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Das Olympische Bildungsmagazin

Dreinull

Ein Zwischenstand in der gebotenen Sachlichkeit, damit nicht wieder jemand unverfroren behauptet, ich hätte die ersten beiden Gerichtsbeschlüsse in diesem Blog „gefeiert“. Korrekt ist: Ich habe sie vermeldet. Und ich vermelde nun den dritten Gerichtsbeschluss, diesmal gegen die Pressemitteilung 180/2008 des DFB.

(Nachtrag, 20.58 Uhr: Die PM 180/2008 hat der DFB heute Nachmittag erst aus dem Online-Angebot genommen und am Abend so umgemodelt, die Kampagne geht also weiter.)

92 Gedanken zu „Dreinull“

  1. Das ging ja erstaunlich schnell.

    Anscheinend war man ja von DFB-Seite darauf vorbereitet und hat eine Schutzschrift hinterlegt. Von Einlenken also keine Spur.

  2. Die Leser dürfen aber hoffentlich schon feiern!? Glückwunsch! Jetzt bleibt hoffentlich wieder Zeit für anderes, wichtigeres, spannenderes, interessanteres…

  3. Pingback: Zwanziger – Weinreich 0:3 « Stefan Niggemeier

  4. Pingback: Comedy in der Fleck-Schneise

  5. Heißt das jetzt, dass der DFB weiterhin ungestraft behaupten darf, Herr Weinreich habe Herrn Zwanziger ohne Anlass einen „unglaublichen Demagogen“ genannt, solange der DFB nicht behauptet, die getätigte, vermeintlich anlassfreie Äußerung sei „unglaubwürdiger Demagoge“ gewesen? ;)

    Im Ernst: Glückwunsch zum Teilsieg, wenngleich ich natürlich davon ausgehe, dass der DFB das nicht auf sich sitzen lassen wird! Für allzu euphorischen Jubel gibt es noch längst keinen Anlass.

    Noch ein Hinweis in eigener Sache: Meiner Fußballenthaltsamkeit, die ich mir bis zu Herrn Zwanzigers Rücktritt selbst auferlegt habe, geht es ausgezeichnet. Wie man so hört (England-Länderspiel etc.) habe ich auch nicht viel verpasst.

  6. Eine richtige Freude! Herzlichen Glückwunsch!

    Schade nur, dass der DFB immer noch behaupten darf, du hättest gegen Zwanziger eine „Kampagne“ initiiert, wie es in seiner Antwort auf die Solidaritätsadresse von DJV und VDS heißt.

  7. Und wie hieß nochmal der Verein, der sich jetzt über eine Spende von Theo Zwanziger freuen darf?
    Ich jedenfalls freue mich mit – zuerst für jw.

  8. „die Deutscher Fußball-Bund“ ist auch nicht schlecht.
    Ist halt eine Eil-Entscheidung und man riecht quasi die heiße Nadel, mit der das Schriftwerk getickt wurde …

  9. Bisher nur stiller Leser komme ich jetzt nicht umhin: HURRA!!! (Bis hierhin jedenfalls) Man kann ja gar nicht so laut, wie man will.

    Was mir eigentlich noch fehlt – die Unterstellung, es hätte eine „Kampagne“ gegeben. Aber man soll ja nicht zu viel erwarten, wenn das mit dem „unglaublich“ schon nicht so richtig klappt. Hoffentlich kommt der DFB jetzt nicht auf die Idee, für den „unglaublichen Demagogen“ kann weiter der fehlende Anlass unterstellt werden….

    Gratulation – und durchhalten.

    @DFB:
    Ey – ich warte auf die PM.

  10. kantersieg! hattrick durch den mittelstürmer!

    glückwunsch. endlich alles, auch in angemessener weise, abgeschlossen. nun kannst du dich endlich wieder ausschließlich deiner eigentlichen arbeit widmen. ich freue mich darüber (und darauf).

  11. Noch ein Nachtrag bezüglich Euphorie (auch seitens einiger Kommentatoren): Die Überschrift weist korrekt darauf hin, dass es 3:0 für Herrn Weinreich steht. Das Dumme ist nur, dass in diesem seltsamen Spiel namens Juristerei Tore in der Schlussphase doppelt und dreifach zählen können…

    Apropos: Wäre das nicht auch eine gute Idee, um die offiziellen FIFA-Regeln aufzupeppen? Sepp?

  12. Ist das wirklich sinnvoll, so zurückzuschlagen?

    Meine Mama hat früher stets gesagt, wenn ich von Nachbarskindern geärgert/verprügelt wurde und mich rächen wollte:

    „Stell Dich doch nicht mit denen auf eine Stufe“.

    So kommt mir das hier auch vor?!?

  13. Juristisch ist die vom DFB eingelegte Schutzschrift interessant: Nicht einmal damit haben sie die EV vermeiden können. Denke doch, dass der Anwalt, der hier Punkte für den DFB rausholt, noch geboren werden muss – und erst recht die Richter, die sie geben, diese Punkte.
    (Gilt auch für Koblenz.)

  14. Offensichtliche Unrichtigkeiten (wie Schreibfehler) können übrigens auf Antrag jederzeit berichtigt werden. Dazu benötigt es keine weitere Instanz oder gar ein Hauptsacheverfahren.

    „Ohne Anlass“. Gratulation an den Rechtsbeistand. Gut gesehen und eiskalt verwertet. Hätte ich mich ehrlich gesagt – wie gesagt – nicht getraut. Aber deshalb bekomme ja auch nicht ich jetzt von dieser ominös-umfangreichen Rechtschutzversicherung das Konto geflutet.. ;)

    Wollen wir alle hoffen, dass sich unser Gastgeber jetzt wieder seiner Arbeit widmen kann.

  15. sternburg, das tat er doch – zumindest hier in der „DPA feat Feigenblatt“ Lokalpostille waren die neusten Ereignisse aus Zug geschildert.
    Mich hat beim Überfliegen ja schn die Überschrift iritiert: „Das Schmiergeldsystem“ paßt garnicht in die Sport-Abteilung, wo sonst die Frisuren der Zweitligaspieler vorgestellt werden…

  16. Es ist wohl auch noch nicht vorbei. Die Altherrenrunde um Zwanziger wird keine Ruhe geben. Die haben anscheinend noch nicht geschnallt, dass Theo den Mist gebaut hat. Und so ist das halt mit Seilschaften. Stürzt einer, fallen die Anderen mit. Die Herren des DFB tun mir nicht einmal leid. Der DFB sollte sich schämen bei solch einer Posse mitgewirkt zu haben. Und ich fordere Herrn Zwanziger auf seinen Posten zu räumen, da er dem Ansehen des DFB immens geschadet hat. Zwanziger weiß das und sucht jetzt verzweifelt eine für ihn saubere Lösung. Such mal schön Theo!

  17. Über diesen Fall kann man jetzt schon ein Buch schreiben.

    Der Fehler im Urteil – „unglaubwürdigen“ anstelle von „unglaublichen“ Demagogen -: Ja, ggf. ein Fall für § 319 ZPO (Berichtigung von Schreibfehler, Rechnungsfehlern und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten). Oder steckte der Fehler schon in der Antragsschrift von Weinreichs Anwälten? Man weiß es nicht.

    Ring frei zur nächsten Runde.

  18. @ Johannes: Man weiß es. Die Antwort ist nein.
    Ich denke, derlei Schreibfehler können passieren. Auch wenn sie ärgerlich sind, aber das ist den Fehlern doch egal.

  19. Gratulation ;-)

    @Uwe: Ich halte es für absolut notwendig „so zurückzuschlagen“. Wenn Jens hier nichts gemacht hätte, dann hätte er jede Chance vertan, sich bei den Empfängern der Schmäh-Presseerklärung zu rehabilitieren.

  20. Gratulation! Bei „unglaubwürdig“ handeltsichs eindeutigum eine Freudsche Fehlleistung von Seiten des Gerichts ;-)

  21. @ Uwe / #20 / 15:47

    Grundsätzlich gebe ich dir recht. Ausnahmsweise jedoch nicht ;-), handelt es sich doch eben nicht um den Nachbarschaftsstreit am Maschendrahtzaun sondern um die Integrität und Glaubwürdigkeit eines freien (!) Journalisten, der m.E. nun in besonderem Maße seine berufliche Existenz auf eben diese Eigenschaften aufbaut. Dürfte der DFB weiter behaupten, dass JW in quasi marodierender Weise Funktionäre und deren Arbeit kommentiert, be- und verurteilt, so gäbe es sicher noch mehr und tiefere Kratzer in der sowieso schon beschädigten Reputation; wer trinkt denn mit so jemandem schon ein Bier? ;-)

    @ sternburg / #24 / 16:11
    „Ohne Anlass“ – das war genau mein Gedanke und die Frage, die ich euch Voll-, Halb- und Vierteljuristen ;-) in den diversen Blogs stellen wollte, ob nicht genau das der Hebel sein könnte. Denn, so weit ich mich erinnere, fußten doch die „Urteile“ zu den abgewiesenen EV doch genau darauf, dass es eben doch einen Anlass und stichhaltige Begründung dazu gab – oder verwechsele ich da etwas?

    Die abgewiesene Schutzschrift finde ich auch sehr interessant.

    Die DFB-PM ist ja nun schon offline – ging ja recht fix, ähnlich schnell wie eine Wikipedia-Änderung, denke ich (Trete ich nach? Ja! Und das mit Wonne; da könnten ruhig noch ein paar Torten ins Gesicht fliegen, ich lachte immer lauter – eingedenk der Tatsache, dass es noch zu einer Hauptverhandlung kommen könnte, ich habe aber Hoffnung, dass der DFB sein sinnloses Tun erkennt, siehe erfolglose Schutzschrift, scheint ja kein Schutz zu bestehen)

    Achso falls die Hauptverhandlung kommt – JW, unbedingt hinfahren, das gibt sicherlich einen Gummipunkt mehr beim Richter. :-)

  22. Sehr schön. Wäre es darüber hinaus möglich, den DFB zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu verpflichten? Wenn ja, warum wurde darauf verzichtet?

  23. Und was mir noch einfiel: Der DFB kann ja weiter von „Diffamierung“/“Kampagne“ (ums abzukürzen) und den anderen bösen Dingen faseln – allerdings muss er ja den Bezug darstellen, und auch bspw. die abgewiesenen EVs erwähnen. Sieht für mich aus, als hätte der DFB die Wahl zwischen Pest und Cholera. Auch bei diesem Gedanken bekomme ich das Grinsen nicht aus meinem Gesicht.

    Bin geneigt, von einem schönen Tag zu sprechen.

  24. Irgendwie muss ich die ganz Zeit an Franz Josef Strauß denken. Am stärksten freut mich die Solidarisierung unter Euch Journalisten, das macht Hoffnung, dass die fragwürdigen Methoden des DFB zukünftig kritischer beleuchtet werden.
    Interessant im Übrigen auch, dass BILD und kicker noch gar nicht über das Thema berichten.

  25. Pingback: Das Weinreichium schlägt zurück : the boy in the bubble

  26. kann jetzt mal jemand Herrn Zwanziger in einem Interview fragen, was er von der ganzen Sache hält?

    Oder ist Zwanziger != DFB und kann damit weiterhin behaupten, was er denkt?

  27. Wunderbar!!!

    Ich finde es irgendwie besonders hübsch, wie die Herren Stenger und Niersbach separat aufgeführt werden.

  28. Seit 17:07 gibt es was Neues auf der DFB-Seite. Theo will klagen und widersprechen, es geht also weiter. Unglaublich.

  29. Beschlussverfügung trotz Schutzschrift ist eine saubere Leistung!

    Glückwunsch an Dich und die Kollegen in der Kanzlei Hogan & Hartson.

  30. 3:0 – Ein Hattrick von Jens Weinreich.

    Bin auf die zweite Halbzeit in diesem Spiel gespannt – ich muss gar keine weiteren Tore mehr sehen …

  31. Soso, der Vorwurf der Diffamierung war also nicht Gegenstand der neuen einstweiligen Verfügung. Werden hier etwa schon wieder die ersten beiden einstweiligen Verfügungen unterschlagen?

  32. zur Klageankündigung: „schön“, dass der DFB nun endlich mal von den vergangenen Urteilen schreibt. „schlecht“, dass er immer noch unterstellt, 20er wäre diffamiert worden.

    verwirrend in meinen Augen der letzte Satz:
    Denn der in der Pressemitteilung veröffentlichte Kernvorwurf „einer Diffamierung von Dr. Theo Zwanziger“ ist nicht Gegenstand der einstweiligen Verfügung und somit nicht vom Gericht untersagt worden.

    und deswegen wollen sie prüfen, ob sie gegen die Verfügung vorgehen? Oder ist das der Grund, warum die Klage möglich ist?

  33. Auch schön: „Die Klage im Hauptsacheverfahren…wird nunmehr sorgfältig vorbereitet und in naher Zukunft eingereicht.“
    Im Gegensatz zu den bisherigen Schriftsätzen.
    Zweite Halbzeit? Ich glaub nicht. Ich denke eher, was wir bisher gesehen haben, war das Frauen-Finale, danach gabs den Tanz einer Cheeleadertruppe. Das Männerfinale kommt erst.

  34. Ich frage mich gerade, ob die Passage:

    „Als Dr. Theo Zwanziger von DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch kurz vor Einreichen der auf Unterlassung und Widerruf abzielenden Klageschrift davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass Herr Weinreich erstmals am 12. November (also nicht am 11. November, wie irrtümlich in unserer Pressemitteilung angegeben) uns gegenüber schriftlich erklärt hatte, eine andere Deutung des Begriffs „unglaublicher Demagoge“ für sich in Anspruch zu nehmen und somit durch ein Schreiben seines Anwalts zum Ausdruck brachte, dass er Dr. Theo Zwanziger nicht in die Nähe nationalsozialistischer Propaganda rücken will, war aus Sicht des DFB der Kern des Streits erledigt und unser Anwalt wurde beauftragt, alles Weitere auf dieser Ebene abzuwickeln. Zuvor hatte Herr Weinreich diese Erklärung lediglich in seinem Internet-Blog abgegeben, was für uns allerdings nicht ausreichend war.“

    aus der weiterhin hier:

    http://www.dfb.de/index.php?id=500014&no_cache=1&tx_dfbnews_pi1%5BshowUid%5D=16464&tx_dfbnews_pi1%5Bsword%5D=weinreich&cHash=61bcf4b0ca

    öffentlich abrufbaren (von sb bereits genannten) Antwort auf die DJV- und VDS-Stellungnahme nicht mindestens einen klaren Verstoß gegen Ziffer 1. b) des Gerichtsbeschlusses darstellt? Daß der DFB (in persona Harald Stenger) dort weiterhin behauptet, Jens hätte „in seinem Internet-Blog mit einem Kommentar“ mit „einer unsachlichen und polemischen Kampagne begonnen“ und die Suggerierung, daß Zwanzigers Deutung des Begriffes „unglaublicher Demagoge“ üblich sei und jede andere ausnahmsweise gelten gelassen werden könne (siehe Formulierung im Zitat), wird ja nicht vom Beschluß abgedeckt. Oder irre ich mich da?

    Grüße aus Jens‘ Heimat.

  35. Gibt es eigentlich noch Bemühungen von dir, Jens, die DFB-Aussagen über dich strafrechtlich be- oder verurteilen zu lassen?

  36. Ich mag mich irren, aber impliziert eine Diffamierung nicht schon per Definition eine Behauptung ohne Anlass?

  37. Pingback: DFB-Präsident Theo Zwanziger macht sich lächerlich : netzpolitik.org

  38. Es geht weiter, nicht zu fassen. Der DFB mitsamt Herrn Zwanziger ist ein unglaublich würdiger Demagogenstadl. Daumendrück, die Rechtstruppe von Jens Weinreich muss nach diesem Tor zeigen, wie sie in der Verteidigung steht.

  39. Unglaublich, aber bedeutet auch Klärung: So viel Kleingeist muss dem DFB ein Hauptsacheverfahren beibringen. Darunter geht’s offensichtlich nicht.
    Ich wünsche Zwanziger nur eins: dass er seinen Duden mitbringt in den Gerichtssaal. Nicht nur als „Beweis“. Vor allem, damit er etwas hat, woran er sich festhalten kann beim Herausgehen.

  40. Wahrscheinlich wird uns die Sache noch auf Jahre beschäftigen. Anderer „Prominente“ haben vorgemacht, welche Gerichte man alles mit so etwas beschäftigen kann. Auf Grund der unglaublichen persönlichen Verletzung des Doktors führt nach Erschöpfung des Rechtswegs in Deutschland doch praktisch gar kein Weg an einer Klage vorm europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorbei.

    Das traurige ist, daß ich zwar eigentlich versuche einen Scherz zu machen, aber genau dies der Altherrenriege absolut zutraue.

  41. … wenn es nicht so ernst wäre wg. des damit verbundenen Angriffs auf die Reputation Herrn Weinreichs könnte man das ganze als Lachnummer bezeichnen und ansehen.

    Franfurter Laienspielerschar… ohne jetzt die wirklichen Frankfurter Amateure verunglimpfen zu wollen ;-)

    Wenn der DFB/Hr.Zwanziger es nun nach dem Eigentor in Giessen und dem bösen Foul/Nachtreten mit der Pressemitteilung unbedingt darauf anlegen, sich eine weitere Klatsche vor Gericht einzufangen, bleibt mir nur noch Jens Weinreich viel Erfolg und kompetente Schiedsrichter, äh, ich meine natürlich Richter, zu wünschen.
    Fähige Anwälte hat er anscheinend schon…

  42. Mir stößt diese penetrante Verwendung des Begriffs „Diffamieren“ auch ganz schön auf.

    Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Diffamierung:
    Diffamieren = gezielte Verleumdung
    Verleumdung = ehrverletzende Behauptung
    also:
    Diffamieren = gezielte, ehrverletzende Behauptung

    Die Frage des DFBs an das Gericht, ob JW einen
    „berechtigten Grund hatte, Dr. Zwanziger als „unglaublichen Demagogen“ zu diffamieren oder ob er damit die persönliche Ehre des DFB-Präsidenten verletzt hat.“
    bedeutet also, dass das Gericht für sie entscheiden soll, ob JW böse oder böse ist.

    Ist zwar unverschämt, aber ich würde an JWs Stelle da nicht aktiv drauf eingehen, also dagegen klagen.
    Wenn sie aber mit ihrer Definition von „unglaublichen Demagogen“ vor Gericht gescheitert sind, sollte man ihnen das „Weinreich diffamiert TZ“ auch verbieten lassen.

    Gerne erstmal ohne (einstweilige) Verfügung.

    Man ist ja kein Prozesshansel ;) ;)

  43. Pingback: Theo gegen den Rest der Welt – WORT.kurve

  44. Nachtrag:
    Verleumdung = aufstellen einer ehrverletzende Behauptungen, obwohl man weiß, dass sie unwahr sind

  45. Warum sollte der DFB sich nun an dieses Schriftstück halten? Das ist doch ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Das sind vorläufige Verfahren, die sich nicht mit dem Gesamtsachverhalt ausreichend beschäftigt haben. *unschuldigguckundpfeif* ;-)

    Und um ganz sicher zu gehen: Wer die Anspielung findet, darf sie behalten.

  46. Ich finde die unterstellte „Kampagne“ ja nach wie vor „grenzwertig“. Oder hast du, JW, das für einen Nachschuss aufbewahrt?

    In der ursprünglichen PM stand doch auch noch etwas „ohne Anlass“, das fehlt jetzt. Allerdings:

    „Weinreich hatte den DFB-Präsidenten als „unglaublichen Demagogen“ diffamiert und als Reaktion darauf, dass sich Dr. Zwanziger dadurch im strafrechtlichen Sinne in die Nähe des Tatbestands der Volksverhetzung gerückt fühlte, statt einer naheliegenden klarstellenden Entschuldigung weitere unhaltbare, in diversen Internet-Blogs veröffentlichte Vorwürfe gegen ihn erhoben.“

    Ist das im Wortsinne jetzt nicht trotzdem verboten? „Diffamiert“ – niemand wurde diffamiert, zumal eine zulässige Meinungsäußerung seitens JW durch das LG Berlin festgestellt wurde; das kann m.E. per se keine Diffamierung sein – oder? *Hilfe*
    Mag aber auch reine Rabulistik sein.

    Im Übrigen – die PM „liesst“ sich jetzt richtig „gut“. Ältere Herrschaften an Office-Produkten, genau so sieht das aus….

  47. Der DFB erinnert mich an Christoph Daum der irgendwann glaubte, eine Haarprobe könnte sein Glaubwürdigkeitsproblem lösen.

    Damals konnte Klarheit geschaffen werden. Ich hoffe, der Gang von Zwanziger vor Gericht wird genauso Klarheit schaffen.

  48. Pingback: Bingo! | Ralph's Blog

  49. GLÜCKWUNSCH!

    Wurde auch Zeit, dass jemand diesem selbstgerechten Altherren-Klüngelverein Einhalt gebietet ;)

  50. Wäre es nicht schön, wenn beim nächsten Länderspiel gegen Norwegen am 11.02.2009 in Düsseldorf ein paar „Jens Weinreich“-Sprechchöre durch das Stadion hallen würden? Herr Zwanziger dürfte anwesend sein. Deeskalation wäre das allerdings wohl nicht gerade.

  51. Pingback: Just Links #4 - Niveau ist keine Creme

  52. Siehe geänderte DFB-Presseerklärung von heute:

    „Absolut unerklärlich ist für mich, warum er für diese eigentlich selbstverständliche Erklärung fast vier Monate Zeit benötigt hat und dazu offenkundig nur unter dem Druck der bevorstehenden Klage bereit war.“ (Koch)

    Ist das jetzt nicht verboten?

  53. das tut weh und wird teuer!

    Die Meinungsfreiheit hat allerdings stets zurückzutreten, wenn die Äußerung sich als Formalbeleidigung oder Schmähung erweist.
    Dabei wird der Begriff der Schmähkritik relativ weit gefasst. Eine überzogene und
    ausfällige Kritik genügt hierfür demnach schon. Eine Schmähung liegt also schon dann vor,
    wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache selbst,
    sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht [Grimm, a.a.O., unter
    III. 3. b) bb)].

    Herzlichen Glückwunsch DFB!!!!

  54. Pingback: Jens Weinreich gewinnt zum dritten Mal vor Gericht gegen Theo Zwanziger

  55. Pingback: Das Lügengebilde des DFB : Burks’ Blog

  56. dass diese bösen, bösen blogs einem aber auch nie die kommunikationshoheit lassen wollen, oder wie das heißt.

    .~.

  57. Pingback: links for 2008-11-27 | Endl.de | Zielpublikum Weblog

  58. Pingback: links for 2008-11-27 | Du Gehst Niemals Allein

  59. Pingback: Zwanziger ./. Weinreich: Der Showdown : the boy in the bubble

  60. Pingback: Kann Theo Zwanziger die Niederlage gegen Jens Weinreich nicht akzeptieren? - Fritten, Fussball & Bier

  61. … handelt es sich bei der angeblichen Polizistin nicht um eines dieser „konservativen“ Sites im deutschsprachigen Netz, deren nach meiner Einschätzung tatsächlich vorhandene politische Ausrichtung ich Jens mal ersparen möchte (nur die ganz persönliche Empfindung als für mich ekelhaft erscheinend möchte ich noch anführen)?

    Das ist ja hier nicht mein Webspace, und insofern geht mich das alles einen Dreck an, aber wäre es meiner müsste ich Transparenzgebot und persönlichen Abscheu schon sehr sorgfältig abwägen, um den Link stehen zu lassen.

  62. Dr. Eberhard Foth

    Eigentlich sollte Dr. Zwanziger sich geehrt fühlen, denn „Demagogen“ waren jene freiheitlichen Burschenschaftler, die den Obrigkeitsstaat Metternichs ablehnten und für ihre Gesinnung eingesperrt wurden. Dazu gehörten Fritz Reuter (Ut mine Stromtid), Hoffmann von Fallersleben und andere ehrenwerte Männer.Fühlt Dr. Zwanziger sich in ihrer Gesellschaft nicht wohl?

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