Pechstein läuft wieder – die superprovisorische Verfügung des Schweizer Bundesgerichts
Melde mich jetzt ab zu einer kurzfristigen Reise in die Schweiz zum IOC, u.a. wegen der Weiterungen im Fall Pechstein.
Die wichtigsten Informationen zu diesem Beitrag stelle ich nachträglich ganz nach vorn. Gerade habe ich die superprovisorische Verfügung des Schweizer Bundesgerichts erhalten. So weit ich sehe, gibt es diese Verfügung sonst noch nirgends zu lesen. Exklusiv, für wenige Minuten :) voilà:
Verfügung vom 7. Dezember 2009
I. zivilrechtliche AbteilungBundesrichterin Klett, Präsidentin.
Claudia Pechstein, Beschwerdeführerin, vertreten durch Herrn Dr. Lucien W. Valloni und Dr. Thilo Pachmann, Froriep Renggli,
gegen
1. International Skating Union,
2. Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V.,Beschwerdegegnerinnen.
Internationales Schiedsgericht; Ordre public, Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.
In Erwägung,
dass das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Entscheid vom 25. November 2009 die Beschwerdeführerin während zwei Jahren, beginnend ab 8. Februar 2009, für gesperrt erklärte (Dispositivziffer 3) und ihr die Resultate aberkannte, die sie am 7. Februar 2009 an der von der International Skating Union organisierten Weltmeisterschaft im Eisschnelllauf erzielt hatte;