Steuerbefreiungen für Sportverbände
Lektüre für zwischendurch, während ich mich in die Bootshalle der Yachthafenresidenz zu einem Empfang des Innenministers von Mecklenburg-Vorpommern und scheidenden Chef der Sportministerkonferenz, Lorenz Caffier, begebe.
Das – Achtung, wunderbar – Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport teilt mit, dass profitorientierte Konzerne wie das IOC, die Fifa oder die Uefa auch künftig von der Bundessteuer befreit sind. So jedenfalls habe ich die heutige Presseerklärung gelesen.
Man sollte es zweimal lesen. Dass mir bei diesem Text das Urteil im ISL-Korruptionsprozess und Jack the Ripper und der Handball-Weltverband und King Rubén und die Bekanntschaften vom Blatter Sepp und anderes mehr durch den Kopf gehen, ist natürlich allein mein Problem. Ich muss die Dinge einfach globaler betrachten. Nicht so einseitig.
Internationale Sportverbände sind für die direkte Bundessteuer grundsätzlich steuerpflichtig. Gestützt auf ihre Auslegung von Art. 56 lit. g DBG haben verschiedene kantonale Steuerbehörden die internationalen Sportverbände mehrheitlich von der direkten Bundessteuer befreit. Der Bundesrat heisst diese während vielen Jahren entwickelte Praxis der Kantone gut.