach kann das Anlehnen an den Ruf und das Ansehen eines fremden Kennzeichens gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
Garantie 4.7.1
Die Landeshauptstadt München garantiert hiermit, dass
- a) die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH (Bid Committee Munich 2018 GmbH), ermächtigt ist, die Organisation und Koordination der Bewerbung für uns durchzuführen und uns in Belangen der Bewerbung zu gemäß den Gesellschafterverträgen und Vereinbarungen zu vertreten;
- b) die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH durch ihre Geschäftsführer Bernhard Schwank und Jürgen Bühl gesetzlich vertreten wird, wodurch diese ermächtigt sind, rechtsgültig Verträge und andere Dokumente für die Bewerbungsgesellschaft zu schließen. Die Vertretungsberechtigung und Berechtigung zum Abschluss von verbindlichen Dokumenten (wie etwa dem Host City-Vertrag) für die Stadt München obliegt dem Oberbürgermeister.
Garantie 5.3
Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, dass alle akkreditierten Personen, die über einen gültigen Reisepass und eine Olympische Ausweis- und Akkreditierungskarte verfügen, in die Bundesrepublik einreisen und ihre olympische oder paralympische Funktion für die Dauer der Spiele sowie je einen Monat vor und nach den Spielen ausüben können, in Einklang mit dem „International Olympic Committee’s Accreditation and Entries at the Olympic Games – Users‘ Guide“. Sofern sie nicht zur visumfreien Einreise berechtigt sind, werden ihnen gebührenfreie Visa zur mehrfachen Einreise und zum Aufenthalt in die bzw. der Bundesrepublik erteilt.
Garantie 5.4
Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, dass andere Personen, die an der Organisation der Olympischen Spiele mitwirken und nicht im Besitz einer olympischen Akkreditierungskarte sind, auf der Grundlage entsprechender Nachweise im Rahmen der nationalen und bzw. europäischen Aufenthaltsbestimmungen zügig und gebührenfrei einen Aufenthaltstitel erhalten werden, der die Einreise, zum Aufenthalt und erforderlichenfalls zur Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik berechtigt.
Schon jetzt benötigt ein Teil der im 2018 Candidate Procedure and Questionnaire genannten Personengruppen, wie etwa Angehörige der meisten EU-Staaten, keine Arbeitsgenehmigung.
Garantie 5.7.1
Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, dass für die Zwecke der Durchführung der Spiele die vorübergehende Einfuhr und anschließende Wiederausfuhr und der Gebrauch der vom IOC, vom Internationalen Paralympischen Komitee (IPC), den internationalen Sportverbänden (IF), den Nationalen Olympischen Komitees und ihren Delegationen, den Medien, Sponsoren und Zulieferern eingeführten Waren inklusive Verbrauchsgüter ohne Erhebung von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer oder sonstigen staatlichen Steuern und Abgaben gestattet wird.
Garantie 6.7
Wir, die Landeshauptstadt München, der Freistaat Bayern, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass alle gemeldeten Baumaßnahmen, die im Rahmen der Organisation der Spiele erforderlich sind, kommunalen, landesrechtlichen und bundesrechtlichen Umweltgesetzen und -Verordnungen ebenso entsprechen wie internationalen Vereinbarungen und Protokollen (soweit anwendbar), welche die Planung, Konstruktion und den Schutz der Umwelt betreffen.
Garantie 7.1
Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sportbund im Namen des zukünftigen „Organising Committee of the Olympic Games“ (OCOG) garantieren gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Deckung jeglichen potentiellen Fehlbetrags des OCOG, einschließlich eventueller Rückerstattungen an das IOC solcher Vorausleistungen und Beiträge, die das IOC dem OCOG gegenüber erbracht hat und die das IOC im Falle eines Schadens, wie etwa dem teilweisen oder vollständigen Ausfall der Spiele, Dritten gegenüber erstatten muss.
Garantie 7.2
Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, dass sie dem OCOG Dienstleistungen in Bezug auf Zoll und Einreise kostenlos zur Verfügung stellt. Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass sie dem OCOG Dienstleistungen betreffend der öffentlichen medizinischen Versorgung kostenlos zu Verfügung stellen. Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern garantieren, dass sie dem OCOG Dienstleistungen in Bezug auf die Sicherheit kostenlos zur Verfügung stellen werden.
Garantie 7.3
Die Bundesrepublik Deutschland bestätigt, dass aufgrund des in Deutschland herrschenden Prinzips der freien Marktwirtschaft kein System zur generellen Preiskontrolle besteht. Die bestehenden Zivil- und Strafgesetze der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen jedoch ein Vorgehen gegen Wucher.
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH bestätigt, dass sie mit einer Vielzahl von Hotels im Raum der Austragungsorte Optionsverträge geschlossen hat, worin feste Hotelpreise vereinbart wurden.
Garantie 8.1
„Joint Marketing Programme Agreement“ – Vorlage wird zur Verfügung gestellt.
Garantie 8.2
Das Nationale Paralympische Komitee (NPC), der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund – im Namen des zukünftigen „Organising Committee of the Olympic Games“ (OCOG)
- a) bestätigen hiermit, dass das Paralympische geistige Eigentum innerhalb Deutschlands zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2020 einheitlich durch das OCOG vermarktet wird. Zu diesem Zweck werden die Parteien bis zum 31. Juli 2012 ein „Paralympic Joint Marketing Programme Agreement“ (PJMPA) abschließen, welches den Anforderungen des IOC entspricht. Darin werden alle kommerziellen Rechte des NPC von dem OCOG für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2020 wahrgenommen.
- b) erkennen an, dass das PJMPA mit Genehmigung durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) und das Internationale Paralympische Komitee (IPC) in Kraft treten soll.
Das NPC verpflichtet sich weiter,
- a) in die NPC-Sponsoren-Verträge Klauseln aufzunehmen, dass diese Verträge am 31. Dezember 2012 enden und NPC-Sponsoren kein Recht haben, sich wirtschaftlich in irgendeiner Weise mit den Paralympics, dem OCOG, dem NPC (nach dem 31. Dezember 2012) oder den Paralympic Teams des NPC von 2014, 2016 und 2018 zu assoziieren; weiterhin haben sie weder ein Vorrecht auf Verhandlungen (sog. „right of first discussion“) noch sonstige Vorzugsrechte in Verbindung mit den Paralympics, dem OCOG, dem NPC oder den Paralympic Teams des NPC von 2014, 2016 und 2018;
- b) zu gewährleisten, dass die nationalen paralympischen Sportverbände (sowohl der Sommer- als auch der Winterwettkampfdisziplinen, im Folgenden „NF“) mit dem OCOG zusammenzuarbeiten, um Gebiete zu identifizieren, in denen gemeinsame Marketing-Interessen bestehen und dass die NFs von jeglichen Ambush-Marketing-Aktivitäten Abstand nehmen bzw. ihre Sponsoren dazu veranlassen, jegliche Ambush-Marketing-Aktivitäten zu unterlassen, wie insbesondere die Entwicklung von Marketing-Aktivitäten, die in irgendeinem Zusammenhang mit den Spielen, der Stadt München, dem Jahr der Spiele oder Olympischer und Paralympischer Teams stehen.
Garantie 8.3.1
Die Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Olympische Sport Bund garantieren, dass entsprechende Gesetze zur effektiven Reduktion und Sanktionierung von Ambush-Marketing (z. B. zur Verhinderung von unlauterem Wettbewerb durch Wettbewerber der Olympischen Sponsoren) bereits bestehen. Sofern nach dem Olympiaschutzgesetz, dem Markengesetz, der EG-Verordnung Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke oder dem Urheberrechtsgesetz geschützte Rechte verletzt werden, besteht Schutz aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus gewährt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Schutz, wenn unlautere geschäftliche Handlungen, wie etwa irreführende Werbung oder Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens, erfolgen. Die genannten Gesetze sehen insbesondere Unterlassungsansprüche, die schnell und effektiv im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt werden können, sowie Schadensersatz-Ansprüche vor. Gegen unerwünschte Werbung in den vom Veranstalter genutzten Gebäuden und auf den vom Veranstalter genutzten Grundstücke (insbesondere an den Austragungsstätten) kann sich dieser durch Ausübung des ihm zustehenden Hausrechts schützen, wonach Werbemaßnahmen von Nicht-Sponsoren auf dem Gelände ausgeschlossen werden können.
Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Zeitraum von zwei Wochen vor der Eröffnungszeremonie bis zur Schlusszeremonie der Spiele Straßenverkäufe und Werbeflächen im öffentlichen Raum (Plakatwände, Werbung in öffentlichen Verkehrsmitteln) kontrolliert werden. Der Freistaat Bayern garantiert, dass der Luftraum über den Austragungsorten derart kontrolliert werden kann, dass die Verhinderung von Veröffentlichungen im Luftraum sichergestellt ist.
Garantie 8.3.2
Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass wir mit allen Eigentümern verbindliche Vereinbarung zum Erwerb aller existierenden oder noch entstehenden Außenwerbeflächen im öffentlichen Raum in München und anderen operativen Städten (z. B. Austragungsorte, Verkehrsknotenpunkte) zu den 2010 geltenden marktüblichen Konditionen abgeschlossen haben bzw. noch abschließen werden.
Garantie 8.3.3
Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass wir mit allen Eigentümern verbindliche Vereinbarung zum Erwerb aller existierenden oder noch entstehenden Werbeflächen in öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Busse, U-Bahn und Tram) in München und anderen operativen Städten (Austragungsorte, Verkehrsknotenpunkte) zu den 2010 geltenden marktüblichen Konditionen abgeschlossen haben.
Garantie 8.3.4
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass sie mit den Betreibergesellschaften der Flughäfen München, Innsbruck und Salzburg verbindliche Vereinbarungen zur Kontrolle aller existierenden oder noch entstehenden Werbeflächen (innen und außen) an den für die Spiele genutzten Flughäfen zu den 2010 geltenden marktüblichen Konditionen abgeschlossen hat.
Garantie 8.4
Wir, der Freistaat Bayern die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen , der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund, garantieren, als zukünftige Gesellschafter des OCOG, die bedingungslose Teilnahme des OCOG am TOP-Programm („The Olympic Partner Programme“) und anderen Marketing Programmen des IOC. Das TOP-Programm, das vom IOC durchgeführt wird, ist das einzige Sponsoring mit exklusiven Marketingrechten für sowohl die Sommer- als auch die Winterspiele.
Garantie 9.7
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren die Finanzierung sämtlicher Baumaßnahmen für Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten für die Austragung der Spiele.
Garantie 9.8
(1) Als Eigentümerin der Olympiapark München GmbH garantiert die Landeshauptstadt München, als Eigentümerin der für die Schneewettbewerbe vorgesehen Grundstücke im Markt Garmisch-Partenkirchen garantiert der Markt Garmisch-Partenkirchen, als Eigentümer der Kunsteisbahn Königssee garantiert der Landkreis Berchtesgadener Land, als Eigentümer des für die Austragung der Biathlon- und Langlaufwettbewerbe benötigten Grundstücks und des für die temporär zu errichtende Eisschnelllaufhalle benötigten Grundstücks garantiert der Freistaat Bayern, dass das OCOG
- exklusive Nutzungsrechte über die Wettkampfstätten für die Spiele erhält;
- das Recht (und die Pflicht) erhält, um den Zugang der Delegationen der Nationalen Olympischen Komitees für Trainingszwecke und Kennenlernen der Wettkampfstätten zu erleichtern; und
- alle Rechte hinsichtlich kommerzieller Rechte erhält (einschließlich der Konditionen, wie sie im „Clean Venue Appendix“ aufgeführt sind) für den Zeitraum während der Olympischen und Paralympischen Winterspiele sowie der Testevents.
Die Garantiegeber verpflichten sich ferner, die Bedingungen der Olympischen Charta und des Host City-Vertrages während der Dauer des Miet-/Pachtvertrages mit dem OCOG einzuhalten.
(2) Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass die betroffenen Internationalen Sportverbände schriftlich bestätigt haben, dass die jeweilige Wettkampfstätte den spezifischen Anforderungen entspricht bzw. gemäß den Planungen der Bewerbungsgesellschaft entsprechen wird.
Garantie 9.9
Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass alle Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten, die im öffentlichen Eigentum stehen, dem OCOG kostenfrei bzw. gegen eine vom IOC gebilligte Miete für die Durchführung der Spiele zur Verfügung stehen.
Garantie 10.5.4
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 bestätigt, dass gemäß Bid Book alle Venues für die Paralympischen Spiele bereits während der Olympischen Winterspiele genutzt werden und somit die Kontrolle der kommerziellen Rechte an diesen Venues durch Garantie 9.8 geklärt sind.
Garantie 10.9.2
Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass nationale und internationale Richtlinien zur Barrierefreiheit in allen Planungs- und Bauphasen berücksichtigt werden, insbesondere, aber nicht abschließend,
- a) das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dessen Zusatzprotokoll; Ziel des auch von Deutschland ratifizierten Übereinkommens ist es, die Rechte behinderter Menschen zu garantieren, zu schützen und zu fördern;
- b) das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), dessen Ziel es ist, jegliche Benachteiligungen behinderter Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen;
- c) das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dessen Ziel es ist, jegliche Diskriminierung u. a. aufgrund von Behinderungen zu verhindern; und
- d) das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG), wobei insbesondere die unter a), b) und c) aufgeführten Gesetze auch spezielle Vorschriften zur Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr enthalten; hiernach sind zivile Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten sowie sonstige Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie sonstige öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei zu gestalten.
Garantie 10.12.1
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass sämtliche finanziellen Mittel für die Durchführung der Paralympischen Winterspiele 2018 gewährleistet werden.
Garantie 11.2
Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass die für die Errichtung der Olympischen Dörfer in München, Garmisch-Partenkirchen und der Athletenunterkunft in Schönau a. Königssee im Landkreis Berchtesgadener Land (nachfolgend: Olympisches Dorf genannt) dem Stadtentwicklungs- bzw. Raumordnungsplan entsprechen und den Standards, um eine bauliche Genehmigung zu erhalten.
Garantie 11.4
Wir, die Landeshauptstadt München als zukünftige Eigentümerin des für das in München vorgesehene Olympische Dorf vorgesehenen Grundstücks, der Markt Garmisch-Partenkirchen als zukünftiger Eigentümer des für das in Garmisch-Partenkirchen vorgesehenen Grundstücks, der Landkreis Berchtesgadener Land als Vertragspartner des Eigentümers der Athletenunterkunft in Schönau a. Königssee, garantieren, dass das OCOG in die Planung hinsichtlich der Errichtung des Olympischen Dorfes einbezogen werden wird.
Garantie 11.5
Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass ausreichend finanzielle Mittel für die Errichtung des Olympischen Dorfes vorhanden sind bzw. von uns bereitgestellt werden, sofern bei der Errichtung des Olympischen Dorfes durch Private eine Deckungslücke entstehen sollte. Die Angaben zu den Finanzierungsfragen und den Beträgen entnehmen sie der Tabelle 11.5 im Bid Book.
Garantie 11.7
Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass sich auf den Grundstücken für das geplante Olympische Dorf keine Gebäude befinden bzw. diese nicht für das Olympische Dorf genutzt werden müssen.
Garantie 11.8
Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und das Berchtesgadener Land garantieren, dass das Olympische und Paralympische Dorf sämtlichen nationalen und internationalen Standards zur Barrierefreiheit entspricht bzw. entsprechen wird, nämlich insbesondere, aber nicht abschließend,
- a) das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dessen Zusatzprotokoll; Ziel des auch von Deutschland ratifizierten Übereinkommens ist es, die Rechte behinderter Menschen zu garantieren, zu schützen und zu fördern;
- b) dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), dessen Ziel es ist, jegliche Benachteiligungen behinderter Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen;
- c) dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dessen Ziel es ist, jegliche Diskriminierung u. a. aufgrund von Behinderungen zu verhindern; und
- d) dem Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG), wobei insbesondere die unter a) b) und c) aufgeführten Gesetze auch spezielle Vorschriften zur Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr enthalten; hiernach sind zivile Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten sowie sonstige Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie sonstige öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei zu gestalten.
Garantie 11.10
Wir, die Landeshauptstadt München und der Markt Garmisch-Partenkirchen als zukünftige Eigentümer und der Landkreis Berchtesgadener Land als Vertragspartner des Eigentümers garantieren, dass die jeweiligen Eigentümer alle kommerziellen Rechte (einschließlich der im „Clean Venue Appendix“ enthaltenen Konditionen) an den Teilen des Olympischen Dorfes, die unter ihrer Verfügungsbefugnis stehen, dem OCOG für den Zeitraum, in dem das OCOG Kontrolle über die Wettkampfstätten ausübt, überlassen.
Garantie 11.18.1
Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land, und der Deutsche Olympische Sport Bund, garantieren, als zukünftige Gesellschafter des OCOG, dass das OCOG
- a) die Reisekosten für alle Delegationen der NOCs und der NPCs, die an den Spielen als qualifizierte und akkreditierte Athleten teilnehmen oder akkreditierte Personen sind, die nach Regel 39 der Olympischen Charta berechtigt sind, im Olympischen Dorf zu wohnen, erstatten wird. Diese Reisekostenübernahme berechnet sich auf der Grundlage eines Economy Class-Fluges von der Hauptstadt oder eines anderen, vom jeweiligen NOC identifizierten Haupt-Flughafens des Heimatlandes zu dem internationalen Flughafen der Gastgeberstadt München;
- b) vom IOC gesetzte Verfahren und Fristen befolgen wird; und
- c) gewährleisten wird, dass – im Einklang mit der IOC-IPC-Vereinbarung – die Reisebedingungen für Athleten und Team-Mitglieder der Paralympischen Winterspiele 2018 die gleichen sein werden wie für die Olympischen Winterspiele.
Garantie 12.14
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund, garantieren, dass der Welt-Anti-Doping-Code und die Anti-Doping-Regeln des IOC, die im Jahr 2018 gelten werden, uneingeschränkt auf die Spiele angewendet werden.
Wir, die Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Olympische Sport Bund, garantieren unsere volle Kooperation und Unterstützung betreffend der Umsetzung der IOC Anti-Doping-Regeln während der Olympischen Winterspiele, insbesondere in Bezug auf Untersuchungen und Verfahren betreffend der Athletenbetreuer oder jede andere Person, die in den illegalen Handel involviert ist oder die in sonst einer strafbaren Weise in Bezug auf die Verwendung von verbotenen Substanzen oder verbotenen Methoden Unterstützung leistet.
Garantie 13.15/13.16
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren die sichere und friedliche Ausrichtung der Spiele. Wir werden alle betroffenen Stellen nachhaltig unterstützen, damit bei den Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2018 für die Delegationen der Nationalen Olympischen Komitees und der Nationalen Paralympischen Komitees, für die Delegationen des IOC und IPC und für alle Zuschauer und Medienvertreter ein größtmöglicher Sicherheitsstandard geschaffen wird. Die finanzielle, planerische und organisatorische Verantwortung obliegt dem Freistaat Bayern als einsatzführendem Land. Die oberste zuständige Behörde ist das Bayerische Staatsministerium des Innern.
Garantie 14.2
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass die im Bewerbungsdokument dargestellten Gesamtunterbringungskapazitäten mittels Optionsvertrag von dem jeweiligen Hoteleigentümer/-Betreiber zugesichert worden sind und für die Spiele zur Verfügung stehen. Die Gesamtunterbringungskapazitäten wurden ebenfalls durch das „National Tourist Board“ bestätigt.
Garantie 14.7.1
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass die in den beigefügten Tabellen angeführten Hotels und Medienunterkünfte zu den entsprechend angeführten Preisen verfügbar sind. Dies wurde mittels Optionsvertrag von den Hoteleigentümern/-Betreibern bestätigt (Optionsverträge siehe Anlage).
Garantie 14.7.2
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass die in der beigefügten Liste angeführten Gebäude zu Unterbringungszwecken zur Verfügung stehen.
Garantie 14.7.3
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass die in der beigefügten Liste angeführten Hotels nach Angaben der Eigentümer und Betreiber in Planung sind. Entsprechende Genehmigungen, Zeitpläne, die Finanzierung und die Betreiber lassen sich ebenfalls der Anlage entnehmen.
Garantie 15.3
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH garantiert, dass die in der beigefügten Tabelle angeführten Kapazitäten am Flughafen München, Innsbruck und Salzburg durch die Betreibergesellschaften der Flughäfen schriftlich bestätigt wurden (siehe Anlage) und internationalen Standards entsprechen. Der in den Bewerbungsunterlagen dargestellte Standard wird bis und einschließlich zum Jahr 2018 aufrecht erhalten.
Garantie 15.6
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass die in der beigefügten Tabelle angeführten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen geplant sind. Weiterhin garantieren wir, dass die für diese Infrastrukturmaßnahmen erforderlichen Genehmigungen angeben werden und die Finanzierung gesichert ist. Zeitpläne und verantwortliche Behörden lassen sich ebenfalls der Anlage entnehmen.
Garantie 15.11
Eine Erweiterung des Fuhrparks von öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrsmitteln ist nicht erforderlich und somit nicht geplant.
Garantie 15.19
Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land, garantieren, dass sog. Olympic Lanes für den Zeitraum der Spiele bzw. einen angemessenen Zeitraum vor und nach den Spielen zur Verfügung stehen. Diese Pläne sind im Bewerbungsdokument zu den Spielen näher spezifiziert.
Garantie 15.22
Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren die Umsetzung eines olympischen Verkehrsmanagementsystems. Die städtische und regionale Transport- und Verkehrsleitung steht während der Spiele unter Leitung und Kontrolle des Freistaats Bayern.
Garantie 16.8
Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, dass die erforderlichen Funkfrequenzen für die Übertragung der Spiele bereitgestellt, verwaltet und kontrolliert werden.
Garantie 16.9
Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, dass die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Funkfrequenzen für die Übertragung der Spiele den Athleten, dem IOC, den NOCs, dem OCOG, den Internationalen Sportverbänden, den Medien, den Rundfunksendern und den Olympischen Partnern für den Zeitraum eines Monats vor der Eröffnungszeremonie der Spiele bis eine Woche nach Ende der Schlussfeier der Paralympischen Winterspiele 2018 von ihr übernommen werden.
Garantie 17.1
Wir, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen, der Landkreis Berchtesgadener Land und der Deutsche Olympische Sport Bund garantieren im Namen des zukünftigen OCOG, dass mit dem erforderlichen Zeitvorlauf von mindestens 9 Monaten vor Beginn der Spiele ein auf höchstem Ausstattungsniveau stehendes Internationales Radio- und Fernsehzentrum (International Broadcasting Centre, IBC) eingerichtet wird, das allen technischen Anforderungen des 2018 Candidature Procedure and Questionnaire gerecht wird. Eine entsprechende schriftliche Zusage der Messe München GmbH (eine Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München) als Betreiber des in den Bewerbungsunterlagen dargestellten Geländes/Hallen liegt vor.
Unterschreiben Sie hier:
Berlin, ________
Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Dr. Angela Merkel, BundeskanzlerinMünchen, ________
Für die Regierung des Freistaates Bayern
Horst Seehofer, MinisterpräsidentMünchen, ________
Für die Landeshauptstadt München
Christian Ude, OberbürgermeisterMünchen, ________
Für den Markt Garmisch-Partenkirchen
Thomas Schmid, Erster BürgermeisterMünchen, ________
Für den Landkreis Berchtesgadener Land
Georg Grabner, LandratMünchen, ________
Für den Deutschen Olympischen Sportbund
Dr. Thomas Bach, PräsidentMünchen, ________
Für die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH
Bernhard Schwank, Vorsitzender der Geschäftsführung
Mit Blick auf die Steuerfreiheit der IOC-Funktionärsbezüge widersprach der Kommunikations-Chef der Bewerbungsgesellschaft Jochen Färber in Garmisch dem Olympia-Kritiker Willi Rehberg – das Einmkommensteuergesetz würde nicht geändert.
Nun, er hat damit nicht direkt etwas Falsches gesagt. Allerdings „vergaß“ er zu erwähnen, dass das Einkommensteuergesetz kürzlich zweckmäßig um einen § 50 Absatz 4 ergänzt wurde. Die Vorschrift lautet:
„Die obersten Finanzbehörden der Länder oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen die Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festsetzen, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt; ein besonderes öffentliches Interesse besteht insbesondere
1. im Zusammenhang mit der inländischen Veranstaltung international bedeutsamer kultureller oder sportlicher Ereignisse, um deren Ausrichtung ein internationaler Wettbewerb stattfindet, oder
2. im Zusammenhang mit dem inländischen Auftritt einer ausländischen Kulturvereinigung, wenn ihr Auftritt wesentlich aus öffentlichen Mitteln gefördert wird.“
Im Kommentar zum EStG (Schmidt, 29. Auflage) steht dazu:
„Die Rechtsgrundlagen für den erlass oder die Pauschalierung der ESt für beschränkt Steuerpflichtige ist neu gefasst worden. Sie knüpft nicht mehr wie nach § 50 Abs. 7 alter Fassung an die volkswirtschaftliche zweckmäßigkeit der Maßnahmen …., sondern setzt (nur noch) eon besonderes öffentliches Interesse voraus.“
Na dann kann das IOC ja kommen.
Das würde mich interessieren: Welche Passagen sind denn für das gemeine Volk nicht bestimmt?
„Streng vertraulich“ – Gibt es einen nennenswerten Unterschied zu den Guarantee Letters bisheriger Bewerberstädte?
Hierzu schreibt der Merkur folgendes:
Ok, habe es mir nicht komplett durchgelesen. Aber habe eine Frage zu Garantie 4.2: Heißt das, dass der FC Bayern München und TSV 1860 München im Zeitraum der Spiele keine Heimspiele austragen dürfen? Weder für die Bundesliga noch für Europa League/Champions League? Gilt das auch für die Basketballer des Bayern München (sollten sie bis dahin in die BBL aufgestiegen sein oder noch existieren)? Wie sieht es aus mit Eishockey, Handball, etc pp?
Oder mit einer Frage: Was ist eine „wichtige Veranstaltung“ nach den Regeln des IOC?
Was soll das mit dem Zoll? Was wird denn für Olympia in entsprechenden Mengen eingeführt, das verzollt werden müsste?
Und die Hotelpreise? Wollen die die niedrig halten, und wer profitiert davon?
Pingback: Sneak Preview 10: Brandenburger Blogs im Wikio-Ranking Oktober 2010 – Von Stefan Stahlbaum
SZ (Printausgabe vom 06.10.): Olympia spaltet die Grünen
@ Thomas Seeholzer #2: Ich habe ein bisschen korrigiert, das war missverständlich: Die Passagen, die ich hier veröffentlicht habe, hatten m. E. nicht den Vertraulichkeits-Stempel, obwohl das alles natürlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, warum auch immer.
Als „streng vertraulich“ sind die Finanzpassagen – zu großen Teilen Schätzungen – deklariert, warum auch immer. Diesen Fragen widme ich mich demnächst. Finanzierung bleibt also, wie immer, intrasparent bzw. „streng vertraulich“.
@ mylordy #3: Weiß ich nicht, habe es nicht verglichen. Im Grunde aber wird das von allen so verlangt.
@ Sven #5: Wie eine „wichtige Veranstaltung“ definiert wird, kann ich Dir momentan nicht sagen. Mal schauen. Ich denke aber, ein Spiel des FC Bayern, das ja immer vor ausverkauftem Haus stattfindet und ein gewisses Medienecho hat, dürfte eine „wichtige Veranstaltung“ sein. Ich denke, sollte es so kommen, wird der FC Bayern an den drei Wochenenden der Winterspiele im Februar 2018 wohl kein Heimspiel austragen und international, sofern dabei, das Heimrecht tauschen und/oder Spiele verlegen. So läuft das meistens.
Vielleicht hat jemand Lust nachzuschauen, wie das 2006 in Turin (Juve, AC) gehandhabt wurde?
@ Johan Petersen #6: Gute Fragen. Ich weiß es nicht. Muss Mann mal drüber nachdenken.
Re bedeutende Veranstaltungen
Juventus und der FC Torino haben laut kicker.de regulär am Spielbetrieb teilgenommen. Beide haben im Stadio Delle Alpi gespielt. Das Champions-League Achtelfinale fand Ende Februar in Bremen und Anfang März in Turin statt.
Da 2018 auch Fußball-WM ist, wird es eine entsprechend kurze Saison geben inklusive kurzer Winterpause, wo sollte man die Spiele unterbringen.
Das wird sich wahrscheinlich eher auf Veranstaltungen beziehen, die entweder einen hohen Sicherheitsaufwand (Münchner Sicherheitskonferenz) oder einen hohen Bedarf an Hotelbetten (Messen) haben sowie nicht-olympische Sportarten, die sich im Licht der Spiele sonnen könnten.
Re Zoll
Die Zollbefreiung gilt für Arbeitsgeräte der Athleten und Journalisten (sowie die komplette Infrastruktur, die von Sponsoren mitgebracht wird?). Das erspart den Athleten und Behörden eine Menge Papierkram.
Re Steuern (50 EStG)
Die Änderungen sind ganz allgemein auf Großveranstaltungen bezogen, ich meine dass das Europa-League Finale in Hamburg (2010) und das Champions League Finale in München (2012) erst zugesagt wurden, als die Änderung feststand.
Vertrag Allgemein
Wie viele Menschen haben wohl die 800 Seiten komplett gelesen und wissen was sie da garantieren, bereitstellen und verantworten. Am Ende ist das nur Valium, beide Seiten können sich auf den Vertrag berufen wenn irgendwas „unvorhergesehenes“ kommt.
Es fehlt:
Garantie xy
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass ausreichend Schnee bei allen Wettkämpfen zur Verfügung stehen wird.
@ duesseldorfer / Re Steuern (§ 50 EStG):
Schon richtig, dass es sich um eine „allgemeine“ Regelung der steuerlichen Begünstigung handelt. Der Gesetzgeber reagierte auf die „Notwendigkeit“, dem Sport solche international „konkurrenzfähige“ Begünstigungen zu schaffen, die nicht nur das IOC, sondern sicher auch andere Organisationen fordern. Wer „Gleichheit“ vor dem (Steuer)Gesetz konsequent einfordert, wird derartige „Veranstaltungen im nationalen Interesse“ konsequenterweise ablehnen müssen. Die Nation aber scheint Groß-Sportereignisse im eigenen Land mehrheitlich zu wollen – und beugt sich den Spielregeln des globalen Wettbewerbs, der auch vor dem Steuerrecht nicht halt macht.
„das ist zuspitzend kommentierend formuliert, liebe Juristen“ – Das finde ich persönlich nicht. Aber ich bin wohl auch nicht angesprochen.
Ich habe mir die Liste gerade komplett durchgelesen. Und soll ich Euch sagen, was mich am meisten empört? Das mich das alles überhaupt nicht empört. Ich meine, jede Einzelne dieser Garantien ist so ein unfassbarer Schlag ins Gesicht jedes einzelnen Bürgers dieses Landes, so unglaublich demokratie- und rechtsstaatswidrig, so unsagbar frei von jeder volkswirtschaftlichen, planerischen oder juristischen Vernunft und vor allem ganz einfach so schreiend dumm – aber mittlerweile ist man durch ähnliche Vorgänge so abgeklärt, dass dieser hier nicht einmal mehr Resignation entfachen kann.
Der Text ist eigentlich für den einen oder anderen Lacher gut, weil an diversen Stellen das Pflichtenheftchen des IOC dermaßen eilfertig erfüllt werden musste, dass sich Stellen zur Garantie von Dingen verpflichtet haben, die diese gar nicht beeinflussen können (oder können sollten). Aber es muss doch möglich sein, dass so ein verschwiegener Skandal mehr bewirkt, als einige billlige Schmunzler zu liefern? Aber Hauptsache, wir streiten darüber, ob mein Gemüsehändler seinen Gottesdienst im Hinterhof oder Vorderhaus besuchen darf. Zum Kotzen.
Mir ist schwindelig.
gap-fakten.blog.de: Olympia: Benötigter Grund für die Durchführung nicht vorhanden – aber Garantien an das IOC und Versprechungen an die Grundstückseigner
Genau diese Frage wollte ich gestern auch hier schon stellen! Aber ich denke, wichtig in diesem Zusammenhang ist, daß Bund, Land und Kommunen die Flächen für Wettkampfstätten erst bei Abgabe des Bid Books im Januar garantieren müssen und eben doch noch nicht heute!?
Wie verträgt sich eigentlich
mit dem Wohnhaus in der Hedwig-Dransfeld-Allee, das abgerissen werden soll?
Geht es darum, störende Gebäude „rechtzeitig“ zu beseitigen? Oder dürfte das Wohnhaus theoretisch stehen bleiben, wenn es nur nicht als Sportlerunterkunft genutzt würde?
@ duesseldorfer #10: Danke für die Infos. Aber: Nein, Valium ist das nicht, sondern ein Freibrief für die Organisatoren, für das IOC – und eine enorme Belastung für alle Bürger.
@ sternburg, Venjan: Wieder vom Demokratie-Schüttelfrost erholt? Ich fühle mit Euch!
SZ: Klares Votum gegen Nörgler
Da hat es aber einer eilig: Stephan Mayer (CSU) greift dem Gemeinderat von Garmisch-Partenkirchen vor:
Laut AFP stimmt der Marktgemeinderat aber erst am Abend ab!?
Heiner Effern in der SZ: Die Katze im Sack
@19 Das ist schon richtig so, aber der Dienstmann Aloisius sitzt mit dem Vertrag leider noch im Hofbräuhaus fest.
bayern.de: Kabinett beschließt Olympiagesetz – Bericht aus der Kabinettssitzung
nolympia-muenchen.de: „NOlympia München“ demonstriert vor der Vollversammlung des Stadtrats
Das „2018 Candidature Procedure and Questionnaire“ hat auf den Seiten 243-246 eine Auflistung aller 52 geforderten Garantien.
Zum Thema Steuerbefreiung Athleten/Funktionäre
Das müsste mit der Garantie 5.4 abgewickelt sein, zumindest laut dem IOC-Dokument heißt es:
In dem Dokument werden Steuern unter Theme 7 – Q7.5 behandelt, dass IOC fordert aber keine Garantien. Das IOC will wissen, wie das OCOG besteuert wird, wie die Erlöse aus TV- und Marketing besteuert werden und inwiefern die Zahlungen des OCOG an das IOC besteuert werden.
Das Garantien zu einer möglichen „Olympia-Lotterie“ (8.9) oder eines möglichen „Münzprogramms“ (8.7.2) vertraulich sein sollen, ist seltsam, oder wird da besonderer Schindluder innerhalb der Finanzierung betrieben.
Die Garantien zum Olympischen Dorf (11.6) gehören auch zu der Kategorie.
Pingback: Weitere Baustelle - Greifswald wird Grün
BR: Drei Mal „Ja“ zur Münchner Bewerbung
BR-Video: Ein „Ja“ und Geld aus München
Merkur: Auf dem Sprung zu Olympia 2018
SZ: Klares Votum für die Spiele
Merkur: Schwaiganger: Rodungen geplant, Biotope berührt
klimaretter.info: „Die olympische Idee ist tot“
Also einreisen dürfen sie und sich bei Olympia vergnügen, die Ausreise ist aber nicht garantiert.
Die Garantie 11.7 verstehe ich auch nicht so ganz. Heißt das, dass nur neue, für Olympia errichtete Bauten genutzt werden müssen?
8.2 ist für mich ebenfalls undurchsichtig: Dürfen die Behindertensportler nach 2012 keine Sponsoren mehr haben?
8.3 finde ich spannend: Es könnte zu Olympia nur Olympiawerbung und Olympiasponsorenwerbung geben. Wenn die nur das zahlen, was 8 Jahre vorher üblich war, dann müssen das alle anderen Werbenutzer mitbezahlen
Heiner Effern in der SZ (Printausgabe vom 08.10.): Die letzte Hürde
gap-fakten.blog.de: Anna Maria Reindl für 167 Grundeigentümer: Wir geben unseren Grund nicht her!
gap-fakten.blog.de: „Was kann ich dafür, wenn Sie Zeitungen lesen, die nicht die Wahrheit schreiben?“
Gleich vorweg: ich mag die Grünen!
Welcher Sportler mag nicht die positiven Einflüsse auf die Umwelt und die Gesundheit, die die Grünen zweifelsohne hegen.
Aber das einige Vertreter der Münchner Grünen derart rigoros gegen die Olympia-Bewerbung stimmen ohne sich genauer mit der Thematik auseinanderzusetzen bzw. Alternativen zu schaffen, kann mich wahnsinnig aufregen.
siehe auch Artikel in der TAZ
Es ist eine Riesenchance, endlich nach ´72 die Spiele wieder nach Bayern zu holen. Es wird umwelttechnisch alles Menschenmögliche getan werden, das die Spiele sauber bleiben und die Natur keinen Schaden erleidet.
Aber dieses notorische Demonstrieren der Grünen, ohne nach links oder rechts zu schauen, kann einen richtig wütend machen.
Trotzdem schönes WE,
Jan
@ Jan:
Von mir aus darf gerne jeder seine Meinung haben. Ich werde auch gar nicht versuchen, Sie zu „bekehren“. Aber den Olympiagegnern zu unterstellen, sie würden sich nicht „genauer mit der Thematik auseinandersetzen“, ist, gelinde gesagt, eine Frechheit. Vielleicht sind sie sogar die einzigen, die sich bislang mit den tatsächlichen Folgen dieses Milliardenprojekts befaßt haben. Bewerbungsgesellschaft, Staatsregierung & Co. scheinen dagegen kaum über 2018 hinauszudenken.
@ Ralf: Gegen die Propaganda der Olympiaplaner, die allesamt an der Show verdienen, für nichts rechenschaftspflichtig sind und nichts selbst bezahlen, kommt man ohnehin nicht an. Und die Planer wissen schon, wenigstens das wissen sie, warum sie die so genannten Finanzplanungen als „streng vertraulich“ deklarieren – nicht für die Öffentlichkeit gedacht.
@hardy
es ist von dem Ausrichter verlangt worden, dass er sämtliche Werbeflächen im Aussenbereich der Ausrichter-Städte, sowie an den Transport-Hubs die Innen- und Aussen liegenden Werbeflächen mietet. Ob darunter auch die Lufthansa-Kraniche an den Gates am Flughafen München oder der Allianz-Schriftzug an der Allianz-Arena gehört, ist eine interessante Frage.
Die andere Interessante Frage ist die nach den Preisen, das IOC schreibt in der „Ausschreibung“ von den 2010 USD-Preisen, die „inflationsbereinigt“ sind, was bei einer konservativ geschätzten Inflation von 2% p.a. einen 17%-igen Preisunterschied ausmachen würde.
Interessant deswegen, weil es einige Unterschiede zwischen dem Bid-Book und der „Ausschreibung“ gibt, die man eigentlich immer zulasten des OCOG auslegen kann.
@Jens Weinreich
gibt es schon Entwürfe zum „Joint Marketing Programme“, das dem IOC zum 15.10. vorgelegt werden muss.
nolympia.de: Auszüge aus dem “Vertrag mit der Gastgeberstadt“ (Host City Contract) XXIII. Olympische Winterspiele des IOC für 2018
JW für dradio.de: Unrühmliche Tradition – Weiterhin viele Fragen offen zur Münchner Olympia-Bewerbung 2018
dradio.de: Konflikte mit Olympiagegnern schaden München
nolympia.de: Another Brick in the Olympic Wall
Merkur: WG mit 1800 Journalisten
gap-fakten.blog.de: Olympia: Undemokratisch, Klimakiller, Mißachtung der Bürger
Heiner Effern in der SZ: Infrastruktur im Freistaat – Volle Konzentration auf Oberbayern
Ich erinnere mich noch an das letzte Großereignis 2006 und an die dramatischen Folgen sowie die Milliarden, die dafür verbrannt wurden. Jetzt ächzen wir noch Jahrzehnte – oder haben wir nicht doch eher das Verhalten der Politik gegenüber Bänkern im Auge zu haben, gegen die das IOC wie eine brave Menschenrechtsorganisation daherkommt? Ich plädiere für mehr Entspanntheit – auch im Umgang mit der Demokratie. Man meint „deutsche Tugenden“ zu erkennenn, in der Art, wie sie hier eingefordert wird. Am Ende bleibt eine Freiheit, auf die ich wenig Lust habe.
Jan
@Johan (Nr. 6):
Die Sache mit dem Zoll ist für alle Veranstaltungen wichtig, bei denen irgendwelche Gerätschaften eingeführt werden, die nicht geringwertig sind.
Ohne diese Regelung müssten z.B. die Bobs, Ski und Snowboards aus Nicht-EU Ländern bei der Einfuhr verzollt werden. Bei Wiederausfuhr könnte dann ggf. eine Erstattung erfolgen.
Eine solche Regelung gibt es aber m.E. für jeden Weltcup, ohne dass es eine staatliche Garantie dafür geben müsste. Zuständig sind die Hauptzollämter.
Ist auch immer ein spannendes Thema bei Surfern und Seglern aus Übersee, die ja auch gern mal ihr Material vor Ort verkaufen, z.B. wenn sie sich neu ausstatten.
jede Einzelne dieser Garantien ist so ein unfassbarer Schlag ins Gesicht jedes einzelnen Bürgers dieses Landes, so unglaublich demokratie- und rechtsstaatswidrig (Sternburg#14)
Garantie 10.9.2
Wir, die Landeshauptstadt München, der Markt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land garantieren, dass nationale und internationale Richtlinien zur Barrierefreiheit in allen Planungs- und Bauphasen berücksichtigt werden
Ich habe nur einmal eine der „rechtsstaatswidrigen“ Garantien herausgesucht. Und ich habe keinen Schlag ins Gesicht gespürt. Natürlich sind bedenkliche Garantien dabei. Andere wiederum sind Selbstverständlichkeiten und beim von mir herausgesuchten Beispiel ist das Skandalöse, das das IOC so etwas heutzutage noch verlangen muss.
nolympia.de: Bach-Blüten
gap-fakten.blog.de: Olympia-Gesetz – Zahlenangaben und Bürgschaften in zu niedriger Höhe / Widerstand in Eschenlohe
bayern.landtag.de: 56. Plenarsitzung des Bayerischen Landtags vom 14.10.2010
Mal eine Frage an die Juristen hier:
Stört es nur mein Rechtsempfinden, oder werden hier Gesetze „gebogen“ (alternativ: „grosszügig ausgelegt“…), willkürlich Neues beschlossen und auf Teile des GG & BGB einfach „verzichtet“?
Bin nicht so firm in den Feinheiten der Paragraphen, aber irgendwie scheint es, dass „man“ (hier: das „Vertragsopfer“ Deutschland) sich nackt auszieht, um einer potenziellen Braut mit fragwürdigem Charakter das „Ja-Wort“ eventuell abzuringen…
(Allegorie nicht abwertend frauenfeindlich gemeint…! :-) )
JW für dradio.de: Ist der Widerstand in Garmisch gegen die Olympiabewerbung gebrochen? – Die Befürworter der Bewerbung gehen von Zustimmungsraten bis zu 80 Prozent aus
SN: Die Olympiabewerbung spaltet Garmisch
Christian Eichler in der FAZ (Printausgabe vom 16.10.): Der schwere Gang
Pingback: Sind Sport-Funktionäre bestechlich? | Erbloggtes
Jetzt auch online verfügbar…
FAZ: Der schwere Gang
gap-fakten.blog.de: Veröffentlichte und nicht veröffentlichte Leserbriefe
@“Marko Lehmann“ (schöner Name, btw) #42:
Nun gut, die Formulierung „jeder Einzelne“ mag unter den Grundsatz „die Übertreibung ist die Mutter der Veranschaulichung“ fallen.
Obschon ich sagen muss, dass ich es als Bürger dieses Landes durchaus für eine Unverschämtheit halte, wenn wir als Staatswesen einem dahergelaufenen e.V. „garantieren“, Vorschriften einzuhalten. Die sollen sich gefälligst die hier geltenden Vorschriften anschauen und gegebenenfalls vor einem deutschen gericht klagen, wenn diese verletzt werden, wie jeder andere auch.
Und dass es sich bei diesem dahergelaufenen e. V. um eine aktenkundige Korruptionsermöglichungsorganisation handelt, macht diesen völlig unnötigen und unwürdigen Kotau nicht schöner.
Aber natürlich, die alleinige Garantie 10.9.2 hätte mich jetzt weniger in Wallung versetzt, logisch. Allein, was macht’s bitteschön für einen Unterschied? Wird der Rest dadurch besser, dass sich auch einige sinnlose Leerformeln finden?
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Grit Hartmann für dradio.de: Sonderrechte für das Sondersystem Sport – Auch deutsche Politiker fördern Korruptionskultur
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Landgericht Nürnberg-Fürth: Werbung mit olympischen Bezeichnungen
Stefan Häne im Tages-Anzeiger: Der «Knebelvertrag» von München droht auch den Bündnern
Jörg Krummenacher in der NZZ: Risiken der Olympia-Kandidatur
gruene-bundestag.de: Steuerbefreiung von Sportgroßveranstaltungen: Fußball-Champions-League Finale 2015 in Berlin durch intransparente Steuerregeln erkauft?
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht: Unzulässige Werbung mit „Olympia-Rabatt“ und „Olympischen Preisen“