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Das Olympische Bildungsmagazin

Was vom Tage übrig bleibt (31): Klinsmann ./. taz

https://www.youtube.com/watch?v=WlBiLNN1NhQ&hl=de&fs=1&rel=0&border=1

Die tageszeitung meldet heute einen juristischen Erfolg:

Verbot von Kreuz-Titelseite gescheitert

Klinsmann verliert gegen die taz

FC-Bayern-München Trainer Klinsmann ist mit seinem Antrag gescheitert, der taz ihre Ostertitelseite zu untersagen. Diese sei „der Satire zuzuordnen“, so das Landgericht München.

Den Beschluss vom 16. April 2009 im Wortlaut gibt es hier. Darin heißt es u.a.:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 15.04.2009 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller verlangt von der Antragsgegnerin, die Veröffentlichung von Bildern zu unterlassen, auf welchen er unter Verwendung eines Bildes von seinem Gesicht als gekreuzigter Christus dargestellt wird.

Der Antragsteller bringt vor, er verstünde sich als religiöser Mensch und erzöge seine beiden minderjährigen Kinder auch in diesem Sinne.

Der Antragsteller meint, mit der streitgegenständlichen Fotomontage würde sein Persönlichkeitsrecht insbesondere in seiner religiösen Ausprägung auf das Massivste und Unerträglichste verletzt. Zudem werde er auf diese Art und Weise zum Objekt und Opfer blasphemischer Angriffe auf seine eigene Person; er werde dafür benutzt, dass das Leiden Christi ins Lächerliche gezogen werde, gleichzeitig werde er selbst Hohn und Spott ausgesetzt. (…)

Ein Abwehranspruch entsprechend § 1004 BGB steht dem Antragsteller nicht zu. Voraussetzung hierfür wäre die Rechtswidrigkeit einer zu befürchtenden Störung – hier der streitgegenständlichen Bildveröffentlichung -, wobei erforderlich ist, „dass das eigene Persönlichkeitsrecht des Antragstellers verletzt ist (Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 303,-306). (…)

(1) Es liegt eine satirische Meinungsäußerung vor, deren Kernaussage sich nicht auf religiösem Gebiet bewegt, sondern den beruflichen Erfolg des Antragstellers als Fußballtrainer behandelt.

(a) Die Art der Darstellung ist dem Bereich der Satire bzw. der Karikatur zuzuordnen. Eine reale Kreuzigung des Antragstellers steht überhaupt nicht im Raum. Vielmehr wird der berufliche Niedergang des Antragstellers in symbolischer Weise dargestellt (vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt auch BVerfG NJW 2005, 3271 – 3273). (…)

(2) Der Bereich der Schmähkritik ist nicht erreicht. Der berufliche Erfolg und Misserfolg von Fußballspielern und -trainern ist ein in der Öffentlichkeit viel diskutiertes Thema. Mit genau dieser Frage setzt sich die Darstellung auseinander. Das nach Auffassung der Antragsgegnerin bevorstehende Ende der Tätigkeit des Antragstellers als Trainer wird zwar in der einer Karikatur eigenen, überzeichneten Weise dargestellt, bewegt, sich vom Aussagegehalt her gleichwohl noch auf sachlicher Ebene; dass es der Antragsgegnerin nur noch um die vorsätzliche Kränkung des Antragstellers ginge, kann nicht festgestellt werden.

(3) Auch kann ein Überwiegen des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers nicht vor dem Hintergrund festgestellt werden, dass dem Antragsteller durch die gegenständliche Darstellung aufgebürdet wird, hinzunehmen, dass ein Abbild seiner Person Teil einer in dem oben erläuterten Sinne blasphemischen Darstellung ist.

Einen absoluten Schutz religiöser Gefühle im Sinne einer Vorrangigkeit vor anderen Rechten – insbesondere der Meinungsäußerungsfreiheit – sieht unsere Rechtsordnung nicht vor, vielmehr kommt es auch insoweit auf eine Abwägung an. (…)

16 Gedanken zu „Was vom Tage übrig bleibt (31): Klinsmann ./. taz“

  1. Nachvollziehbar, die Frage ist nur, wie hätte das AG entschieden, wenn Jürgen K. Moslem wäre und die TAZ eine Klinsi-Mohammed-Karikatur gebracht hätte?

  2. @Jens D. Vermutlich hätte man das Stafmaß irgendwo zwischen 10 Rosenkränzen und 5 Großspenden an die „moralischste Armee der Welt“ gefunden.

    Doch nun, zurück zur Sportpolitik – dort gibts schon genug zu lachen.

  3. Wie schrieb die Süddeutsche scon so schön zu diesem Thema?
    „Da fühlt sich jemand massiv in seiner Menschenwürde verletzt, weil er mit Jesus Christus verglichen wird.“

    Keine Ahnung, ob das ok ist, andere Journalisten bei Dir so zu zitieren, aber etwas Treffenderes habe ich zu dem Thema noch nicht gelesen.

  4. Großartig finde ich ja diesen Satz: „Eine reale Kreuzigung des Antragstellers steht überhaupt nicht im Raum.“

    Man sollte überhaupt viel mehr Urteile lesen.

  5. @Lukas:
    “Eine reale Kreuzigung des Antragstellers steht überhaupt nicht im Raum.�

    Wenn ich die Gesichtsfarbe des Managers sehe, wäre ich mir da nicht so sicher. Die Richter scheinen aber offenbar Insiderinformationen zu haben:

    „Vielmehr wird der berufliche Niedergang des Antragstellers in symbolischer Weise dargestellt“

    Oder sehen die bereits in der Tätigkeit als Bayern-Trainer einen beruflichen Niedergang.

    Phantastisch.

  6. @ enrasen: Ich habe mich noch nie über einen Link beschwert. Aber Elaborate dieses wunderlichen FAZ-Autors, der sich als „Fußballkultureller“ bezeichnet, gern von „Internet-Schaumschlägerei“ redet, ein absoluter, treuer 20er-Fan ist, eine Art DFB-Lobbyist, und glaubt, man solle „glücklich sein, dass es so einen Menschen an der Spitze des mächtigsten Fußball-Verbandes der Welt gibt“, sind für mich absolut indiskutabel.

    Ich betrachte derartige Elaborate nicht als Journalismus.

  7. Jens, ist das hier etwa nicht auch ein kleines bisschen eine Sammelstelle für derartige „journalistische“ Arbeit und sei es nur ein quasi live mitgeschriebenes „Juhu, wie schnell die Deutschen laufen!“ (Symbolzitat) eines Biathlonkommentators?
    Und ohne jetzt die weiteren Machenschaften des Autor da zu kennen, gebe ich die Recht, dass das schon extrem schlimm ist. Ich musste mich echt dazu zwingen den Absatz nach der ersten Unterüberschrift (?) zu Ende zu lesen.

  8. Gua: Schön, dass Du noch dabei ist. Ich weiß ja, dass es Dir hier zuletzt zu viel Doping gab. Hier passiert bald wieder mehr.

    Sammelstelle für derartige “journalistische� Arbeit

    Nicht wirklich, nur wenn’s sehr pressiert. Es ist ja kein Medien-Blog, kein Bild-Blog und/oder kein Niggemeier für Sportjournalismus. Wenn’s nicht anders geht und wenn’s manche zu doll treiben, wird mal drauf hingewiesen, ja. Ansonsten aber: klare sportpolitische inhaltliche Ausrichtung – Medienkritik nur damit verbunden aber nicht in erster Linie.

    Hier haben wir es, so sehe ich es, mit einem Seitenwechsler zu tun. Mal „Journalist“, dann mal WM-Kulturbeauftragter, dann wieder „Journalist“, sorry: „Fußballkultureller“ natürlich. Das soll es dann auch von mir dazu gewesen sein.

  9. Ich sagte ja ein kleines Bisschen. Das muss auch meiner Meinung nach sein, um neuen Lesern zu zeigen, wie man es nicht machen sollte, womit ich jetzt ausdrücklich keine dementsprechenden Beiträge fordere!

    Und ich war nie weg, habe auch immer brav (versucht) die Beiträge zu lesen und danke für das „Zwischen“.

  10. Pingback: Du spürst das Gras…

  11. Pingback: Wenn Fußballprofis jammern und über Politiker schimpfen : jens weinreich

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