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Das Olympische Bildungsmagazin

Auswärtsspiel in Koblenz: Zwanziger ./. Weinreich

Ich habe Post von Theo Zwanziger. Präziser: Der Anwalt des DFB-Präsidenten schickt den Entwurf einer Unterlassungsklage und schreibt:

Sollte Herr Weinreich uns gegenüber bis Mittwoch, den 12. November 2008, 10:00 Uhr, ausdrücklich erklären, dass er sich davon distanziert, dass er Herrn Dr. Zwanziger mit dem Begriff „unglaublicher Demagoge“ im strafrechtlichen Sinne in die Nähe des Tatbestands der Volksverhetzung bringen wollte, würden wir von der Klageerhebung absehen.

Der Deutsche Fußball-Bund e. V. erklärt sich für diesen Fall ferner bereit, Herrn Weinreich zu einem klärenden Gespräch nach Frankfurt einzuladen.

Der Termin ist verstrichen. Muss ich mich eigentlich für diese ultimative Einladung bedanken? Neulich hat mir Zwanziger („Ich bin kein Prozesshansel“) in einem von ihm initiierten Interview ja schon ein Interview für den Fall angeboten, dass ich seiner Forderung nachkäme. Alles sehr irritierend. Ich halte es für journalistischer, selbst zu entscheiden, wann, wo, mit wem und unter welchen Bedingungen sich ein Interview lohnt.

Für wie absurd ich die o. g. Behauptungen der Gegenseite halte, weil sie etwas unterstellt, was ich nie beabsichtigt habe und was überhaupt nicht Thema meiner Kommentare war, habe ich hier im Blog mehrfach formuliert. (Freunden der Linguistik sei der Beitrag „Die etwas anderen Demagogen: links, schrill, poetisch“ empfohlen.) Ich sehe schon deshalb keinen Grund, diese ultimativ verlangte Erklärung abzugeben. Und ich ziehe das ganz transparent durch. Ich finde, die Sache verdient Öffentlichkeit.

Bislang hielt ich die Einschätzung von Oliver Fritsch zu meinen ersten beiden Etappensiegen – Landgericht und Kammergericht Berlin wiesen Zwanzigers Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab – für deutlich übertrieben. „Sieg für die Meinungsfreiheit“ hatte der Kollege getitelt. Nun allerdings, da ich mich einer Klage und erheblichem finanziellen Risiko ausgesetzt sehe und einige Vorgänge, die mich betreffen und die ich nicht schweigend hinnehmen werde, fassungslos beobachte, gefällt mir der Begriff gut. Inzwischen glaube ich, es geht wirklich um die Meinungsfreiheit – vielleicht auch um die „Kommunikationsherrschaft“, die laut Selbstauskunft zu den erstrebenswerten Zielen des Theo Zwanziger zählt: „Wenn sie die Kommunikationsherrschaft nicht haben, sind sie immer der Verlierer.“

Wie mir Oliver Fritsch nun mitteilt, hat ihm Zwanzigers Anwalt gestern erklärt, dass der DFB-Präsident einem Bericht des Gießener Anzeigers widerspreche, wonach er – also Zwanziger – dem Journalisten Herbert Fischer-Solms „demagogische Fragen“ unterstellte. Ich bin erstaunt.

Im Entwurf der Klageschrift, die vor mir liegt, wird übrigens, äußerst aktuell, auf den Preis „Gegen Vergessen – Für Demokratie“ verwiesen, den Theo Zwanziger erst am 25. November erhält. Was das mit meiner begründeten Kritik an Zwanzigers Ausführungen zur Rechts- und Vermarktungsproblematik im Fußball zu tun haben könnte, leuchtet mir nicht ein. Außerdem nennt die Gegenseite, offenbar als eine Art Zeuge (keine Ahnung, ich bin ja kein Jurist), nun plötzlich Michael Vesper, den Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Ich weiß nicht so recht, wie Zwanzigers Anwalt das meint und was er mit der Einbeziehung des Herrn Vesper bezweckt. Soll es signalisieren, der DOSB sitze auch mit im Boot, wenn es vor dem Landgericht Koblenz gegen einen Journalisten geht?

Ja, niemand hat sich verlesen: Die Unterlassungsklage soll nun, nachdem Landgericht und Kammergericht Berlin den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen hatten, beim Landgericht Koblenz erhoben werden. Warum? Weil Internettexte auch in Koblenz abrufbar seien, argumentiert die Gegenseite, deshalb sei das Landgericht Koblenz zuständig.

Ich war noch nie in Koblenz, bin mal gespannt, was mich dort erwartet. Theo Zwanziger dagegen kennt sich in Koblenz aus, das darf ich sicher ungestraft so formulieren. Er hat, um eine Anleihe aus dem Fußball zu wagen, in Koblenz Heimvorteil. Hier ein Auszug aus seiner Vita auf der DFB-Homepage:

Theo Zwanziger war

  • 1980-1985: Verwaltungsrichter am Oberverwaltungsgericht in Koblenz
  • 1985: Landtagsabgeordneter in Rheinland-Pfalz
  • 1987: Regierungspräsident in Koblenz

Gelegentlich ist Zwanziger noch immer zu Gast bei der dortigen Justiz.

Mein Anwalt Ulrich Amelung fand das auch merkwürdig und hat es der Gegenseite soeben mitgeteilt. Hier das Schreiben im Original, aus rechtlichen Gründen habe ich lediglich Namen und Adresse des Anwalts der Gegenseite aus dem Dokument getilgt.

Einige Lesebefehle zum Thema:

101 Gedanken zu „Auswärtsspiel in Koblenz: Zwanziger ./. Weinreich“

  1. Ich finde es ja schon etwas komisch, wenn in so einem Brief auf Blogs verwiesen wird. Seltsam, ich lese so viele und informiere mich darüber, aber im Anwaltsbrief fällt mir das dann auf.

    Ansonsten wird hier für mich eine Drohgebärde aufgebaut: Mach, was ich sage, sonst kommt der ganze deutsche Sportbund auf dich nieder und zwar am Gericht, wo meine Kumpels sind, also die ungerechtfertigte Klage auch noch durchgeht.

    Was die Frage offen lässt: was, wenn die Koblenzer da wirklich Recht geben? Koblenz ist zwar nicht Hamburg, aber…

  2. Falls das nicht heißt, das Imperium schlägt zurück, dann heißt es bloß: Der DOSB verfügt womöglich auch über eines dieser antiquarischen Duden-Restexemplare, wo eine Demagoge ein „Volksverhetzer“ sein soll, wahrscheinlich aus der Zeit der Re-Education, das dann bestimmt im Prozess als „Beweis“ eingeführt wird, falls es nicht vorher auseinander fällt. Und könnte es sein, dass Zwanziger diesen anderen Beweis / Zeugen (Vesper) aufbietet, weil ihm womöglich ein bisschen spät eingefallen ist, dass er auf dem DOSB-Kongress etwas anderes gesagt haben will als von Dir auf dem indirektenfreistoß zitiert? Im Interview mit Oliver Fritsch geht TZ auf die zitierten Aussagen ja durchaus bestätigend ein. Oder ist das anderswem in Frankfurt eingefallen?
    Wenn das vor den CAS käme, bestünde jetzt wohl ernsthaft Grund zur Sorge. Aber dass die Definition von Straftatbeständen am Koblenzer Landgericht unter die Autonomie des Sports fallen wird, also der dritte Crashtest für Zwanzigers Duden-Horizont und /oder die „Kommunikationsherrschaft“ des geballten Sport-Establishments anders endet, ist wohl eher unwahrscheinlich. Dafür war Zwanziger dort bestimmt nicht lange genug Richter ;-)
    Keine Sorgen machen!

  3. ich wüsste nicht, warum die Klage überhaupt zugelassen werden sollte, da du Herrn Zwanziger ja nie als Volksverhetzer bezeichnet hast. Das ist bloss die Interpretation von Herrn Zwanziger, beruhend auf einer wenig aussagekräftigen Definition im Duden.
    Wenn Herr Zwanziger so weiter macht, wird er seine Aussage, er sei „kein Prozesshansel“, schnell revidieren müssen.
    Kann man sich eigentlich das Gericht aussuchen, wo man die Klage einreicht ? Ich hätte angenommen, sie muss am Wohnort bzw. Sitz des Unternehmens einer der beiden Parteien eingereicht werden ?
    Falls nicht, ist der Grund für die Wahl des
    Landgerichts Koblenz so offensichtlich, da sollte sich jeder Richter mit ein wenig Anstand und Selbstachtung für befangen erklären.

  4. Zulässig ist die schon, das von B.Schuss angesprochene ist ja gerade eine Frage der Begründetheit, nicht der Zulässigkeit, und gegen Internetäußerungen kann (vereinfacht dargestellt) tatsächlich überall da geklagt werden, wo Strom ist („Ort der unerlaubten Handlung“ = überall).

    Und für befangen erklären muss sich da auch keiner, im Gegenteil sollte „jeder Richter mit ein wenig Anstand und Selbstachtung“ halbwegs in der Lage sein, ein Verfahren unbeeindruckt von der Tatsache zu führen, dass der Kläger irgendwann vor 30 Jahren mal eine prestigeträchtige Position in der Justiz des eigenen Bundeslandes innehatte. Wobei moderates öffentlich machen darüber hinaus wohl schon ausreichen dürfte. Der gute alte Bumerang-Effekt: In der Angst, öffentlich als Amigo-Richter dazustehen, ist schon manch einer plötzlich überkorrekt geworden.

    Die Chuzpe, mit der Zwanziger hier von seinem Recht zur Wahl des Gerichtsstandes Gebrauch zu machen ankündigt, will mir allerdings (journalistisch, nicht juristisch) schon in der Tat von hohem öffentlichen Interesse erscheinen.

    Was mich aber wirklich fassunglos zurücklässt, ist die für mich neue Erkenntnis, dass TZ tatsächlich Richter am OVG gewesen sein soll. Und so jemanden muss man Begriffe wie „Wortlautgrenze“ oder „Meinungsfreiheit“ erklären, unglaublich. Un-glaub-lich.

  5. @B.Schuss
    Gerichtsstand kann überall dort sein, wo das Verbreiter-Medium der beanstandeten Aussage zugänglich ist. Deshalb gehen Klagen wegen IM-Vorwurfs (fast) immer zur Pressekammer Hamburg, die (fast) immer gegen Journalisten/Verlage entscheidet, dort am Bahnhof gibt’s schließlich jede Zeitung.
    Allerdings weiß ich nicht, wie das bei Blogs ist, die weltweit lesbar sind. Könnte man z.B., nur mal so phantasiert, in arabischen Ländern gegen jw’s angeblich ehrverletzende Äußerung vorgehen, wo die Scharia gilt …? Oder weil da Herr Zwanziger und andere deutsche Sportfunktionäre auch bekannt sind?
    Aber eine solche Empfehlung wollen wir lieber nicht abgeben. Und Koblenz ist ja gebongt.

  6. Und was den DOSB-General angeht: Wenn es sich nicht nur um einen rudimentären Klageentwurf handelt, wird er doch auch geschrieben haben, zu welchem Beweisthema der Herr etwas beizutragen in der Lage sein soll. Wenn nicht, bieten sich ja nicht so viele an: a) darüber, dass „Demagoge“ im sportpolitischen Umfeld ausschließlich als „Volksverhetzer“ verstanden wird, b) darüber, dass TZ gar kein Volksverhetzer ist und/ oder c) darüber, dass TZ schon kein „Demagoge“ in der landläufigen Verwendung ist.
    Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass der General Bergfrühling am Ende auch wirklich nach Rheinland-Pfalz reisen muss.

  7. Er trägt Drohpotenzial bei. So ist es mindestens. Denn jetzt tritt an die Allianz DFB/DOSB gegen jw – geht es noch fetter?

  8. Ach, und eines noch:

    Sollte Herr Weinreich uns gegenüber (…) erklären, dass er sich davon distanziert, dass er Herrn Dr. Zwanziger mit dem Begriff “unglaublicher Demagogeâ€? im strafrechtlichen Sinne in die Nähe des Tatbestands der Volksverhetzung bringen wollte, würden wir von der Klageerhebung absehen.

    Antwort (sinngemäß):

    Wieso, ich habe doch noch nie behauptet, dass ich mit diesem Begriff Herrn Zwanziger in die Nähe eines strafrechtlichen Tatbestandes bringen wollte?

    Da wäre die einzig konsequente Reaktion doch: „Uh, richtig, unser Fehler. Vergessen sie`s, schönen Tag noch.“ Oder sehe ich das zu engstirnig? :)

  9. sind solche Prozesse öffentlich ? In wohne zwar in Köln, aber dafür würd ich glatt mal nach Koblenz fahren.

    Wobei ich natürlich hoffe, dass es nicht zum Prozess kommt. Mit Blick auf die beiden Niederlagen von Herrn Zwanziger bei den Unterlassungsverfügungen könnte das Gericht zum Beispiel entscheiden, dass die Klage durch nichts begründet ist.
    Juristen können das sicher besser erklären.

  10. @ha: Ja, natürlich geht es fetter. Wenn Herr Weinreich morgen über eine lose Gehwegplatte stolpert, verklagt er (gegebenenfalls) das Land Berlin. Und wird sich davon auch nicht beeindrucken lassen (hoffe ich jedenfalls). Weisst du, wieviele Rechtstreitigkeiten die Telekom jedes Jahr verliert? Größe ist kein Anhaltspunkt.

  11. @B.Schuss: Ja, solche Prozesse sind öffentlich. Aber du wirst nicht viel erleben: da sind zwei Anwälte, die auf Schriftsätze Bezug nehmen und eine Viertelstunde später mit einem Termin über eine (weitgehend schriftliche) Urteilsverkündung wieder gehen. Wenn überhaupt.

    Wobei _ich_ als Richter hier die Parteien antanzen lassen und zum Vergleich prügeln würde. Das drängt sich nach dem eingangs von Jens zitierten Angebot doch geradezu auf. Prozesskostenquotelung neun zu eins nicht vergessen, und schon hat man wieder eine Akte vom Tisch.

  12. da stimme ich sternburg zu. Aus meiner Sicht sollten sowieso immer beide Parteien vollständig anwesend sein, nicht nur die jeweiligen Anwälte.
    Wer klagt, soll auch den Mut haben, das vor dem Richter zu vertreten.
    Was den Entertainment-Faktor betrifft, da habe ich vermutlich schon zu viele amerikanische Gerichtsserien im Fernsehen gesehen.
    Also keine Plädoyers, Zeugen, Kreuzverhöre ?
    Irgendwie scheint deutsche Rechtssprechung langweilig zu sein…^^

  13. Pingback: Theo Zwanziger als Schießdudenfigur (2) « Stefan Niggemeier

  14. @ sternburg
    Es geht hier nicht, worum es geht. Aber das muss wirklich kein Mensch nachvollziehen können.
    Vergleich hieße doch, jeder über Verbandsknete gut abgepolsterte Funktionär, dem die Amtsanmaßung unter der Zunge schwitzt, zieht demnächst vor Gericht und knöpft einem kritischen Journalisten ein paar Hundert Euro ab, weil der von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch macht …

    Und nein, viel fetter geht es nicht: Über eine Gehwegplatte stolpern heißt nicht, es mit dem größten Sportverband der Welt zu tun zu haben, dem dann noch der Dachverband mit UDIOCM beispringt.

    Nur dass bei der Gehwegplatte das Risiko eines Beinbruchs größer ist.

  15. Pingback: www.direkter-freistoss.de » Post vom Anwalt

  16. Koblenz? KOBLENZ?? Das ist ja wie bei der Kleinstaaterei im 19. Jahrhundert. Der Delinquent wird vors Provinzgericht gezerrt. Erinnert mich an Büchner und den Hessischen Landboten: Friede den Hütten, Krieg den Palästen: Damals war’s Darmstadt, heute Koblenz. Toll, wie weit wir gekommen sind. Die sich unantastbar wähnende Obrigkeit hat sich keinen Deut gewandelt.

  17. @sternburg
    Was ich sagen wollte, lieber Sternburg: So eine Gehwegplatte hat was mit siebtem Sinn zu tun, vielleicht – und nicht mit vierter Gewalt.
    Um die geht es wirklich. Denn wahrscheinlich hat Herr Zwanziger den Duden auch mit JWs Erwiderungsschrift zum Unterlassungsbegehren verwechselt oder wieder mal im Duden geblättert statt die zu lesen. Dort steht, was nicht gemeint war.

  18. Apropos Obrigkeit: Für wen halten sich die DFB-Funktionäre eigentlich, wenn sie glauben, Interviews für Wohlverhalten ausloben zu können?

  19. last @ sternburg
    Und für vergleichbare Dimension müsste schon das Land B Kläger sein, die Gehwegplatte also über jw stolpern ;-)
    Aber vielleicht passiert das ja auch noch ;-)

  20. Vielleicht liegt in Koblenz noch ein Duden aus dem dritten Reich herum, in dem Demagoge ganz schlicht als „Volksführer“ erklärt wird. Ich habe hier noch den Duden von 1975, in dem „politischer Hetzer“ steht und den Wahrig 1973 mit „Volksverführer“.

    Gibt es eigentlich Rechtsschutz bei ver.di/dju oder beim DJV für dieses Faulspiel vom Deutschen Fremdwörter Bund?

  21. @ Hans: Bei mir sind beide Seiten komplett zu sehen, im IE, Firefox und Safari. Zur Sicherheit kopiere ich den Text nochmal rein:

    Dr. Zwanziger ./. Weinreich

    Sehr geehrter Herr Kollege …,

    Ihr Schreiben vom 10. November 2008 macht mich, offen gestanden, ratlos, und zwar in mehrfacher Hinsicht:

    1. Ratlos macht mich der Umstand, dass Ihr Mandant weiterhin meint, einen Unterlassungsanspruch gegen meinen Mandanten zu haben, nachdem ihm die Berliner Gerichte in zwei Instanzen attestiert haben, dass dies nicht der Fall ist. Nicht minder erstaunlich ist, dass Ihr Mandant als Bedingung für die Nichterhebung der Unterlassungsklage verlangt, mein Mandant solle sich von etwas distanzieren, was er gar nicht gesagt hat. Wenn Ihr Mandant den Blog meines Mandanten aufmerksam liest – was er offenbar tut –, müsste er festgestellt haben, dass mein Mandant von Anfang an klargestellt hat, dass die Deutung des Begriffs „Demagoge“ in dem von Ihrem Mandanten beanstandeten Sinne von seiner Seite aus weder nachvollzogen werden kann, noch intendiert war.

    2. Ratlos macht mich in diesem Zusammenhang auch, wenn Ihr Mandant in ZEIT Online äußert, er könne nicht akzeptieren, „dass eine nach dem Duden klare Interpretation plötzlich nicht gelten soll“, und mein Mandant solle „mit einem klaren deutschen Begriff sagen, was er meint“. Wie Ihr Mandant etwa in dem Blog von Stefan Niggemeier nachlesen kann, gibt der Duden die von Ihrem Mandanten behauptete Interpretation nicht her. Davon abgesehen sollte unstreitig sein, dass es sich bei „Demagoge“ um ein deutsches Wort (wenn auch mit etymologischen Wurzeln im Altgriechischen) handelt. Dass auch Ihrem Mandanten die Bedeutung dieses Begriffes klar ist, belegt der Umstand, dass er selbst bei einer Diskussionsrunde in Gießen Anfang November dem Journalisten Herbert Fischer-Solms „demagogische Fragen“ vorgeworfen hat. Ich gehe davon aus, dass er Herrn Fischer-Solms damit nicht „im strafrechtlichen Sinne in die Nähe des Tatbestandes der Volksverhetzung“ bringen wollte. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass mein Mandant rechtliche Schritte gegen Ihren Mandanten einleiten wird, wenn dieser behaupten sollte, mein Mandant habe ihn als Volksverhetzer bezeichnet.

    3. Ratlos macht mich schließlich, dass Ihr Mandant beabsichtigt, das Hauptsacheklageverfahren vor dem Landgericht Koblenz zu führen. Nach meiner Kenntnis gibt es hier keinerlei sachlichen oder persönlichen Zusammenhang, der diesen Gerichtsstand rechtfertigen könnte. Sollte Ihr Mandant allerdings Koblenz gewählt haben, weil er dort lange Jahre selbst als Richter und Regierungspräsident tätig war und dort womöglich noch persönliche Kontakte zu Richterkollegen unterhält, wäre dies aus meiner Sicht ein höchst befremdlicher Vorgang, der im Hinblick auf die Position Ihres Mandanten von erheblichem öffentlichen Informationsinteresse sein dürfte.

    Mit freundlichen kollegialen Grüßen

    Dr. Ulrich Amelung

  22. @JW: jetzt steht da doch der Name des Rechtsanwalts der Gegenpartei. Im Scan hast du ihn extra „ausradiert“…

  23. @ Hans: Bei mir sind beide Seiten komplett zu sehen, im IE, Firefox und Safari. Zur Sicherheit kopiere ich den Text nochmal rein:

    Das kommt davon, wenn man Opera nicht benutzt. ;-)
    Der zeigt hier die beiden Seiten nebeneinander an und dadurch rutscht die zweite Seite teilweise unter die Spalten für Beiträge und Kommentare.

  24. @ hilti: Da weiß ich dann auch keinen Rat. Ich bin froh, dass es insgesamt gut funzt und habe für den ersten Check eigentlich immer drei Browser offen.

  25. Html konnte ich auch schon mal besser und mit WordPress kenne ich mich gar nicht aus. Ich würde es mit <br> (Umbruch) oder </p><p> (steckt jedes Bild in einen eigenen Absatz) zwischen den beiden Bildern versuchen, aber es gibt sicher in WordPress elegantere Wege als den Quelltext direkt zu bearbeiten.

  26. Wann ist es eigentlich so weit, dass Du dem Zwanziger eine Unterlassungserklärung schicken lässt, damit er endlich aufhört zu behaupten, Du hättest ihn als „Volksverhetzer“ bezeichnet. Diesen ganzen Unsinn über sich ergehen zu lassen, muss doch auf Dauer nervend sein. Andererseits kannst Du Deine Nationalmannschaftskarriere natürlich vergessen, wenn Du nicht den Ballack machst.

  27. Darf ich das Kind einmal beim Namen nennen: Posse! Nichts anderes leistet sich der DFB-Präsident da. Wenn er diese Wahrnehmung Demagoge=Volksverhetzer hat, schade für ihn. Doch muss er jetzt wirklich andere damit belästigen. Die Begründungen für sein Vorgehen im Interview mit Oliver Fritsch sind hanebüchen. Sich auf den Duden beziehen… Selten so etwas kleingeistiges gelesen. Vielleicht sollten wir sammeln und Herrn Zwanziger ein vernünftiges worterklärendes Nachschlagewerk schenken. Der Duden ist auch nicht maßgeblich für die Rechtschreibung. Für Worterklärung war er dies sowieso noch nie. Dass man sich darüber mal den Kopf zerbrechen muss, hätte ich nicht für möglich gehalten.

  28. Leute, Leute! Kann es nicht zufällig eher so sein, dass Koblenz das „zuständige“ Landgericht von Herrn Zwanziger ist? Meines Wissens wohnt der mann ja nicht in der Otto-Fleck-Schneise in Frankfurt, sondern er arbeitet nur da. Soweit ich weiß, lebt er in Altendiez und meines Wissens gehört Altendiez zum Landgerichtsbezirk Koblenz.
    So absurd Zwanzigers Vorwurf in der Sache ist, wenn ich mich beleidigt fühlen würde, würde ich doch auch eher „zuhause“ klagen, als beim vermeintlichen Beleidiger. Und da ja nicht der DFB klagt (sondern nur zahlt), ist Koblenz doch naherliegender als Frankfurt.
    Und nur weil Zwanziger vor 20 Jahren am Verwaltungsgericht (= öffentliches Recht) tätig war, wird doch kein Richter am Landgericht (= Zivilrecht) vor Ehrfurcht vom Stuhl fallen.
    Mit solchen Diskussions-Nebenschauplätzen vernebelt man nur den grotesken Kern der Sache, nämlich den Inhalt der Klage.

  29. @Thor
    Zwanziger wird in der Gegend bestens vernetzt sein, er war ja auch länger Regierungspräsident, es ist sein „Heimatgerichtsstand“, vielleicht möchte er auch einfach seine Familie beim Prozess dabei haben, irgendwer muss ja den Duden vorbeibringen von zuhause aus Altendiez (Entfernung 51 km), oder ein paar Freunde aus seinem VfL Altendiez (Vizepräsident Zwanziger), und wer weiß, ob da noch andere Zeugen auftreten außer Vesper, die bestätigen, was wichtig wäre, dass sie auch so einen Duden haben zum Beispiel u.v.a.m. Auch wenn er sich als DFB-Präsident beleidigt fühlt und entsprechend alimentiert wird und in Frankfurt klagen könnte, ist das wohl nicht der Kern, bloß eine Beigabe.
    dito, Thor

  30. Pingback: Zwanziger vs. Journalist - DFB vs. Meinungsfreiheit? | F!XMBR

  31. @ha
    Natürlich ist er gut vernetzt. Und?

    Oder einfach mal andersrum gedacht.
    Ich will jemanden verklagen. Mach ich aber nicht selbst, macht mein Anwalt. Woher hab ich meinen Anwalt? Eher nicht aus den gelben Seiten, eher aus meinem Bekanntenkreis. Wo habe ich meinen Bekanntenkreis? Gerne auch mal da, wo ich wohne. Und wo klagt also nun mein Anwalt aus meinem Bekanntenkreis wo ich wohne? An „meinem/seinem“ Landgericht. Und warum tut er das? Das tut er deswegen, weil er für dieses Gericht eine Zulassung hat. Würde er ein Gericht wählen, irgendwo, wo es Strom gibt oder wo es für mich eine deutlich bessere Aussicht auf Erfolg gäbe, sagen wir mal bei gewissen Kammern in Hamburg zum Beispiel, dann bräuchte mein Anwalt dafür eine Zulassung oder es müsste ein Korrespondenzanwalt hinzugezogen werden. Und das will der Anwalt ja eher nicht. Manchmal ist die Welt doch ganz einfach.

    Aber interessantes Rechtsverständnis, dass sich hier offenbart.

  32. @Thor
    Ich hatte Ihnen zugestimmt. Finde es auch nicht entscheidend, dass er in Koblenz klagt. Eher: altendiezisch.

    Der Anwalt ist dennoch: aus Berlin. Und hat auch Zulassungen bei den berüchtigten Dunkelkammern.

  33. Nachtrag:
    Aber bitte nun nicht Zwanziger loben, weil er in seinem Fünfmeter(sprengel)raum bleibt. Das Ganze wäre provinziell … wenn es nicht ernst wäre. Zielscheibe ist ja nicht eine Duden-Redaktion.

  34. Also zu diesem Schreiben fällt mir nun wirklich nichts mehr ein. Ich hätte nach Jens‘ Erklärungen im Blog und Zwanzigers Interview nicht gedacht, dass TZ wirklich die Dreistigkeit besitzt, auf dieser Wortbedeutung zu beharren. Ich glaube, dass er gar nicht weiß, was er da aufs Spiel setzt. Jeder nicht beleidigte Mensch sieht doch, dass es eigentlich keine Grundlage für eine Negierung der anderen Urteile geben kann. Wenn TZ zum dritten Mal verliert – wovon ich ausgehe – macht er sich doch komplett lächerlich. Wenn TZ tatsächlich gewinnen sollte, bin ich gespannt, wie das begründet werden soll.

  35. Schade, dass bei diesem Gerichtstermin nicht richtig die Post abgeht. Sonst würde ich mir die paar Meter ins Gerichtsgebäude auch noch geben. ;)

    Viel Erfolg kann man dir nur wünschen!

  36. Für Jens geht es natürlich um Einiges, deswegen sei mir verziehen, dass ich laut aufgelacht habe, als ich den Auszug aus der Vita des Herrn Zwanziger gelesen habe.

    Ich bin geneigt, im Zusammenhang mit der Klage nur noch von der „Operation ‚Deutsches Eck'“ zu sprechen.

  37. Pingback: Nadine Lantzsch

  38. Arnesen: Ich bin sehr froh, dass Du Deine Sünde gestanden hast. Ich erteile Dir Absolution.

    P.S.: Ich habe auch gelacht.

  39. Naja, lachen schön und gut. Aber solche Klagen wirken sich ja auf die ganze Branche aus, bis die Sache geklärt ist – da wird vorsichtiger agiert, verklausuliert geschrieben etc. Ich erinner mich da an ein paar völlig jenseitige (haha) Klagen Jörg Haiders gegen Medien in Österreich, die sich über Jahre gezogen haben (und schlussendich auf europäischer Ebene gelandet sind) – und ein Vergleich der Wortwahl und der „Offenheit“ der österreichischen Medien vor, während und nach dem Prozess spricht Bände über die Zurückhaltung und die Vorsicht in dieser Zeit.

    Also find ich, muss man das neben der Mikro-Ebene (also Weinreich-Solidarität und Zwanziger-Kopfschütteln) schon auch im größeren Maßstab sehen. Da wir hier von einer Nichtigkeit sprechen, ist das pures Muskelspiel.

    lgd

    PS: Zum ersten Posting zu diesem Beitrag noch schnell – Ich hoffe inständig für Jens, dass NICHT der gesamte DOSB auf ihn „niederkommt“. Erstens gibt das doch eine ziemliche Sauerei, und zweitens hat der Jens, soweit ich weiß, doch schon Kinder.

  40. Pingback: IP|Notiz » Blog Archive » Zwanziger ./. Weinreich - wird Weinreich das Institut des fliegenden Gerichtsstands zum Verhängnis?

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  42. Die armen Koblenzer Richter! Entscheiden sie zugunsten von Zwanziger, geht der Rummel erst richtig los.

    Und der Rummel („Posse“) zählt doch bei diesem Streit viel mehr als der Richterspruch.

  43. @Thor: Zunächst eines: der RA, der am Koblenzer LG zugelassen ist, ist an jedem ordentlichem Gericht in Deutschland zugelassen. Aber das ändert ja nichts an deinen sonst plausiblen Ausführungen.

    Nur: selbst, wenn der Lebensmittelpunkt des Herrn Zwanziger immer noch im tief pfälzischen liegen sollte, und er gerne persönlich vorbeischauen möchte oder er auch nur den Wunsch verspürt, numehr seinen ihm persönlichen bekannten örtlichen Anwalt mit dem Fall zu betrauen und diesem Reisekosten zu ersparen: Ich denke, es ist bei einer öffentlichen Person wie TZ – die sich überdies in ihrer jetzigen Position auch noch in erster Linie durch moralische Kompetenzen legitimiert – nicht zuviel verlangt, wenn er diese Motive öffentlich erläutern muss.
    Denn, dass das Drohen mit dem anhängig machen an dem Ort, an dem sich dem unbefangenen Angegriffenen die subtile Behauptung eines gewissen Einflusses von seiner Seite aufdrängen muss, zumindest ein gewisses Geschmäckle hat, wirst du doch nicht bestreiten, oder?

    Auch wenn es objektiv, wie du richtig bemerkst, wohl entweder eine Nebelbombe oder vielleicht sogar schlicht berechtigtes Wahrnehmen seiner Interessen sein dürfte, würde ich persönlich das (wiederum: rein journalistisch) ganz gerne von ihm selber hören.

  44. @“Ach?“: Da musste ich auch grinsen. ich bin mir sicher, wenn der/die gute „sind“ den Spass aus eigener Tasche zu zahlen bedroht wäre, würde er/sie das anders sehen…

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  46. @ Sternburg: Ich versuche mich zurückzuhalten. Aber „Weinbier“ (schon wegen dieser unglaublich dämlichen Anspielung) und „Sind“ mussten kurz abgefrühstückt werden. Haben ja auch nichts zur Sache beigetragen.

  47. Vielleicht ist der Ansatz von Zwanziger ja auch, durch möglichst viele Instanzen zu wandern um Hr. Weinreich auf finanzieller Ebene zu treffen? Vorstellbar wäre es jedenfalls und die alternative Begründungen für solch ein vorgehen sind, meiner Meinung nach, weniger schmeichelhaft.

    Was ich mich jedoch frage, ist warum der DFB da mitspielt. Ist doch sehr schlechte Presse und ob der so angerichtete Schaden nun durch die persönliche Befriedigung einer Einzelperson gerechtfertig ist, wage ich mal zu bezweifeln. Was ich hier vermisse, ist die Profesionalität die eine Führungspersönlichkeit (eine Person in leitender Rolle, *keine* Anspielung auf „Führer“) eigentlich mitbringen sollte.

  48. @Sternburg
    Du hast völlig Recht, zugelassen ist er an jedem Landgericht. Das hat sich nach meinem Studium geändert und ging mangels juristischer Berufsausübung völlig an mir vorüber. Mein Fehler.
    In der Sache glaube ich, dass dem Umstand „Gerichtswahl“ zuviel Bedeutung zugemessen wird.
    Und wenn es um die Befriedigung journalistischer Neugier genau zu diesem Punkt geht, ist dieser Brief und dieser Blog die falsche Quelle und eine direkte Nachfrage bei Herrn Zwanziger der besser Weg, oder?
    Worauf ich aber hinaus will: Das plötzliche Echauffieren über den KlageORT in mittlerweile unzähligen Blogs lenkt doch total vom Kern des Problems ab, der Klage als solcher. Hier soll an einem kritischer Journalist ein Exempel statuiert werden. Mit allem drum und dran. Vielleicht geht es gar nicht darum Recht zu bekommen, sondern um die versuchte Beeinträchtigung des Broterwerbs eines freien Journalisten durch Verwickeln in aussichtslose Prozesse? Motto „Irgendwas bleibt immer hängen“?

  49. Das ist natürlich völlig und rundherum richtig.
    Auch wenn (Achtung: immer das letzte Wort behalten, ist das einzig wichtige in Blogkommentaren) das m.E. schon gestern mittag so gesagt habe.

  50. okay, die resonanz in den blogs und auf den internetseiten ist ja nicht nur beachtlich, sondern auch eindeutig. ist die ganze geschichte denn inzwischen auch schon mal in printmedien aufgetaucht? also so richtig auf papier?

  51. Wenn Du das schon nicht merkst. Ich aktualisiere die Links am Ende des Beitrages, muss das aber wohl prominenter platzieren – wie übrigens auch die Demagogenliste.

    Axel Kintzinger in der Financial Times Deutschland (disclaimer: für die ich auch schreibe): „Zwanzigers Heimspiel“

    Linksaussen: Liest Du Zeitungen oder nur Blogs?

  52. verzeihung, ich schau mir nur noch die aktuellsten kommentare an.

    ich bin gerade noch die generation, die auch zeitung liest. süddeutsche.
    aber blogs verfolge ich inzwischen auch so einige, die meisten täglich. aus dem sportbereich diesen hier halt, aas, in/direkter freistoß, american arena. die üblichen verdächtigen (zukünftigen grimmepreisträger, hoffe ich).

  53. Würde es was bringen Herbert Fischer-Solms und andere, die in Gießen waren, bezeugen zu lassen, dass Herr Zwanziger selbst das Wort demagogisch gegenüber anderen gebraucht?

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  55. oh scheisse. Bin ich jetzt ein Depp, weil ich wenig bis gar keine Papierzeitungen lese ? ^^

    Wenn man sich die Menge an Kollegen anschaut, die Jens beispringen, kann man das Ausmaß des PR-Desasters für TZ und den DFB erahnen, das droht, wenn JW den Prozess gewinnt.

    Ich denke, Herr Zwanziger wäre gut beraten, die Sache zu stoppen, bevor sie vor dem Richter landet.

  56. Keine Sorge, Koebes. Es geht ums Grundsätzliche, und da werde ich, nun ja, immer so grundsätzlich. Ich kann einfach nicht anders. Zur Not starte ich hier einen Spendenaufruf :)

  57. B.Schuss: Wenn Du wenigstens Bücher liest, darfst Du hier weiter mitreden. Ebooks zählen auch. Und Zeitungen als pdf natürlich.

  58. hm, mal schauen…ich hab „Im Westen nichts neues“ gelesen, und ein „Spiegel“-Abo hatte ich auch mal. Das sollte eigentlich reichen….^^

    Die Frage ist natürlich, ob man – was die Bedeutung für die öffentliche Wahrnehmung und die Medienlandschaft betrifft – überhaupt noch zwischen Blogs und klassischen Printmedien unterscheiden kann/soll.

    Als jemand, der in beiden Bereichen tätig ist, wie siehst du das, Jens ?

  59. Du weißt, dass wir zwischen Blogs und Blogs und Bild und SZ und RP-Online unterscheiden müssen. Im Prinzip aber stehen Blogs, die ich für mich als gehaltvoll einordne, für mich dann auch auf einer Stufe mit klassischen Printmedien, die mir etwas geben. Es gibt Bereiche – vor allem Medienblogs -, in denen sehr oft bessere, vor allem glaubwürdigere weil unabhängige Beiträge angeboten werden, als auf den wenigen Medienseiten der klassischen Printmedien. So sehe ich das, kurz und knapp.

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  74. @ Fliegende Gerichtsgegenstände
    Irgendwas – ich weiss noch nicht, was es ist – sagt mir, dass man sich heutzutage zum Beispiel bei einem Prozess, der auf den eventuell berechnenden Wunsch des Klägers hin etwa von Berlin oder Frankfurt nach Koblenz geflattert wird, keine übermäßigen Sorgen mehr zu machen braucht.
    Ist es vielleicht, dass die neue Transparenz per Internet im Vorfeld schon dort Krater zu hinterlassen droht, wo auch nur ein Verdacht entstehen konnte, dass gemauschelt werden soll wie zu Zeiten Charlemagnes?

  75. Ja, schoenes Interview. Zur ausgewogenen Berichterstattung fehlt natuerlich die Frage, was FUER den fliegenden Gerichtsstand spricht. Paragraph 32 schreibt uebrigens:

    Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.

    Deshalb kann der vorbeikommende Anlagebetrueger am eigenen Wohnort verklagt werden, dasselbe gilt fuer Koerperverletzungen und alle anderen denkbaren unerlaubten Handlungen. Es ist also KEIN ganz besonderer Presserechts-Zustaendigkeitsparagraph. Sollte man das klarstellen, also den Leser darueber informieren? Vielleicht…

    @pecas: Welche Transparenz meinst Du? Vielleicht die, fuer die man nicht in den Duden schauen muss? Der Gastgeber informiert jedenfalls nicht, ob ein Widerspruch der DFB vorliegt, ob es eine muendliche Verhandlung gibt, bei der sich beide Parteien (endlich??) mal treffen, vielleicht ein Vergleich rauskommt und dabei der eine oder andere doch von seiner bisherigen Auffassung abrueckt…? Vergleich ist naemlich gekennzeichnet durch gegenseitiges Nachgeben.

  76. @ pecas: Supi! Wuerden Sie denen, die nich so schnell schalten koennen (bspw. mir) mal bitte „Transparenz“ hermeneutisch herleiten. Merci und ein gesundes Neues!

  77. Bitteschön, zur Feier des Tages.
    „summa ius summa iniuria“ [Höchstes Recht, höchstes Unrecht; Cicero] – das ist die Frage nach der Deutung des Rechts.
    Denn mit dem Buchstaben des Gesetzes lässt sich dieselbe Wende vollführen wie mit dem Buchstaben des Duden.
    Und daher die Frage nach der hermeneutischen Transparenz.

  78. @ pecas: Also etwa so: Was Transparenz (ist ja ein recht positiv besetztes Wort) ist, bestimme ich selbst, aber in den Duden muss ich dafuer nicht gucken? Also sowas wie „Kommunikationsherrschaft durch Informationsvorenthaltung haben wollen“?

    Nochmal zum Link: Bei seiner Unterlassungsverfuegung gegen die DFB-Drei hat sich der Anwalt von Jens Weinreich auch der Regelung des fliegenden Gerichtsstandes (Berlin statt irgendwo in Westdeutschland) bedient.

    Es gibt aber vielleicht noch viel bessere Varianten, dem im Artikel beschriebenen „Unwesen“ zu Leibe zu ruecken. Gibt es fuer die Urheberrechtsverletzung im Internet jetzt nicht eine gesetzliche Streitwertfestsetzung? Uebertragen auf das „Unterlassungsrecht“ nehmen wir mal 5000 Euro, dann landet alles am Amtsgericht, wo sich jeder selbst vertreten darf.
    Berufung oder Beschwerde (bei eV) zum Landgericht, danach Revision (nur Hauptsache) zum BGH. Waere derselbse Rechtszug wie im Mietrecht.

    Dazu vielleicht die Tragung der Anwaltskosten in der ersten Instanz durch jede Partei selbst (wie im Arbeitsrecht).

    Damit ist der anwaltliche Klagehunger zurueckgefahren (geringere Verdienstmoeglichkeiten), die klaegerischen Gewinn- und Disziplinierungsmoeglichkeiten auch ein wenig, dazu geringere Prozessangst beim sich meinungsfrei Aeussernden.

  79. Sie scheinen sich derzeit zu haeufen, die Artikel ueber die Meinungsfreiheit und die boesen Hamburger Pressesenate.

    http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/;art141,2700072

    Weiss jemand, ob aktuell irgendwelche gesetzgeberischen oder gerichtlichen Entscheidungen oder Prozesse anstehen, auf die man Einfluss ausbueben koennte.

    Herr Lehman-Brauns (in welcher Partei war er gleich?) hat uebrigens vergessen zu erwaehnen, dass sich auch ein bekannter deutscher Bundeskanzler (der kam aus welcher Partei?) sich gegen die Veroeffentlichung der ueber ihn beim MfS aufgelaufenen Daten gerichtlich erfolgreich gewehrt hat. Leider weiss ich nicht mehr, ob dies damit begruendet wurde, dass in den Akten die Wahrheit oder die Unwahrheit steht. Oder vielleicht doch anders begruendet wurde

  80. Laienhaft ausgedrückt, wird im Justizministerium derzeit überlegt, inwieweit es noch eine Wahlfreiheit geben soll, an welches Gericht man z.B. für solche Pressegeschichten gehen kann. Ob also Münchner Promis beim Verklagen eines Kölners Boulevardblattes zum Landgericht Hamburg gehen können.

    Es gab irgendwo einen Artikel dazu. Tagesspiegel, FR oder heise.de.

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