Ich setze mich daher weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass es zu deutlichen Verbesserungen des strafrechtlichen Instrumentariums für die Dopingbekämpfung kommt. Die nunmehr auch durch das Bundesland Baden-Württemberg geplante Initiative bestätigt, dass meine Argumente überzeugen.
Auch von den Sportverbänden erhalte ich zunehmende Unterstützung. Der Deutsche Leichtathletik-Verband mit seinem Präsidenten Dr. Clemens Prokop unterstützt mich bereits seit Jahren bei meinem Einsatz für den sauberen Sport. Nunmehr hat mir auch der Präsident der Deutschen Triathlon Union ausdrücklich seine Unterstützung zugesichert. Der Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer hat überdies kürzlich in der Presse seine Nähe zu meinen Vorschlägen bestätigt.
Am 8. Dezember 2012 wird im Rahmen der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes über Strafschärfungen im Dopingstrafrecht beraten. Der Deutsche Leichtathletik-Verband hat dort einen Antrag eingebracht, der mit meinen Forderungen konform geht. Ich bin optimistisch, dass sich weitere Sportverbände meinen Vorschlägen anschließen werden.
Die Kritik der Praxis an der bestehenden Rechtslage ist deutlich. Der Bundesgesetzgeber wird hierauf reagieren müssen, um die Glaubwürdigkeit Deutschlands in seiner Haltung gegen Doping zu erhalten.
Wir müssen international ein Vorbild sein. Nur eine schlagkräftige Strafverfolgung, die Hand in Hand mit der Sportgerichtsbarkeit geht, kann den Dopingsumpf austrocknen und die Integrität des Sportes insgesamt schützen.
Beate Merk (CSU), Justizministerin Bayerns
Zu einem beinahe existenziell zu nennenden Topthema des Hochleistungssports – der Dopinggesetzgebung – tagt der Sportausschuss im Bundestag heute natürlich wieder hinter verschlossenen Türen. Ernst zu nehmen ist das nicht. Das Ergebnis der geschlossenen Veranstaltung steht ja ohnehin schon fest: Die Koalition jubelt gemeinsam mit dem BMI und dem DOSB, dem intransparent-undemokratischen sportpolitischen Komplex, über eine angeblich wirksame Antidopinggesetzgebung.
Unsinn. Irreführung. Propaganda.
Den Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Gesetzes zur Bekämpfung des Dopings im Sport hatte ich unlängst schon in einem Beitrag von Grit Hartmann veröffentlicht. Grit Hartmann hat, ergänzend, heute in der Frankfurter Rundschau (Gott hab sie selig) einen wichtigen, hochinteressanten Bericht über eine viel wirksamere (oder besser: tatsächlich wirksame) Dopinggesetzgebung veröffentlicht – die in Italien:
Da heißt es u.a.:
(…) Vesper hat Gründe, die Wirklichkeit ein wenig zu verbiegen, damit nicht allzu viele Fragen aufkommen zur Gesetzeslage hierzulande. Die wird am heutigen Mittwoch im Bundestags-Sportausschuss diskutiert. Laut einem Prüfbericht der Bundesregierung mischt das Arzneimittelgesetz, seit es vor fünf Jahren verschärft wurde, die Dopingszene auf. Beleg? 2011 wurden fast 1600 Dopingverfahren eingeleitet. Die Frage, ob die Gesetzgebung Zugriff auf den Spitzensport ermöglicht, passt der Regierung jedoch so wenig ins Konzept wie dem DOSB, weshalb der Bericht eines gar nicht erst erwähnt: Ermittelt wird in der Bodybuilder-Szene. Nicht eines der Verfahren führte zu Elite-Athleten. (…)
Ein unveröffentlichter, 289 Seiten starker Report, der dieser Zeitung vorliegt und gewissermaßen das Pendant zum Jahn-Bericht der Bundesregierung bildet, illustriert den Wert der italienischen Rechtsprechung. Die Welt-Antidoping-Agentur (WADA) beauftragte zwei wissenschaftliche Schwergewichte mit der Evaluierung des italienischen Antidopinggesetzes: die Kriminologie-Professorin Letizia Paoli (Universität Leuven) und Alessandro Donati, einst Trainer der Leichtathletik-Nationalteams und später Forschungsleiter des Nationalen Olympischen Komitees Italiens (CONI). (…)
Trotz Schwächen in der Umsetzung loben Paoli und Donati die italienische Gesetzgebung als „Nemesis des Sports“. Sie führen dafür auch eine CAS-Statistik an, die der deutsche Richter Ulrich Haas beisteuerte. 90 Prozent aller Urteile, mit denen der Sportgerichtshof dopingverstrickte Trainer und Betreuer aus dem Verkehr zieht, basieren auf Beweisen, die staatliche Ermittlungen in Italien ans Licht bringen. Der Prozentsatz könnte sich weiter erhöhen, wenn die Akten aus Padua demnächst geöffnet werden.
Zum Selbststudium, wie immer, die Dokumente, die heute von den Öffentlichkeitsallergikern im Sportausschuss behandelt werden. (Darf Mann das überhaupt so sagen? Viele MdBs interessiert das doch gar nicht.)
Noch einmal der so genannte Jahn-Bericht der Bundesregierung – der wissenschaftliche Sachverständige Matthias Jahn ist Strafrechts-Professor an der Universität Erlangen Nürnberg und Richter am Oberlandesgericht Nürnberg:
Die von Beate Merk gezeichnete Stellungnahme des bayerischen Justizministeriums zum Bericht der Bundesregierung: