Es war mittlerweile die erste–zweite–dritte–vierte–fünfte Verfügung des Schweizer Bundesgerichts im Fall Pechstein, die soeben erging. Der Eilantrag, die Zweijahressperre wegen angeblichen Blutdopings aufzuheben, wurde wie erwartet abgelehnt.
Claudia Pechstein wird nicht an den Olympischen Winterspielen in Vancouver teilnehmen. Damit hat der DOSB, über dessen Hintertürchen-Taktik hier diskutiert wurde (ab Kommentar 179), seine Ruhe. Für den Moment.
Wenn ich das auf die Schnelle richtig lese, weist dieser Punkt auf das endgültige Urteil des Bundesgerichts hin, das ja noch aussteht:
dass beim Entscheid über die aufschiebende Wirkung die auf dem Spiel stehenden Interessen gegeneinander abzuwägen sind, wobei das Interesse der Beschwerdegegnerin oder des Beschwerdegegners überwiegt, wenn aufgrund einer vorläufigen Prüfung der erhobenen Rügen angenommen werden kann, dass die Beschwerde aus formellen oder materiellen Gründen erfolglos bleiben wird
… wenn angenommen werden kann, dass die Beschwerde (hier also: das Hauptsacheverfahren) erfolglos bleiben wird.
[Nachtrag, 12.22 Uhr: Ich weiß nicht so recht, warum sich der SID einen Gerichtsbeschluss von einem „PR-Manager“ bestätigen lassen muss, um seine Meldung zu machen. Da geht was durcheinander. Kann aber auch damit zu tun haben, dass man schon wieder so eine komische Umfrage lanciert, die erst über den (unabhängigen?) Agenturticker läuft und wenig später (wieder einmal) vom „PR-Mann“ verbreitet wird. Die entsprechende Pressemitteilung der Powerplay AG findet sich am Ende dieses Beitrags.]