Nichts als Routine im Sportausschuss des Deutsches Bundestages: die Antidopingberichte der Sportverbände stehen auf der Agenda. Wie schon im letzten Jahr (wie eigentlich immer) hat das zuständige Bundesverwaltungsamt dem Sport auch für den Prüfungszeitraum 2011 einen Persilschein ausgestellt: Demnach habe kein einziger Verband so gegen die Antidoping-Auflagen verstoßen, dass die Rückforderung von Steuermitteln gerechtfertigt wäre. Die Feststellung basiert auf einer Prüfung durch die NADA, die dafür wie immer Selbstauskünfte der Verbände eingeholt hat.
Hm. War da nicht was? Ein Problemchen bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)? Natürlich verbirgt sich auch hinter diesem Reinheitszeugnis wieder ein Skandal: In der Doku-Reihe „Mission Gold“ hatte das ZDF (Felix Hero und Ralf Paniczek) vor den Olympischen Spielen aufgedeckt, dass bei Reitern und Pferden nach wie vor keine Trainingskontrollen durchgeführt werden – obgleich dies seit 2009 beanstandet wird:
Eigentlich ist das klar als schwerer Verstoß gegen die in den Zuwendungsbescheiden vereinbarten Auflagen zu werten – und selbstverständlich zu ahnden mit Rückzahlung von Fördermitteln, zwanzig Prozent in diesem Fall.
Im aktuellen Bericht gehört der Verband indes zu denen, die „ohne Hinweise entlastet“ wurden.
Die Frage ist erlaubt: Wenn schon bekannte Fakten derart ignoriert werden, was dann noch?
Nicht wundern muss man sich darüber, dass der Olympiastützpunkt Thüringen – der bekanntlich 2011 Doping aus Steuergeldern finanzierte – im Bericht keine Erwähnung findet.
Die OSP, obgleich aus dem BMI-Haushalt mit rund 30 Millionen Euro jährlich bezuschusst, werden nicht überprüft.
Auch die Kontrolleure aus der NADA kontrolliert keiner.
Ansonsten wäre deren Umgang mit der Causa Erfurt und die verspätete Einleitung von Dopingverfahren prüfungsverdächtig. Der NADA-Code legt in § 12 eine Frist von zwei Monaten für die Einleitung von Verfahren fest:
Kommt die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation nach Durchführung des Ergebnismanagements zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen AntiDoping-Bestimmungen des Athleten oder der anderen Person nicht auszuschließen ist, leitet sie bei dem zuständigen Disziplinarorgan ein Disziplinarverfahren ein.
Leitet die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation ein Disziplinarverfahren nicht innerhalb von zwei (2) Monaten ab Kenntnis von einem von der Norm abweichenden oder atypischen Analyseergebnis oder von einem möglichen anderen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen ein, obwohl ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen eines Athleten oder einer anderen Person nicht auszuschließen ist, ist die NADA befugt, selbst ein Disziplinarverfahren bei dem zuständigen Disziplinarorgan einzuleiten oder die Rechtmäßigkeit der Nichteinleitung des Disziplinarverfahrens durch die zuständige Anti-Doping-Organisation vor dem Deutschen Sportschiedsgericht überprüfen zu lassen.
Den jüngsten Schiedsspruch der (intransparenten) Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) in Sachen Erfurt, der bislang nur in Form einer Pressemitteilung der NADA vorliegt, klammern wir noch aus – bis ein paar fundiertere Informationen dazu zusammengetragen sind. Vorerst lässt die NADA wissen:
Wir prüfen im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden 14-Tages-Frist ergebnisoffen, ob wir vor den CAS gehen.
dpa: Keine Sanktionen wegen Doping-Meldeverstößen
Also, ich hab mich gerirrt – bei Reitern gab es 2011 Trainingskontrollen: 34 insgesamt.
Und wenn „wir“ bei Pferden demnächst welche einführen, damit zu „Vorreitern“ werden, dann ist ja alles bestens, wie immer beim selbsternannter Vorreiter-Weltmeister ;)
Das FEI-Antidoping-Regewerk, gültig seit April 2010, besagt übrigens:
Toll! Deutschland hat Vorreiter-Reiter!