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Das Olympische Bildungsmagazin

Beate Merk vs. Thomas Bach 0:6

Über merkwürdige Formen der Berichterstattung, die Verbreitung von Propa­gan­da-Bot­schaf­ten und ähnliches mehr, ist hier im Blog und nebenan schon vielfach diskutiert worden. Zuletzt habe ich mich kurz vor den Olympischen Spielen in Peking über einen Sportjournalisten des Sportinformationsdienstes gewundert.

Ich wundere mich immer mal, ich hoffe, der eine oder andere Leser wird mir das verzeihen. Und deshalb noch ein Beispiel aus der täglichen Praxis:

Am Dienstag, 21. Oktober, meldete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) zwischen 13.56 Uhr und 16.14 Uhr in vier verschiedenen Varianten sehr offensiv diesen Sachverhalt:

DOSB-Präsident Thomas Bach hat die Bildung einer Schwer­punkt­staats­anwalt­schaft zur Verfolgung von Doping-Straftaten gefordert und sich besorgt über die Finanzlage der Dachorganisation gezeigt.

„Wir haben bisher nicht gesehen, dass die Straf­verfol­gungs­behörden Verfahren gegen die Hintermänner angeordnet haben“, kritisierte er nach einer Präsidiumssitzung des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) am Dienstag in Hennef. „Da sehe ich großen Nachholbedarf.“ (…) Deshalb fordert er die Etablierung einer Schwer­punkt­staats­anwalt­schaft zur Verfolgung von Doping-Straftaten.

— verbreitet in Dutzenden Online-Angeboten, sogar hier

Der Sportinformationsdienst (sid) war deutlich zurückhaltender, sowohl in der Anzahl der Meldungen (zwei) als auch in der Wortwahl:

Der DOSB-Präsident sieht eine wachsende Problematik durch fehlende Strafverfolgung der Hintermänner. Es gebe zwar Sperren gegen Athleten, aber keine Sanktionen gegen jene, die den Sportlern den Weg zum Doping ebneten. „Auch Cera ist nicht vom Himmel gefallen“, meinte Bach in Anspielung auf das Blutdopingmittel, das im Mittelpunkt der aktuellen Radsport-Skandale steht.

Bach appellierte an Sportverbände und Strafverfolgungsbehörden, bei Anzeichen von illegalen Handlungen Anzeigen zu erstatten. So, wie es die Disziplinarkommission des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) erfolgreich im Falle eines griechischen Trainers getan habe. National sei ihm aus der letzten Zeit kein ähnlich gelagerter Fall bewusst.

Diese lange Vorrede war nötig. Ich hatte eigentlich große Lust, die Aussagen des UDIOCM schon am Dienstag im Blog klarzustellen, zu zerpflücken oder wie immer man das bezeichnen will.

Denn mitunter haben Dinge und Äußerungen ja eine Vorgeschichte, es soll sogar so sein, dass manche Meldungen ein wenig in die Irre führen, wenn sie nicht durch Hintergrundinformationen ergänzt werden. Derlei Informationen hätte ich mir am Dienstag gewünscht, zumal die Problematik Bach/Strafverfolgung von Dopingsündern und Hintermännern/Dopinggesetz/etc. pp. ja tatsächlich eine ellenlange Vorgeschichte hat, die sich jeder unschwer ergoogeln kann.

Kurzum, ich habe mich dagegen entschieden, das Thema vorschnell zu bearbeiten. Es soll ja schließlich nicht heißen, ich sei gewissen Personen gegenüber voreingenommen.

Ich fand es einen Tag später dann sehr interessant (und auch ein bisschen amüsant), dass sich die bayerische Justizministerin Beate Merk zu einer Presseerklärung genötigt sah, nachdem sie von der Verbalattacke des Sportfürsten erfahren hatte. Am Mittwochmittag, 12.38 Uhr am 22. Oktober, verschickte also das Bayerische Staatsministerium der Justiz diese Pressemitteilung:

Justizministerin Merk zur Forderung des DOSB-Präsidenten an die Staatsanwälte, die Hintermänner des Doping-Geschäfts zu verfolgen:

„Ich wehre mich dagegen, dass die Staatsanwälte als Bremsklötze dargestellt werden!“

Bayerns Justizministerin Beate Merk hat heute erstaunt auf die Kritik des Vorsitzenden des Deutschen Olympischen Sportbundes Thomas Bach reagiert, dass die Staatsanwaltschaften die Hintermänner des Doping im Sport nicht verfolgten.

„Dieser Vorwurf, den Herr Bach schon mehrfach erhoben hat, entbehrt jeder Grundlage“, so Merk. „Wenn sie nur könnten, würden die Staatsanwaltschaften hier selbstverständlich eingreifen. Aber zum wiederholten Male stelle ich fest: Dazu fehlen ihnen nach wie vor die gesetzlichen Grundlagen. Wie wollen Sie an die Hintermänner herankommen, wenn der dopende Sportler jede Aussage verweigert, Sie bei ihm aber nicht durchsuchen können, weil der Sportler selbst sich nach geltendem Recht nicht strafbar macht? Dann ist es kaum möglich, an Materialien, Bestellungen, Adressen o.ä. und damit an die Drahtzieher zu gelangen.“

Merk weiter: „Bayern hat schon lange konkrete Vorschläge dazu gemacht, wie man diese Rechtslage ändern kann. Wenn Herr Bach uns künftig bei dieser Forderung unterstützen würde, wäre viel gewonnen!“

Hatte ich schon erwähnt, in wie vielen Agenturmeldungen Bach am Dienstag zu Wort kam?

In sechs.

Habe ich schon erwähnt, in wie vielen Agenturmeldungen die Version/Replik von Frau Merk am Mittwoch verbreitet wurde?

In keiner.

Jedenfalls habe ich keine gefunden. Keine Ahnung, woran das liegt. Andererseits, Achtung, Ironie: Es leuchtet mir natürlich ein, dass nicht jede Äußerung von Politikern ungeprüft verbreitet werden kann. Wo kämen wir denn da hin? Gibt eh schon genug davon. Vielleicht aber liegt es nur daran, dass das bayerische Justizministerium zu blöd ist, seine Meldungen den Agenturen zuzustellen? Glaube ich eigentlich nicht.

6:0 für das UDIOCM also.

Zum Hintergrund rasch noch dies, eigentlich wäre das ein Thema für ein ganzes Buch: Beate Merk hatte das so genannte deutsche Anti-Doping-Gesetz immer kritisiert und zuletzt im Dezember 2007 gesagt:

Das ist nicht viel mehr als ein Placebo.

Ihre Hauptkritik war, dass der Straftatbestand Sportbetrug, gegen den der DOSB vehement gestritten hatte, nicht ins Gesetz aufgenommen wurde.

Clemens Prokop, Amtsrichter und Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), zählte einst zum Lager Merks, als die Bayern eine schärfere Gesetzesvariante vorlegten. Ich sage gleich mal dazu, dass ich Prokops sportpolitische und sportjuristische Taten gewiss nicht immer für richtig befunden habe. Beim Thema Dopinggesetz aber leuchtete mir vieles ein. Und deshalb zitiere ich Prokop, der Anfang Juli in einem SZ-Interview mit Thomas Hahn u.a. gesagt hat:

Prokop: Nach dem deutschen Arzneimittelgesetz ist nur die Weitergabe von Dopingmitteln strafbar oder der Besitz „von nicht geringen Mengen“. Die Grenze dieser nicht geringen Mengen, die Grenze zur Strafbarkeit also, ist aber so hoch angesetzt worden, dass sie wohl kaum jemals in der Praxis zutreffen wird, weil es unwahrscheinlich ist, dass jemand so große Mengen mit sich herumträgt.

Die Verschärfung ist seit Oktober 2007 in Kraft. Schon damals gab es aus der Justiz – zum Beispiel von Bayerns Justizministerin Beate Merk – Warnungen, dass dieses Gesetz keine Verbesserung bringt gegenüber der alten Lösung, die unbestritten so etwas wie eine Nullnummer war.

Nach meinem Kenntnisstand sind in den ersten acht Monaten keine Ermittlungsverfahren auf die neue Regelung gestützt worden. Die Befürchtungen der bayerischen Justizministerin scheinen sich zu bewahrheiten. (…)

SZ: Erwarten Sie jetzt eine neue Diskussion um ein verschärftes Antidopinggesetz in Deutschland?

Prokop: Ich bin da nicht allzu optimistisch. Wir haben ja bei der vergangenen Diskussion festgestellt, dass der deutsche Sport mit großer Mehrheit kein dezidiertes Interesse daran hat, dass der Staat stärker gegen den dopenden Sportler kämpft.

Momentan habe ich auch in der Politik keine klaren Engagements erkennen können, nochmal in die Diskussion einzutreten. Das ist bedauerlich, weil das Kontrollsystem des Sports trotz aller Verbesserungen der Nationalen Antidoping-Agentur seine Grenzen hat. Man muss nüchtern sehen: Wir können nicht alle verbotenen Mittel nachweisen.

SZ: Will Deutschland Doping nicht verfolgen?

Prokop: Die Gegner eines verschärften Antidopinggesetzes empfinden das Kontrollsystem des Sports und das staatliche Recht als ausreichend. Sie geben den Schwarzen Peter an die Strafverfolgungsbehörden weiter, welche die Gesetze nicht konsequent umsetzen würden.

Und ich gebe den Schwarzen Peter konsequent weiter an alle Interessierten.

Mein Lesebefehl:

57 Gedanken zu „Beate Merk vs. Thomas Bach 0:6“

  1. Mein Gott, ist das lästig: Man kommt sich vor wie das berühmte Murmeltier. Schwerpunktstaatsanwaltschaften fordert das UDIOCM nun schon seit 2006. Man fragt sich nur, warum: Wo, bitteschön, sollen die Ermittler denn ermitteln, wenn der Dopingmittelbesitz nur in nicht-geringen (!) Mengen strafbar ist? Radfahrer steuern bekanntlich nur ihre Zweiräder durch den Tannenwald, aber keine Laster. Selbst wenn sie die Satteltaschen voll hätten, wäre das vermutlich noch immer strafrechtlich „gering“. Hätte sich halt um ein besseres Antidopinggesetz kümmern können, der Herr Jurist. Frau Merk jedenfalls hatte 2006 in Nullkommanichts eins vorgelegt, das der organisierte Sport und die organisierte Politik dann mit Wonne abschmetterten. Können deshalb bitte DOSB-UDIOCM-DPA mit diesem Murmeltiergepfeife aufhören. Ist ja peinlich.

  2. Ok, habe ihm auf Verdacht mal gemailt an seine vermutete Adresse bei der „Süddeutschen“. Bislang noch nix gehört. Wobei ich ihm beileibe nichts unterstellen wollte. Er ist ja in Sachen UDIOCM keinesfalls unbeleckt.

  3. Trebor, mein Guter: Es heißt das UDIOCM. Wir wollen doch gewisse sprachliche Fundamente nicht aufgeben, oder?

    Ich sitze schon in einem Seminarraum an der Pleiße, gerade hält Wilhelm Schänzer einen 90-Minuten-Vortrag über Dopingkontrollen. Er stellt gerade Methyltrienolon vor (griechische Gewichtheber) und spricht über Untergrundlabors in den USA. Man wird nicht dümmer dabei. Ob das morgen auch so ist, weiß ich nicht.

  4. bei weiterem inkorrektem gebrauch meiner sprachschöpfung überlege ich mir ernsthafte rechtliche konsequenzen, trebor.

  5. Falls es jemanden interessiert, Herr Kistner hat mir auf meine Mail zum Thema Mitlesen geantwortet – und irgendwie doch nicht. Das PS musste ich leider ignorieren, Indiskretion Ehrensache:

    ——————————-

    Sehr geehrter Herr Hannns,

    ich BIN Jens Weinreich!

    beste Grüße,
    Thomas Kistner
    PS: aber bitte nicht weitersagen….

  6. wie oft soll ich noch darum bitten, dass wir hier ernsthaft diskutieren? hoffentlich liest das UDIOCM nicht mit.

  7. Pingback: Was vom Tage übrig bleibt (11): Krise des Auslandsjournalismus : jens weinreich

  8. Pingback: Angela Merkel: Dopingbekämpfung als Kernelement der Sportpolitik : jens weinreich

  9. FAZ: Bayerische Justizministerin: „Arzneimittel-Gesetz nicht praktikabel“

    Die stellvertretende CSU-Vorsitzende ist der Überzeugung, dass das „Dopingproblem nicht allein innerhalb der großen Sportfamilie“ zu lösen ist. […] „Uns ist der Schwarze Peter zugeschoben worden. Aber bitte, hier ist die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft. Wer werden als Justiz vorbildlich handeln. Ich bin aber überzeugt, dass das AMG unseren Aktivitäten schnell Grenzen setzt“

  10. Ich kann den Mediziner, den Trainer, den Betreuer, ich kann sie alle bestrafen, wenn sie Dopingmittel verabreichen. Der Sportler, der bewusst Dopingmittel nimmt, bleibt außen vor.

    Man hat uns vorgeworfen, Sportler kriminalisieren zu wollen. Das ist das Letzte, was wir wollen. Wir wollen das Training und die Beständigkeit der fairen Sportler unterstützen, indem wir den Doper kriminalisieren.

    aktuelle Spitzensportler würden alles unterstützen,um ihre Karriere nicht durch den Generalverdacht zu belasten.
    -lebenslängliches Berufsverbot,Chip einpflanzenlassen,Whereabouts bis zum Abwinken,die aktuelle DNA wird täglich veröffentlicht,prophylaktische Hausdurchsuchungen,auch mal in den Knast…vielleicht noch ein anonymer Meldebriefkasten,dann triffts auch mal den Falschen?

    Würden nicht funktionierende Tests genügen?

  11. Nicht das Testverfahren wird infrage gestellt, sondern lediglich der festgelegte Testosteron/Epistestosteron-Quotient, der Anlass gibt zu weiteren Untersuchungen. Niemand wird wegen des Quotienten gesperrt, der bis Ende 2004 6/1 betrug, dann aber heruntergesetzt wurde, da es genügend Verdachtsmomente gab für Manipulationen in diesem Bereich. Aufgefallene Sportler werden individuell überprüft und erhalten, sofern ihr normaler Quotient dauerhaft darüber liegt, eine Ausnahmegenehmigung. Zudem wird mittels der Isotopen-Massenspektroskopie auf synthetisches Testosteron überprüft.

    Das Problem ist, dass auch Sportler , deren Quotient unter 4/1 liegt, gedopt haben können. Zitat: Für eine gute Regeneration genügen oft kleine Dosen über wenige Stunden, die mittels Gels und vor allem Pflaster apliziert werden. Sonderanfertigungen sind auch beliebt, bekannt wurde durch den Balco-Skandal ‚the cream‘, ein Testosteron/Epitestosteron-Gemisch. Auch ein oral anzuwendendes Spray könnte Wirkung zeigen.
    Auch zeigt sich, wie wichtig der Biologische Pass sein kann. link1, link2
    Für Landis dürfte die neue Studie unerheblich sein, da sein Fall in alle Richtungen untersucht wurde.

  12. Kurier: Vom Paria zum Musterknaben

    „Wir sollten Doping endlich aus dem Arzneimittelgesetz herauslösen und in einem eigenen Gesetz regeln. Das wäre ein klares Signal“, sagt Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) in einer Reaktion auf die jüngsten Ereignisse in Österreich im Spiegel. […] „Es fehlt etwas ganz Zentrales: Der Sportler selber wird nicht belangt. Es muss strafbar sein, sich Dopingmittel jeglicher Art zu verschaffen und sie zu besitzen“, sagt die Ministerin

  13. Sollte sich der Rene nicht erstmal erkundigeh,ehe er solche Behauptungen aufstellt?
    Deutschland hat doch die gleichen Gesetze wie Österreich?

  14. Weil der Österreicher war;-)?

    In beiden Ländern gilt seit ,weiß ich jetzt nur von Österreich,01.08.2008,dass der Besitz und der Handel mit nicht geringen Mengen Dopingmitteln und das Blutdoping(weiß ich jetzt auch nur von Österreich)strafbar ist,siehe geändertes Arzneimittelgesetz in beiden Ländern.

    Somit hat Rene nur heiße Luft produziert.

    Eifrige Dopingverfolger wollen auch einmaliges Doping durch Sportler unter dem Begriff Sportbetrug strafrechtlich verfolgt wissen?
    In Zeiten von organisiertem Staatsdoping wäre das pervers,jetzt wo Doping von immer reicher werdenden Sportlern privat organisiert wird,wäre es überlegenswert.Da aber eine Schwalbe auch Sportbetrug ist ,meiner Meinung nicht praktizierbar.

    Besser wirken dann funktionierende Tests und Blutpässe seitens der WADA.

  15. Walter, wann wurde in Deutschland zuletzt ein dopender Mediziner in U-Haft genommen? Ich kann mich nur an pressewirksame Hausdurchsuchungen mit Ansage erinnern. Möglich allerdings, daß nur die Umsetzung der Gesetze bislang mangelhaft ist…

  16. Genauso keiner wie in allen anderen Ländern.Dieses neue Arzeneimittelgesetz gibt es erst seit letzten Jahr.

    Deshalb gibt es auch keine Ermittlungen zu Humanplasma ,wie auch nicht zu den „Freiburgs “ in anderen Ländern.

    Nur wir unterhalten Kommissionen nach dem Motto-bist du in Not mein Sohn,gründe eine Kommission;-)

    Dafür geht es dem Jan Ullrich von von Österreich vergleichsweise gut,obwohl er positiv getestet wurde, was man von Jan Ullrich nicht sagen kann;-)

    Mit dem hat sich auch kein Landeshauptmann unterhalten,der wurde als abschreckendes Beispiel medial aufgebaut und gemeinschaftlich fallengelassen;-)

  17. Wenn Dopingkontrolleure und Staatsanwälte zusammenarbeiten…

    oe24.at: Handy-Falle: Ganzes Rad-Team gedopt

    Wie ein anonymer Informant gegenüber ÖSTERREICH schildert, waren die NADA-Jäger nach einer ersten Überprüfung wieder auf dem Heimweg. Da bekamen sie von der SOKO Doping aufgrund abgehörter Handys den Hinweis, dass die Rad-Profis – kaum dass die NADA weg war – exzessiv zu Dopingmitteln griffen.

  18. ST: Ein Gesetz ohne Wirkung

    „Wir hatten 91 Ermittlungsverfahren, aber nur acht Verurteilungen. In 79 Fällen konnten wir eine nicht geringe Menge nicht nachweisen. Das allein zeigt, dass das Gesetz einfach nicht praktikabel ist“, sagt Beate Merk.

  19. Beate Merk im Tagesspiegel: „Das sind alles Zufallsfunde“

    Haben uns die Österreicher etwas voraus?

    Allenfalls, wenn es darum geht, bestimmte Mittel und Methoden unter Strafe zu stellen. Aber der Besitz von Dopingmitteln ist wie bei uns erst ab einer bestimmten Grenzmenge strafbar.

    Woran liegt es dann, dass in Österreich gerade so viel ans Licht gekommen ist?

    Da müsste ich spekulieren. Ich kann nicht sagen, ob es nicht vielleicht auch ein Zufallsfund war.

  20. Zum Kistner-Merk-Interview:
    Ich gebe ja zu, auch wenn das der Hausherr nicht gern hört, dass ich den Stil von Thomas Kistner oft nicht mag.
    Besonders unangenehm fällt mir wieder diese Frage auf:

    Lässt sich der Sport nur zur Mithilfe zwingen, wenn er gewahr würde, dass sich das Publikum abwendet? So wie nun bei der Tour de France?

    Ich behaupte, dass es ein Abwenden des Publikums bestenfalls in Deutschland gibt und dass dieses Abwenden genauso stattgefunden hätte, wenn Jan Ullrich seine Karriere aus anderen Gründen als den tatsächlichen beendet hätte.
    Die Gründe für dieses TV-Verhalten der Deutschen haben wir hier schon öfter besprochen.

    Immerhin macht Kistner das mit der letzten Frage wieder gut, in der er mit der Mär von der deutschen Vorreiterrolle in der Dopingbekämfung aufräumt. Da verfällt Frau Merk dann auch schnell in Politikerdeutsch, um das Gesicht zu wahren.

  21. Arnesen ,das sehe ich genauso,siehe Tennis nach Graf und Becker.

    Frau Merk soll sich einfach die Arbeit der Öterreicher anschauen und nicht schon wieder ein Netzwerk mit den Verbänden gründen,gegen die sie evtl. ermitteln müßte?;-)

  22. RPO: Schäuble: Der Sport muss sich selbst regulieren

    „Für den Staat ist es indes fast unmöglich, Doping nachhaltig zu bekämpfen. Das ist die Aufgabe der Sportverbände. Die sind aufgefordert, schwarze Schafe aus dem Verkehr zu ziehen und dementsprechend zu bestrafen“, sagt Schäuble.
    […]
    „Ich dachte, die Entscheidung ist gefallen. Frau Werth ist für sechs Monate gesperrt worden und kann daher bei Olympia 2012 in London antreten“, sagt Schäuble.

  23. Sagen wir’s mal so: So ultimativ, wie das dort behauptet wird, war die Aussage nicht. Die Meldung entstellt in Inhalt und Überschrift, was wirklich gesagt (und gemeint) wurde. Darüber haben wir gestern noch im Kollegenkreis ziemlich heftig debattiert. Ich kann aber nicht auf alle Wendungen eingehen, dazu fehlt mir die Zeit.

    Ich finde halt, mal grundsätzlich, es ist problematisch, aus Äußerungen auf Pressekonferenzen, die nicht durch entsprechende aktuelle bindende Beschlüsse gedeckt sind, derlei ultimative „Nachrichten“ zu basteln.

  24. Bayerns Staatsministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Beate Merk (CSU), fordert Gefängnisstrafen für unbelehrbar dopende Athleten.

    Realsatire. Unverantwortliches Statement ?
    Nein, dafür wird man gewählt und bekommt ein ordentliches Salär.
    Unbelehrbar dopenden Athleten. Genau. Um die geht´s. Nicht mehr und nicht weniger.;) Wenn so etwas eine Vertreterin der Exekutive von sich gibt, da kann mann nur noch verzweifelt sein.
    Differenzierungen und Erklärungen braucht der P**** ja nicht, der hat ja sowieso keine Ahnung. Oder hat etwa die Ministerin keine Ahnung ?

  25. Stattdessen gibt es in Deutschland nur einen butterweichen Kompromiss. Sportler dürfen nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie mit Dopingmitteln handeln.

    oder die Telekom betrügen? Oder wenn Interessen geschützt werden sollen?….

  26. Friedhard Teuffel im Tagesspiegel: Schwerverbrecher mit Spritzen

    Weil inzwischen etwa im Radsport jeder weiß, dass Doping Geschäftsgrundlage ist, fällt jedoch die Suche nach den Betrogenen schwer. […] Schwerer Betrug ist Doping eben nur, wenn man die Empörung der gutgläubigen Fans noch potenziert hineinrechnet.

  27. Ralf,
    das ist aber das bemerkenswertere Zitat, interessante Neuargumentation innerhalb der DOSB-Linie:

    Schwer zu sagen, was die stärkere Triebkraft hinter dem Gesetzentwurf ist, Hilflosigkeit oder Populismus. Die wuchtigste Abschreckung nützt nichts, solange es Substanzen und Methoden gibt, die nicht entdeckt werden können. Und wer dem Sport den letzten Rest Idylle erhalten will, darf nicht mit Handschellen kommen und seine gefallenen Helden nur noch als Schwerkriminelle behandeln.

  28. Kommentar von Simon Rosner in der Wiener Zeitung: Viel Lärm um wenig

    Doch abgesehen davon, dass auch bisher eine Betrugs-Klage gegen Überführte möglich gewesen ist, allerdings bis dato von niemandem angestrengt wurde, dürfte eine Verurteilung kaum realistisch sein. Jeder Sponsor oder Veranstalter, der nach einer Dopinggeschichte den Getäuschten spielt, ist nicht glaubwürdig.

  29. ha,
    ich finde,dies ist das bemerkenswertere Zitat

    Aus dem Entwurf trieft auch die kindliche Enttäuschung, von einstigen Idolen hinters Licht geführt worden zu sein. Schwerer Betrug ist Doping eben nur, wenn man die Empörung der gutgläubigen Fans noch potenziert hineinrechnet.

    statt hineinrechnet hätte ich erzeugt geschrieben

  30. Walter,
    kindlich enttäuscht merke ich noch an, dass man im Falle eines Betrugs-Straftatbestandes nicht nur gegen Athleten, sondern auch in deren Umfeld anders ermitteln könnte. Dann bräuchte es dafür nicht mehr den „hinreichenden Verdacht“, dass ein Athlet Dopingsubstanzen „in nicht geringen Mengen“ mit sich schleppt – sondern bloß einen positiven Fall, ob nun direkt nachgewiesen oder über Indizien hergeleitet – wie, natürlich Walter, bei Sie wissen schon …

  31. @ Walter

    Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.
    Einerseits versucht man, den Sport nicht als Teil des stinknormalen Alltagslebens mit seine Höhen und Tiefen zu akzeptieren. Gleichzeitig wird er daher als ein Bereich des gesellschaftlichen Lebens kolportiert, der sich selbst und freiwillig eigene Regeln auferlegt hat, an denen er gemessen werden soll. Bedingt richtig und soweit nachvollziehbar. Der nicht exerzierbare Spagat folgt, wenn die Verfechter der besonderen Stellung des Sports im Gemeinwesen gleichzeitig die Implementierung des bürgerlichen Rechts, insbesondere des Strafrechts auf Regelbrüche im Sport fordern. Das entbehrt dann jeglicher Logik.
    Wer nicht zugibt, dass der Sport Teil der gesellschaftlichen Umstände ist, und sich nur so seine anhaltende moralische und ethische Verelendung erklären läßt, der muss sich gefallen lassen, mit seiner Forderung nach der Aufnahme von Sportdoping unter die Fittiche der bürgerlichen Justiz, nicht besonders ernst genommen zu werden.

  32. Herbert,
    muss wohl so sein, dass Franzosen, Italiener, nun auch Österreicher jegliche Logik vermissen lassen.

    Es sind nicht die von einer „besonderen Stellung“ des Spitzensports Überzeugten, die dafür plädieren, Sportbetrug auch als solchen zu ahnden. Es sind eher die, die meinen, dass der Sport einerseits unfähig ist, seine eigenen Regeln durchzusetzen – andererseits aber mit der Behauptung, er tue dies und fülle auch damit eine „besondere“ Rolle aus, Steuermillionen akquiriert.

  33. Pingback: Das Original: “Gesetz zur Bekämpfung des Dopings und der Korruption im Sport” : jens weinreich

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