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Das Olympische Bildungsmagazin

Der Fall Erfurt, die NADA und der sportpolitische Komplex: Verzögern, Verwirren und ein bisschen Lügen

Ausführlicher Lesestoff zum Wochenende – und darüber hinaus: Was Blogs leisten können, wird hier von Grit Hartmann demonstriert. In einer ausführlichen Analyse widmet sie sich einmal mehr den obskuren Blutbehandlungen am Erfurter Olympiastützpunkt, die als Doping einzuschätzen sind, und deckt anhand von Dokumenten, die hier teilweise erstmals veröffentlicht und selbstverständlich zur Lektüre bereitgestellt werden, weitere Hintergründe zur Propaganda der NADA und des deutschen sportpolitischen Komplexes (BMI, DOSB, Sportausschuss des Bundestages) auf.

Es empfiehlt sich eine umfassende Lektüre. Es empfehlen sich Konsequenzen bei der NADA. Und bei der WADA (hier gehts übrigens zum brandaktuellen Jahresbericht 2011).

Und, passend zur Debatte dieser Tage um den Entwurf eines abstrusen neuen Leistungsschutzrechtes, sei allen Journalisten und sonstigen Medienarbeitern gesagt, die sich gern unsauber bedienen:

Zitate aus diesem Beitrag und den dazugehörigen Dokumenten sind erlaubt – allerdings NUR unter Angabe der Quelle, die nicht „im Internet“ lautet, sondern: www.jensweinreich.de. (Die üblichen Verstöße dagegen werden von mir allerdings nicht mit Kostennoten von Abmahnanwälten geahndet.)

Hier also:

***

Verzögern, Verwirren und ein bisschen Lügen

Der Fall Erfurt, die NADA und der sportpolitische Komplex

Eine Analyse von Grit Hartmann

Gäbe es so etwas wie eine Chronik des so genannten Antidopingkampfes in Deutschland – der 13. Juni 2012 wäre vielleicht als einer der kurzweiligsten Tage darin vermerkt. Oder als sein Waterloo – je nach Blickwinkel des Betrachters. NADA knickt nach öffentlichem Druck ein lautete die diesbezügliche Nachricht des Tages am Mittwoch. Es brauchte eine öffentliche Ohrfeige von David Howman, dem WADA-Generaldirektor, bis die Bonner Agentur willens war, seiner schlichten Forderung nachzukommen. Sie lautete:

Die NADA muss jetzt ihren Job machen.

In der Causa Erfurt – dort hat bekanntlich Andreas Franke, Vertragsarzt am Olympiastützpunkt, das Blut von 30 Athleten zwecks „Infektbehandlung“ manipuliert – führt die NADA also nun doch die Mehrheit der Fälle einer sportgerichtlichen Klärung zu. Heißt, sie lässt mit einem Präzedenzfall die Frage klären: Doping oder nicht auch vor 2011?

Fast alle Experten bejahen das, zuletzt auch der spät berufene NADA-Gutachter, der Sportmediziner und Jurist Heiko Striegel. Folgen muss das für die Athleten nicht unbedingt haben – eben erst ist ja Eisschnellläuferin Judith Hesse, ein Fall aus dem Jahr 2011, ohne Dopingsperre geblieben. Es kann aber welche haben, für Top-Athleten wie Claudia Pechstein und Nils Schumann oder – so viel zum Fairplay-Prinzip, dem angeblich unter deutschen Sportfunktionären besonders hohe Wertschätzung widerfährt – für eine bereits für die Olympischen Spiele in London nominierte Radsportlerin.

Die NADA-Pressemitteilung zur Volte:

„Nach sorgfältiger Prüfung der aktuell vorliegenden Hinweise ist nicht mehr auszuschließen, dass es sich bei der Anwendung der UV-Blutbehandlung auch vor 2011 um einen Dopingverstoß handelt“, sagt die NADA-Vorstandsvorsitzende Dr. Andrea Gotzmann. (…)

In ihrer Einschätzung stützt sich die NADA unter anderem auf das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten, das seit Montag offiziell vorliegt. In diesem kommt der medizinische und juristische Experte Prof. Dr. Dr. Heiko Striegel im Kern zu der Auffassung, dass die UV-Behandlung in den Jahren 2006 bis 2010 dem Tatbestand M 1.1 der jeweils aktuellen Verbotsliste der WADA unterfällt.

Außerdem trägt die kürzlich korrigierte WADA-Beurteilung der UV-Blutbehandlung zu der Entscheidung der NADA bei, auch Verfahren für den Zeitraum vor 2011 anzustrengen.

Mit der Behauptung, der Entscheid verdanke sich „sorgfältiger Prüfung der aktuell vorliegenden Hinweise“, zeigt die NADA ihr spezielles Vermögen zur Selbstdarstellung. Eher hat es sich so verhalten: Mindestens toleriert, wahrscheinlicher aber gesteuert von ihrem mit Sportpolitikern und Funktionären durchsetzten Aufsichtsrat haben die frommen Dopingbekämpfer aus Bonn beinahe ein Jahr lang gegen ihren obersten Auftrag verstoßen: mögliche Dopingfälle zu verfolgen. Sie reagierten lediglich auf Medienberichte und, das erste Verfahren, auf die Selbstanzeige von Hesse. Deshalb gibt es hier eine Analyse, weiter unten illustriert mit einigen internen Schreiben, mit Zitaten aus Ermittlungsunterlagen – Dokumente, die nicht allein von mir, sondern von mehreren Journalisten, nicht nur aus Deutschland, recherchiert sind.

Zunächst aber zum kurzweiligen Aspekt des Tages, der hier im Blog große Tradition hat, also zur Begleitmusik aus dem sportpolitischen Berlin, in die der überfällige Schritt der NADA hineinposaunte. Der Sportausschuss des Bundestages machte in nichtöffentlicher (55.) Sitzung am Mittwoch einmal mehr seinem Beinamen als Grüßausschuss Ehre. Neue Debatte zu Erfurt, von den Grünen dringlich beantragt – um zwei Wochen verschoben. Für das, was dabei mutmaßlich herauskommen wird, setzte die Koalition unter ihrem Stoßstürmer Klaus Riegert (CDU, FC Bundestag) schon mal ein Zeichen: Sie stimmte den SPD-Antrag zu Erfurt nieder, obgleich der eher harmlos daherkam: Rückforderung von Steuergeldern, weil am Olympiastützpunkt Thüringen Doping aus Bundesmitteln finanziert wurde, wie die Grünen in ihrem vor Wochen abgeschmetterten Antrag gefordert hatten? Fehlanzeige.

Fast überflüssig, es zu erwähnen: Den Verdacht eigener parlamentarischer Aktivität erweckte die Koalition auch diesmal nicht. Sitzungsteilnehmer überlieferten vom effektiven Verhinderungspolitiker Riegert auch eine hochkomische Begründung dafür:

Wir wollen Aufklärung statt Vorverurteilung.

BMI-Staatssekretär Christoph Bergner (CDU, SV Halle) steuerte ein weiteres Kuriosum bei mit einer Frage, auf die man eingedenk des Personalkarussells bei der NADA – wo derzeit die Nummern Sechs und Sieben an der Spitze des operativen Geschäfts werkeln – auch erst einmal kommen muss. Bergner sinnierte in der Sitzung über Howman und die Agentur im fernen Montreal:

Ich stelle mir die Frage: Sind Führungspersönlichkeiten bei der WADA vorhanden?

Um zu erfahren, was deutsche sportpolitische Führungspersönlichkeiten unter „Aufklärung“ verstehen, warum die WADA-Spitze in diese Vorstellung nicht passt, musste man auch diesmal nicht vor verschlossener Saaltür des Sportausschusses warten. Zitate gab es vorab in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Riegert, Bergner und auch die Ausschussvorsitzende, die Sportlobbyistin Dagmar Freitag (SPD, Deutscher Leichtathletik-Verband), zeterten nämlich ein bisschen über Howman:

Ein Artikel von Michael Reinsch, der hilfreich ist, um sich die Chuzpe der hiesigen Sportpolitik und ihre unglaubliche Ignoranz gegenüber dem Doping-Problem vor Augen zu führen: Die Bundesrepublik, der selbst ernannte Antidoping-Weltmeister, der ohne substanzielles Argument in diesem Jahr erstmals ein Einfrieren des WADA-Budgets angestoßen hat, droht erneut mit der Finanzkeule – nachdem Howman die deutsche Agentur an ihre Pflicht erinnert hat.

Bergner & Co. werfen natürlich auch dem WADA-General „Versagen“ vor – aber nicht zuerst deshalb, weil sein Haus in der Bewertung des Falls Erfurt Fehler gemacht hat. Die Sportfreunde ärgert viel mehr, dass Howman diese Fehler korrigiert hat, und vor allem: dass er es – Unerhört! – öffentlich getan hat, in zwei Interviews auf Sportschau.de und auf Zeit online.

„Zweifelhafte Willensbildung über die Medien“ (Bergner), „ein höchst eigenwilliges Verfahren“ (Riegert), „Unbehagen“ (Freitag). Gewiss haben diese Spezialdemokraten mit kritischer Öffentlichkeit nicht erst seit dem 13. Juni 2012 ein Problem. Dass aber nun auch der WADA-General parteiübergreifend abgekanzelt wird, als wäre er, sagen wir: ein Journalist – das hatte man dann doch nicht erwartet.

Zumal ein Fakt unter den Tisch fällt: Howman hatte den NADA-Vorständlern bereits am 31. Mai, also vier Tage vor den Interviews, per Brief und email die Einschaltung eines Schiedsgerichts für Erfurt-Fälle auch vor dem Jahr 2011 empfohlen.

Bergner geht darauf mit keiner Silbe ein; stattdessen propagiert er via FAZ seine Erkenntnis aus all dem: dass die Blutbestrahlungen vor 2011 erlaubt waren. Genau um 14.31 Uhr führt die Pressemitteilung der NADA aber das und die Empörung des sportpolitischen Komplexes ad absurdum.

Kein Anlass, die NADA zu loben. Vielmehr muss sie sich fragen lassen: Warum erst jetzt?

NADA stört sich an Öffentlichkeit

Als Einstieg in die Dokumentenanalyse eine Selbstverständlichkeit, das kleine Einmaleins der Dopingbekämpfung sozusagen, das zuerst Leichtathletik-Präsident Clemens Prokop der NADA beizubringen versuchte:

Die Stellungnahmen der WADA sind juristisch völlig unbedeutend. Die WADA ist dazu da, den WADA-Code zu erstellen und nicht Rechtsfragen, die sich aus dem Kodex ergeben, zu interpretieren. Dies wäre genauso, als wenn der Deutsche Bundestag den Gerichten erklärte, wie die von ihm erlassenen Gesetze zu interpretieren sind.

Und Howman:

Die WADA fällt keine Entscheidungen. Sie kann einen Rat geben, aber mehr nicht. In diesem Fall hat uns die NADA in eine Situation manövriert, in der wir nicht sind. Sie hat suggeriert: Was die WADA sagt, das ist eine Entscheidung. Das ist komplett falsch. Deshalb mische ich mich jetzt ein und sage: Nein, nicht wir entscheiden.

Die Einschaltung eines Sportgerichts war nicht (mehr) vorgesehen vom NADA-Vorstands-Tandem Andrea Gotzmann, promovierte Chemikerin und ehemalige Basketball-Nationalspielerin, und Lars Mortsiefer, promovierter Jurist. Offenbar wurde das, als am 26. April ein Brief von Olivier Rabin, dem wissenschaftlichen Direktor der WADA, in der Heuss-Allee einging. Eilig deklarierte die NADA diese Auskunft schon am nächsten Tag via Pressemitteilung – UV-Blutbehandlung erst ab 2011 verboten – zum „richtungsweisenden“ und „finalen“ Verdikt. Damit waren Dopingverfahren für den Zeitraum vor 2011 vom Tisch. In der Version, die Gotzmann auch noch nach der Howman-Kritik vortrug:

Wir mussten davon ausgehen, dass die Einschätzung der Wada eine sehr deutliche Empfehlung ist und wir dann keine Grundlage haben, ein Schiedsgericht zu beauftragen.

Nur: Frühere Einschätzungen der WADA waren ebenso deutlich, indes – sie zählten nicht. Zunächst aber der Rabin-Brief:

Howman selbst hatte im Februar die Sachlage konträr bewertet. Keine Frage: Das bietet Stoff für Kritik an der WADA, die den Fall Erfurt lange unterschätzt hat. Fraglich auch, ob die interne Kommunikation der von Rabin behaupteten „sorgfältigen Prüfung“ entsprach. Von Interesse ist hier jedoch das Vorgehen der verantwortlichen Institution, der NADA. Dafür war Gotzmanns Entrüstung über die Interviews, mit denen Howman diesen Brief zurücknahm, bezeichnend. Auch sie störte, was in der kleinen Welt der Bonner Stiftung so wenig geschätzt wird wie im etwas größeren sportpolitischen Berlin – Öffentlichkeit:

Es ist schon erstaunlich, dass er (Howman) nicht zum Telefonhörer greift. Ich würde sehr gern wissen, was sein Motiv für das Interview war.

Der NADA-Chefin kann geholfen werden: Howman ließ sich befragen von denen, die Zweifel hatten am Rabin-Bescheid, der ganz ohne inhaltliche Begründung auskam. Hajo Seppelt und ich haben, getrennt voneinander, zahlreiche Fragen nach Montreal übermittelt. Die NADA hingegen hatte keine Zweifel. Sie hat keine Begründung in Montreal erfragt.

Und: Viel spricht dafür, dass richtig ist, was Howman in beiden Interviews behauptet hat:

Die NADA hat der WADA Informationen vorenthalten.

Dazu ein brandaktuelles Dokument, das zwei Tage alte Positionspapier von Howman an die WADA-Exekutive. Das Waterloo für den deutschen Antidoping-Kampf:

Rhetorische Frage: Welchen Spielraum, sich herauszureden, lässt dieses Arbeitszeugnis der sportpolitischen Lobby nach all den Vertrauensbekundungen für die NADA eigentlich noch?

International ist sie mit dem Howman-Bericht vom angeblichen Klassenbesten zum Nachsitzer degradiert.

  • „Strange“ sei das Herangehen der NADA an die Causa Erfurt.
  • Howman findet dafür ganz einfach „no explanations“.
  • Und: Die NADA hat demnach tatsächlich die falsche Frage gestellt in Montreal, nämlich die, ob die in Erfurt praktizierte Methode den Sauerstofftransport erhöht (dazu auch weiter unten in Deutsch).

Was Howman allerdings verschweigt: Im Mai 2011 hat WADA-Justiziar Julien Sieveking per Mail an die Nada diese falsche Spur mit gelegt. Dass die Methode verboten sei, begründete er damit, dass sie den Sauerstofftransport erhöhe – was eher nicht der Fall ist.

Indes: Die NADA hatte seither genug Zeit, wissenschaftliche Expertise einzuholen. Als ab Anfang 2012 massiv Begründungen für ein langjährig bestehendes Verbot vorgetragen wurden, hat sie die, wie es scheint, allzu gern ignoriert.

These: Die Rabin-Auskunft war genau das, was die Bonner Stiftung und ihre mit Erfurt in Bedrängnis geratenen Finanziers aus BMI und Deutschem Olympischem Sportbund (DOSB) wollten. Denn belegbar ist: Die Deutschen haben bei der WADA wiederholt nachgefragt, und so lange, bis sie eine genehme Antwort bekamen. Man könnte auch sagen: Die NADA hat den Fall verwirrt. Sie hat kräftig befördert, was man nun häufig hört: Ja, wenn WADA und NADA schon darüber streiten, was Doping ist, wie sollen dann Sportler wissen, was die Antidoping-Regeln besagen?

Im März 2010, am Anfang der Geschichte, steht eine eindeutige Position der NADA: UV-Bestrahlung des Blutes wie in Erfurt praktiziert war schon immer verboten.

Damals beginnen sich Staatsanwälte für die seltsame Therapie zu interessieren. Der Grund ist hinlänglich bekannt: Claudia Pechstein hat am Telefon (überwacht im Rahmen des Ermittlungsverfahrens „Kufe“ nach Anzeige gegen Unbekannt) mit einer anderen Eisschnellläuferin über ihre Blutbestrahlung bei Doktor Franke geplaudert. Das D-Wort ist gefallen. Die Ermittler konsultieren die NADA. Auskunft zu diversen Methoden der UV-Aktivierung von Blut gibt eine Mitarbeiterin der Abteilung Medizin und Forschung:

Bei der zweiten Variante wird eine größere Menge Blut (in der Regel 50 ml) durch einen Schlauch aus dem Körper heraus- und direkt in die Maschine geleitet, wo dann die Bestrahlung stattfindet. Das Blut wird im Anschluss direkt wieder in die Vene zurückgeführt. Diese Methode ist Blutdoping im Sinn der Verbotsliste (M 1 Ziff.1), und zwar unabhängig von der Menge. Die 50 ml stellen lediglich die üblicherweise entnommene Blutmenge dar.

Wenn ein Sportler krank sei, dann dürfe er diese Methode „nicht ohne Ausnahmegenehmigung“ anwenden, heißt es weiter. Die NADA-Mitarbeiterin sagt zu, dafür noch eine Stellungnahme der WADA einzuholen. Die kommt im April 2010:

The Committee considers that any extraction + manipulation + intravenous reinjection of whole blood is prohibited.

Das Ermittlungsverfahren gegen Franke leitet noch die Doping-Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft München I ein. Im Dezember 2010 gibt sie es nach Erfurt ab. Am 11. April 2011 werden Frankes Arztpraxis in Erfurt und der Olympiastützpunkt am Steigerwald durchsucht.

An diesem Tag fragt der ermittelnde Staatsanwalt den Mediziner, ob zwei seiner Sportler-Patienten – Pechstein und eine prominente Eisschnellläuferin aus Erfurt, die von Pechstein im Telefonat belastet worden ist – „zu irgendeiner Zeit seit 2006 mittels UV-Bestrahlung des Eigenblutes behandelt worden sind“. Franke verneint. In den Papierakten beider Athletinnen fehlt die Blutbestrahlung. Jedoch: Im Computer, in der elektronischen Krankenakte, ist Pechsteins Behandlung protokolliert. Die der anderen Kufenflitzerin hingegen nicht. Was, nebenbei, die Frage erlaubt, ob Franke seine Datensätze bereinigt hat.

Die NADA wird erst aktiv, als die Razzia eine knappe Woche, nachdem sie stattgefunden hat, öffentlich wird. Genauer: Sie muss aktiv werden, denn bei der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) ist Aufregung ausgebrochen. Nach dem Medienbericht, der Name Pechstein ist gefallen, lässt Verbandsarzt Gerald Lutz, in Erfurt beheimatet und mit einschlägiger Historie als Pechstein-Verteidiger, von sich hören. Nur zwei Tage braucht er, um sich vom Kollegen Franke die angebliche Zulässigkeit der Methode bestätigen zu lassen. Der Olympiaarzt des DOSB, Bernd Wolfarth, hat Lutz unter Berufung auf NADA/WADA eine ähnliche Auskunft gegeben. (Diesen Zwischenstand eines Mailwechsels wird später „Team Pechstein“, nun ja, „aufdecken“.)

Lars Mortsiefer, damals noch NADA-Justiziar, klärt die DESG Anfang Mai, nachdem er auch die WADA erneut befragt hat, auf:

Zu diesem Zeitpunkt, im Mai 2011, weiß die NADA also noch, dass die Blutpraxis durchgängig verboten war. Eingedenk der folgenden Untätigkeit der Agentur darf man den Schluss ruhig zweimal lesen:

Wir bitten Sie, den Vorgang Ihrerseits zu prüfen und, soweit Sie zu dem Ergebnis kommen, dass Dopingverstöße nicht ausgeschlossen werden können, entsprechende Verfahren zu eröffnen.

Die DESG eröffnet kein Dopingverfahren. Lieber gibt sie im Juni (wie auch der Deutsche Leichtathletik-Verband, aus dem fünf Kaderathleten unter Verdacht stehen) das Ergebnismanagement an die NADA ab. Aus heutiger Sicht wirkt der Kommentar von DLV-Präsident Clemens Prokop geradezu skurril: Die Prüfung und Verfolgung von Dopingverstößen durch eine neutrale, verbandsunabhängige Institution, sagt er, werde „die Glaubwürdigkeit des Anti-Doping-Kampfes weiter erhöhen“.

Am 25. Juli 2011 verfasst Mortsiefer einen weiteren Brief. Adressat diesmal: der ermittelnde Staatsanwalt, der Auskunft möchte zu den Athleten, die im Franke-Computer mit „UVB“ verzeichnet sind. Aus dem NADA-Schreiben geht u.a. hervor: Die Bonner Agentur weiß schon zu diesem Zeitpunkt – erste Akteneinsicht hat sie Anfang Mai beantragt und Anfang Juli erhalten -, wer in Erfurt sein Blut mit UV-Licht bestrahlen ließ. Allerdings wird NADA-Chefin Gotzmann sieben Monate später, Ende Januar 2012, für sich behalten, dass die NADA so früh Detailkenntnisse hatte: In einem Fernseh-Beitrag, die ARD-Dopingredaktion hat die Namen der 30 Sportler recherchiert, gibt sie sich höchst erstaunt über Namen und Zahl. Der Eindruck täuscht. Oder soll er täuschen, um ein halbes Jahr Nichtstun zu vertuschen?

Die bemerkenswerteste Passage:

Wie Sie sich sicher vorstellen können, wird die Einleitung von ca. 30 Verfahren gegen namenhafte (sic) deutsche Spitzenathleten aus verschiedenen olympischen Sportarten sehr brisant. Einen ähnlich gelagerten Fall hat es in der Geschichte der Dopingbekämpfung bislang noch nicht gegeben.

Es soll ihn nicht geben, einen solchen Fall – nur diesen Schluss erlaubt der Fortgang der Dinge. Im gesamten Restjahr 2011 unternimmt die NADA von sich aus: nichts Wahrnehmbares. Lediglich die Selbstanzeige von Judith Hesse im August stört den Schlaf der Antidoping-Agentur ein wenig. Hesse springen wissenschaftliche Unterstützer bei, die schon aus den Pechstein-Verfahren bekannt sind. Als Gutachter wirken die Hämatologie-Professoren Stefan Eber (München) und Winfried Gassmann (Siegen). Auch der Lübecker Physiologie-Professor Wolfgang Jelkmann begründet, warum die Blutbestrahlung selbst 2011 noch erlaubt war.

Schiedsspruch als geheime Verschlusssache

Dafür weist er auf den Unterschied zwischen Injektion und Infusion hin – die neue Regel M 2.3. der Prohibited List für 2011 verbietet nur Abnahme, Manipulation und Infusion von Vollblut in den Blutkreislauf. Eine Infusion wiederum verlangt nach Wada-Reglement mehr als 50 ml Blut. Mediziner Franke hat jedoch behauptet, er habe nur 50 ml Blut entnommen. Mit dem Hesse-Schiedsspruch, der die UVB-Methode unter M 2.3. bereits 2011 als Dopingvergehen wertet, ist diese Argumentation erledigt.

Nur: Warum eigentlich?

Eine Begründung gibt es nicht – vielleicht, weil nur ein „vereinbarter Wortlaut“ bekannt ist. (Spezialität der deutschen Schiedsgerichtsordnung: Ein Schiedsspruch darf geheime Verschlusssache bleiben – wenn nicht beide Parteien der Veröffentlichung zustimmen. Damit reicht die Sportgerichtsbarkeit hierzulande an den Standard des Weltsportgerichtshofes CAS nicht heran.)

Die Akten enthalten womöglich des Rätsels Lösung; jedenfalls werfen sie die Frage auf, mit welcher Blutmenge Franke tatsächlich gearbeitet hat, ob er nach WADA-Regeln nicht doch „infundiert“ hat. Unter einem in seiner Praxis geschossenen Foto des Eumatron-Gerätes „OXYSAN EN 505 UVE/UVB/HOT“ notierten die Ermittler:

Aus dem darunter befindlichen Schrank wurden vom Herrn Franke zum Gerät befindliche Küvetten entnommen und auf die Behandlungsliege gelegt. Hierbei handelt es sich um 60 ml Küvetten. Herr Franke gab an, diese Geräte zur UV-Behandlung der Patienten zu nutzen.

In anderer Version an anderer Stelle:

Bezüglich der Küvetten kann gesagt werden, dass der Herr Franke 60 ml Küvetten vorgelegt hat, während der Hersteller Eumatron 50 ml Küvetten empfiehlt. Herr Franke gab vor Ort an, dass es sich bei den vorgelegten Küvetten um die standardmäßig gelieferten und verwendeten handelt.

Für die Fälle, die demnächst verhandelt werden, ist eine andere Frage wichtiger; auch die wurde von den drei Pechstein/Hesse-Gutachtern aufgeworfen. Q & A mit David Howman dazu:

ZEIT ONLINE: Die meisten Experten in Deutschland halten diese UV-Methode für seit Langem verboten. Nur drei Wissenschaftler, die bereits 2010 als Gutachter im Fall Claudia Pechstein aufgetreten sind, berufen sich auf die Überschrift über dem Blutdoping-Verbot in der WADA-Verbotsliste: „Verbesserung des Sauerstofftransports“. Sie sagen, weil die Manipulation von 50 Millilitern Blut den Sauerstofftransfer nicht erhöht, waren die Erfurter Praktiken bis zu einer Regelpräzisierung Anfang 2011 erlaubt. Widersprechen Sie?

Howman: Diese Experten machen einen Denkfehler. Die Überschrift ist kein Teil des Textes. Es ist nur eine Überschrift. Und jeder Anwalt, jeder Richter, der Gesetze zu interpretieren hat, weiß, dass es auf den Gesetzestext ankommt, nicht auf die Überschrift. Der Text sagt klar, was unter Blutdoping zu verstehen ist. Blutdoping ist der Gebrauch von Blut und Produkten aus roten Blutzellen. Da steht nichts von Erhöhung des Sauerstofftransfers. Die Frage, die ein Richter zu beantworten hat, lautet: Fällt die Erfurter Methode unter M 1 der Verbotsliste, unter Blutdoping? Das habe nicht ich zu entscheiden. Diese Sache gehört vors Schiedsgericht.

Damit zurück zur Kernfrage: Warum hat die NADA, die im Juli 2011 noch schriftlich über die „Brisanz“ von 30 einzuleitenden Verfahren räsonierte, nichts getan? Bis Mitte Januar 2012, als der Fall zum zweiten Mal Medienecho bekam, zuerst hier und bald flächendeckend. Erst danach interessiert sie sich beispielsweise für den Fortgang der Ermittlungen und stellt einen zweiten Antrag auf Akteneinsicht, der nach nur zehn Tagen von den Erfurter Staatsanwälten bewilligt wird. Als ob das davor unmöglich gewesen sei, erklärt sie nun:

Damit ist für die NADA die Voraussetzung geschaffen, um auf sportgerichtlicher Ebene weitere Verfahren wegen des Verdachts von Athleten-Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen auf den Weg zu bringen.

Und wieder passiert fast nichts.

Man startet eine neue Anfrage bei der WADA – jene, die dann zur Rabin-Auskunft führen wird. Und, immerhin, man kommt auf die Idee, selbst ein Gutachten zur Zulässigkeit der Blutbestrahlungen in Auftrag zu geben. Dass die NADA inklusive ihres Aufsichtsrates dann, als im Mai Striegels Vorabstatement Rabin widerspricht, gern so getan hätte, als existierte diese Expertenmeinung nicht, ist hier aufgedeckt worden – und es passt ins Bild.

Denn die NADA vertritt in Wahrheit schon vor dem als „finale Einschätzung“ bejubelten Rabin-Brief vom 26. April die Auffassung, dass es „nach bisherigen Erkenntnissen an einem rechtlich zweifelsfrei subsumierbaren Verbotstatbestand in der jeweiligen Verbotsliste der WADA“ fehlt.

So schreibt es Lars Mortsiefer an den DLV-Präsidenten Clemens Prokop. Der hatte keinen Zweifel daran gelassen, dass er die Methode für Doping hielt, beantragte für den DLV Akteneinsicht in Erfurt und fragte dann bei der NADA nach weiteren Verfahren.

Mortsiefers Antwort vom 19. April 2012:

Drei Aspekte verleihen diesem Schreiben seine Brisanz.

Erstens: Vorstand Lars Mortsiefer log offenbar, als er auf sid-Anfrage behauptete:

Erst mit der Mitteilung der WADA am Freitag hat die NADA Kenntnis davon erlangt, dass die Methode vor dem 1.1.2011 nicht verboten war. Etwas anderes hat die NADA auch vorher weder intern noch extern kommuniziert.

Mortsiefer selbst und die NADA haben sogar sehr klar „kommuniziert“, dass die Methode auch vor 2011 verboten war. Nicht nur in internen Schreiben, beispielsweise auch hier, im offiziellen Newsletter:

Was die von dem Arzt angewendete Methode angeht, teilt die NADA die Auffassung der Welt Anti-Doping Agentur (WADA). Danach ist die in Erfurt angewendete UV-Blutbehandlung schon seit vielen Jahren durch den Punkt „M1“ der WADA-Verbotsliste untersagt. Der Passus „M2.3“, der zur Präzisierung des Regelwerks 2011 hinzugefügt wurde, bedeutet nicht im Umkehrschluss, dass die darin näher bezeichneten Methoden zuvor erlaubt gewesen sind.

Zweitens: Dafür, dass die NADA erkennbar wenig Lust hatte, ihrem Auftrag nachzukommen, hat sie öffentlich nur einen halbwegs einleuchtenden Grund vorgetragen: ihre knappe Finanzlage. 30 Verfahren kämen teuer – obgleich die 1,3 Millionen Euro, die der NADA-Vorstand dem Sportausschuss im März auftischte, kräftig hochgerechnet sind. Einkalkuliert sind etwa Gutachten für jeden einzelnen Fall und Verfahren vor dem CAS in jedem einzelnen Fall. Allein: Mit Kosten argumentiert Mortsiefer gar nicht erst in der Post an Prokop.

Drittens: Auf die Erkenntnisse wissenschaftlicher Experten – es sei denn, die drei Pechstein/Hesse-Gutachter hätten die NADA-Spitze schwer beeindruckt – kann Mortsiefer seine neue Position (kein zweifelsfreier Verbotstatsbestand) nicht stützen. Die WADA vertritt (noch) eine andere Meinung, dazu ist die Phalanx derer, die zu diesem Zeitpunkt gute Gründe für ein seit Jahren bestehendes Verbot vorgetragen haben, durchaus profund.

„Simulation von Antidoping-Kampf“

Eine Aufzählung ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die Argumente in den Links:

  • Arne Ljungqvist, Chef der Medizinischen Kommission der Wada und ihr Vizepräsident.
  • Die drei deutschen Mitglieder in WADA-Komitees: Perikles Simon (Mainz), Jürgen Steinacker (Ulm) und Martin Bidlingmaier (München). Letzterer gehört dem List-Committee an, seine Meinung – wer das Verbot solcher Blutexperimente infrage stelle, erliege „interessengeleitetem Analphabetismus“ – war daher von besonderem Gewicht.
  • Weiter: Der Heidelberger Zellbiologe Werner Franke mit Hinweis auf die UVB als DDR-Dopingpraxis.
  • Die Professoren Herbert Löllgen, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention, und Dirk Clasing (Münster), bis 2007 Nada-Vorstand. Der Pharmakologie-Professor Fritz Sörgel (Nürnberg) und der Sportjurist Georg Engelbrecht (Saarbrücken), als CAS-Richter in der Causa Walter Mayer vorgebildet, mit Gutachten für die umtoste Erfurt-Sitzung des Sportausschusses.
  • Hinzu kamen später die CAS-Richter Stefan Netzle und Dirk Rainer Martens sowie Richard Pound, der WADA-Gründungspräsident.

Wem also folgte der NADA-Vorstand mit dem Versuch, die Causa Erfurt herunterzuspielen?

Die Schlussfolgerung überrascht wenig: den Finanziers der Agentur, dem Bundesministerium des Innern, also dieser Stellungnahme, und dem DOSB, dessen Präsident Thomas Bach ebenfalls frühzeitig nahelegte, die Blutbestrahlung sei erst ab 2011 verboten. Folgerichtig spendeten Bach und sein Generaldirektor Michael Vesper dem Rabin-Schreiben Beifall, nominierte der DOSB eine vor 2011 blutbestrahlte Athletin für London, natürlich mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung der NADA. Und folgerichtig verteidigte Vesper (wie Bergner, wie Riegert) die NADA gegen Howmans Kritik:

Ich finde das Vorgehen von David Howman nicht seriös. Die WADA kann nicht im April diese und im Mai eine andere Meinung haben. Solche Aussagen müssen Bestand haben. Ich sitze im Aufsichtsrat der NADA und weiß, dass alle zur Beurteilung des Falles wichtigen Informationen an die WADA weitergeleitet und auch die richtigen Fragen gestellt wurden.

Das – welche Fragen der WADA also gestellt werden sollten und welche nicht, welche Informationen sie bekommen sollte und welche nicht – und die Howman-Information an die WADA-Exekutive ergibt eine hoch explosive Mischung. Vesper verrät damit Entlarvendes über die Entscheidungsabläufe in der Bonner Heuss-Allee. Die Stiftungsverfassung sieht derart enge Verzahnung des operativen Geschäfts mit dem Aufsichtsrat nicht vor.

Verzögern, Verwirren, Vertuschen, Abschieben von Verantwortung auf die WADA – Erfurt hat die Glaubwürdigkeit der deutschen NADA rasant unter Null sinken lassen.

Die Quintessenz des Vorgangs ist keine neue: Fritz Sörgel fasste sie unlängst in den Satz „Wir brauchen eine neue NADA“. Davor machte eine Reihe von renommierten Dopinggegnern mit Expertise auf diesem Minenfeld mit einem ersten Offenen Brief auf die Rolle der Sportkameraden aus Politik und Verbänden nicht nur im Fall Erfurt aufmerksam.

Eigentlich bestätigt Erfurt nur eine Erkenntnis, die man schon aus dem ersten großen NADA-Skandal 2006/07, den nicht geahndeten Missed Tests, mitgenommen hat. Die Causa besagt: Nichts hat sich seither verändert.

Die NADA – die noch nie einen der deutschen Topstars aus dem Verkehr zog, die bei tausenden Kontrollen eine so niedrige Erfolgsquote aufweist wie kaum eine andere führende Sportnation – wird nicht nur personell und finanziell schwach gehalten. Die NADA ist strukturell für die Simulation von Antidoping-Kampf angelegt.

104 Gedanken zu „Der Fall Erfurt, die NADA und der sportpolitische Komplex: Verzögern, Verwirren und ein bisschen Lügen“

  1. Verzögern, Verwirren, Vertuschen, Abschieben von Verantwortung auf die WADA – Erfurt hat die Glaubwürdigkeit der deutschen NADA rasant unter Null sinken lassen.

    Wenn die kontrollierende und überwachende NADA ihre Tätigkeit bewußt und geduldet manipulieren darf – wie es hier ja eineindeutig so bewertet wird – dann steht der Antidopingkampf in Deutschland ja auf sehr wackligen Füßen. Wenn dann noch die WADA als Tiger ohne Zähne agiert – ihr Statut beschäftigt sich doch nur in der Hauptsache mit sich selbst, denn mit ihren angenommenen eigentlichen Aufgaben – kann doch nur das herauskommen, was wir gerade erleben: Der Antidopingkampf wird sportpolitisch motiviert, selektiv, nach Sportarten und Ländern sehr unterschiedlich, nicht nachvollziehbar, nach gegenteilig interpretierbaren Regeln (WADA-Code) und wenn schon, dann auf den Köpfen der Sportler ausgetragen.

    Meines Erachtens sollten erst einmal die geschaffenen Körperschaften den erforderlichen Ansprüchen eines gerechten und nachvollziehbaren Antidopingkampfes entsprechen, bevor man sich intensiv und regelmäßig um einzelne Regelverstöße kümmern kann. Wenn sich nur noch eine kleine elitäre Gruppe in endlosen, für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehen Analysen und Bewertungen – und wie man sieht, selbst intern in der WADA unterschiedlich -, um zu fassende Entscheidungen auseinandersetzt, brauchen wir uns über Willkür, Regelwirrwar und offensichtliche Fehlurteile nicht mehr allzu sehr zu wundern. Glaubwürdigkeit geniest das Ganze nicht mehr.

  2. Thomas Bach meint übrigens:

    „Die Nada hat sich richtig verhalten“

    Gehört ja irgendwie hierher, selbst wenn es DLF-Sport fertigbringt, am Sonntag ein Interview vom Dienstag zu senden, nach einem solchen Mittwoch. (Was u.U. nicht mal fair gegenüber Bach ist.) Radio ist halt auch nicht mehr, was es mal war (aktuelles Medium).
    Und selbst wenn es sich erneut um den Streichelzoo-Journalismus handelt, der um Kernfragen herumkurvt und über den der DOSB hoch erfreut sein kann. Erspart der hauseigenen Presseabteilung die Arbeit ;-D

  3. Ich denke auch, Christian Klaue, Michael Vesper und Thomas Bach reiben sich die Hände. Tolle Sache, wie leicht sie mittlerweile ihre Botschaften ungefiltert im Deutschlandfunk versenden können; geht Dagmar Freitag und anderen Sportlobbyisten ja ähnlich.

  4. @ Herbert: Ich bin ja ganz froh, dass Sie zumindest akzeptieren, dass diese Dokumente die von Grit Hartmann gezogenen Schlüsse (und die Fragen) rechtfertigen.

  5. In Anbetracht der entstandenen Erfurter Lage scheint ja die NADA-Pressekonferenz am 26. Juni 2012 direkt interessant werden zu können.

  6. Das ist relativ einfach zu beantworten Herbert. Für Leben in den Kommentaren bzw. eine Diskussion braucht es unterschiedliche Meinungen, die es hier wo selbst du zuzustimmen scheinst nicht gibt. Oder Fehler im Text oder es fehlt was wo man selbst noch was hinzufügen kann.

    Und, ich mag es kaum schreiben, im Internet gibt es die Tendenz lange Texte eher ungern zu lesen.

  7. Bin ja regelrecht dankbar für die Erklärung @hilti ;-D

    Hier sollte einfach nur so konkret wie möglich gezeigt und wenigstens einmal öffentlich festgehalten / dokumentiert werden, welcher Ablauf des Falls Erfurt aus (den teilweise eingebundenen) Unterlagen rekonstruierbar ist, welche Fragen sich daraus ergeben – dass sich dies doch zu einem etwas anderen Bild fügt als zu dem, das Nada/BMI/DOSB/Koalition im Sportausschuss öffentlich als Realität verkaufen möchten. So, wie das in einem anderen Medium nicht möglich ist – deshalb die ganz unzumutbare Länge. Ganz klar – nur etwas für die, die es genau wissen wollen.

  8. Die pfiffigen Redakteursjungs von DLF-Sport machen auch an diesem Wochenende vor, wie man einem Thema die offensichtlich fehlende Brisanz verleiht. Das Rezept lautet: MERKEL. Der Vollständigkeit halber:

    Kreislauf der Zuständigkeiten

    Kern: DLF-Sport hat mal im Bundeskanzleramt angefragt: „Wie steht die Bundesregierung heute zum Thema Doping und der „Causa Erfurt“? Leider hat Kanzleramt bloß geantwortet, dafür sei das BMI zuständig. (Von dem man seit einigen Monaten weiß, wo die Bundesregierung so steht …)
    Geplanter Beitrag „Erfurt und MERKEL“ (übersetzt: „WIR und das Bundeskanzleramt!“) findet trotzdem statt, mit dem Versenden eines drei (!!!) Jahre alten Podcasts von MERKEL – als Vorschau auf nächste Woche.
    Kommentar eines Freundes: „Haben die nicht eine Sendung, die Kalenderblatt heißt?“

  9. Der Debatte um Doping und Olympiastützpunkte förderlicher – ein spannende Recherche auf B5 aktuell von Sebastian Krause:

    Ungleicher Kampf: Warum am Ende immer noch die Doper gewinnen

    Inklusive Dopingspur zum Olympiastützpunkt Rheinland-Pfalz/Saarland, aufgetan von der Münchner Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Darin: Ermittler finden „in der Kundenkartei von Doping-Händlern auch Personen aus dem Profi- und Leistungssport“.
    Zudem: Ein an diesem OSP beschäftigter Sportmediziner/Professor, der auch Kaderathleten betreute („Ernährungsberatung“), wurde von einem „inzwischen verurteilten Doping-Dealer aus Bayern“ mit Dopingsubstanzen beliefert. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren. Letzter Absatz der PM des Bayerischen Rundfunks:

    Nach Bekanntwerden der Vorwürfe am 8. Juni 2012 sei die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung beendet worden. Aus Datenschutzgründen will der Stützpunktleiter die Namen der betreuten Athleten nicht nennen. Wie Berthold Mertes, der Sprecher der Nationalen-Anti-Doping-Agentur NADA mitteilt, werde der Fall inzwischen schon von der NADA geprüft.

    Wobei „schon“ bei der NADA nichts heißen muss ;-D

  10. bundestag.de: „Causa Erfurt“ birgt nach wie vor Unklarheiten in sich

    Daraufhin habe die Nada zwei Tage später ein Verfahren gegen einen Radsportler eingeleitet, sagte Gotzmann.
    […]
    Zweifel an der Darstellung Gotzmanns, wonach der Wada-Chef in dem Telefoninterview das Probleme auf Missverständnisse innerhalb der Wada zurückgeführt habe, äußerte Viola von Cramon (Bündnis 90/Die Grünen). „Meine Korrespondenz mit der Wada sagt weiterhin aus, dass Sie die falschen Fragen gestellt haben sollen“, sagte sie.

  11. Wer glaubt, dass das wortgewandte Ausspielen der NADA gegen die WADA und umgekehrt zur Lösung führt, ist definitv auf dem Holzweg. Die WADA hat ein internes Kommunikations- und Funktionsproblem. Man muss es nur sehen wollen.
    Was die NADA hat, wissen wir auch schon: Zu wenig Geld.
    Und wenn es so weitergeht, wird diesen Job keiner mehr machen wollen. Und ein Ehrenamt ist es nun auch nicht gerade.

  12. TA: Ermittlungsverfahren gegen Erfurter Sportmediziner Franke eingestellt

    Zwar handelt es sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Erfurt bei der vom Beschuldigten vorgenommenen UV-Bestrahlung um einen objektiven Verstoß zumindest gegen Buchstabe M 1.1 der Anlage zum Übereinkommen gegen Doping im Sport und damit um eine verbotene Methode, ein zielgerichteter Einsatz zu Dopingzwecken im Sport ist aber nicht nachweisbar. Vielmehr ist die Einlassung des Beschuldigten, er habe die Methode zur Verbesserung der Immunabwehr angewandt, nicht zu widerlegen.
    […]
    Im Ergebnis der Ermittlungen ist darüber hinaus weder eine systematische noch eine zielgerichtete Behandlung von Sportlern zu erkennen.

    27 Behandlungen für ein und denselben Radsportler sind also nicht systematisch…

  13. Woher kommt diese Zahl von 27 Behandlungen ?
    Sind das offizielle, frei zugängliche Informationen und was wurde behandelt ?
    Waren es wirklich immer diesselbe Behandlungen ?

    Wenn man solche Behauptungen in den Raum stellt, muß man sie beweisen können.
    Kann man das ?

  14. sport1.de: Fall Erfurt: Prokop legt nach

    Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) erwägt laut Präsident Clemens Prokop eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Erfurter Staatsanwaltschaft.
    […]
    Prokop kritisiert, dass die Erklärung der Staatsanwaltschaft so zu sehen sei, dass eigentlich verbotene Methoden, die zu Heilzwecken angewendet würden, ohne Sanktionen bleiben sollten.

  15. @Ralf
    Dann ist das nichts Handfestes und mit Bewertungen sollte man vorsichtig sein. Kann sein, das etwas dran ist, vielleicht aber auch nicht. Die Medien verdienen sich immer wieder ihren Ruf …

  16. Grit Hartmann in der Berliner Zeitung: „Objektiv halten wir es für Doping“

    Die Brisanz der Methode entging den Sportlern nicht. Schon in jenem Telefonat, das die Ermittler auf Frankes Spur brachte, fiel das D-Wort. Einige der dabei gewählten Attribute für das Gepansche: „abartig“, „absolut krass“. Und weiter: „Das ist ja auch irgend ’ne Art von Doping.“ Die andere Gesprächspartnerin war sich da sogar sicher: „Klar, alles was mit’m Blut irgendwie passiert.“

    Dies darf als normaler Wissensstand vorausgesetzt werden. Und es widerlegt die Sportfunktionäre und -politiker, die mit allerlei Tricks den Begriff Blutdoping wegmoderieren wollten.

    Michael Reinsch in der FAZ: Doping-Fall ohne Schuld und Täter

    Alle anderen Sportlerinnen und Sportler verhielten sich – im Gegensatz zu ihrem Arzt – als hätten sie etwas zu verbergen. Diese Frage wird das Schiedsgericht beantworten müssen: Sind Athleten, deren Behandlung objektiv gegen die Doping-Regeln verstoßen hat, gedopte Athleten? Oder sind sie dopende Athleten?

    sid: Bündnis90/Grüne zum Fall Erfurt: „Trauriges Ende“

  17. Zum Artikel von Grit Hartmann in der Berliner Zeitung:

    Nach meinem Verständnis handelt es sich bei der Anwendung einer nach der WADA Verbotsliste praktizierten Blutbehandlung nicht zwangsläufig um Doping. Von Doping kann doch nur die Rede sein, wenn Sportler durch die Verwendung unerlaubter Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden ihre Leistung steigern oder zumindest, ungeachtet dessen ob dadurch tatsächlich eine Leistungssteigerung eintritt bzw. eintreten kann, dies beabsichtigen, Wenn man davon ausgeht, dass diese UVB ausschließlich zur Heilbehandlung durchgeführt wurde, kann man doch allenfalls von einem Verstoß gegen das Dopingreglement sprechen. Auch den Begriff Blutdoping sehe ich fehl am Platz, richtiger wäre wohl unerlaubte Blutmanipulation. Und warum sollten mit der UVB behandelte Sportler überhaupt etwas ankreuzen, wenn nach Bluttransfusionen gefragt wird? Bei der Methode werden doch weder Vollblut noch Blutprodukte zugeführt.

    Verstöße gegen das Dopingreglement sind nicht zwangsläufig Doping. Auch wenn man z. Bsp. gegen die Regeln der Meldepflicht verstößt, kann das zu Sanktionen führen. Das nährt zwar den Verdacht dass derartige Regelverstöße der Verschleierung von Dopingpraktiken dienen sollen, sie können aber auch einfach nur eine Folge von zu laxem Umgang mit der Meldepflicht sein. Diese Sportler werden nicht wegen Dopings sondern Verstoß gegen das Dopingreglement sanktioniert.

  18. @panni
    Mir scheint, diese Punkte wurden hier schon vor Monaten mehrfach durchgekaut.
    1. Woher nimmst Du die Naivität, angesichts der kolportierten Telefonate anzunehmen, dass es den Sportlern hier um Heilmethoden ginge?
    2. Natürlich wird Vollblut zugeführt.

    Der Überbegriff Bluttransfusion bezeichnet die intravenöse Infusion von Erythrozytenkonzentraten (Erythrozyten = rote Blutzellen) oder (heute sehr selten) von (Voll-)Blut

  19. Winfried Gassmann

    Lieber Stefan!
    Nur der Ordnung halber: Der Begriff „Transfusion“ beinhaltet die „Trans“gabe von Erythrozyten von A nach B. Das können natürlich auch eigene sein. Die Reinjektion von Erythrozyten, die in eine Spritze aspiriert und nie vom Patienten getrennt wurden, erfüllt nicht den medizinischen Begriff der Transfuion. Bei dem hier zur Diskussion stehenden Sachverhalt wurde das Blut auch nicht infundiert sondern injiziert.

    Unabhängig davon müssen die WADA-Regeln des Jahres 2012 so umformuliert werden, dass zumindest in Zukunft keinerlei Blut-Manipulation möglich ist. Auf der Website unseres Krankenhauses habe ich eine Stellungnahme zu letzterem Sachverhalt einstellen lassen http://www.marienkrankenhaus.com/fileadmin/pdf/Blutbestrahlung-Probleme-M2-3-Regel.pdf.

  20. Auch der Inhalt der Telefonate – war es Anfangs nicht nur eines ? – waren doch nicht offiziell freigegeben, da sie zu einem Ermittlungsverfahren gehörten.
    Auch hier muß man fragen:
    Woher kommen die als sicher angenommene Inhalte der Telefonate ?
    Alles sind erstmal nur Vermutungen und darauf aufbauende Verdächtigungen.
    Oder läßt sich mittlerweile etwas davon beweisen ?
    Wenn ja, wo sind diese Beweise ?
    Die andauernde Enttäuschung, wenn sich diese Verdächtigungen nicht so bewahrheiten, wie man es behauptet hat – oder gerne hätte ? -, erstaunt mich mittlerweile.

  21. Das ist eine erstaunliche Deutung, dass die Zwischenschaltung des Blutbestrahlungsgerätes heißt, das Blut sei „nie vom Menschen getrennt“ worden. Die natürliche Verlängerung des Sportlers, sozusagen ;-D

    Nach meinem Verständnis (und dem von mir dazu befragter Ärzte, die gar keine Interessen an diesem Fall haben) heißt Transfusion zunächst einmal Übertragung. Von A nach B. Egal, ob mit einer Injektionsnadel oder einer Kanüle. Egal, ob Injektion oder Infusion. Und im medizinischen Verständnis (wenn auch nicht nach Wada-Definition) ist eine allmähliche Zufuhr von Flüssigkeit über einen bestimmten Zeitraum eine Infusion, zehn Minuten reichen da.
    Unabhängig von der Frage, ob Franke die 50 ml-Grenze (Injektion nach WADAC) eingehalten hat: Die spezielle Wortklauberei, die in diesem Fall permanent stattfindet, besagt ungefähr: Jeder Athlet wusste, wie die Wada den Begriff Infusion fasst,er wusste zudem, dass eine Transfusion etwas anderes sein muss als diese Blutübertragung bei Franke.

    Außerdem wusste er natürlich auch noch, dass diese Methode den Sauerstofftransport nicht verbessert und deshalb erlaubt gewesen sein muss, weil die Überschrift auf der Verbotsliste entscheidend ist – obgleich sämtliche Quacksalber, die UVB verkaufen wollen, mit dem Gegenteil (verbesserte Sauerstoffaufnahmefähigkeit) werben.

    Die Aktenlage sagt nun aber etwas anderes über die – vorsichtig – Annahmen von Athleten, die dieser Prozedur unterzogen wurden. Die Staatsanwaltschaft sagt auch etwas anderes.

    Das Neueste zu den diversen Varianten der Blutbestrahlung und der möglichen Klarsicht dazu aus dem Nachbarland mit Antidoping-Gesetz (vorbeugend: ob HOT / Ozonbehandlungen den Sauerstofftransport erhöhen, ist wissenschaftlich genau so wenig belegt wie bei der Erfurter Variante):

    Staatsanwalt erhebt Anklage gegen di Gregorio

  22. Winfried Gassmann

    Liebe Frau Hartmann!
    Ich ärgere mich schon etwas, dass ich zu dem Transfusionsbegriff Stellung genommen habe. Ich habe nur der Ordnung halber darauf hingewiesen, was das Wort „Trans“fusion bedeutet. Es ist für die Frage Doping ja oder nein völlig irrelevant, ob man die in Erfurt eingesetzte Prozedur Transfusion oder anders nennt. Das von Ihnen wie auch mir sehr geschätzte CAS-Urteil von 2002/2003 gegen das österreichische Langlauf-Team vermeidet das Wort Transfusion und spricht von strafbarer „administration of the athlete’s own blood“. Diese Formulierung ist wasserdicht.

    Ziel zumindest für die Zukunft sollte sein, dass jeder Sportler wegen Dopings verurteilt werden kann, von dem man Vollblut oder Blutbestandteile oder Reste von Blut in einem zur Rückgabe/Transfusion geeigneten Behältnis findet.

  23. @Stefan

    Mir scheint, diese Punkte wurden hier schon vor Monaten mehrfach durchgekaut.

    Nun hebe hier mal nicht ab ! Ich kann mich noch gut erinnern, wie du hier reingestottert bist und dich auf das Dopingeis begeben hast. Und keiner hat dir gleich den Ordnungsgong gegeben. Also sei bitte ein wenig moderater, wenn jemand nicht von Beginn an die Diskussion verfolgt haben soll. Oberlehrerhaft ist doch immer noch bl**. Orientiere dich lieber am Professor, der verliert erstens nie die Nerven und zweitens kann er auch alles geduldig den Journalisten erklären.

  24. @Winfried Gassmann
    Das Mayer-Urteil beschreibt dieses Verfahren klar als Bluttransfusion, vielfach, gemeint ist die Erfurter Menge:

    The IOC’s suspicion that the paraphernalia found in the chalet were not utilised for UV Blood Transfusions, but rather for blood doping with the goal of enhancement of oxygen transfer, was further supported by the fact that 500ml bags were found whereas the UV Blood Transfusion, as described above, needed only 45 to 50 mL of blood. Dr. Essers also confirmed that he uses smaller bags in his practice. However, A.’s explanation that he used larger bags for more surface area to facilitate UV irradiation seems plausible.

    In den Dopingkontrollbögen wird bei Bluttests verlangt:

    Geben Sie jede erhaltene Bluttransfusion der letzten sechs Monate an.

  25. FAZ: Nada: Nächster Rückschlag

    Der betroffenen Athletin war nicht nachzuweisen, dass sie sich überhaupt der Blutbehandlung unterzogen hat.
    […]
    In einem vierten Fall hat sie Klage erhoben. Nach Informationen der F.A.Z. ist der betroffene Athlet minderjährig; seine Zustimmung zum Schiedsgerichtsverfahren könnte ungültig sein.

  26. Ganz offensichtlich ist nicht jeder, der auf dieser Patientenliste steht, auch
    mit UV behandelt worden. Zumindest ist es nicht möglich, es zu beweisen.

    Fragen und Zweifel, die Zuverlässigkeit, Inhalt und Herkunft dieser Informationen betreffen, sind also berechtigt. Ebenso sind Fragen und Zweifel bzgl. des Inhaltes der Telefonate
    berechtigt.

  27. @Herbert Keine Ahnung, wer hier abhebt. Mein Hinweis war als Anregung gemeint, sich mal in die älteren Posts reinzulesen.
    @ha: Danke.

  28. In der Erfurter Affäre um mit UV-Bestrahlung behandeltes Blut ist Radprofi Jakob Steigmiller vom Dopingvorwurf freigesprochen worden. So lautete das Urteil des Deutschen Sportschiedsgerichtes (DIS), obwohl ein objektiver Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen vorgelegen habe. Schiedsrichter Walter Dury erläuterte, dass Steigmiller „kein Verschulden bei dem Verstoß gegen die gerade erst eingeführte Neuregelung trifft“.

    http://www.radsport-news.com/sport/sportnewsdetail.php?id=77584

  29. @herbert
    jens war nur beim experimentieren eingeschlafen ;-)
    aber womöglich, *hüstel*, wird demnächst wirklich umgestellt — wenn auch nicht auf das design von heute morgen.

  30. @ cf

    Ich wollte dort ja gleich einen der stets sehr geliebten und verstandenen Kommentare zur Erfurter UV-Causa los werden, fand jedoch nirgendwo „the way in“. Mein Argwohn sagte mir, au fein, jetzt bist de draußen und wollte schon ne Email Richtung Wandlitz befördern. So schnell kann es gehen. :D :D :D
    Wieder mal umsonst aufgeregt. Jetzt weeß ick Bescheid. Danke.

  31. Herbert kann es einfach nicht lassen. Sein ostdeutscher Argwohn siegt immer wieder. Dabei darf hier doch jeder alles sagen, selbst wenn er meinen Redaktionsfrieden gefährdet.

  32. @Herbert

    Also ich finde ja diese unverstandenen und ungeliebten Kommentare inzwischen unterhaltsam – insofern als dass überhaupt noch wer über solche Themen spricht. Genauso gut kann man es nämlich lassen – denn Entscheidungen wie die des DIS-Richters, die in einem elementaren Part (verboten erst ab 2011) wie selbstverständlich ohne Begründung daherkommt, sind mittlerweile so vorhersagbar wie der nächste Herbst. Immer: im Sinne des deutschen Sports.

  33. @ ha

    Ich verstehe Ihre Bemerkung wohl, wenngleich Sie es mir kaum zutrauen. Ich nahm bisher eher an, das Sie mich nicht verstehen (wollen).

    Oft habe ich es auch hier gesagt, dass Antidoping eine überwältigende (sport)politische, verbands- und parteiabhängige Komponente hat. Verstehen wollte ich das so , dass die Regel nicht selten instrumentalisiert wird, um andere Ziele als den sauberen Sport durchzusetzen. Antidoping muss doch auch nur seine Schuldigkeit tun. Da bleibt doch nicht immer Raum für Gerechtigkeit. Wer es nicht glaubt, muss nur diejenigen fragen und ihnen zuhören, die es betrifft. Vorausgesetzt, dass die überhaupt noch darüber reden wollen. Da ist sicher viel Porzellan zerschlagen worden.
    Fragen Sie doch mal Steigmiller und Heise – die, das kommt ja noch dazu, eigentlich nur makaberweise Kollateralschaden sind -, durch welches Tal sie gehen mussten !
    Oder fragen Sie doch mal in Leipzig nach, der Stadt mit den meisten (ost)deutschen Olympiateilnehmern !

  34. Grit Hartmann in der FR (Printausgabe vom 17.09.): Leises Abhaken

    Nach Informationen dieser Zeitung hat die […] Wada das jüngste Urteil angefordert: „Wir prüfen den Fall gründlich“
    […]
    Nach Aktenlage wurde Steigmiller schon im Jahr 2010 dreimal mit der dubiosen Methode behandelt. Die Nada brachte diesen Umstand gar nicht erst zur Anklage – der erlaubt nun aber erhebliche Zweifel daran, ob der Athlet im Folgejahr wirklich so intensiv nach [der Unbedenklichkeit der Methode] gefragt hat, wie es der Schiedsspruch glauben machen will.
    […]
    Womöglich durften sämtliche Athleten ihrem Arzt glauben – auch die, die ihr Blut viele Male und über Jahre dort manipulieren ließen. Die Frage lautet nun, ob die Wada das goutiert

  35. sid: DOSB warnt vor Behandlungen bei Sportarzt Franke

    Nach seiner Sitzung am Dienstag empfahl das DOSB-Präsidium dem Erfurter Olympiastützpunkt, den dort am 15. April 2011 suspendierten Mediziner nicht vor Jahresende 2020 erneut zu beschäftigen, der DOSB will Franke bis dahin auch nicht für eine Olympiamannschaft einsetzen.
    […]
    In Präventionsveranstaltungen sollen Athleten darauf hingewiesen werden, dass Franke eine nach dem Code der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA zumindest ab 2011 verbotene Methode angewendet hat.

    Ein Musterbeispiel für die „bewährte Arbeitsteilung zwischen Staat und Sport“!

  36. Pingback: Hajo hartmann | Xenadupa

  37. Von welchem Dopingverfahren gegen die Patienten von Andreas Franke ist denn hier die Rede? Es gab zwar ein Ermittlungsverfahren gegen den Sportarzt, jedoch kein einziges Verfahren gegen irgendeinen der Sportler.

    Die NADA, die für Dopingververgehen deutscher Sportler zuständige nationale Antidopingagentur, hat nach meiner Kenntnis bisher zwei Dopingverfahren abgeschlossen. In beiden Fällen wurden die Sportler durch Urteile des Schiedsgerichts freigesprochen.

  38. Genau so ist es. Die Gesetzeslage erlaubt keine Ermittlungen / Verfahren gegen dopende Sportler. Hat sich nur noch nicht überall herumgesprochen.
    Bei der Generalstaatsanwaltschaft aber schon. Denn die im Zitat gegebene falsche Interpretation des AMG steht nicht in deren Schreiben:

    Die behandelten Athleten hätten zwar tatsächlich gegen Dopingregeln verstoßen, seien nach dem Arzneimittelgesetz aber nicht strafbar, schreibt die Generalstaatsanwaltschaft an den DLV. Der Grund: Nach dem Arzneimittelgesetz sind Sportler nur strafbar, wenn “die objektiv verbotenen Methoden zu Dopingzwecken im Sport angewendet” werden, die Sportler also nicht nur gegen die Regeln verstoßen, sondern damit auch definitiv ihre Leistung steigern wollen. Das sei laut Generalstaatsanwaltschaft im Fall Erfurt aber nicht ausreichend belegt, das Verfahren deshalb zu Recht eingestellt worden.

    Was das Sportrecht angeht, den WADA-Code, wäre diese Aussage ähnlich falsch. Der gilt auch dann, wenn Leistungssteigerung nicht nachgewiesen werden kann. Das einfachste Beispiel: Diuretika.

    Trotzdem ist die Ablehnung dünn. Aus anderen, in dem Text via Prokop vorgebrachten Gründen.

  39. Ich hab zufällig Eure Anmerkungen entdeckt und nochmal reingeschaut. Da habe ich in der Eile tatsächlich einen Fehler gemacht, der sich dann durch den halben Text zieht. Ist überarbeitet.

  40. NADA: WADA akzeptiert Freisprüche von Hesse und Steigmiller

    In einem weiterhin vor dem Deutschen Sportschiedsgericht anhängigen Präzedenz-Fall wird geprüft, ob die UV-Behandlung des Blutes auch vor 2011 einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen darstellt. Das Verfahren wird seit Juni 2012 geführt, eine mündliche Verhandlung fand Ende September statt. Eine Entscheidung ist für Mitte November avisiert.

  41. Die vom Mediziner Andreas Franke am Olympiastützpunkt Erfurt praktizierte UV-Behandlung von Blut vor dem 1. Januar 2011 stellt laut Urteil keinen Dopingverstoß dar, da das Vorgehen nicht von der Regel M1 der Verbotsliste erfasst sei.

    Das sollte doch das Entscheidende sein.

  42. Das ist sehr spannend. Denn nur eine dieser beiden gegensätzlichen Aussagen kann zutreffend, also: wahr sein.
    Die des DIS-Generalsekretärs, Einzelfallentscheidung und die O-Ton-Aussage, falls die sich klar auf die Frankesche Methode mit 50 mml bezieht: „Eine grundsätzliche Aussage, dass es vor 2011 zulässig war, Blut zu entnehmen, zu bestrahlen und wieder zuzuführen, enthält das Urteil nach meinem Dafürhalten ganz sicher nicht.“
    Oder die der Nada: Frankesche Methode „objektiv kein Dopingverstoß“ vor 2011, da nicht unter M1 der verbotenen Methoden fallend.

    Aufklärung erweist sich aber als schwierig. Bisher ließ sich aus Termingründen („heute abwesend“, „heute in Besprechungen“) weder Nada noch DIS noch der Schiedsrichter dazu sprechen.

    Nur: Sollte tatsächlich die Nada diesen Schiedsspruch unzulässig verallgemeinert haben, wären diesmal wohl wirklich Konsequenzen angezeigt. Unabhängig davon, ob der Schiedsspruch noch beim CAS angefochten wird oder nicht.

    Bisher halte ich es aber wie jw – ich glaube erstmal gar nichts.

  43. Wolfgang Zängl für nolympia.de: Erfurter Blutdoping und Gleiss Lutz

    Der Wirtschaftsanwalt, DOSB-Präsident und Ghorfa-Präsident Dr. Thomas Bach konnte im Frühjahr 2009 als neues Ghorfa-Mitglied den Wirtschaftsanwalt Dr. Johannes Niewert von der Kanzlei Gleiss Lutz begrüßen (Ghorfa 2/2009). Gleiss-Lutz-Kollege und Anwalt Dr. Stephan Wilske wurde als Einzelschiedsrichter in der Causa Erfurt bestellt. Wilske kam Anfang November 2012 zu dem Schluss, dass Blutdoping vor 2011 nicht verboten war.

  44. #50
    Mit dem Eindruck, der oben entstehen kann, wäre ich ein bisschen vorsichtig – auch wenn der natürlich spannend klingt ;)

    Der Einzelrichter Stephan Wilkse (Stuttgart) ist in diesem Fall von keiner der Parteien bestellt worden, sondern sozusagen neutral, von der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, der DIS.
    Gleiss Lutz ist eine ziemlich große Kanzlei mit vielen Standorten (Niewert – Berlin) und fast 200 Anwälten. Sie hat zuletzt – im Zusammenhang mit dem EnBW-Deal, da hat Mappus behauptet, er sei von der Kanzlei falsch beraten worden und habe deshalb den Landtag nicht eingeschaltet – auch für nicht so dolle Schlagzeilen gesorgt. Aber sie hat z.B. auch die Abgeordneten vertreten, die vor dem BVerfG durchgesetzt haben, dass das parlamentarische Sondergremium, das nach Merkels Willen den ESM durchwinken sollte, und die Aussschaltung des Bundestages verfassungswidrig ist.

    Geschäft eben.

  45. Grit Hartmann in der Berliner Zeitung: Nützliche Unkenntnis

    Der Bestimmtheitsgrundsatz besagt: Regeln müssen klar („bestimmt“) sein; sind sie es nicht, kann also der Beklagte die Folgen seines Handelns nicht erkennen, dürfen ihm Verstöße nicht angelastet werden. Für Erfurt heißt das: Wilske kam zum Schluss, die Methode sei für den Athleten vor 2011 nicht als verboten zu erkennen gewesen.
    […]
    Doch der Wert des Urteils ist daran zu messen, welchen der mehr als zwei Dutzend Athleten die Nada angeklagt hat. Einen Minderjährigen? […] Die wären bei jenem Profi-Radler, der sein Blut in Erfurt mehr als zwanzigmal bestrahlen ließ, kaum auszumachen.

  46. Winfried Gassmann

    Scheinbar interessiert das Thema Blutbestrahlung doch noch. Wer möchte kann sich meine Stellungnahme zum Thema einmal ansehen. Ich denke, jeder wird darin Argumente für seine Position finden. Ich habe darauf Wert gelegt, dass jedes Kapitel für sich allein lesbar ist. Deshal wiederholen sich einzelne Passagen.

    Leider ist es mir nicht vergönnt, einen solchen Sachverhalt auf 4 Seiten darzustellen.

    http://www.marienkrankenhaus.com/uploads/media/Blutbestrahlung-Gesamtgutachten_01.pdf

  47. NADA: NADA zieht vor den CAS

    Die DIS hatte diesen Tatbestand, der vor dem 1. Januar 2011 begangen wurde, in diesem Verfahren nicht als Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen bewertet. Die NADA teilt die Auffassung des Gerichts nicht und will den Fall nun vom CAS prüfen lassen.

  48. Deutsches Sportschiedsgericht: DIS-SV-SP-11-12 Schiedsspruch v. 02.11.2012

    In einer Situation, in der weder der behandelnde Sportmediziner am Olympiastützpunkt noch der Bundestrainer noch der Leiter des Olympiastützpunktes und selbst Jahre später auch nicht einmal die Schiedsklägerin selbst widerspruchsfrei eine eindeutige Auffassung zur Unzulässigkeit der streitgegenständlichen Blutbehandlungsmethode hat – ja zum Tatzeitpunkt nicht nur aus Perspektive des Schiedsbeklagten die Situation klar zu sein scheint, dass die Methode erlaubt ist – kann von einem 16-jährigen kranken Athleten nicht ernsthaft gefordert werden, dass er über hellseherische Eigenschaften hinsichtlich des zukünftigen Kurses der WADA verfügt und über höheres juristisches Wissen und höhere medizinische Kenntnis als die hierfür zuständigen Spezialisten.

  49. Pressemitteilung der NADA von heute, 11.32 Uhr:


    CAS Schiedsspruch in der „Causa Erfurt“

    Das Verfahren zwischen der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) und einem Radsportler im Rahmen der sogenannten „Causa Erfurt“ vor dem Internationalen Sportschiedsgericht (CAS) endete mit einem Freispruch für den Athleten. Das CAS hielt fest, dass es sich in diesem Fall bei einer UV-Behandlung von Blut mit anschließender Reinjektion nicht um eine verbotene Methode gemäß der zum damaligen Zeitpunkt geltenden WADA-Verbotsliste handelt.

    Die NADA hat den Fall des vom Deutschen Sportschiedsgerichts (DIS) freigesprochenen Radsportlers im November 2012 vor das Internationale Sportschiedsgericht (CAS) gebracht, um die Sach- und Rechtslage dieser Behandlung für den Zeitraum vor 2011 grundsätzlich klären zu lassen.

    Das Internationale Sportschiedsgericht entschied, dass die in Artikel M 1.1 der WADA-Verbotsliste genannten Formen des Blutdopings nur insoweit verboten sind, als sie zur Erhöhung des Sauerstofftransfers geeignet sind. Dies sei in diesem Fall nicht erwiesen. Deshalb sei der objektive Tatbestand einer verbotenen Methode nicht erfüllt. Das damalige Regelwerk der WADA verbot demnach nicht die Entnahme von Blut, UV-Behandlung und anschließende Rückführung. Die CAS-Richter hielten zudem fest, dass der Athlet weder fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt habe.

    Um die Rechtsfrage, ob es sich bei UV-Behandlung von Eigenblut mit anschließender Rückführung um eine verbotene Methode handelt, grundsätzlich zu klären, hatte die NADA darüber hinaus einen eigenständigen Feststellungsantrag gestellt. Das Internationale Sportschiedsgericht stellte daraufhin ausdrücklich fest, dass der Tatbestand einer verbotenen Methode nach der damaligen Verbotsliste nicht erfüllt sei. Zur Begründung führten die Schiedsrichter aus, dass mangels „Erhöhung des Sauerstofftransfers“ weder der Tatbestand des Artikel M 1.1 noch der Tatbestand des Artikel M 2.2 der Verbotsliste erfüllt sei. Es habe sich zudem nicht um eine verbotene Infusion, sondern um eine Injektion gehandelt.

    Die NADA prüft nun eingehend, ob sie nach dem Urteil des CAS weitere Verfahren in der „Causa Erfurt“ einleiten wird.

    Für den Zeitraum nach dem 1.1.2011 war die Rechtslage bereits im Jahr 2012 geklärt. Unbestritten ist die Behandlung ab 2011 durch die damals gültige Regel M 2.3 der Verbotsliste erfasst. Dafür hatte die NADA zwei Fälle vor das DIS gebracht. In beiden Fällen wurde die UV-Behandlung als verbotene Methode klassifiziert, ein Verschulden der Athleten aber verneint. In der aktuellen Verbotsliste 2013 ist die Methode nun unter M 1 erfasst.

    Das CAS wird das Urteil in nächster Zeit veröffentlichen.

  50. Noch nicht ganz so eindeutig, wie es auf den ersten Blick scheint. Das deutet dieser Satz an:

    Die NADA prüft nun eingehend, ob sie nach dem Urteil des CAS weitere Verfahren in der „Causa Erfurt“ einleiten wird.

    Es war absehbar, dass die CAS-Richter in diesem Fall, den die Nada als präzedenzwürdig erachtet hat, freisprechen würden: ein zum Zeitpunkt der Behandlung 16-Jähriger, dessen Blut einmalig bestrahlt wurde.

    Offen ist noch, inwieweit dann dieses Urteil – inklusive der „nicht erwiesenen Erhöhung des Sauerstofftransports“ – verallgemeinerbar ist für Fälle mit Mehrfachbehandlung.
    Fazit: Die Wada-Regeln waren eben nicht klar genug, anders als die vorher gültigen im so genannten Anti-Doping Code der Olympischen Bewegung (nach denen diese Behandlungen eindeutig verboten waren) haben sie bis 2011 ein Einfallstor geboten, das im Fall Erfurt weidlich genutzt und nun mit Hilfe von Juristen zementiert worden ist … Leider.

  51. Offen ist noch, inwieweit dann dieses Urteil – inklusive der “nicht erwiesenen Erhöhung des Sauerstofftransports” – verallgemeinerbar ist für Fälle mit Mehrfachbehandlung.

    Ich würde denken, das wir hierdurch erschlagen:

    Um die Rechtsfrage, ob es sich bei UV-Behandlung von Eigenblut mit anschließender Rückführung um eine verbotene Methode handelt, grundsätzlich zu klären, hatte die NADA darüber hinaus einen eigenständigen Feststellungsantrag gestellt. Das Internationale Sportschiedsgericht stellte daraufhin ausdrücklich fest, dass der Tatbestand einer verbotenen Methode nach der damaligen Verbotsliste nicht erfüllt sei. Zur Begründung führten die Schiedsrichter aus, dass mangels „Erhöhung des Sauerstofftransfers“ weder der Tatbestand des Artikel M 1.1 noch der Tatbestand des Artikel M 2.2 der Verbotsliste erfüllt sei. Es habe sich zudem nicht um eine verbotene Infusion, sondern um eine Injektion gehandelt.

    Also wenn das so ist, wie die NADA das in ihrer Pressemeldung darstellt, dann ist das jetzt grundsätzlich geklärt. Also unabhängig vom Einzelfall des 16jährigen Sportlers und einmaliger Behandlung.

  52. Das meint die Nada auf Nachfrage auch. Sie püft zwar tatsächlich, nach eigenen Angaben „gründlich“ , ob weitere Verfahren eingeleitet werden müssten. Jedoch nicht, weil sie an der Allgemeingültigkeit des Urteils zweifelt. Es gilt für Fälle, in denen der Sauerstofftransport nicht nachweislich erhöht und nicht mehr als 50ml Blut behandelt wurden.

    Der Check erstreckt sich also auf Erkundung, ob das bei einem oder mehreren Athleten anders lief (größere Menge / Infusion, nicht Injektion). Und er wird natürlich, zumindest nach der bekannten Aktenlage, nichts ergeben.

    Nach der CAS-Interpretation lagen also eine Menge Leute – ich auch – für den Zeitraum vor 2011 falsch, kommt es doch auf die Überschrift in der Prohibited List an (Enhancement of Oxygen Transfer), war das nicht, wie auch die Staatsanwaltschaft Erfurt festgestellt hatte, „objektiv“ Doping. Gut, dass es geklärt ist. Gut, dass es seit 2013 Regeln gibt, die nichts mehr offen lassen.

  53. Dann wäre meiner Meinung nach aber mal eine öffentliche Entschuldigung der zuständigen Protagonisten (Seppelt, Hartmann, etc.) fällig, die in dieser Causa vorschnell Sportler an den Pranger gestellt haben und in einem Fall auch die Aufgabe der Karriere bewirkt haben!
    Das wäre mal ein Zeichen von Größe. Allerdings fehlt mir hier der Glaube!!

  54. @ Beobachter

    Da bin ich ganz bei dir. Für die 28 betroffenen Sportler sollte man das sogar fordern. Die Kampagne war ja nun nicht gerade eine Kindergeburtstagsfeier. Aber vllt. sagt Kittel ja mal etwas dazu. Irren ist menschlich, aber Irrtümer zugeben, dazu braucht es wahrscheinlich übermenschliche Kräfte. Wenn Sportler die aufgrund der nachgewiesenen Inanspruchnahme unerlaubter Mittel erzielten Ergebnisse annulliert bekommen und ihre Gehälter und Prämien zurückzahlen müssen, dann kann man auch die mithilfe derartig wackliger Kampagnen kassierten Honorare zumindest infrage stellen. Also eine Entschuldigung wäre das Mindeste . Ein “ Gut, dass es geklärt ist.“ ist da verdammt dürftig.

    Was mich noch mehr als das vorverurteilende Schreiben anmacht, sind die eklatanten Unsicherheiten und Fehlinterpreatatiuon der mit der „Verwaltung“ des WADA-Codes Beauftragten und Beschäftigten. Die WADA hat mit Fahey, Howman und Arne Ljungqvist, dem Chef der Medizinischen Kommission der Wada, gleich drei ihrer outstanding Figurs öffentlich einzeln scheitern lassen. Das zeigt auch, wie wenig intern kommuniziert wird, sondern sich statt dessen lieber in der Öffentlichkeit gleich wieder mal profiliert wird.
    Dass Mediziner sich melden und sich an der Diskussion beteiligen, ist da eher normal.
    Dass auch gleich wieder die DDR bemüht wird – „UV-Blutbestrahlung als Wunderwaffe des DDR-Dopingarsenals“ – ist ja nun schon beinahe Pflicht für bestimmte Protagonisten und wundert nicht mehr.
    Fest steht, dass der WADA-Code und der Umgang mit ihm, einer dringenden Revision bedürfen.

  55. Winfried Gassmann

    Nicht so hoch hängen!
    Ich würde das Urteil wie auch den beurteilten Sachverhalt wie auch die sportler-kritischen Kommentare einiger Journalisten nicht zu hoch hängen bzw. zu heftig kritisieren. Es handelte sich immerhin um ein Behandlungsverfahren, dass früher! nach der IOC-Liste eindeutig verboten war aber zwischenzeitig aus der Verbotsliste herausgerutscht ist, weil irgendjemand (war es irrerweise sogar Howman selbst?) beim Umschreiben der Regeln gepfuscht hat.

    Die ganze Diskussion wird sicher dazu führen, dass alle Beteiligte bezüglich medizinischer Maßnahmen in Zukunft vorsichtiger werden. Und das ist gut so.

  56. Sehe ich absolut nicht so!
    Ich nehme jetzt ein vielleicht gänzlich unpassendes Beispiel, was aber gewisse Tragweiten durchaus darzustellen vermag.
    Wenn ich jemanden in Dauerschleife, sei es im TV oder im Print/Netz, einer Vergewaltigung beschuldige, wird immer etwas an dieser Person hängen bleiben, auch wenn später ein Gericht die Unschuld als erwiesen ansieht.
    So etwas ist in meinen Augen Rufmord.
    Ich will damit lediglich verdeutlichen, das man mit Äußerungen die das „Ansehen“ einer Person erheblich beschädigen können sehr, sehr vorsichtig umgehen sollte. Gleiches würden, die Autoren schließlich selbst verlangen, wenn jemand behaupten würde, das man als Journalist käuflich wäre.

  57. Trage gern nach, warum ich die hier angeregte Entschuldigung nicht liefern werde. Dass die Position, von der auch ich überzeugt war, nach CAS-Interpretation der Rechtslage die falsche war, ändert daran nichts.

    Wie diese Blutbestrahlungen zu bewerten sind – das war so umstritten wie noch keine Doping-Sache jemals zuvor. Die weitaus größere Zahl der ja nun nicht gerade namenlosen wissenschaftlichen Experten und Gutachter, dann Howman/Fahey, auch die Erfurter Staatsanwaltschaft waren eindeutig der Auffassung, es habe sich für den gesamten in Rede stehenden Zeitraum um Blutdoping gehandelt. Selbst betroffene Athleten befürchteten das nach den Ermittlungsunterlagen: „Alles mit’m Blut“ sei doch verboten, lautet eines dieser unterhaltsamen Zitate aus der zeitnahen Diskussion zur Franke-Behandlung.

    Die journalistischen Beiträge als „Kampagne“ zu bezeichnen, das finde ich billig. Aus zwei Gründen: Zum einen sind auch die Gegenpositionen berichtet worden, siehe der Eintrag oben, u.a. mit dem Problem, das jetzt der CAS anders entschieden hat. (Welches Gewicht hat die Überschrift über der WADA-Regel „Enhancement of Oxygen Transfer“?)

    Wichtiger: Wenn Journalisten da nicht reingegangen wären, wäre unter Umständen gar nichts passiert. Oder soll man glauben, dass der deutsche Sport von selbst jemals auf diesen Fall aufmerksam gemacht hätte? Ein Problem war ja, dass die Nada – siehe oben – überlang damit gezögert hat, die Fälle von vor 2011 überhaupt juristisch klären zu lassen. Der Schwerpunkt der Berichterstattung hat sich auch entsprechend ins Sportpolitische verlagert – es ging viel mehr um den Umgang des Sports/der Sportpolitik/ der Nada/ der Wada mit diesem Fall als um Athleten. (Das zum gern unterstellten Jagdtrieb.) Und diese Debatte war alles andere als erkenntnisfrei.

    Dass Erfurt so intensiv diskutiert worden ist, hat auch ein konkretes Resultat gezeitigt: Die klare und eindeutige Regel zum Blutdoping in der Prohibited List 2013 geht auf diese Debatte zurück. Für mich war der Wortlaut der Neuregelung übrigens der Punkt, an dem mich erstmals eine leiste Ahnung beschlichen hat, wie der CAS entscheiden würde, wenn Erfurt dahin käme – dopinghistorischer Kontext (Walter-Mayer-Urteil, „schon immer verboten“ etc.pp.) hin oder her …

    Und selbstverständlich lernt man bei so einem Langzeit-Aufklärungsversuch; andere Fakten, als man sie zu Beginn hat, kommen dazu. Das schließt Irrtümer ein oder auch Spuren, die sich dann als nachrangig erweisen. Beispiel aus meiner Berichterstattung: Die Frage, was UV-Blutbestrahlung mit den Erythrozyten macht, passt das zu Pechsteins Blutbild? Eine theoretisch interessante Frage, das finde ich noch immer, sie war bis dahin noch nicht erörtert worden und auch kaum wissenschaftlich untersucht. Im Fall Pechstein war das aber letztlich irrelevant, da sie in Erfurt nur eine Blutbestrahlung hatte. – Eine Auskunft, die zum damaligen Zeitpunkt keiner der Angefragten gegeben hat; Pechstein selbst wollte damals noch nicht einmal einräumen, dass sie bei Franke war.
    (Einige solcher Spuren, denen auch Kollegen nachgegangen sind, haben es übrigens nie in ein Medium geschafft, weil wir selbst, nachdem viel Zeit investiert worden war, herausgefunden hatten, warum sie eher zu verwerfen waren.)

    Und: Auch ein CAS-Urteil kann noch Klärungsbedarf lassen. Die PM der Nada bietet jedenfalls Interpretationsspielraum. Und spannend ist vielleicht auch, welche Gewichte die Nada selbst als vermeintlicher Gegner ;) des DIS-Schiedsspruchs tatsächlich in die Waagschale geworfen hat. – Aber das kann man alles für nebensächlich halten.

  58. Trotz all Ihrer durchaus nachvollziehbaren Erläuterungen, bleibt die Frage offen: Warum das frühzeitige nennen von Namen?
    Druck hätte man auch so aufbauen können, weil alle Beteiligten hätten wissen müssen, dass die Namen den entsprechenden Journalisten bekannt sind und früher oder später zu einer Veröffentlichung kommen können. Wenn es also nur um die sportpolitische Seite ging, verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum das Ganze auf dem Rücken der Sportler ausgetragen wurde? So war es einmal mehr ein Schlag ins Gesicht der Sportler, die offen (auch im Nachhinein) Rede und Antwort gestanden haben und auch in Zukunft offen mit dem Thema umgehen wollen. Vertrauen und Offenheit erzeugt man so jedenfalls nicht.

  59. @ Winfried Gassmann

    Ob hoch oder weniger hoch, hängt sicher vornehmlich vom Auge des Betrachters oder gar des Betroffenen ab. Ich habe nichts bis wenig gegen harsche polemische Kommunikation, wenn nur der Code of Behaviour, insbesondere der Ton gewahrt bleiben. Aber Verdächtige vorschnell zu kriminaliseren, hier sportrechtlich, hat sich leider in unserer Gesellschaft zum guten Ton entwickelt. Auch wenn im Sport das Prinzip der Strict Liability zur Anwendung kommt, sollte für den unter Verdacht Geratenen bis zu seiner rechtlichen Verurteilung bzw. seiner Entlastung der Zweifel an seiner Schuld überwiegen. Liest man sich hier im nachhinein den sehr dokumentarisch ausführlich und breit kommentierten Verlauf der „Affäre“ noch einmal durch, kann man unschwer erkennen, dass der Wunsch nach Verurteilung dominierte.
    Namen wie Pechstein und Schumann waren ja schnell hinzugeschrieben. Na, wenn das ein Zufall war ?

    Wenn Howman wirklich gepfuscht hat – was ja nachgewiesen werden kann – dann sollte er dazu stehen. Wo wir wieder be ider WADA wären. Nach Wunsch eines einsamen Herrn sollte ja auch gleich im Gefolge der „Affäre“ die NADA neu gegründet werden. Das sah mir damals auch nur als die Begleichung einer alten Rechnung aus. Also mehr Objektivität würde der Betrachtung der Verdachtsfälle nicht schaden.
    Ähnliches ist ja gerade wieder bei der medialen „Analyse“ des TDF-Siegers Froome im Gange. Argwohn ist ja okay, aber mediale Vorverurteilung ist nicht nur unsportlich, sondern auch fachlich fragwürdig. Interessant ist diesmal nur, dass mit David Walsh einer der Armstrong-Aufklärer schlechthin sich zu den Bewunderern des Chris Froome geschlagen hat.

  60. Nach der aktuellen Entscheidung des CAS ist die am Anfang des Artikels aufgestellte Behauptung über „obskure Blutbehandlungen am Erfurter Olympiastützpunkt, die als Doping einzuschätzen sind“ ja wohl ein voller Schuss in den Ofen gewesen, wenigstens bis 2011. Grit + Jens: Mut zur öffentlichen Entschuldigung?

  61. Die klare und eindeutige Regel zum Blutdoping in der Prohibited List 2013 geht auf diese Debatte zurück.

    Sorry, ich muß nochmal nachfragen:
    Ist die Methode nun heute verboten oder nicht?

  62. @ Ralf: Verboten, denke ich. Aber wenn Du Dir da schon unsicher bist! Glasklare Sache eben!

    @ Gast: Sie MÜSSEN eine korrekte Email-Adresse angeben, wenn Sie hier diskutieren wollen. Juristisch verhält sich das so: Ich bin für alles, was Sie behaupten, verantwortlich. #Betreiberhaftung.

    Dies mal vorweg.

    Aber sehen Sie, und das betrifft viele andere Kommentatoren auch, ich lasse Sie dennoch gewähren.

    Öffentliche Entschuldigung?

    Würden Sie hier regelmäßig mitlesen, wüssten Sie, dass ich gern und regelmäßig Fehler einräume. Das gehört zu den Geschäftsprinzipien dieses Blogs.

    Ich könnte es mir in Sachen Erfurt einfach machen und sagen: Habe da nur einige Male berichtet, nicht selbst recherchiert. Und habe eben gerade zwei Texte (inklusive Nachbereitung und Korrekturen wegen juristischer Prüfung etc pp) überflogen, die ich 2012 für Spiegel Online geschrieben habe (März und Juni 2012). Das war mehr oder weniger ein Vermelden des SACHSTANDES, der Diskussion, der juristischen Gutachter – also fast schon jene Art von She-said-he-said-Journalismus, den ich eigentlich so verabscheue.

    Aber nur fast.

    Denn da war schon mehr als nur: es war eine Prozessberichterstattung mit der Kernfrage „Blutdoping oder nicht“. Habe die Gutachten und Stellungnahmen von Juristen und Organisationen längst schon wieder vergessen. Interessant, das mal nachzulesen.

    Entschuldigen, weil nach Jahren die Sportgerichtsbarkeit (und der CAS ist und bleibt: Sportgerichtsbarkeit. Der CAS hat übrigens schon so absurde „Urteile“ gefällt … aber: anderes Thema, oder?) feststellt, für einen gewissen Zeitraum sei es ok und damit kein Doping gewesen – jetzt aber ist es wieder Doping?

    Entschuldigung.

    Mal langsam.

    Ich habe – unabhängig von CAS-Richtern und sonstigen Sportjuristen (die meisten Auftragsgutachten können Sie ohnehin in die Tonne hauen, an dieser Stelle wurden schon einige solcher „Gutachten“ beurteilt) – eine Haltung und Meinung dazu entwickelt, was ich als Doping bezeichne und was nicht. Es gibt neben dem Regelwerk auch den gesunden Menschenverstand und die Erfahrung von mehr als 20 Jahren in diesem Metier.

    Hier also lesen wir nach Jahren erbitterter Auseinandersetzung, nach langen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen („eindeutig Doping“ – korrekt zitiert?), nach verzweifelten Versuchen des organisierten Sports, alles in die richtigen Bahnen zu lenken und das gewünschte Ergebnis zu erzielen, hier also lesen wir zunächst mal eine Pressemitteilung der NADA, die ungeprüft die Diskussion bestimmt – denn den CAS-Entscheid kennen wir ja nicht. Er liegt noch nicht vor bzw liegt er der Öffentlichkeit nicht vor.

    (Ist übrigens auch sehr interessant. Nur mal so, theoretisch: Die NADA könnte jeden Kram behaupten, und hat das ja auch in der Vergangenheit oft genug irreführend getan, und alles wird ohne Gegencheck von allen übernommen!)

    Ich nehme aus diesem Prozess mit, dass ich bei Schlussfolgerungen wieder ein bisschen vorsichtiger sein sollte. Das sage ich mal vorsorglich. Und das würde ich auch Grit Hartmann empfehlen, unter Freunden, wenngleich ich sage: Selbst wenn wir jetzt in diesem Beitrag, unter dem wir hier kommentieren, einige Schlussfolgerungen/Mutmaßungen/Erklärungsversuche streichen würden, bliebe es doch, was ich in kursiv an den Anfang des Textes gestellt habe: ein großartiges Stück Journalismus, ohne den diese „Affäre“ nie „aufgeklärt“ worden wäre.

    Bisschen viel Gänsefüsschen, aber die mussten hier sein.

  63. Verboten, denke ich.

    Gut, dann sind die „obskuren Blutbehandlungen am Erfurter Olympiastützpunkt“ für mich nach wie vor „als Doping einzuschätzen“. Und wofür sollten sich Journalisten, die über den Fall berichtet haben, nun nochmal entschuldigen? Dafür, daß Sportler eine „obskure Blutbehandlung“ in Anspruch genommen haben, die früher Doping war und heute Doping ist? Oder dafür, daß Sportler in einem gewissen Zeitraum von einer Gesetzeslücke profitieren und straffrei ausgehen konnten? Am ehesten müßten sich diejenigen entschuldigen, die für die Gesetzeslücke verantwortlich sind.

  64. Bis 2004 auch mit 50 ml Blut verboten und seit 2011 wieder, auch ohne die nachweisliche „Erhöhung des Sauerstofftransfers“, die die Richter nun so hoch bewertet haben, war es in diesem Zeitraum Doping.
    Mit der Prohibted List 2013 aber erstmals so klar, dass es gar kein Missverständnis mehr geben kann. So:

    M1.
    MANIPULATION OF BLOOD AND BLOOD COMPONENTS
    The following are prohibited:
    1.
    The administration or reintroduction of any quantity of autologous, homologous or heterologous blood or red blood cell products of any origin into the circulatory system
    2.
    Artificially enhancing the uptake, transport or delivery of oxygen, including, but not limited to, perfluorochemicals, efaproxiral (RSR13) and modified haemoglobin products (e.g.haemoglobin-based blood substitutes, microencapsulated haemoglobin products), excluding supplemental oxygen.
    3.
    Any form of intravascular manipulation of the blood or blood components by
    physical or chemical means.

  65. Und wieder…
    Trotz all Ihrer durchaus nachvollziehbaren Erläuterungen, bleibt die Frage offen: Warum das frühzeitige nennen von Namen?
    Druck hätte man auch so aufbauen können, weil alle Beteiligten hätten wissen müssen, dass die Namen den entsprechenden Journalisten bekannt sind und früher oder später zu einer Veröffentlichung kommen können. Wenn es also nur um die sportpolitische Seite ging, verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum das Ganze auf dem Rücken der Sportler ausgetragen wurde? So war es einmal mehr ein Schlag ins Gesicht der Sportler, die offen (auch im Nachhinein) Rede und Antwort gestanden haben und auch in Zukunft offen mit dem Thema umgehen wollen. Vertrauen und Offenheit erzeugt man so jedenfalls nicht.

  66. @ Beobachter: Wer hat wann Namen genannt?

    Schauen Sie hier mal nach – die ersten Beiträge zum Thema, von Grit Hartmann. Da werden überhaupt keine Sportler genannt.

    Pechstein taucht im dritten Beitrag auf, mit dem Hinweis, dass die Ermittler in ihrem Verfahren auf Erfurt gestoßen sind. That’s it.

    Ich habe dazu, wenn ich mich nicht irre, exakt zwei Artikel für andere Medien geschrieben (wie oben bereits genannt, zwei Mal SpOn, eine Variante davon als Angebot für einige Zeitungen). In einem Text habe ich Pechstein genannt, aus erwähnten Gründen und weil der Fall der erfolgreichsten deutschen Winterolympia-Teilnehmerin ja nun seit Jahren relevant ist. Andere Sportler habe ich nicht genannt (korrigieren Sie mich gern, vielleicht habe ich etwas übersehen).

    Andere Medien sind anders vorgegangen. Aber ich habe auch nicht wirklich recherchiert (siehe Kommentar #69), sondern nur berichtet und hier im Blog exklusiv einige Dokumente zur Verfügung gestellt (einmal mit Grit Hartmann), etwa rund um die Anhörung im BT-Sportausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit:

    Steuermittel für Eigenblutmanipulation: Originale lesen! Pflichtlektüre zum Sportausschuss

    Originale lesen! Pflichtlektüre zum Sportausschuss: das BMI zur Causa Erfurt

    Auch da geht es nicht um Namen, sondern um Prozesse/Vorgänge/Abläufe/Verantwortlichkeiten etc pp

    Den Ablauf der Affäre bzw der Berichterstattung hat Cycling4Fans gewohnt detalliert zusammengefasst – vielleicht ergibt sich da ja der eine oder andere interessante Hinweis für Sie, wer wann Namen genannt hat.

    Kritik dann bitte an die Zuständigen.

    Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich lese selbst interessiert nach und prüfe mich auf eventuelle Falschberichterstattung/Fehler grundsätzlicher Art.

    Das Ergebnis ist interessant.

  67. @Beobachter
    Gut, es gibt darauf eine Antwort. Die einfachste (und die falscheste) wäre, zu sagen: Ich habe lange, länger als ein Jahr, ohne Namensnennung berichtet, obgleich ich wusste, dass die Ermittlungen gegen Pechstein und ihr Telefonat die Sache ins Rollen gebracht hatten. Sie bzw. ihr Mangement mochten dazu seinerzeit keine Aukunft geben.

    Hätte ich über die entsprechende Unterlagen verfügt, hätte ich diesen (und auch andere Namen) allerdings genannt. An diese Unterlagen ist das ARD-Duo Seppelt/Kempe zuerst gekommen – und hat *aus meiner Sicht* vollkommen korrekt gehandelt. Nämlich den Athleten, die sie namentlich in ihrem Beitrag erwähnt haben, vorab Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ich erinnere mich gut, dass die von Pechstein im Beitrag eingeblendet war.

    Ihre Annahme, dass Athleten, weil sie mit Namensnennung rechnen, sozusagen proaktiv zur Aufklärung beitragen, ist überwiegend Illusion. In diesem Fall zeigt Pechstein das mustergültig. Das hat sich erst geändert, als Namen genannt waren – ich erinnere an einen schönen Beitrag von Jonathan Sachse mit Marcel Kittel.

    Stärker auf die sportpolitische Ebene verschoben hat sich das Ganze im Verlauf der Berichterstattung, auch wenn das von Beginn an eine Komponente war >>> Behandlungen eines Olympiastützpunkt-Arztes.

    @jw
    Bin Dir ja für den Hinweis dankbar, dass auch CAS-Richter keine Götter sind. Der CAS rückt das Urteil im Moment auch auf Anfrage noch nicht raus. Die Nada nicht, weil nur der CAS veröffentlichen darf. Die Namen der Richter interessieren mich schon (wir hatten auch deutsche CAS-Richter, die die Auffassung vertreten haben, es sei immer Doping gewesen). Und natürlich, selbstverständlich die detaillierte Begründung.

    Sie ist aus der Nada-PM aber klar: Im Zeitraum von 2004 bis 2010, so die Wertung der Richter, musste die Blutbestrahlung den Sauerstofftransport erhöhen (weil dummer Weise die Überschrift zu M1 so lautete) oder es musste eine Infusion im Sinne der Wada-Regeln sein, mehr als 50 ml Blut.

    Es ist müßig, offene Fragen zu debattieren, etwa: wozu diese Methode sonst noch gut sein kann (Stichwort: Erhöhung der Fließeigenschaften des Blutes/bessere Durchblutung), ob Franke in jedem einzelnen Fall nur 50ml Blut abgezapft hat (seine Kanülen waren auf 60 ml ausgelegt) , ob der Sauerstofftransport erhöht wurde, wenn in kurzen Zeitabständen Bestrahlungen stattgefunden haben. Den zwei letzten Punkten ist aber der Satz in der Nada-PM geschuldet, dass noch geprüft werde, ob weitere Verfahren eingeleitet würden.

    Um die „Entschuldigungs“-Debatte ein bisschen auf eine andere Ebene zu bringen, ohne von Journalisten ablenken zu wollen: Sollen auch Wissenschaftler, Mediziner, Juristen, Funktionäre sich „entschuldigen“, die eine andere Position vertreten und begründet haben? Ich sage: Natürlich nicht.

  68. Für mich ist z.B. auch eine sportpolitisch interessante Frage, ob sich der BDR an seine eigenen Beschlüsse hält. Hätte man diese Frage ohne die Nennung von Namen thematisieren können?

  69. Kleine Selbstkorrektur: Der Name Pechstein ist auch von mir genannt worden, im ersten Beitrag (April 2011). Aber auf die Info, dass ihr Blut bestrahlt wurde, hatte ich verzichtet – aus oben genanntem Grund. So:

    Die Erfurter Staatsanwaltschaft gibt noch eine interessante Information preis: Das Ermittlungsverfahren gegen den Sportarzt habe eine andere Staatsanwaltschaft von Amts wegen eingeleitet und Ende 2010 nach Thüringen abgegeben. Die deutschlandweit laufenden Verfahren zu Doping im Spitzensport sind überschaubar, auch in den Sportarten, die dieser Mediziner betreut. Im Radsport sind einige abgeschlossen, in der Leichtathletik ist keins bekannt. Geht es also um Eisschnelllauf? Die Erfurter Ermittler geben keine Auskunft. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft München sagt immerhin so viel: Ja, man habe „ein Verfahren nach Erfurt“ abgegeben. Eines aus den Ermittlungen gegen Unbekannt „im Fall Claudia Pechstein“.

    Ihn nicht zu nennen, hätte die Berichterstattung kastriert: Der Anlass für Durchsuchungen in Erfurt war schlicht und einfach eine Basisinformation.

  70. Winfried Gassmann

    Liebe Frau Hartmann!

    Die M1-Regel ist immer noch problematisch. M1.1 lautet: “The administration or reintroduction of any quantity of autologous, homologous or heterologous blood or red blood cell products of any origin into the circulatory system”.

    Problem 1: Die Beschränkung des Verbots der Rückgabe auf die „reintroduction into the circulatory system“ bedeutet letztendlich, dass Blut intramuskulär oder sonstwie gegeben werden kann, solange sie nicht in Blutgefäße erfolgt. Dies kann doping-technisch nicht erfolgreich sein. Aber es besteht die Gefahr, dass irgendwann ein Sportler, der mit 2 Litern Blut in Blutbeuteln erwischt wird, sagt, das Blut sei für die intramuskuläre Gabe vorgesehen und das Gegenteil könne man nicht beweisen. Jede Blutgabe egal wohin muss verboten sein – selbstverständlich nicht das Essen von Blutwurst. Der Zusatz „into the circulation“ muss weg.

    Problem 2: Zusätzlich ergibt sich folgendes Problem. Bei intravenösen Injektionen muss sich der Arzt beim Legen der Nadel davon überzeugen, dass er mit der Spitze sicher in der Vene liegt. Das tut er, in dem er Blut ansaugt oder in den Schlauch der Butterfly-Nadel einfließen lässt. Das Blut in der Spritze bzw. im Schlauch zeigt, die Nadel liegt korrekt. Dann lässt er den Schlauch der Butterfly-Kanüle ganz mit Blut voll-laufen (um keine Luft aus dem Schlauchsystem zu injizieren) und spritzt Blut und Spritzeninhalt in die Vene. Dieses Vorgehen entspricht trotz der nur ganz geringen Vollblut-Menge einem Doping-Delikt. Es liegt in der Natur der Sache, dass dies nicht dem Sinn der Bestimmung entspräche – sofern das gegebene Medikament den Anti-Doping-Regeln entspricht.

    Ein zweiter Aspekt ist in diesem Kontext zu beachten. Bei bestimmten intravenös zu gebenden Arzneimitteln kann es sinnvoll sein, etwas Blut in die Spritze zu ziehen, um das zu gebende Medikament zu verdünnen. Blut und Medikament werden dann unverzüglich injiziert. Dieser Sachverhalt darf ebenfalls nicht als Doping gewertet werden.

    Folgenden Formulierungsvorschlag möchte ich dementsprechend zur Diskussion stellen:

    „The following are prohibited:
    Sequential withdrawal and reintroduction of any quantity of any blood component. Minimal amounts of blood (up to 2-5 ml) aspirated during intravenous injections are not subject to this rule as is the passive immunization using minimal amounts of anti-serum for prophylaxis, e.g., against tetanus.”

  71. @ralf
    das zitat habe ich auch gerade gelesen — und ich glaube kaum, das der herr präsident die fatalistische auslegungsvariante im sinn hatte. die anschließende logische beweisführung ist aber schon… interessant. ob er noch mitzählt, wie oft er schon die ankunft der neuen, jetzt aber wirklich sauberen generation postuliert hat?
    ___________________________________
    aber es sollen ja sogar fußballer drin stehen — die rede war zumindest von niemand geringerem als didier deschamps — die alte juventus-schule halt, aber immerhin auch aktueller französischer nationaltrainer. mal schauen, wann sich die server so weit erholt haben, dass die frankophilen bevölkerungsteilnehmer die details lesen können… (eine englische version des berichts ist aber wohl eher nicht zu erwarten? und google translate war das dokument vorhin auch zu groß — aber vielleicht lag das auch nur daran, das vom parsier server keine antwort kam)

  72. @Winfried Gassmann:
    Zu den Problemen mit der genauen Formulierung des M1 würde ich eine etwas andere Lösung präferieren. Nämlich eine strikte „no needle policy“, was also dann auch jegliche intravenöse/intramuskuläre/subkutane (gibt’s noch mehr?) Injektion/Infusion verbietet, egal ob mit Blut, irgendeinem Medikament oder nur mit physiologischer Kochsalzlösung. Für jegliche Injektion würde das Vorliegen einer medizinischen Indikation zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung benötigt (was natürlich auch nachträglich erfolgen kann, niemand will ja einem Sportler die in Notfällen nötige Behandlung verweigern). Diese Ausnahmegenehmigung würde dann auch das von Ihnen aufgeworfenen Problem bei intravenösen Injektionen abdecken.

  73. Winfried Gassmann

    An Gipsel: Das wäre eine wasserdichte Lösung. Wir alle brauchen schließlich extrem selten Injektionen. Ich weiß nicht, was Sportmediziner diesbezüglich denken. Ob sie z.B. häufiger bei Infekten der Luft- oder Harnwege Antibiotika intravenös geben müssen (wenn ja warum?), die unsereins als Tabletten genommen hätte. Man denke auch an die Grippe-Schutzimpfung. „Physiologische Kochsalzlösung“ macht nur als Infusion mit mindestens 500 ml Sinn. Dies ist sowieso durch die WADA-Regeln verboten.

  74. Winfried Gassmann

    Sollte man nicht ein seprates Forum (ist das das richtige Wort?) für die Diskussion des französischen Parlamentsberichts eröffnen?

  75. Winfried Gassmann

    Ich habe es selbst schon gesehen. Inzwischen weiß ich auch, wie man den esretn Kommentar abgeben kann. Bislang konnte ich mich nur an vorherige Kommentare anhängen.

  76. Wir reden immer über WADA-Code, Testverfahren, Kontrollsysteme, über Sportrecht und -bürokratie. Vielleicht wäre es besser einmal angebracht über den Sinn des Sports zu reden. Wenn der Sport nur noch dem schnöden Mammon nachjagt, dann brauchen wir uns über seine Doping-Krise doch nicht zu wundern. Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Und alles, was nicht als unfair erkannt und geahndet werden kann, wird gemacht. Man sollte mal überprüfen, ob nicht der erste Olympiasieger „Georges Hohrod und Martin Eschbach“ bei seinem Sieg doch abgeschrieben hat. ;)

  77. Christof Gertsch hat sich dem Kern des Problem sehr genähert:

    Aber die Publikation steht eben auch für ein Kernproblem des Anti-Doping-Kampfs: Er ist unausgewogen, und er wird an zu vielen Fronten mit zu unterschiedlicher Härte und zu wenig koordiniert geführt.

    Leider wird sich die Karawane davon gleich wieder wegbewegen.

  78. Der langjährige Doper und Lügner Zabel bereut sein Tun in einem Interview. Ob er dabei geweint hat?
    http://www.sueddeutsche.de/sport/radprofi-erik-zabel-meine-schuld-wird-mich-immer-begleiten-1.1732953

    Dieser Egoismus, der war einfach stärker.

    Das ist es dann, Egoismus. Nichts an diesem Sport eignet sich zur Heldenverehrung. Und am schlimmsten betrogen wurden ja nicht die Zuschauer, eher die jungen Fahrer, die damals dachten, sie könnten „wie Zabel“ erfolgreich sein ohne Doping. Ob er wohl von denen entschuldigt wird? Hätte man eher auf die Stimmen hören sollen, die schon damals ohne 100%ige Beweise von Doping sprachen und dafür sogar verklagt wurden? Und was kann man heute daraus lernen? Manche werden niemals lernen.

  79. Winfried Gassmann

    Lieber Stefan!
    Sie schreiben: „Oh, wie ich diese Schlussstrich-Zieher verachte!“
    Schlussstriche unter dieser Thematik sind sicher nicht angebracht. Sicher muss man auch (in Extremfällen!) Menschen verachten dürfen. Wer jedoch in solcher Sache seine Verachtung zum Ausdruck bringt, sagt mehr über sich selbst aus als über den der Verachtung preisgegebenen.

  80. Solange nach dem Motto „Der Weg ist das Ziel“ verfahren werden kann, bleibt es so wie es ist.
    Das scheint jedoch den Verband überhaupt nicht zu stören. Im Gegenteil, er favorisiert offensichtlich diese Art der retardierten Pseudoaufklärung. Ansonsten hätte der UCI sich ja schon längst mit einem intelligenten Konzept vor den Karren gespannt, um reinen Tisch zu machen. Aber wer wirft schon gern den Stein, wenn er selbst im Glashaus sitzt ?

    Apropos Zabel. Ete braucht sich nicht wie Lance in einem Blockbuster doubeln zu lassen. Er kann schon selbst ausreichend professionell schauspielern. Such toadying has a repellent effect on me.

  81. Doch, hier. Knaller auf Seite 11, da gehts darum, ob die Überschrift Teil der Norm ist:

    Liest man nämlich M1.1 für sich allein, wäre der (Verbots-)Tatbestand unerträglich weit. Letztlich wäre dann nämlich — grundsätzlich — auch das Verspeisen einer Blutwurst eine „Verbotene Methode“; denn hierbei handelt es sich um heterologes Blut, das ein Athlet zu sich nehmen und damit letztlich anwenden würde.

    Unter Berücksichtigung der obigen Darlegungen ist es für das Panel höchstens strittig, ob eine UV-Bestrahlung der vorliegend zu beurteilen den Art (einmalig, 50 ml Eigenblut, kurze UV-C-Lichtbestrahlung von 10 Minuten) eine Erhöhung des Sauerstofftransfers bewirken kann.

    Heißt umgekehrt: In anderen Fällen könnte man es positiv bewerten.

  82. Anlässlich deren Anhörung haben die einzelnen Experten dargelegt, dass ein Verstoss gegen Ziffer M2.2 eine sog. Infusion bedingt. Sie haben auch dargetan, dass in casu eine Injektion (und keine Infusion) stattfand, was dazu führt, dass der Tatbestand gar nicht erfüllt ist.

    Diese Festellung des CAS – wurde ja auch hier diskutiert – geht fast unter, ist aber m.E. für evtl. Folgefälle nicht unwesentlich.
    BTW, das Gutachten des Prof. W.G. aus Siegen würde schon sehr interessieren. Ist das irgendwo einsehbar oder hat da der CAS die Hand drauf ?

  83. So oder so. Mutig ist es schon, was sie da vorhat. Ich drücke ihr jedenfalls die Daumen, was sicher nicht alle tun werden.
    Am meisten würde mich freuen, wenn der CAS nach seiner damaligen peinlichen Performance, juristisch und überhaupt, einen Schuß vor dem Bug bekommen würde. Die Selbstherrlichkeit seiner Richter war in der Causa Pechstein schon skandalös. Bestellen sich Gutachter und lassen sie dann einfach vor der Tür, als diese begannen, an ihre ersten Ergüssen selbst zu zweifeln. Und es hätte sicher Möglichkeiten gegeben, im konkreten Fall auch einen sportrechlichen Kompromiß zu finden. Definitiv.
    Falls das Gericht Pechstein Recht gibt, werden die beiden Verbände wohl doch nicht gleich wirtschaftlich ruiniert sein. Das glaubt ja nun wohl keiner, der einen Taschenrechner bedienen kann.
    Eine Ausheblung der Allmächtigkeit des CAS ist zwar noch keine Revolution, aber das Bosmann- Urteil würde es übertreffen.

  84. Claudia Pechstein ist auf hoher See. Die Münchner trauen sich wohl nicht so recht ?
    Neuer Termin der 20. November und die Entscheidung, ob Schweizerisches oder Deutsches Recht gilt. Ja, man sollte es kaum glauben, auch Richter sind Menschen. ;)

  85. Die Richterin schlägt einen Vergleich vor. Das kann sie gern tun. Es ist eine vorbildliche Richterin, sie handelt ohne Ansehen der Person.

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