Olympia-Referendum: Alfons Hörmann kann die zweite Kasse des DOSB auffüllen #Hamburg2024
Nach dem erst seit Ende Oktober 2015 online einsehbaren Vertrag zwischen der Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH und der Deutschen Sport Marketing GmbH (DSM), einer 100-prozentigen Tochter der vom Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (DOSB) kontrollierten privatrechtlichen Stiftung Deutscher Sport, hat die Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH erhebliche Zahlungen an die DSM zu leisten.
Der Clou für den DOSB-Präsidenten Alfons Hörmann: Die DSM ist ihrerseits eine 100-prozentige Wirtschaftstochter der privatrechtlichen Stiftung Deutscher Sport. Vorsitzender des Stiftungsvorstands ist Alfons Hörmann:
- Hessisches Ministerium des Innern und für Sport: Stiftungsverzeichnis
- DOSB: Deutsche Sport Marketing GmbH
Der DOSB kann angesichts dieser Konstruktion schon während des Olympia-Referendums im wirtschaftlichen Ergebnis selbst beim Scheitern des Referendums eine Viertel Million Euro an die DSM als 100-prozentige Tochter der unter der Leitung von Alfons Hörmann vom DOSB kontrollierten privaten Stiftung abzweigen.
§ 5 Abs. 1 des Vertrages zwischen der Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH und der Deutschen Sport Marketing GmbH v. 17.9.2015 formuliert das wie folgt: