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Das Olympische Bildungsmagazin

Olympia-Ausschluss russischer Sportsoldaten ist rechtlich zulässig

Einige Anmerkungen zur gestrigen Erklärung des DOSB-Präsidiums unter der Überschrift:

DOSB WEITERHIN FÜR AUSSCHLUSS RUSSISCHER UND BELARUSSISCHER ATHLET*INNEN

Die Versalien sind nicht von mir, sondern Original.

Das DOSB-Präsidium traf sich in Hannover. Dort tagte am Freitag auch die Vollversammlung der Landessportbünde (LSB). Zu keiner der beiden Veranstaltungen, vielleicht gab es rundherum weitere, kenne ich eine Presse-Einladung. Ich glaube auch nicht, dass in irgendeinem Spam-Filter etwas hängen geblieben ist. Selbst wenn das diesmal der Fall gewesen sein sollte, für Nicht-Medienschaffende als Hintergrund, der immer wichtiger wird:

Es ist grundsätzlich so, dass Sport-Institutionen und Sport-Konzerne inzwischen nicht mal mehr dauerhaft rechtzeitig Tagungstermine veröffentlichen, meistens auf Presse-Einladungen verzichten und immer seltener Medienvertreter zulassen.

Das kennt man u.a. vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC), wo man unter dem DOSB-Ehrenpräsidenten Thomas Bach (FDP) und dem ehemaligen DOSB-Pressesprecher und aktuellen IOC-Propagandadirektor Christian Klaue dazu überging, selbst zu Exekutivsitzungen keine Medienbereiche und Präsenz-Pressekonferenzen anzubieten. (Mal schauen, wie das zur Sitzung übernächste Woche sein wird: bislang keinerlei Ankündigung dazu.) Das war ein schleichender aber konsequenter Prozess. Medienvertreter stören. Im IOC-Hauptquartier (egal in welcher Form dort, ob im alten kleinen Gebäude, dem großen Anbau oder dem aktuellen Prachtbau) war es gut ein Jahrhundert so, dass man sich bei Sitzungen relativ gut bewegen und meist problemlos die IOC-Gottheiten kontaktieren konnte. Selbst unter Juan Antonio Samaranch (†) war das nie ein wirkliches Problem, da fand sich immer irgendein Arbeitsraum für Reporter, unter Jacques Rogge (†) erst recht nicht. Unter Bach ist alles anders. Hätte es unter Samaranch eine derartige Aussperrung und Berufsausübungs-Verhinderung von Journalisten gegeben wie unter Bach, wäre der sogenannte IOC-Bestechungsskandal um Salt Lake City vielleicht nie zu einem weltumspannenden und die Existenz des IOC bedrohenden Skandal geworden. Denn dann hätte Marc Hodler (†), der damals ein bisschen aus dem Nähkästchen geplaudert hatte (olympische Bildung, so wichtig), im Dezember 1998 bei der traditionellen vorweihnachtlichen Exekutivsitzung nie von Journalisten angesprochen werden können. Sehr simpel. Historisch korrekte Darstellung von mir, die das Problem bestens illustriert. Bach und sein Büttel Klaue wollen Kontakte und damit Betriebsunfälle vermeiden. War vor Corona manchmal noch möglich, einmal auch im neuen Prunkbau, seither kaum noch.

Im DOSB ist das nicht ganz so schlimm (es gibt ja nur ein paar journalistische Hansel im Lande, die sich überhaupt dafür interessieren), die Tendenz aber ist ähnlich. Seit Jahren ist zu beobachten, dass auf Termine, für die die Herrschaften großzügiger Weise eine Medienpräsenz vorgesehen hatten, gern nur wenige Tage/Stunden vorher hingewiesen wurde. Selbst das passiert nun kaum noch. Präsident Thomas Weikert (SPD) und der Vorstandsvorsitzende Torsten Burmester (SPD) setzen diese unrühmliche Tradition fort.

Sage niemand, das habe keinen Grund. Wir sind doch nicht weltfremd, oder? Hier lesen Menschen mit sportpolitischen Kenntnissen und Gespür.

Nun aber zur Erklärung des Präsidiums. Es ist zwar nicht mein Job, das in Gänze zu präsentieren, für PR-Texte gibt es traditionell die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Aber hier wird dokumentiert, wie immer:


Das Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit der Frage der möglichen Wiederzulassung von russischen und belarussischen Athlet*innen für internationale Wettkämpfe auseinandergesetzt, die seit dem Olympic Summit im Dezember 2022 im Weltsport diskutiert wird. In einem konstruktiven Konsultationsprozess hat sich der DOSB mit Mitgliedsorganisationen, Athletenvertreter*innen und Wirtschaftspartnern ausgetauscht und sich dabei von Expert*innen aus der Politik und der Wissenschaft beraten lassen. In diesem Zuge hat der DOSB bei Prof. Dr. Dr. Patricia Wiater von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die menschenrechtliche Dimension der Fragestellung eingehend zu prüfen.

In seiner Sitzung am Freitag (17. März) in Hannover, an deren Rand es einen Austausch und Einvernehmen mit der Konferenz der Landessportbünde gab, hat das Präsidium die Erkenntnisse des bisherigen Konsultationsprozesses reflektiert und stellt Folgendes fest:

  • Wir plädieren weiterhin für einen Ausschluss russischer und belarussischer Athlet*innen und Funktionär*innen vom internationalen Wettkampfsport.
  • Wir bitten das IOC und die internationalen Sportfachverbände, das Nationale Olympische Komitee der Ukraine weiterhin eng in den laufenden Konsultationsprozess einzubinden und die tatkräftige Unterstützung der ukrainischen Athlet*innen fortzusetzen. Auch der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen werden ihre Solidarität mit den ukrainischen Athlet*innen fortführen. 
  • Russland und Belarus dürfen keine Gelegenheit bekommen, die Teilnahme und Erfolge ihrer Athlet*innen bei internationalen Wettkämpfen zu kriegspropagandistischen Zwecken zu missbrauchen.
  • Unabhängig von der Entscheidung des IOC und der internationalen Sportfachverbände hinsichtlich einer Wiederzulassung von russischen und belarussischen Athlet*innen und Funktionär*innen, lehnen wir einen Boykott von internationalen Wettkämpfen, insbesondere der Olympischen und Paralympischen Spiele Paris 2024, aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Leidtragende eines solch sportlichen Boykotts sind ausschließlich die Athlet*innen, die ihre möglicherweise einzige Chance zur Realisierung ihres olympischen Traums verpassen würden.

„Die Rückmeldungen, die wir in unseren Beratungen erhalten haben, bestärken uns im Präsidium in unserer bisherigen Haltung: wir sind weiterhin für den Ausschluss. Wir werden nun diese Erkenntnisse, insbesondere auch das Rechtsgutachten, bei dem die Mehrdimensionalität von menschenrechtlichen Abwägungen zum Ausdruck kommt, dem IOC für seine Konsultationen zur Verfügung stellen“, erklärt DOSB-Präsident Thomas Weikert.

„Im Hinblick auf die Entscheidungen des IOC und der internationalen Sportfachverbände gilt der Fokus des DOSB unseren Athlet*innen. Wir nehmen die im Athlet*innen-Call geäußerten Sorgen ernst und werden uns gemeinsam mit ihnen und unseren Mitgliedsorganisationen sowie weiteren Stakeholdern den kommenden Herausforderungen stellen. Ich vertraue auch in diesen Zeiten auf die verbindende Kraft des Sports.“

Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. Wiater kann auf der Website des DOSB eingesehen werden.


Die Kernaussage steht in der Überschrift und im ersten der vier Anstriche. Alles andere ist Folklore.

Schauen wir uns also die vier Punkte an:

1) Wir plädieren weiterhin für einen Ausschluss russischer und belarussischer Athlet*innen und Funktionär*innen vom internationalen Wettkampfsport.

Geht in Ordnung. Ist eine Ansage. Wie klar diese Ansage ist, bleibt offen, wie wir gleich sehen werden.

Vor allem ist dies wichtig: Nach all den internen Debatten mit den Mitgliedsorganisationen, ein wenig habe ich im zweiten Tel dieses Beitrages skizziert, und nach mehr als drei Monaten seit der Erklärung des dubiosen, von Bach handverlesenen Olympic Summit, wäre doch wohl mehr angebracht – eine echte ausführliche Stellungnahme mit klaren Empfehlungen, Forderungen und Handlungsanweisungen, bindend für den gesamten deutschen Sport.

2) Wir bitten das IOC und die internationalen Sportfachverbände, das Nationale Olympische Komitee der Ukraine weiterhin eng in den laufenden Konsultationsprozess einzubinden und die tatkräftige Unterstützung der ukrainischen Athlet*innen fortzusetzen. Auch der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen werden ihre Solidarität mit den ukrainischen Athlet*innen fortführen. 

Dagegen ist wenig einzuwenden. Solidarität, so wichtig. Der DOSB hätte aber schon schreiben können: Wir fordern das IOC und die IF auf … aber man bittet nur. Unterwürfigkeit muss sein.

3) Russland und Belarus dürfen keine Gelegenheit bekommen, die Teilnahme und Erfolge ihrer Athlet*innen bei internationalen Wettkämpfen zu kriegspropagandistischen Zwecken zu missbrauchen.

Korrekt und wichtig.

Nun zum letzten und vierten Punkt, den ich unterteile in zwei Anstriche:

4a) Unabhängig von der Entscheidung des IOC und der internationalen Sportfachverbände hinsichtlich einer Wiederzulassung von russischen und belarussischen Athlet*innen und Funktionär*innen, …

Hier hätte der DOSB unmissverständlich erklären müssen: Wir fordern das IOC und die IF auf, russische und belarussische Sportler und Funktionäre nicht zuzulassen.

Stattdessen lässt man die Kernfrage völlig offen.

Wenn Worte einen Sinn haben sollten, was soll also dieser Unsinn „unabhängig von der Entscheidung des IOC und der internationalen Sportfachverbände“ … nichts ist da unabhängig. Das ist der Kern der Sache. Und diesen lässt der DOSB offen.

4b)lehnen wir einen Boykott von internationalen Wettkämpfen, insbesondere der Olympischen und Paralympischen Spiele Paris 2024, aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Leidtragende eines solch sportlichen Boykotts sind ausschließlich die Athlet*innen, die ihre möglicherweise einzige Chance zur Realisierung ihres olympischen Traums verpassen würden.

Ist klar. War nicht anders zu erwarten. Boykott ist böse und zu verurteilen.

Aber es wird auf diese Fragen hinauslaufen. Ich habe das am Beispiel Fechten bereits skizziert. Sportler haben das mehr als deutlich gemacht:

Die Frage individueller Boykotte stellt sich ab sofort!

Die Frage kollektiver Boykotte wird auch wieder kommen, eher früher als später. Und es muss Antworten geben, die mehr sind als die olympische Ideologie.

Die DOSB-Führung weicht die Problematik völlig auf. Das ist inakzeptabel, unzureichend und grob verantwortungslos.

Sportler hätten hier eine Handlungsanweisung verdient und erwartet.

Interessant natürlich auch, dass der DOSB weder die von drei Dutzend Sportministern aus vier Kontinenten unterschriebene Resolution noch die Resolution der Europäischen Parlaments erwähnt (IOC: „an embarrassment to the international world of sport“). Erstaunlicherweise werden die IOC-Statements ebenso wenig erwähnt. Man könnte das beinahe Neutralität nennen. Zwinker-Smileys spare ich mir.

Dieses DOSB-Statement hat außer der Überschrift inhaltlich leider nicht viel zu bieten. Und ich muss dabei nicht mal zu sehr darauf hinweisen, dass der DOSB die Gunst seines Ehrenpräsidenten, das Wohlwollen der IOC-Gottheit Thomas Bach nicht verlieren will und eine Olympiabewerbung plant … für einen Moment soll das mal in den Hintergrund rücken.

Hier hätte es schlicht und einfach – aber natürlich ausführlich und auf den Punkt – eine bindende Resolution des deutschen Sports gebraucht. Mit klaren FORDERUNGEN an das IOC und die IF. Mit HANDLUNGSANWEISUNGEN an nationale Verbände, allesamt Zuwendungsempfänger von insgesamt einigen hundert Millionen Sportfördermitteln alljährlich. Mit HILFESTELLUNGEN für Sportler, die in den kommenden Wochen schwer wiegende individuelle Entscheidungen treffen müssen.

Nichts davon leistet die DOSB-Führung.


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Wichtiger als diese inhaltlich unzureichend dürftige Stellungnahme ist das Gutachten von Professorin Patricia Wiater, Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Mitglied im unlängst gegründeten Menschenrechtsbeirat des DOSB.

Während die von der IOC-Propaganda verbreiteten Äußerungen zweier sogenannter UN-Experten (von denen sich eine mit öffentlichen Äußerungen längst diskreditiert hat) nichts weiter sind als die Thematik umreißende Skizzen, legt Patrica Wiater eine Prüfung vor.

Man kennt die Propaganda-Tricks des gewesenen Industrie-Lobbyisten Bach mit derlei angeblichen Gutachten und organisierten Stellungnahmen seit Jahrzehnten, immer dasselbe Spiel. Stets werden lächerlichst dünne Papierchen als unumstößliche Wahrheiten verkauft, wir haben das seit den 1990er Jahren an etlichen Beispielen beschrieben. Das ist mit den beiden UN-Experten nicht anders.

Patricia Wiater würde das nie so formulieren wie ich es jetzt mache: Aber sie nimmt die IOC-Argumentation auseinander.

Und das ist extrem wichtig. Spannend wird nun sein, wie das IOC reagiert. Gewöhnlich sind die von Bach mit viel Geld ausgestatteten Propagandaknechte und Lobbyisten nicht zimperlich, sie schrecken vor ekelhaften Attacken auf Verfasser und Inhalte nicht zurück. Bleiben wir also wachsam.

DOSB_Gutachten_Wiater_fin

Wobei die gesamte Diskussion um diese Frage ja nur ein Aspekt der Debatte ist, für mich längst nicht der entscheidende Aspekt, sondern nur einer, der vom IOC als Finte ins Feld geführt wurde. Denn die Olympische Charta, deren Lektüre ich immer nur wieder empfehlen kann, gibt dem IOC jegliche Machtmittel an die Hand. ich hatte das zuletzt bereits skizziert.

Das Gutachten soll jeder selbst studieren. Hier noch kurz die Summary für alle, die sich die Arbeit nicht antun wollen:

(1)  Sportverbände sind als private Akteure nicht Partei internationaler Menschenrechtsabkommen, sie können daher nicht in internationalen menschenrechtlichen Verfahren wegen etwaiger Menschenrechtsverletzungen unmittelbar zur Rechenschaft gezogen werden. Aufgrund von nach außen kommunizierten Selbstverpflichtungen und ihrer staats- ähnlichen Regelungsgewalt und Organisationsstruktur müssen sie ihre Maßnahmen nichtsdestotrotz am Maßstab internationaler Menschenrechte messen lassen.

(2)  Der Ausschluss russischer und belarussischer Athlet*innen von internationalen Sportwettkämpfen stellt eine Ungleichbehandlung aufgrund von Nationalität dar und ist am Maßstab von „selbstständigen“ und „akzessorischen“ Diskriminierungsverboten zu messen. Letztere werden im Zusammenhang mit dem Recht auf Teilnahme am kultu- rellen Leben und dem Recht auf Arbeit relevant.

(3)  Die Ungleichbehandlung russischer und belarussischer Athlet*innen begründet nur dann eine unzulässige Diskriminierung – und damit einen Verstoß gegen internationale Menschenrechte –, wenn sie nicht mit legitimen Gründen zu rechtfertigen ist. Da die Ungleichbehandlung aufgrund der nationalen Zugehörigkeit der Athlet*innen erfolgt, müssen von Seiten der Sportverbände, die über den Ausschluss entscheiden, besonders gewichtige Gründe für die Rechtfertigung angeführt werden können. Der Ausschluss muss zur Erreichung der mit diesen Gründen bezweckten Zielen verhältnismäßig sein.

(4)  Legitime Zwecke, die mit einem Ausschluss russischer und belarussischer Athlet*innen von internationalen Sportwettkämpfen verfolgt werden können, sind erstens die Wahrung der Menschenrechte ukrainischer Athlet*innen, für die Sportverbände bei der Ausgestaltung von Zulassungsregeln eine besondere menschenrechtliche Schutzverantwortung trifft; zweitens sicherheits- und ordnungspolitische Erwägungen, soweit der Ausschluss russischer und belarussischer Athlet*innen darauf abzielt, dem reibungslosen und sicheren Ablauf von Sportveranstaltungen zu dienen, und drittens friedenspolitische Gründe, insoweit der Ausschluss russischer und belarussischer Athlet*innen bezweckt, einer kriegspropagandistischen Instrumentalisierung von Sportereignissen entgegenzutreten und dadurch einen Beitrag zur Deeskalation des Angriffskriegs zu leisten.

(5) Die Wiederzulassung von russischen und belarussischen Athlet*innen unter Auflagen stellt im Grundsatz ein Mittel dar, das die Ungleichbehandlung aus Gründen der Nationalität abmildert. Ob dieses Mittel nichtsdestotrotz gleichermaßen wirksam ist, um die genannten Ziele des Ausschlusses zu verwirklichen, ist differenziert zu betrachten. Eine Unterscheidung ist dabei zwischen den verschiedenen vom Ausschluss betroffenen Athlet*innen zu machen; ferner ist zwischen den unterschiedlichen Zielen, die legitimerweise mit dem Ausschluss verfolgt werden können, zu unterscheiden.

(6)  Eine Wiederzulassung unter Auflagen kann (unter den im Gutachten genannten Voraussetzungen) für belarussische Athlet*innen ein gegenüber dem vollständigen Ausschluss vorzugswürdiges milderes Mittel darstellen. Gleiches gilt für russische Athlet*innen, die sich öffentlich und nachweisbar gegen eine Instrumentalisierung ihrer sportlichen Erfolge zu kriegspropagandistischen Zwecken wenden und beispielsweise aufgrund des Widerstands gegen den Krieg oder aus anderen Repressionsgründen aus Russland geflohen sind, im Exil leben, aber nach wie vor russische Staatsangehörige sind.

(7)  Die Wiederzulassung unter Auflagen kommt dagegen für sonstige russische Athlet*innen nicht als gleich geeignetes, milderes Mittel in Betracht. Die bedingte Wiederzulassung ist speziell zur Verfolgung des legitimen Zwecks, einer kriegspropagandistischen Instrumentalisierung internationaler Sportwettkämpfe entgegenzutreten und dadurch deeskalierend auf das Kriegsgeschehen einzuwirken, nicht in gleichem Maße geeignet wie der gänzliche Ausschluss speziell russischer Athlet*innen.

(8)  Der Ausschluss russischer Athlet*innen von internationalen Sportwettkämpfen ist im Ergebnis trotz der damit verbundenen Ungleichbehandlung aufgrund von Nationalität nicht als Verstoß gegen internationale Diskriminierungsverbote zu klassifizieren und somit zulässig.

Punkt 8 wird von der Olympischen Charta ohnehin vollumfassend gedeckt.

Das IOC ist alleiniger Besitzer der Olympischen Spiele.

Olympische Spiele sind eine Enladungs-Veranstaltung des IOC.

Das IOC könnte jederzeit entscheiden, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen. (Machen sie ja in tausend anderen vergleichsweise unwichtigen Fragen auch nicht.)

End of discussion.


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Ein Gedanke zu „Olympia-Ausschluss russischer Sportsoldaten ist rechtlich zulässig“

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