Copy and paste im Bundestag: die Olympiabewerbungen von Leipzig und München
Komme gerade aus dem Reichstag, wo der Sportausschuss des Bundestages in einer eher kleinen Runde seinen 40. Geburtstag gefeiert hat, den er offiziell zwar erst im November begeht, aber man kann ja nie wissen. Im September sind Wahlen, und danach kann alles anders sein. Zur Feierstunde vielleicht später noch einige Details, zumindest einige interessante Zitate. Vorweg dies, Peter Danckert (SPD/Pferdesportverband Berlin-Brandenburg/Nada-Kuratorium):
„Wir sind eine große Familie. Aber in dieser Familie kann nicht immer mit einer Stimme gesprochen werden.“
Immerhin, das unterscheidet sich schon mal von anderen Familienpatriarchen.
In einer kurzen Sitzung haben die Abgeordneten um 13 Uhr noch ihre bedingungslose Unterstützung für die Olympiabewerbung von München bekräftigt (bei Enthaltungen von Bündnis 90/Die Grünen und den Linken), obgleich keine Finanzierungskonzepte und transparente Kalkulationen im Umgang mit Steuermitteln vorliegen. Es gab, nicht zum ersten Mal, eine durchaus muntere engagierte Diskussion über eine gewisse Berichterstattung, wie mir berichtet wurde. Dagmar Freitag (SPD/DLV-Vizepräsidentin) wedelte mit der Kopie eines Zeitungsartikels „Politiker im Olympiarausch“, der ihr nicht gefallen hat.
Als Nachtrag zum gestrigen Beitrag „Bundestag zu München 2018: ‚demokratiewidriger Striptease?“ habe ich mal flink die Resolutionen des Bundestages aus dem Dezember 2003 (Olympiabewerbung 2012 Leipzig) und die morgen im Parlament zu verabschiedende Resolution (Olympiabewerbung 2018 München) verglichen. Es geht um die vermeintlichen Segnungen Olympias (Fairplay?! Arbeitsplätze ?! etc. pp?!) und solche Sachen. Und um Steuermittel in beträchtlicher Höhe. Für Leipzig 2012 waren in den Arbeitsgruppen des BMI und der Sächsischen Staatskanzlei intern 9 bis 14 Milliarden Europ kalkuliert – eine Zahl, die von Politik und Sport nie öffentlich gemacht werden sollte. Da waren sich die Herrschaften einig.
Hier die acht Punkte der Bundestags-Resolutionen zu Leipzig (2003) und München (2009). Mehr als ein copy-paste-Verfahren? Wer Unterschiede feststellt: Bitte melden und in der Kommentarspalte festhalten.
Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
Erstens
2003: Der Deutsche Bundestag begrüßt und unterstützt nachhaltig die Bewerbung der Stadt Leipzig mit dem Segelstandort Rostock um die Ausrichtung der XXX. Olympischen Sommerspiele und der XIV. Paralympics 2012. Er sieht die Bewerbung und die angestrebte Ausrichtung der Spiele als nationale Aufgabe an.
2009: Der Deutsche Bundestag begrüßt und unterstützt nachdrücklich die beabsichtigte Bewerbung der Landeshauptstadt München zusammen mit der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen und dem Landkreis Berchtesgadener Land zur Ausrichtung der XXIII. Olympischen und XII. Paralympischen Winterspiele 2018. Er sieht die Bewerbung und die angestrebte Ausrichtung der Spiele als nationale Aufgabe an.
Zweitens
2003: Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Olympiabewerbung weiterhin tatkräftig zu fördern. Die Mitwirkung der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Bewerbungskomitee Leipzig 2012 GmbH wird begrüßt.
2009: Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Olympiabewerbung weiterhin zu fördern und zu unterstützen.
Drittens
2003: Der Deutsche Bundestag begrüßt das zwischen Bundesregierung, Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig einvernehmlich verabschiedete Programm für Sofortmaßnahmen, um die deutsche Bewerbung international wettbewerbsfähig aufzustellen. Er appelliert an alle Beteiligten, in diesem Geiste die Bewerbung weiter erfolgreich voranzubringen.
2009: Der Deutsche Bundestag begrüßt die Mitwirkung der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH sowie die Tatsache, dass auch ein Vertreter des Deutschen Bundestages Sitz und Stimme hat.