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Jens Weinreich

München 2018: die Bewerbungsdokumente (II)

Der Journalistenbetrieb und seine Vorabmeldungen. Das ist so eine Sache. Oft ein Ärgernis. Aber wenn’s der Aufklärung hilft, wer will da schon mäkeln, Mann sollte nicht kleinlich sein.

Jedenfalls …

… das Dokument dazu steht seit Wochen hier im Blog, einfach so, nebst etlichen anderen Unterlagen.

  • Die Vereinbarung zwischen Politik und Sport/DOSB (17 Seiten)
  • Das Multi Party Agreement (8 Seiten)
  • Die eigentlichen Bewerbungsunterlagen, Eckdatenpapier genannt (208 Seiten), die nun in das so genannte Bid Book verwandelt und dem IOC im Januar 2011 übergeben werden.

Von wirklich kritischer Analyse seitens des BMI, wie die Überschriften suggerieren, kann natürlich keine Rede sein. Außerdem sind die Entscheidungen längst gefallen, die Unterschriften geleistet.

Wer mag, darf das Papier jetzt auch ausdrucken. So aufregend ist es gar nicht. Nichts für Schlagzeilen, nur ein Puzzle mehr im Steuermittel-Dickicht von Dichtung und Intransparenz:

Die Autoritäten der FIFA und ihre Ethik-Narren

Ganz ehrlich: Es ist mal wieder schlimmer gekommen, als ich vermutet habe. Ich dachte wirklich, das Witz-Organ namens FIFA-Ethikkommission schmeißt wenigstens den Nigerianer Amos Adamu aus dem Exekutivkomitee. Stattdessen reihen sich die nächsten Peinlichkeiten aneinander, die allesamt erneut belegen:

In diesem mafiosen System der Sportfamilie ist keinerlei Besserung in Sicht.

Lustig, weil ich seit ein paar Tagen in Moskau auf, sagen wir, Korruptionsrecherche bin und mich – zum Beispiel – gestern lange mit einem russischen Unternehmer unterhalten habe, der etwa in Sotschi große Geschäfte macht und sich erdreistet hat, sein Leben zu gefährden, weil er gegen die Korruptionszahlungen aufbegehrt, die nicht nur kriminelle Autoritäten fordern, sondern auch staatliche. Bei der FIFA ist das ähnlich, anders kann ich die lächerliche Pressemeldung nicht werten, und wenn ich die Äußerungen lese, die FIFA-Oberethiker Claudio Sulser offenbar in Zürich getätigt hat.

Perikles Monioudis jedenfalls schreibt in der NZZ:

Sulser verstieg sich in einer Belehrung der Medien, die zwar «für die Demokratie in einem Land» wichtig seien. Im Fussball wollten «die Menschen aber Freude erfahren», keine Zwietracht vorgesetzt bekommen.

Ähnliches Dämliches habe ich doch gerade von Englands WM-Bewerbungs-CEO Andy Anson gelesen. Der hat Angst vor Andrew Jennings und den Jungs von der BBC, die gerade eine Panorama-Sendung zur FIFA vorbereiten. Seit Wochen versuchen Fußballfunktionäre und sogar Politiker schon, die Ausstrahlung vor dem 2. Dezember, wenn das FIFA-Exekutivkomitee in Zürich die WM-Länder 2018 und 2022 bestimmt, zu verhindern. Anson sagt:

I am incredibly disappointed with the timing of what the BBC seems to be proposing with Panorama,“ he said. „If they truly believe there is a journalistic reason to run this programme, then they could have done it any time in the last two years. To do it the week before the vote is about one thing and that’s sensationalism. I don’t think that’s helpful and I don’t think it’s patriotic.“

Mir kommt das alles sehr bekannt vor. Journalisten hätten „patriotisch“ zu sein, sagen die Patrioten, die nichts von Journalismus verstehen und denen es auch völlig egal ist, etwas davon zu verstehen, so lange diejenigen, die sich Journalisten nennen, sich an die Regeln derjenigen halten, die im Sportbusiness Milliarden umsetzen.

Mir wird ganz schlecht.

[Notiz am mich:  Ist doch immer wieder nett, negativ überrascht zu werden. Erhalte Dir nur das bisschen Optimismus. Wäre es nicht viel schlimmer und langweiliger, nie überrascht zu werden und immer zu glauben, alles schon gewusst zu haben?]

Oh ja, hier also noch die Meldung der FIFA-Narren:

Ethikkommission suspendiert sechs Offizielle

Die FIFA-Ethikkommission, bestehend aus Claudio Sulser (Vorsitz, Schweiz), Petrus Damaseb (Namibia), Juan Pedro Damiani (Uruguay), Dominique Rocheteau (Frankreich), Dali Tahir (Indonesien) und Robert Torres (Guam), suspendierte sechs Fussballoffizielle für jegliche Tätigkeit im Fussball (Administration, Sport etc.) für ein bis vier Jahre, nachdem sie des Verstoßes gegen mehrere Artikel des FIFA-Ethikreglements für schuldig befunden worden waren. Bei ihrer Sitzung vom 15. bis 17. November 2010 fällte die Ethikkommission folgende Entscheide:

  • Reynald Temarii (FIFA-Vizepräsident) darf während eines Jahres weder national noch international in irgendeiner Form im Fussball tätig sein (Administration, Sport etc.). Darüber hinaus wird er mit einer Geldstrafe von CHF 5.000 belegt.
  • Amos Adamu (Mitglied des FIFA-Exekutivkomitees) darf während dreier Jahre weder national noch international in irgendeiner Form im Fussball tätig sein (Administration, Sport etc.). Darüber hinaus wird er mit einer Geldstrafe von CHF 10.000 belegt.
  • Slim Aloulou (Vorsitzender der FIFA-Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten und Mitglied der Kommission für den Status von Spielern) darf während zweier Jahre weder national noch international in irgendeiner Form im Fussball tätig sein (Administration, Sport etc.). Darüber hinaus wird er mit einer Geldstrafe von CHF 10.000 belegt.
  • Ahongalu Fusimalohi (Generalsekretär des Fussballverbands von Tonga) darf während dreier Jahre weder national noch international in irgendeiner Form im Fussball tätig sein (Administration, Sport etc.). Darüber hinaus wird er mit einer Geldstrafe von CHF 10.000 belegt.
  • Amadou Diakite (Mitglied der FIFA-Schiedsrichterkommission) darf während dreier Jahre weder national noch international in irgendeiner Form im Fussball tätig sein (Administration, Sport etc.). Darüber hinaus wird er mit einer Geldstrafe von CHF 10.000 belegt.
  • Ismael Bhamjee (CAF-Ehrenmitglied) darf während vier Jahren weder national noch international in irgendeiner Form im Fussball tätig sein (Administration, Sport etc.). Darüber hinaus wird er mit einer Geldstrafe von CHF 10.000 belegt.

Die FIFA hatte am 18. Oktober 2010 gegen zwei Mitglieder des Exekutivkomitees ein Verfahren eröffnet und die Ethikkommission zu diesem Zweck mit einer unabhängigen, eingehenden Untersuchung beauftragt. Am 20. Oktober verfügte die Ethikkommission daraufhin eine provisorische Suspendierung gegen sechs Offizielle (siehe Medienmitteilung vom 20 Oktober).

Die Ethikkommission untersuchte darüber hinaus auch die Hinweise auf angebliche Absprachen zwischen Mitgliedsverbänden und ihren Bewerbungskomitees im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018/2022™, fand jedoch keine ausreichenden Beweise für eine Verletzung der Bewerbungsregistrierung und des Ethikreglements.

Ich weiß gar nicht, wie oft Typen wie Bhamjee noch suspendiert werden sollen. Manche von denen gehören, sorry, nirgendwo anders hin als in den Knast. Mich würde natürlich interessieren, ob die FIFA auch diesmal die Geldstrafe für die Ganoven bezahlt, wie etwa die 5,5 Millionen zum Korruptionsverdunklungsvertrag in der ISL-Sache.

Absurder geht nicht.

Was vom Tage übrig bleibt (61): Bundes-Spitzensportförderung, Sportsoldaten, Staatssport, Doping/Bremer/BDR

Es wird mal wieder etwas umfangreicher. Einige Leser – aus dem Leistungssportbereich und aus der Verwaltung – haben sich doch sehr an den Service gewöhnt, hier regelmäßig Dokumente zur Sportförderung des Bundes zu finden – und fordern dies recht offensiv ein. Denn es ist ja weiterhin so, dass man diese Zahlen nicht einfach irgendwo abrufen kann. Komisch. Die Intransparenz im sportpolitischen Komplex habe ich oft genug kritisiert.

Wie hat es einer der Anrufer, sogar Präsident eines Sportverbandes, gerade so hübsch formuliert:

Wir haben in Deutschland ein System des Staatssports, in dem eine Ministerialbürokratie willkürlich über Sportförderung und Steuermittel entscheidet. Wer in diesem Kartell nicht drinsteckt, hat Pech gehabt.

Stimmt. Eike Emrich hat das einmal (siehe: Das Eigenleben der BMI-Sportabteilung) so ausgedrückt:

Wer gut bedient werden will, muss bereit sein, zu jeder geforderten Zeit, und sei es kurz vor wichtigen Sportereignissen, der gutachterlichen Behörde seine Aufwartung zu machen. In diesem sozialen Umfeld erweist sich stets, dass Intrigen, Ränke- und Machtspiele sowie der strategische Umgang mit Informationen nebst Partizipation an den richtigen Seilschaften Bestandteil der Erfolg verheißenden Handlungsmaxime der Akteure sind.

Also sind im Schnittfeld zwischen Politik und Sport durchaus höfische Einflüsse auf moderne Organisation erkennbar, was aufgrund der traditional-feudalen Momente sowohl im Sportsystem als auch im politischen Beamtenwesen nicht weiter verwundert. Darüber hinaus verlangt die sportliche Behörde von anderen Organisationen in allen nur denkbaren Punkten immer mehr Transparenz, um zugleich umgekehrt proportional zu diesen Ansprüchen die eigenen Kriterien der Entscheidungen teilweise intransparent zu gestalten.

via Korruption im Sport. Originalquelle: Emrich, E./Papathanassiou, V.: Zur Führungskultur in assoziativen Systemen – As­pekte machtzentrierter traditionaler Denk- und Handlungsmuster im Sportsystem. In: Sportwissenschaft, 3/2003, S. 239 ff.

Ich gebe zu, da hole ich wieder mal sehr weit aus. Aber das Leben ist nun mal kompliziert, Mann sollte es auch in diesem Diskussionsforum nicht einfacher machen, als es ist.

Vielleicht hat sich die Haltung des BMI unter dem neuen Sport-Abteilungsleiter Gerhard Böhm, ehemals Sportberater der Kanzlerin, ja grundlegend geändert, wer weiß. Ich habe mich kürzlich ganz angeregt mit Herrn Böhm unterhalten. Wer weiß, vielleicht gibt das BMI ja demnächst endlich mal die detaillierten Zahlen zur Spitzensportförderung bekannt? Besonders interessiert natürlich die Einzelförderung der Verbände, die sich unter dem Punkt „zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports“ versteckt. Vielleicht habe ich gerade einen Blackout, ich lasse mich überaus gern korrigieren – aber ist es nicht so, dass die Zuwendungen für die einzelnen Verbände nicht öffentlich sind, wie vieles andere auch, etwa die Zielvereinbarungen? Natürlich soll niemand wissen, was der andere bekommt. Obwohl es doch um Steuermittel geht.

Also, wenn jemand mitliest aus DOSB/BMI, immer her mit den Zahlen – Diskretion ist garantiert.

Andererseits, so lange Christoph Bergner parlamentarischer Staatssekretär bleibt, wird sich so schnell wohl nichts ändern. Habe mir sagen lassen, der CDU-Mann habe sich vergangene Woche im Sportausschuss zum wiederholten Male über meine Berichterstattung erregt bzw. darüber, dass Details zum so genannten Antidopingbericht 2009 vorab im Deutschlandfunk veröffentlicht worden sind. Ach, der Herr Bergner, wenn ich ihn um kurze Statements bitte, ist er eigentlich immer sehr nett. Man hört aber so Sachen, dass er schon mal in kleinen Kreisen überlegen soll, wie man gewissen Journalisten das Handwerk erschweren könnte. Ich bevorzuge allerdings das offene Visier.

Egal. Hier also einige halbwegs frische Dokumente.

Hier zunächst der 12. Sportbericht der Bundesregierung, falls den jemand übersehen hat (garantiert :), der gewissermaßen die politischen Rahmenbedingungen der Sportförderung in Deutschland festlegt (im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP steht natürlich auch etwas):

Nun zum eigentlichen Thema, dem Haushalt 2011. Die Zusammenstellung des BMI über Sportfördermittel des Bundes 2009, 2010, 2011. Bis auf marginale Abweichungen ging das so durch:

Die miserable Erfolgsquote der Dopinganalytik – und die Erfolgsmeldung von BMI, NADA und BVA

Im Sportausschuss des Bundestages – dort also, wo echte Debatten kaum geführt werden und Kontrolle äußerst selten ausgeübt wird – geht es zur Stunde u.a. um einige Dopingthemen.

Nachdem sich die Parlamentarier und Sport-Lobbyisten, Volksvertreter mag ich wirklich nicht sagen, monatelang erfolgreich um einen Besuch in der olympischen Krisenregion München/Garmisch-Partenkirchen gedrückt und das Thema – jedenfalls nicht unter Einbeziehung der Olympia-Opposition – nie wirklich auf die Tagesordnung gerückt hatten, geruhten sie am vergangenen Sonntag/Montag in Bayern zu weilen. Jetzt, da die politischen Entscheidungen längst gefällt sind – eine Alibi-Veranstaltung, die zurecht medial unterging.

Heute in Berlin also u.a. diese Themen:

  • TOP 4: Neuere Entwicklungen bei Dopingnachweisverfahren / Verfahren bei Probenentnahme
  • TOP 5: Anti-Dopingbericht 2009
  • TOP 6: Sachstandsbericht zur zuwendungsrechtlichen Prüfung des BDR durch das BMI

Zu TOP 4 äußern sich der Mainzer Wissenschaftler Perikles Simon sowie die Chefs der Dopingkontrolllabore Köln, Wilhelm Schänzer, und Kreischa, Detlef Thieme. Die Argumentationen hier im Original, wobei wieder einmal Simon mit einer knallharten Analyse herausragt. Er argumentiert zum Beispiel:

  • … dass es nicht sinnvoll ist, so wie gegenwärtig weniger als 2% der im Dopingkampf eingesetzten Gelder für die Weiterentwicklung der Analytik auszugeben. Reines Steroiddoping, welches wir sehr gut nachweisen können, gab es vor 30-40 Jahren. Molekulares Doping und Doping mit Peptidhormonen ist heutzutage relevant. Hierfür haben wir noch keine suffizienten Nachweise. Die Anti-Dopinglaboratorien, die es weltweit gibt, alleine mit der Entwicklung der ganzen neuen, dringend notwendigen Nachweisverfahren zu beauftragen oder diese Entwicklung implizit „für umsonst“ zu erwarten, ist gescheitert. Es sind dringend in Zukunft Synergie Effekte mit der modernen Pharmakologischen, Molekularbiologischen und Genetischen Forschung und der entsprechenden Molekularen Diagnostik zu suchen, die an den Universitäten und in der Industrie hervorragend infrastrukturell in Deutschland entwickelt und ausgebaut sind. Oftmals ist Forschern gar nicht klar, dass man das, an was sie arbeiten, auch im Anti-Dopingkampf nutzen könnte.
  • … wird Forschungsgeld für die Entwicklung der Analytik geeignet – also z.B. durch eine korrekte Begutachtung über die DFG, oder international renommierte Gutachter, wie bei der WADA- bereitgestellt, dann kann man auch hoffen, dass neue, effektivere Verfahren entwickelt werden.
  • … im Hinblick auf die momentan miserable Erfolgsquote der Analytik wäre es sehr sinnvoll zu sehen, wie man die Ausgaben im Bereich der konventionellen Analytik deutlich senkt (30-40%), um die frei werdenden Mittel u.a. verstärkt für die Entwicklung einer deutlich suffizienteren Analytik sowie für andere Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu verwenden. Alleine wenn man die Punkte (…) effektiv angeht, dürften diese 30- 40% auch in Deutschland eingespart werden können, ohne dass ein deutscher Athlet sich hierdurch „schlechter kontrolliert“ fühlt.
  • … Die großen Sportverbände tragen die „ finanzielle Hauptlast“ für die momentanen Kosten im Anti-Doping Kampf. Es müssten Strategien und Konzepte entwickelt werden, die großen Verbände zu motivieren bei den Punkten (…) mitzuarbeiten. Hierfür wäre es m.E. notwendig wissenschaftlich zu belegen, dass ein auf Dauer nicht effektiv genug geführter, oder eben auch ein unglaubwürdiger und schlecht konzipierter Anti-Dopingkampf zu finanziellen Schäden für die Verbände führt. Sollte dies nicht belegbar sein, oder auch gar nicht den Tatsachen entsprechen, so halte ich persönlich einen befriedigenden Anti-Dopingkampf im Spitzensport anhand von Dopinganalytik, leider auf dem derzeitigen Wissensstand nicht in absehbarer Zeit für realisierbar. Wir müssten hierfür noch mindestens 10 bis 50-mal effektiver werden, ohne Innovationen entwickeln zu können. Das ist nicht realistisch. Ich würde dann empfehlen verwendete Steuergelder im Anti-Dopingkampf auf die Dopingprävention, den Anti-Dopingkampf im Nachwuchsbereich und im Breitensport zu fokussieren und Doping im Spitzensport im wesentlichen über entsprechende Anti-Dopinggesetzgebung und scharfe Verfolgung mittels Durchsuchungen im Allgemeinen (emails, Häuser, Überwachung und Kontrolle von Finanztransaktionen) zu begegnen.
  • … ein auf nicht-analytischem Weg überführter Doper kostet zur Zeit nach nicht offiziellen Schätzungen nur etwa 30-50 Tausend US$. Diese Gelder sind somit im Moment schon 10mal effektiver eingesetzt, als Gelder für die Dopinganalytik. Sollten deutsche Juristen bezüglich dieser Vorgehensweisen Probleme sehen, so ist dies m.E. nicht praxisrelevant, da es im globalisierten Spitzensport reichen dürfte, wenn in ein paar Schlüsselländern diesbezüglich Umsetzungen erfolgen.

Die Unterschiede in den Notizen der drei Experten sind teilweise gravierend.

Fall Pechstein: Urteil des Bundesgerichts zum Revisionsantrag im Wortlaut

Der Vollständigkeit halber: Ein weiteres Dokument im Fall Pechstein. Das Schweizer Bundesgericht hat zum Urteil vom 28. September 2010 nun den Wortlaut veröffentlicht und soeben zugestellt. Ich denke, inhaltlich passt das ganz gut zum PR-Gedöns um ein Buch.

Ich darf um eine maßvolle Diskussion bitten, wie fast immer bisher. Kann sein, dass ich ohne weitere Vorwarnung diesen oder jenen Kommentar lösche. Wer sich, beispielsweise, über Journalisten beschweren will, die nicht den Namen des Bloginhabers tragen, soll das woanders tun. Pechsteins Anwälte (oder ist es nur einer?) lesen mit und basteln mitunter aus den Diskussionssträngen des Blogs Argumentationen vor Gericht.

Zwei weitere Bemerkungen kann ich mir nicht verkneifen:

  • Sämtliche Dokumente zum Fall gibt es nur hier, in keinem anderen Qualitätsmedium ;)
  • Ich bin gespannt, ob sich eine deutsche Nachrichtenagentur erdreistet/bemüßigt fühlt, ausnahmsweise aus dem Urteil zu zitieren bzw. überhaupt zu vermelden.

Nachtrag, 23.58 Uhr: Kann sein, dass ich etwas übersehen habe. Aber ich habe wie erwartet KEINE Meldung einer deutschen Nachrichtenagentur gefunden, die sich mit dem Wortlaut-Urteil auseinandergesetzt hätte. Es wird einfach nicht vermeldet. Scheint mir doch sehr typisch für die gesamte Pechstein-Berichterstattung zu sein, mehr noch für dpa als für den Sportinformationsdienst: Aus Dokumenten, aus Originalen, aus Gerichtsbeschlüssen etc. wird fast gar nicht zitiert. Man nimmt das kaum zur Kenntnis. Ich finde das: merkwürdig, höflich formuliert.

Urteil vom 28. September 2010 I. zivilrechtliche Abteilung

Bundesrichterin Klett, Präsidentin, Bundesrichter Corboz, Bundesrichterin Rottenberg Liatowitsch, Bundesrichter Kolly, Bundesrichterin Kiss, Gerichtsschreiber Leemann.

Claudia Pechstein, vertreten durch Advokaten Dr. Philippe Nordmann und Eva Senn, Gesuchstellerin,

gegen

International Skating Union (ISU), vertreten durch Rechtsanwalt Jean-Cédric Michel, Gesuchsgegnerin.

Internationales Schiedsgericht; Revision,

Revision des Schiedsentscheids des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.

Sachverhalt:

A. A.a Claudia Pechstein, Diensdorf/Deutschland, (Gesuchstellerin) ist eine deutsche Eisschnellläuferin.

Die International Skating Union (Gesuchsgegnerin) ist ein Verein schweizerischen Rechts mit Sitz in Lausanne. Sie ist als Weltverband für die Sportarten Eiskunstlauf und Eisschnelllauf anerkannt.

A.b Die Gesuchstellerin unterzog sich zwischen dem 4. Februar 2000 und dem 30. April 2009 zahlreichen Dopingkontrollen, die keine Hinweise auf verbotene Substanzen ergaben. Im gleichen Zeitraum erhob die Gesuchsgegnerin im Rahmen ihres Blutprofilprogramms mehr als neunzig Blutproben der Gesuchstellerin. Insbesondere wurden zwischen dem 20. Oktober 2007 und dem 30. April 2009 siebenundzwanzig Blutproben der Athletin entnommen, die letzten zwölf zwischen Januar und April 2009.

Die im Rahmen des Blutprofilprogramms der Gesuchsgegnerin erhobenen und aufgezeichneten Blutparameter beinhalten unter anderem Hämoglobin, Hämatokrit und den prozentualen Anteil unreifer roter Blutzellen (Retikulozyten). Der Retikulozytenwert ermöglicht als Blutparameter eine aktuelle Beurteilung der Bildung roter Blutkörperchen im menschlichen Organismus.

Während die Gesuchsgegnerin einen Retikulozytenwert zwischen 0.4 % und 2.4 % für normal erachtet, ergaben die Resultate der Blutuntersuchungen bei der Gesuchstellerin Retikulozytenwerte, die weit über 2.4 % lagen und danach jeweils stark abfielen.

Am 7./8. Februar 2009 fand die von der Gesuchsgegnerin organisierte Eisschnelllauf-Weltmeisterschaft in Hamar (Norwegen) statt. Am Morgen vor Wettkampfbeginn, also am 6. Februar 2009, wurden von sämt- lichen Athleten Blutproben entnommen. Der Retikulozytenwert der Gesuchstellerin wurde auf 3.49 % gemessen.

Als Folge dieses Resultats erhob die Gesuchsgegnerin am Morgen bzw. am Nachmittag des 7. Februar 2009 zwei weitere Blutproben bei der Gesuchstellerin. Die gemessenen Retikulozytenwerte betrugen 3.54 % bzw. 3.38 %. An den Rennen des nächsten Tages nahm die Gesuchstellerin nicht mehr teil.

Am 18. Februar 2009 wurde bei der Athletin ausserhalb des Wettkampfs eine weitere Blutprobe entnommen. Diese zeigte einen Retikulozytenwert von 1.37 % an.

B. B.a Nach Überprüfung des Blutprofils leitete die Gesuchsgegnerin bei ihrer Disziplinarkommission ein Verfahren gegen die Gesuchstellerin ein. Nach einem in Bern abgehaltenen Hearing vom 29./30. Juni 2009 stellte die Disziplinarkommission der Gesuchsgegnerin mit Entscheid vom 1. Juli 2009 ein Dopingvergehen in Form von Blutdoping fest, aberkannte die anlässlich der Weltmeisterschaft vom 7. Februar 2009 erzielten Resultate und sprach eine zweijährige Sperre ab 9. Februar 2009 gegen die Gesuchstellerin aus.

B.b Am 21. Juli 2009 erklärte die Gesuchstellerin beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) Berufung gegen den Entscheid der Disziplinarkommission vom 1. Juli 2009.

Mit Eingabe vom 3. August 2009 reichte die Gesuchstellerin dem TAS ihre Berufungsbegründung ein.

Am 16. September 2009 beantragte die Gesuchstellerin, es sei ihr zu gestatten, schriftlich zur Berufungsantwort der Gesuchsgegnerin Stellung zu nehmen. Diese sprach sich gegen einen weiteren Schriftenwechsel aus. Mit Schreiben vom 23. September 2009 teilte das TAS den Parteien mit, dass es in Anwendung von Artikel R56 des TAS- Code einen weiteren Schriftenwechsel nicht zulasse. Es gewährte der Athletin jedoch ausnahmsweise die Möglichkeit, bis spätestens acht Tage vor dem auf den 22./23. Oktober 2009 angesetzten Hearing unter anderem neue Beweise aus medizinischen Untersuchungen an ihrer Person sowie entsprechende Bemerkungen dazu einzureichen („to present any new evidence deriving from medical investigations performed on her, with comments thereto“).

Am Hearing, das am 22. und 23. Oktober 2009 in Lausanne stattfand, wurden insgesamt zwölf von den Parteien bezeichnete Sachverständige angehört. Die Parteien hatten jeweils die Möglichkeit, Fragen an die Experten zu richten.

Nach den letzten Parteivorträgen und der Schlusserklärung der Gesuchstellerin schloss das Schiedsgericht das Hearing.

Mit Faxschreiben vom 23. und 24. November 2009 reichte die Gesuchstellerin dem Schiedsgericht einen dringlichen Antrag für die Wiedereröffnung des Verfahrens ein, um im Rahmen eines Kreuzverhörs Fragen an Prof. Sottas zu stellen, der am Hearing vom 22./23. Oktober 2009 nicht teilgenommen hatte. Der Antrag wurde damit begründet, dass einer der Rechtsvertreter der Gesuchstellerin vernommen habe, dass Prof. Sottas seine ursprüngliche Meinung aufgrund der von ihr am 14. Oktober 2009 vorgelegten Beweise offenbar geändert habe, und dass er von der Gesuchsgegnerin aus diesem Grund nicht für das Hearing aufgeboten worden sei.

Das TAS wies den Antrag um Wiedereröffnung des Verfahrens und die Berufungen der Gesuchstellerin mit Schiedsentscheid vom 25. November 2009 ab und bestätigte die zweijährige Sperre der Athletin, mit der geringfügigen Änderung, dass die Sperre bereits ab dem 8. Februar 2009 gelte.

B.c Eine von der Gesuchstellerin gegen den Schiedsspruch des TAS vom 25. November 2009 eingereichte Beschwerde in Zivilsachen wies das Bundesgericht mit Urteil vom 10. Februar 2010 ab, soweit es darauf eintrat.

C.

Mit Revisionsgesuch vom 4. März 2010 beantragt die Gesuchstellerin dem Bundesgericht, es sei der Entscheid des TAS vom 25. November 2009 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an das TAS zurückzuweisen.

Die Gesuchsgegnerin beantragt die Abweisung des Revisionsgesuchs. Das TAS hat auf eine Stellungnahme verzichtet.

München 2018: die Bewerbungsdokumente

Nachdem nun auch das Bundeskabinett den Plänen für München 2018 zugestimmt hat, ist es mal wieder an der Zeit für einige aktuelle Dokumente.

  • Die Stellungnahme des Bundesinnenministeriums für das Kabinett (9 Seiten)
  • Die Vereinbarung zwischen Politik und Sport/DOSB (17 Seiten)
  • Das Multi Party Agreement (8 Seiten)
  • Die eigentlichen Bewerbungsunterlagen, Eckdatenpapier genannt (208 Seiten), die nun in das so genannte Bid Book verwandelt und dem IOC im Januar 2011 übergeben werden.

Das Kontrastprogramm gibt es u.a. bei …

Hier nun das Material zum Olympiaplan, für den hunderte Millionen im Prinzip Milliarden aus dem Steuersäckel garantiert werden. So viel Transparenz im Umgang mit öffentlichen Mitteln sollte sein, wenn es schon nicht alle durchgelesen haben, die die Bürgschaften erteilten. Lesebefehl!

  • Die Stellungnahme des Bundesinnenministeriums (BMI) für das Kabinett

Verwarnung für Pyeongchang: „IOC rules on potential conflict of interests“

Es wird noch spannend in diesem Wettbewerb um die Winterspiele 2018. Und München holt international auf, das erzähle ich seit Vancouver, das bestätigte sich in Dubai und erst recht in Acapulco. Inzwischen ist es nicht mehr überraschend.

München holt auch deshalb auf und hat Chancen auf die Spiele, weil die Südkoreaner Fehler machen. Sie können halt nicht anders. In Korea stehen viele Konzerne hinter der Bewerbung, und die machen das, was sie immer machen, so sind sie groß geworden im Olympia-Business. Sie kaufen Image und Stimmen mit Sponsorverträgen, zum Beispiel. Sonderlich geschickt sind sie dabei nicht, aber wenn sie die Spiele haben wollen, müssen sie sich ein wenig smarter anstellen …