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Das Olympische Bildungsmagazin

cheat of the day (III): die effektive Fachpolitik des Kriminalkommissars Klaus Josef Riegert (FC Bundestag)

Die Fachpolitik in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf.

Erbloggtes

Notizen vom Sportausschuss, wie man sie mittlerweile gewöhnt ist von diesem sich selbst überflüssig machenden Gremium. Ein Trauerspiel:

Der Pharmakologe Fritz Sörgel war am Mittwoch als Sachverständiger zur Erfurter Blut-Affäre geladen, wurde von mindestens einem Bundestags-Abgeordneten, der nicht seine Meinung teilte, unfair attackiert und gab daraufhin, bevor er erbost heim ins Fränkische flog, zu Protokoll:

Das was da abgelaufen ist, war unbeschreiblich, diffamierend. Ich hätte mir diese Sitzung nicht im Entferntesten so vorgestellt. Ich bin von Kollegen vorgewarnt worden und bin als Wissenschaftler einiges gewohnt, aber das war eines der schlimmsten Erlebnisse.“

via Daniel Drepper

Der Kapitän des FC Bundestag, Kriminaloberkommissar Klaus Josef Riegert (CDU), der im Hauptberuf einen Volksvertreter simuliert, hatte Sörgel offenbar einen „Apotheker“ genannt. Das legen verschiedene Medienveröffentlichungen nahe, etwa diese:

Bin gespannt, ob das alles – Beleidigungen, Attacken, Schwachsinn, was auch immer – im Wortprotokoll der Sitzung erscheint, das ich in einigen Wochen hier (hoffentlich) exklusiv veröffentlichen werde.

Fritz Sörgel hat wohl noch im Ausschuss gesagt:

Ich hoffe, dass die Äußerungen hier in allen Einzelheiten öffentlich werden.“

Wenn die Ausschuss-Chefin Dagmar Freitag (SPD) allen an Öffentlichkeit Interessierten keinen Strich durch die Rechnung macht. Denn sie zürnt seit einigen Tagen (oder sollte man eher sagen: seit einigen Jahren) wegen diverser Dokumentedie hier erscheinen und öffentlich debattiert werden, so wie es sich in einer Demokratie gehört. Das verstehen nur die MdBs Riegertfreitaggünther… nicht, denn sie werden von Transparenzdefiziten geplagt.

Ein ziemlich böses Gerücht (genau das richtige Material für dieses böse Internet-Tagebuch) besagt sogar, Frau Freitag hätte überlegen lassen, Ausschussdrucksachen künftig noch restriktiver zu verteilen.

Sagen Sie mal, Frau DLV-Vizepräsidentin Freitag: Kann da nicht einfach der Stempel „Geheime Verschlusssache“ drauf? Oder geht’s noch geheimer?

Ich meine, dann könnten die Kollegen endlich wieder ungestört am iPad daddeln und müssen sich nicht über blöd-ärgerliche Vorab-Veröffentlichungen echauffieren.

Einen Ansatz von Humor bewies dem Vernehmen nach diesmal – hört, hört – der Abgeordnete Joachim Günther (FDP), der einen nicht näher benannten Journalisten als „Spezialjournalisten“ bezeichnete. Auch Günther liest mit, na klar, und er lässt sich offenbar von meinen Tags „Spezialdemokraten/Spezialdemokratie“, „Wahrheitsallergiker“ oder neuerdings Transparenzallergiker inspirieren.

Doch kommen wir zurück zum Bundestags-Fußballer Riegert. Denn dieser hatte im Herbst den von ihm initiierten Ausschluss der Öffentlichkeit (im zweiten Versuch) bei Sportausschusssitzungen auch mit der wirren Behauptung begründet, ohne die störenden Live-Reporter ließe sich irgendwie …

… effektiver fachpolitikern.

Oder so.

Wer weiß das schon bei Klaus Josef Riegert.

37 Gedanken zu „cheat of the day (III): die effektive Fachpolitik des Kriminalkommissars Klaus Josef Riegert (FC Bundestag)“

  1. Inhaltlich, zur Frage: Doping oder nicht, gab es einen ziemlich interessanten Randaspekt: Die Union bestellt ein Gegengutachten von Wolfgang Jelkmann, dem Pechstein-Gutachter und DGHO-Experten. Wohl so etwas wie eine „proaktive“ sportpolitische Maßnahme, denn das Papierchen datiert schon vom 16. März. Bei Daniel Drepper ist es online.

    Jelkmannn argumentiert gegen beinahe alle Experten (Howman, Ljungqvist, Steinacker, Simon, Bindlingmaier, nun Sörgel), die sich bisher dazu geäußert haben – auf Pechstein-Linie oder, wer weiß, vielleicht ist es doch andersherum ;-D
    Aber das war ja schon klar, dass Jelkmann ein besonderes Interesse an „Deutschlands erfolgreichster Winterolympionikin“ hat, mit deren Hilfe er demnächst Schülern etwas übers Dopen und seine Gefahrenbeibringen möchte. So klar wie Pechsteins Interesse an der Causa Erfurt , oder sollte man sagen: an der UV-Blutbestrahlung? ;-D
    Politisch: Warum haben Riegert & Co. den Pechstein-Gutachter nicht offiziell als Sachverständigen bestellt? Ist es parlamentarisch üblich, dann sozusagen einen Gegen-Ausschuss im Ausschuss zu bilden, um die eigene Position vorzutragen?
    Dazu: In der Sitzung gab es eine Koalition CDU/CSU/FDP/Linke – auch das ist kompatibel mit der sportpolitischen Debatte zum Fall Pechstein. Politiker dieser Parteien – Steffel, Günther, Petermann – haben ja mehr oder weniger deutlich, zum Teil in Presseerklärungen, eine „Rehabilitierung“ von Pechstein gefordert.

    Das war offensichtlich auch gestern, nur ein bisschen anders, der Fall.

    Und noch eine Nachricht aus der Ausschussitzung, kam per sms:
    Sörgel (empört): „Schade, dass diese Sitzung nicht öffentlich ist!“
    Zwischenruf Katrin Kunert (Linke, polemisch): „Wird sie aber sicher bald sein.“

  2. Tja, Schuld an diesen leidigen Transparenzforderungen ist ja das böse Internet. Zuerst mal sind die fiesen Akteure dort ja anonym. Und selbst wenn sie es mutigerweise nicht sind, stören sie die Demokratiesimulation. Das stellt den Bundestag vor einige gesetzgeberische Herausforderungen – bleibt zu hoffen, dass das BVerfG die unterbindet.
    – Die Fachpolitik in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf. –

  3. Pingback: Erfurter Doping-Anklagen kosten 1,3 Millionen EuroDaniel Drepper | Daniel Drepper

  4. Taufrische Pressemitteilung der NADA, acht Minuten alt:

    NADA hält sich an die Spielregeln

    Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) geht in der „Causa Erfurt“ unbeirrt ihren Weg. „Wir halten uns an die Spielregeln, egal wie viel Unruhe rund um eine nicht-öffentliche Ausschusssitzung entsteht“, erklärte die NADA-Vorstandsvorsitzende Dr. Andrea Gotzmann am Tag nach der Sitzung des Bundestags-Sportausschusses: „Wir müssen als Verfahrenspartei damit leben, nicht über Details Auskunft geben zu dürfen, aber wir betreiben weiterhin mit höchstmöglichem Tempo und Akribie die Aufklärung der Vorfälle.“

    „Wir sind der Auffassung, dass in Erfurt eine verbotene Methode angewendet wurde. Sonst hätten wir ja keine Verfahren eingeleitet“, sagte NADA-Chefjustiziar Dr. Lars Mortsiefer: „Dennoch kann zum jetzigen Zeitpunkt nach wie vor niemand mit 100-prozentiger Sicherheit sagen, dass es sich um einen Dopingfall handelt.“ Als Verfahrenspartei müsse die NADA Beweise vorbringen. „Daran arbeiten wir“, so Vorstandsmitglied Mortsiefer: „Entscheiden wird aber das Deutsche Sportschiedsgericht.“ Zur rechtlichen Einordnung der angewendeten Methode hat die NADA ein Gutachten bei einem Sportrechtsexperten in Auftrag gegeben. Die Fertigstellung wird Ende Mai erwartet.

    Das Schiedsgericht entscheidet laut Mortsiefer, „erstens, ob die in Erfurt angewendete Methode als Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen zu werten ist und zweitens, ob die betroffenen Athleten schuldhaft gehandelt haben“. Für den Fall von Freisprüchen könnte danach der Gang vor den internationalen Sportgerichtshof CAS anstehen, da die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) eine vergleichbare Rechtsauffassung vertritt wie die NADA.

  5. Robert Kempe für den DLF: Schlechter Stil

    „Also wenn insbesondere Herr Riegert einen nicht genannten Experten – es stellt sich ja die Frage warum sie diesen Experten nicht nennen – wenn er mir also vorwirft, dass dieser Experte gesagt hätte, mein 4-seitiges Gutachten sei kompletter Quatsch- ohne präzise irgendetwas zu nennen. Dann ist das natürlich ziemlich unerträglich im wissenschaftlichen Bereich.“

    danieldrepper.de: Erfurter Doping-Anklagen kosten 1,3 Millionen Euro

    bundestag.de: Streit um Blutbestrahlung am Olympiastützpunkt Thüringen

  6. Anmerkung: Ich hatte das Datum der Jelkmann-Expertise (16.3.) oben aus einem Grund genannt. Das von Sörgel ist datiert auf den – 19. März.
    Da bestehen also offensichtlich intensivere Kontakte (Oder sollte man sagen: intensiverer Beratungsbedarf?) zwischen Unions-Bundestagfraktion und dem Pechstein-Gutachter.

  7. Doch immer wieder interessant, welche Fragen nicht gestellt oder beantwortet werden…
    Jelkmann-Gutachten:

    Die Definition [des Blutdopings der WADA] besagt, dass Blutdoping vorliegt, wenn missbräuchlich eine Technik oder Substanz angewendet wurde, die die Masse roter Blutkörperchen vergrößert….Das ist bei UVB nicht der Fall.

    Herr Jelkmann, ist ihnen Ziffer 2.2.2 bekannt, die lautet:

    2.2.2 The success or failure of the Use or Attempted Use of a Prohibited Substance or Prohibited Method is not material. It is sufficient that the Prohibited Substance or Prohibited Method was Used or Attempted to be Used for an antidoping rule violation to be committed.

    > Ähhm….Joah.
    Herr Jelkmann, würden Sie zustimmen, dass die Erfurt-Methode einen Verstoß gegen diese Ziffer darstellt, da den Beteiligten die versprochenen Wirkungen der UVB-Methode allein schon durch die Informationen des Herstellers klar sein mussten?
    > ……

  8. Jelkmanns Kreativität muss man aber schon würdigen. Er definiert Blutdoping als Vergrößerung der „Masse der roten Blutkörperchen“.

    Kernsatz des CAS-Urteils gegen Walter Mayer & Co. zur UV-Blutbestrahlung, aus 2003:

    16. The „evidence of the use of a Prohibited Method“ qualifies as Doping (Chapter II, Article 2, para. 2). Blood Doping is a Prohibited Method as defined in Appendix A, Chapter II of the OMAC. Once a certain method is identified as Prohibited Method, it must be considered as doping whether or not it is potentially harmful to athletes‘ health and/or capable of enhancing their performance (Chapter II, Article 2, para 1). These additional attributes apply only to substances or methods not listed as Prohibited Substances or Prohibited Methods in Appendix A to the OMAC. Having identified UV Blood Transfusion as a Prohibited Method, there is no need to investigate further whether it may harm the athletes‘ health or enhance their performance.

  9. Klaus Riegert: Aufklärung statt Vorverurteilung am Olympiastützpunkt Erfurt

    Nach jetzigem Kenntnisstand fällt die Methode zur Infektbehandlung in einen Graubereich des Anti-Doping Regelwerkes und ist erst ab dem 1.1.2011 eindeutig verboten.
    […]
    Der SPD-Antrag und die nicht formgerechte Initiative der Grünen kommen zu einem Zeitpunkt, zu dem keine seriösen Forderungen ableitbar sind.

    Was bedeutet denn „nicht formgerecht“?

  10. Was ist denn dann noch ein Gutachten? Soll das nicht das Gute 8ten! Wer das Dreckige vom Sauberen 7 will soll im Sandkasten spielen, oder lernen, wie man auf 3 zählt!

  11. Andreas Rüttenauer in der taz: Abgeordnete Ahnungslosigkeit

    Fassungslos war Sörgel über die Ahnungslosigkeit etlicher Abgeordneter in Dopingfragen und konnte nicht an sich halten, als „aus der CDU/CSU-Ecke“ Beschwerden über nervige Journalisten laut wurden, die alles immer nur aufbauschen würden: „Wenn wir die Journalisten nicht hätten, dann gäbe es immer noch Fälle wie Tom Simpson, das habe ich auch drinnen gesagt.“
    […]
    [Klaus Riegert] tut zusammen mit seinen Kollegen aus den Regierungsfraktionen derzeit alles, um den Erfurter Fall von der Ebene der sachlichen Betrachtung zu entfernen und zur Glaubenssache zu machen.

  12. Daß Klaus Riegert ein „Synonym“ für Pharmakologe verwendet, das Stunden zuvor in einem ND-Interview nachzulesen war, ist reiner Zufall, oder? Klaus Riegert wird doch wohl nicht die „Sozialistische Tageszeitung“ lesen!? Oder stammt diese Bezeichnung gar aus dem „Gutachten“? Habe ich was überlesen?

  13. Prof. Fritz Sörgel im FR-Interview mit Christian Schwager: „Das war flegelhaft“

    Die Art, wie wir Gutachter von einzelnen Abgeordneten diffamiert und als parteiisch hingestellt worden sind. Das betraf ja auch Herrn Engelbrecht, nur weil er dargestellt hat, wie ähnliche Fälle am internationalen Sportgerichtshof Cas entschieden wurden. Man hat sich gefragt, warum wir überhaupt dort waren.
    […]
    Diese Gruppe von Abgeordneten scheint nicht das geringste Interesse am Antidoping-Kampf zu haben. Es war ganz eindeutig, dass sie den Fall Erfurt vom Tisch haben will, ohne dass es zu Sanktionen kommt. Aber für das Verfahren ist ja Gott sei Dank nicht der Sportausschuss zuständig, sondern das Sportschiedsgericht.
    […]
    [Eberhard Gienger] hat so getan, als sei die Methode des Blutinfundierens mit der Behandlung einer Zerrung zu vergleichen, bei der man ein Gel auf die lädierte Stelle reibt.

  14. Grit,

    Nice quote, illustrating the collossal studipidity of anti-doping regulation:

    Once a certain method is identified as Prohibited Method, it must be considered as doping whether or not it is potentially harmful to athletes’ health and/or capable of enhancing their performance (Chapter II, Article 2, para 1).

    Just check the Code: to be included as a prohibited method or substance, a candidate must fulfil certain requirements. At least 2 out of the following 3:

    1) performance enhancing
    2) harmful
    3) violating the spirit of the sport

    It follows that a candidate should at least be either performance enhancing or harmful to be added to the list.

    Now comes the trick. Once it is added to the list, it no longer needs to fulfil these requirements.

    Cheers! Great logic!

  15. Winfried Gassmann

    Lieber Klaas Faber!
    Die vom CAS angegebene Regel zur Blutgabe ist nicht so absurd, wie sie bei oberflächlicher Betrachtung scheint. Man muss die dazu gehörigen Texte kennen. Der erste Satz des CAS-Urteils lautet wie folgt: „The definition of Blood Doping pursuant (=entsprechend) to the Olympic Movement Antidoping Code (OMAC) includes the administration of the athlete’s own blood. The definition of blood doping is met irrespective of the amount of blood withdrawn and re-injected and whether or not it is potentially harmful to athletes‘ health and/or capable of enhancing their performance.“

    Entscheidend ist die Begründung dafür. Hinter UV-Blut-Bestrahlung kann man „wundervoll“ konventionelles Blutdoping verstecken. Darum ging es bei dem Urteil.

    Auf Seite 5 heißt es: „The IOC’s suspicion that the paraphernalia (=Zubehör) found in the chalet were not utilised for UV Blood Transfusions, but rather for blood doping with the goal of enhancement of oxygen transfer, was further supported by the fact that 500ml bags were found whereas the UV Blood Transfusion, as described above, needed only 45 to 50 mL of blood. Dr. Essers also confirmed that he uses smaller bags in his practice.“

    Unter Punkt 24 heißt es: “The strange circumstances under which the blood manipulations were carried out combined with the fact that such manipulations were performed on endurance athletes created inevitably a massive suspicion of some other forbidden doping techniques. If UV Blood Transfusions were to be tolerated under such circumstances, this would be an invitation for all kinds of uncontrollable blood manipulations with the ultimate aim of performance enhancement.“

  16. Winfried,

    Unter Punkt 24 heißt es: “The strange circumstances under which the blood manipulations were carried out combined with the fact that such manipulations were performed on endurance athletes created inevitably a massive suspicion of some other forbidden doping techniques. If UV Blood Transfusions were to be tolerated under such circumstances, this would be an invitation for all kinds of uncontrollable blood manipulations with the ultimate aim of performance enhancement.

    That doesn’t apply to Erfurt, or does it? And even if it applies, European law for example forbids to convict a person on the basis of a suspicion. I assume German law also asks for more than a suspicion, namely a proof. What’s the use of a lawyer if a ‚massive‘ suspicion will do? ‚Massive‘ according to the prosecution of course. Handholding?

    Finally, what’s wrong with performance enhancement? Why allow for 76 pills a day during the TdF? What goal do you see pursued with that handsome truck load of pharmaceuticals? Perform worse, or just neutral? Why allow for competing with pain killers? I would say: stay home and recover.

    Besides, about 50% of the doping convictions are due to substances that do not enhance performance. In Switzerland one already reaches 50% with cannabis. Reason? Lack of a threshold. Use days or weeks before an event leads to a negligible residue that is seen as an ADRV.

    Ergo: don’t try to find too much logic there.

  17. Die Nada will die betreffenden 30 Sportler zur Rechenschaft ziehen; allerdings würde sich durch die dadurch entstehenden Kosten das Defizit der Nada auf 2,6 Millionen Euro verdoppeln (SZ 24.3.2012).

    To be or not to be, that is the question. ;-)

    Sein oder Nichtsein; das ist hier die Frage:
    Obs edler im Gemüt, die Pfeil und Schleudern
    Des wütenden Geschicks erdulden oder,
    Sich waffnend gegen eine See von Plagen,
    Durch Widerstand sie enden? Sterben – schlafen –

    Nichts weiter! Und zu wissen, daß ein Schlaf
    Das Herzweh und die tausend Stöße endet,
    Die unsers Fleisches Erbteil, ’s ist ein Ziel,
    Aufs innigste zu wünschen. Sterben – schlafen –
    Schlafen! Vielleicht auch träumen! Ja, da liegts:

    Was in dem Schlaf für Träume kommen mögen,
    Wenn wir die irdische Verstrickung lösten,
    Das zwingt uns stillzustehn. Das ist die Rücksicht,
    Die Elend läßt zu hohen Jahren kommen.
    Denn wer ertrüg der Zeiten Spott und Geißel,

    Des Mächtigen Druck, des Stolzen Mißhandlungen,
    Verschmähter Liebe Pein, des Rechtes Aufschub,
    Den Übermut der Ämter und die Schmach,
    Die Unwert schweigendem Verdienst erweist,
    Wenn er sich selbst in Ruhstand setzen könnte

    Mit einer Nadel bloß? Wer trüge Lasten
    Und stöhnt’ und schwitzte unter Lebensmüh?
    Nur daß die Furcht vor etwas nach dem Tod,
    Das unentdeckte Land, von des Bezirk
    Kein Wandrer wiederkehrt, den Willen irrt,

    Daß wir die Übel, die wir haben, lieber
    Ertragen als zu unbekannten fliehn.
    So macht Bewußtsein Feige aus uns allen;
    Der angebornen Farbe der Entschließung
    Wird des Gedankens Blässe angekränkelt;

    Und Unternehmen, hochgezielt und wertvoll,
    Durch diese Rücksicht aus der Bahn gelenkt,
    Verlieren so der Handlung Namen. – Still!
    Die reizende Ophelia! – Nymphe, schließ
    In dein Gebet all meine Sünden ein!

    http://de.wikipedia.org/wiki/Sein_oder_Nichtsein,_das_ist_hier_die_Frage

  18. Gerade unterwegs, kopiere schmerzlos die Pressemitteilung von Riegert und Barthl hier rein, die 13:47h ins Postfach trudelte:

    Gemeinsam die Finanzierung des Anti-Doping Kampfes sicherstellen

    Nur mit Bundesländern, Sport und Wirtschaft kann Finanzierungslücke geschlossen werden

    Im kommenden Jahr fehlen der Nationalen Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) voraussichtlich bereits 1,35 Millionen Euro. Eine weitere Unterfinanzierung droht. Nach dem Finanzierungsmodell der NADA sind der Bund, die Länder, der Sport und die Wirtschaft gleichermaßen für die Deckung der Kosten verantwortlich. Dazu erklären der haushaltspolitische Sprecher Norbert Barthle und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Sport und Ehrenamt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert:

    „Der Anti-Doping-Kampf muss in Deutschland solide finanziert werden. Dazu bedarf es eines nachhaltigen Finanzierungskonzepts für die Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA). Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist bereit, dass der Bund 2013 der NADA 2 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellt.

    Allerdings sind auch die Länder, der Sport und die Wirtschaft in der Verantwortung. Sie müssen nach dem NADA-Finanzierungsmodell dann ihrerseits jeweils 1 Million Euro mehr für die NADA aufbringen. Bis zu einer entsprechenden Verpflichtung können auch die Mittel für den Bund nicht freigegeben werden. Sie bleiben bis dahin qualifiziert gesperrt. Von den insgesamt zusätzlichen 5 Millionen Euro werden 1,35 Millionen Euro für den Haushalt der NADA verwendet, der Rest geht ins Stiftungskapital.

    Die NADA ist national und international als Kompetenzzentrum in der Bekämpfung des Dopings hoch geschätzt. Die NADA muss weiter verstärkt unterstützt werden. Allerdings lässt sich nur gemeinsam mit den Bundesländern, dem Sport und der Wirtschaft die Finanzierungslücke im NADA-Budget schließen.“

  19. Kopiere mal schmerzlos die evtl. in Richtung einer Finanzierungspflicht auslegbaren Paragrafen der Nada-Stiftungsverfassung von 2008 (es gibt sicher eine neuere Variante):

    §2 Stiftungszweck … (5) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.
    §5 Stiftungsvermögen … (3) Zulässig ist die Zweckerfüllung aufgrund zugesagter jährlicher Zuwendungen von Sportverbänden (z. B. DOSB/DSH), Wirtschaftsunternehmen und staatlichen Organisationen sowie über ein System einer von den angeschlossenen Verbänden steuerlich unschädlich zu erbringenden Grundgebühr für die Inanspruchnahme der Stiftungsleistungen. Dem Stiftungszweck dienen auch Kostenerstattungen von Sportverbänden für die Durchführung von Dopingkontrollen und Analyseleistungen.

    Es gab also irgendwann, bei Gründung sicher, eine „Zusage“ der nicht näher bezeichneten „Wirtschaft“, die dafür „Stiftungsleistungen“ in Anspruch nehmen kann … Eine interpretationsfähige Sachlage, so nicht irgendwo näher bezeichnet ;-D

  20. Kurzer Nachtrag: Es gab auch bei der Gründung der Nada keine Zusage „der Wirtschaft“, lediglich Telekom und Deutsche Bank sagten Förderung für einige Jahre zu. Im Gegenteil: Der damalige Bundesinnenminister Schily und DSB beschwerten sich auch 2002 schon über die Zurückhaltung der Wirtschaft.

    Diese Anmerkung nur, weil man es auch so sehen kann: Damals sind keine tragfähigen Vereinbarungen getroffen worden. Und die Praxis anderswo ist diese: Weder in GB, USA, Australien (dort ist die Nada sogar Regierungsbehörde) noch in Österreich oder der Schweiz oder in Frankreich ist eine Finanzierung durch die Wirtschaft sonderlich gewollt oder gar verpflichtend verlangt. Was auch Gründe hat. Dort bekennen sich die Regierungen klar zur Verantwortung für die Finanzierung der Dopingkontrollsysteme.

  21. Pingback: Letzte Stunde Projekt 1t4i | Jonathan Sachse

  22. ZEIT ONLINE: Warum ist denn die Blutentnahme, UV-Bestrahlung und die anschließende Reinfundierung nun Doping?

    Sörgel: Wenn wir davon ausgehen, dass es bei den Sportlern relativ selten gemacht wurde und dass wirklich nur 50 Milliliter Blut behandelt wurden, dann sagen Ihnen von 100 Medizinern 97 oder 98, dass das nichts bringt, dass das Humbug oder Scharlatanerie ist. Die Naturheilkundler mal abgezogen.

    Sörgel: Weil im Erfurter Fall aus meiner Sicht bisher keine Tatsachen bekannt wurden, die eine Absicht wirklich ausschließen, und sich doch kein Sportler mit etwas behandeln lässt, von dem er sich nicht einen Vorteil für seine Leistung verspricht. Und bei Blutmanipulation, also einer Blutentnahme und Reinfusion, zählt allein schon der Versuch, um es Doping zu nennen.

    ZEIT ONLINE: Die Gegenseite sagt, diese Blutmanipulationen seien erst ab dem Jahr 2011 ausdrücklich verboten.

    Sörgel: Das ist Quatsch. Das hat auch Herr Engelbrecht ganz klar gesagt. Wenn der Fall so vorm CAS landen würde, und das ist ja nicht ausgeschlossen, gälte das als Doping.

    ZEIT ONLINE: Bei diesen ganzen Statements und Gegenstatements, wenn sich selbst die Wissenschaftler streiten, wie soll denn da der Sportler noch durchblicken, was Doping ist und was nicht?

    Sörgel: Im Endeffekt ist der Sportler für seinen Körper selbst verantwortlich. Spitzensportler werden von ihren Verbänden immer wieder geschult, was geht und was nicht. Und Eigenblutmanipulationen gehen eben nicht. Und zwar schon mindestens seit 2003.

    Diese Fragen von einem Studenten der Sportwissenschaften in der Hauptprüfung so beantwortet, wäre er durchgefallen. Kein Zweifel.

    Hoffentlich hat sie sich von Riegert und seinen Genossen nicht einschüchtern lassen und hat für das Schiedsverfahren Gutachter bestellt, die die Meinung von Wada-Generaldirektor David Howman oder der CAS-Richter in diesem Fall vertreten. Auf die Auswahl der Gutachter und Gutachten der Gegenseite, die den Vorgang nicht als Doping ansehen, bin ich sehr gespannt.

    Es wird immer konfuser. Wie ist denn die Meinung der CAS-Richter ? Weiß dass Prof. Sörgel schon ?

    Christian Spiller hätte sich vor dem Interview mal ein wenig in die Materie einlesen sollen. Dann hätte er bestimmt auch bemerkt, dass die Antworten auf seine Fragen (die er dann auch bestimmt anders gestellt hätte) arg an der Oberfläche bleiben.

  23. Sollte sie von der Meinung des CAS im Jahr 2003 abweichen, könnte man von Willkür sprechen. Und das sollte man dem CAS nicht unterstellen.

    Stefan, erstens gibt es den Begriff oder das Verständnis „Willkür“ auch in der Sportgerichtsbarkeit nicht. Wie aufmerksame Beobachter der Causa Pechstein ja feststellen durften. ;-)
    Und zweitens sind die Umstände in Erfurt völlig andere als die in Salt Lake City. Drittens wird beim CAS Richterrecht gesprochen.
    Wir waren schon einige Male Zeuge, dass auch für ausgewiesene Experten ähnlich scheinende Fälle unterschiedlich beschieden worden sind.
    Ich nehme selbst an, wenn der „größte deutsche Dopingskandal“ – ich dachte immer das dieser Titel bereits an die Telekom vergeben worden sei – überhaupt vor dem CAS landet, dass die „Klientel“ nach Behandlungsjahr unterschiedlich behandelt werden muss.

    Und außerdem warten wir noch immer auf die Veröffentlichung des Berichts der Großen Freiburger Dopoingkommission und der längst überfälligen Spitzer-Krüger-Studie. Scheint zwar niemanden in der Hardcore-Antidopingfamilie zu beunruhigen, aber auffallen tut es schon. Dumm, wenn dann auch noch zu Erfurt geschwiegen werden muss. Aber wir können wetten: Wenn man wieder darf, dann wird es umso toller.

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  25. Der WDR betonte am Mittwoch, dass zum Zeitpunkt der Berichterstattung 2011 die von Franke praktizierte Methode der UV-Bestrahlung und die damit verbundene Injektion von Eigenblut sowohl von der WADA als auch von der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA für unzulässig erklärt wurden. Die somit im Bericht des ARD-Dopingexperten Hajo Seppelt getroffenen Aussagen seien als Meinungsäußerung zulässig.

    Hier ist es doch offensichtlich wie mit der Henne und dem Ei. Was war zuerst ? Wohl doch die von Hajo Seppelt in seinem Beitrag getroffenen Feststellungen und der zum größten Doping-Skandal kolportierte Erfurter Fall. Danach begann doch erst der Versuch, die diesbezüglichen Regeln der WADA zu interpretieren. Unglücklicherweise ließ sich David Howman zu einem voreiligen Regelkommentar hinreißen, der sich bald als halbseiden erweisen sollte.
    Wieso kann ein Journalist eine offensichtliche Regelunsicherheit als Begründung für den größten deutschen Dopingskandal nach 1990 benutzen? Und das wird dann noch als zulässige Meinungsäußerung hingestellt. Angemessenheit und Ausgewogenheit geht nachwievor einigen völlig ab. Und noch schlimmer, es schadet immens dem Ansehen des Antidopingkampfes national und auch international. Ist aber nicht so schlimm, Europa und die Welt scheint sich an die Oberlehrerrolle Deutschlands gewöhnt zu haben und läßt es uns schon spüren. Grüße aus Spanien, Portugal, Italien, Holland, Belgien, den USA, und nicht zuletzt aus Griechenland.

    Die WADA hatte am 27. April den Fall Erfurt überraschend neu bewertet.

    Die Überraschung traf zum Glück nur wenige.

  26. Pingback: Bundestag: Die neue Zukunftsplanung des Sportlobbyisten und Transparenz-Allergikers Klaus Riegert (CDU) : sport and politics

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