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Jens Weinreich

Steuerbefreiungen für Sportverbände

Lektüre für zwischendurch, während ich mich in die Bootshalle der Yachthafenresidenz zu einem Empfang des Innenministers von Mecklenburg-Vorpommern und scheidenden Chef der Sportministerkonferenz, Lorenz Caffier, begebe.

Das – Achtung, wunderbar – Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport teilt mit, dass profitorientierte Konzerne wie das IOC, die Fifa oder die Uefa auch künftig von der Bundessteuer befreit sind. So jedenfalls habe ich die heutige Presseerklärung gelesen.

Man sollte es zweimal lesen. Dass mir bei diesem Text das Urteil im ISL-Korruptionsprozess und Jack the Ripper und der Handball-Weltverband und King Rubén und die Bekanntschaften vom Blatter Sepp und anderes mehr durch den Kopf gehen, ist natürlich allein mein Problem. Ich muss die Dinge einfach globaler betrachten. Nicht so einseitig.

Internationale Sportverbände sind für die direkte Bundessteuer grundsätzlich steuerpflichtig. Gestützt auf ihre Auslegung von Art. 56 lit. g DBG haben verschiedene kantonale Steuerbehörden die internationalen Sportverbände mehrheitlich von der direkten Bundessteuer befreit. Der Bundesrat heisst diese während vielen Jahren entwickelte Praxis der Kantone gut.

Facetten der Wahrheit: Doping-Versäumnisse deutscher Spitzenverbände

Ich melde mich heute aus Rostock, aus einem Überbleibsel der verpatzten Olympiabewerbung von Leipzig 2012: aus dem Wellness & Spa Resort Yachthafenresidenz Hohe Düne. Ja, das ist auch mal ganz schön.

Andererseits: Die Fünfsterne-Anlage mit Einsterne-Restaurant füllt sich gerade mit Sportfunktionären. Erholung für Leib und Seele kann ich mir also abschminken. Heute stehen allerlei Sitzungen an, morgen die Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), die ich bloggend ein wenig begleiten werde.

Bevor es richtig losgeht, hier mal noch ein Textlein, das mir durchaus am Herzen liegt, weil es einmal mehr illustriert, wie intransparent sich die angeblich so vorbildliche Dopingbekämpfung der Deutschen gestaltet und wie viele Fragen plötzlich unbeantwortet bleiben, wenn überhaupt mal jemand fragt. Ich denke, einige Details des Beitrages werde ich im Laufe des Tages aktualisieren können. Der DOSB wird mir hoffentlich Zahlen nennen (vielleicht auch nicht), welche Spitzenverbände den ab Januar geltenden neuen Nada-Code (NADC) noch nicht in ihren Satzungen verankert haben.

Das Thema interessiert mich seit mehr als einem Monat. Dumm nur, dass ich es wegen anderer ärgerlicher Verpflichtungen nicht früher aufschreiben konnte. So beginnt also dieses Geschichtlein vorgestern Abend in meinem zweiten Wohnzimmer: Dem Sitzungssaal 4.800 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin, wo alle paar Wochen der Bundestags-Sportausschuss tagt:

Gericht rügt Fifa: „täuschendes Verhalten“

„Im Rechtsstaat“, sagte einst Marc Siegwart, „gibt es keine Moraljustiz.“ Siegwart ist Richter am Strafgericht des Kantons Zug. Und er hat im Frühjahr dieses Jahres fast ein wenig bedauert, dass es keine Moraljustiz gibt; jedenfalls klingt seine Aussage bis heute in meinen Ohren so nach. Man wird doch mal träumen dürfen.

Ich habe den größten Korruptionsprozess der Sportgeschichte hier im Blog recht ausführlich dokumentiert. Es geht um Schmiergeldzahlungen von bestätigten 138 Millionen Franken an höchste Sportfunktionäre aus jenen Verbänden, mit denen der einstige Weltmarktführer ISL/ISMM Milliardengeschäfte machte.

Ach ja, das hier unten links ist übrigens Jean-Marie Weber, der Geldbriefträger und Geldkofferträger, der als einziger die Namen aller Schmiergeldempfänger kennt. Der Herr daneben, Joseph Blatter, ist ein alter Kampfgefährte und Vertrauter des ISL-Barons Weber, auch er ist Stammgast in diesem Blog. Jean-Marie war einmal der große Impressario des Weltsports. Er konnte alles.

[caption id="attachment_2074" align="aligncenter" width="538"]jmw-sepp Stammgäste: Jean-Marie & Joseph[/caption]
Jack Warner

Jack the Ripper oder: Fußballfunktionäre und der Umgang mit der Wahrheit

Vorab zur Einstimmung: Das sind Fußball-WM-Tickets, die Jack Warner & Konsorten, die seit vielen Jahren mit Tickets in großem Stil dealen (Fußball-WM, Fußball-EM, Cricket-WM, Olympia) und fantastische Geschäfte und Millionen machen, mal nicht abgesetzt haben. Es sind, natürlich, Originale.

In der Mitte ist der Name eines Ticketdealers vermerkt: Paul „Chet“ Greene, ein Fifa-Freund, ein Warner-Buddy, inzwischen NOK-Präsident von Antigua, aber das ist mal eine andere Geschichte…

4 Tickets für die WM '98, mit besten Grüßen von Mr Chet Greene

Denn: Es gibt Neues von einem meiner Lieblingsfunktionäre.

Klarstellung

Das ist eine verlockende Überschrift, nicht wahr? Ich muss tatsächlich mal etwas klarstellen, was hier und in Nachbarblogs hin und wieder diskutiert wird und sich leider unterschwellig auch in die Berichterstattung anderer Medien einschleicht. Die Frage lautet: Kann ich nicht einlenken, wenn der DFB schon nicht einlenkt?

Ich lasse einmal außen vor, dass a) kein Fehlverhalten meinerseits vorliegt, aber b) drei Gerichtsbeschlüsse zu meinen Gunsten existieren. Ich will auf einen anderen Fakt hinweisen bzw. klarstellen: Ich habe dem DFB gestern Morgen ein schriftliches Angebot unterbreitet. Es existiert nur dieses Angebot. Von mir. Ich wäre sogar bereit gewesen, meine Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung und Widerruf wegen der Pressemitteilung 180/2008 nicht weiter zu verfolgen, um endlich wieder ungestört meinen Beruf ausüben zu können, hätte der DFB diese Mitteilung zurückgezogen. Mehr darf ich aus rechtlichen Gründen nicht zu den Umständen und zum Inhalt sagen, obwohl ich es gern tun und hier natürlich auch mein Papier veröffentlichen würde.

Nun spielt also die Gegenseite mit den geldgedopten Muskeln. Ich bin beeindruckt. Der Deutsche Fußball-Bund will Klage gegen mich erheben. Warum? Ich kann es nur vermuten. Ich kommentiere diese wirren Zeilen nicht. Wer Augen hat zum Lesen und einen Kopf zum Denken, der kann hier im Blog sämtliche Fakten überprüfen. So lange dieser Blog noch existiert.

Dreinull

Ein Zwischenstand in der gebotenen Sachlichkeit, damit nicht wieder jemand unverfroren behauptet, ich hätte die ersten beiden Gerichtsbeschlüsse in diesem Blog „gefeiert“. Korrekt ist: Ich habe sie vermeldet. Und ich vermelde nun den dritten Gerichtsbeschluss, diesmal gegen die Pressemitteilung 180/2008 des DFB.

(Nachtrag, 20.58 Uhr: Die PM 180/2008 hat der DFB heute Nachmittag erst aus dem Online-Angebot genommen und am Abend so umgemodelt, die Kampagne geht also weiter.)

Erklärung des sportnetzwerks zur Affäre Theo Zwanziger

Der DFB-Präsident tauscht Pressefreiheit gegen Diffamierung: Das sportnetzwerk fordert Widerruf von Theo Zwanziger

Die im und dem sportnetzwerk, der Qualitätsoffensive im Sportjournalismus, verbundenen Journalisten und Freunde des Sports fordern den Deutschen Fußball-Bund (DFB) auf, unverzüglich mit einer öffentlich wahrnehmbaren und eindeutigen Geste die Diffamierung des sportnetzwerk-Mitgründers Jens Weinreich zu beenden.

Jens Weinreich – Wächterpreisträger, Buch- und Filmautor, international anerkannter Experte für Sportpolitik, langjähriger Sportchef der Berliner Zeitung – wurde vom DFB am 14. November in einer bislang beispiellosen Art und Weise verleumdet. Nachdem der DFB in der rechtlichen Auseinandersetzung um einen Blog-Kommentar von Weinreich zu Zwanzigers Äußerungen gegen Pläne des Bundeskartellamtes und die Formulierung, Zwanziger sei ein „unglaublicher Demagoge“, vor dem Landgericht und dem Kammergericht Berlin unterlegen war, verbreitete der DFB eine Pressemitteilung, in der diese Gerichtsbeschlüsse verschwiegen wurden. Statt dessen wurde Jens Weinreich vom DFB-Präsidium, vom DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach und vom DFB-Pressesprecher Harald Stenger mit Unwahrheiten und diffamierenden Behauptungen überzogen. Generalsekretär Niersbach hat mehr als 100 Exponenten der Sportpolitik – unter ihnen DOSB-Präsident Thomas Bach, die Mitglieder des Bundestags-Sportausschusses sowie die Spitzen von DFB und Deutscher Fußball-Liga (DFL) – aufgefordert, die Diffamierungen „argumentativ zu verwerten“.

Dieses gezielte Einwirken auf Weinreichs Berufsumfeld ist ein Versuch, das in diesem Fall zweifach juristisch bestätigte Grundrecht auf Meinungsfreiheit auszuhebeln. Es ist eine Handlungsanweisung zur Aushöhlung der Pressefreiheit.