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Das Olympische Bildungsmagazin

Viernull

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat am 15. Dezember beschlossen:



(Habe derzeit leider keine bessere Bild-Qualität des Beschlusses)

105 Gedanken zu „Viernull“

  1. In gleicher Aufmachung? Das hieße, dass dfb.de die auf die Gegendarstellung stundenlang (tagsüber) auf der Startseite mit Großbild verweisen muss. Da bin ich mal gespannt…

  2. Schon beim Lesen der Überschrift wurde ich ganz nervös. Es war so in etwa das Gefrühl, dass ich als Kind hatte, wenn unter dem Weihnachtsbaum die Geschenke lagen und ich schon erahnen konnte, was es ist… aber so ganz sicher konnte ich ja nich sein….

    Lange Rede, kurzer Sinn: Glückwunsch!

  3. Wunderbar! Man darf sich nicht mundtot machen lassen, auch wenn man selbst bloggt und immer für eine Gegendarstellung auf der eigenen Seite sorgen kann. Vielleicht versteht der DFB endlich, dass er im Unrecht ist, wenn er es schwarz auf weiß auf seiner eigenen Homepage liest!
    Kantersieg! Kantersieg!

  4. Pingback: Kai Pahl

  5. Rat an das Publikum und natürlich auch an den Spectateur: Jetzt bloß nicht in Euphorie verfallen. Man liegt jetzt zwar hoch in Führung, aber jederzeit kann überraschend ein Rückspiel angesetzt werden und da zählen Auswärtstore mehr als Heimtore. Wenn dann noch ein, zwei Fehlentscheidungen des Schiedsrichters hinzukommen…

    Also – die Sektflaschen noch nicht köpfen, einen Toast auf ein Glas Orangensaft ist das aber durchaus schon wert.

  6. „Am Sport- und Bundesgericht sitzen ausgebildete Volljuristen. Es ist vollkommen deplatziert […], mich ständig öffentlich zu attackieren. Vom Willen, respektvoll miteinander umzugehen oder das eigene Verhalten zu hinterfragen, finde ich keine Spur.“ [1]

    … Na? Wer hat das gesagt? Wer hat das gesagt? Irgendeiner? Irgendeiner? Bueller?

    Rainer Koch, DFB-Vize, u.a. für Rechts- und Demagogen-Interpretationsfragen zuständig. [2]

    [1] http://www.11freunde.de/newsticker/116591
    [2] DFB.de

  7. Gratulation!

    Sehr schön auch die unterschiedlichen Schriftarten von Dokumentseite zu Seite. Was war da wohl los?

    Jens

  8. Dominik Betrams: So ein Urteil muss natürlich auch erstmal zugestellt werden. Schau mal oben auf den Stempel der Anwaltskanzlei.

  9. @DominikBertrams
    Die Zeitangabe „unverzüglich“ im Beschluß läßt eine gewisse Toleranz zu, ich denke nicht, daß wegen ein paar Stunden rechtlich irgendetwas machbar wäre – wenn man das denn wollen würde.
    Wie man am Eingangsstempel Jens‘ Rechtsvertretung erkennen kann, ist der Beschluß dort heute eingetroffen und da keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, dürfte der postale Eingang als frühester „Erkenntnistermin“ gelten. Dies läßt dem DFB dann wohl ausreichend Spielraum, bis zu vlt. 24 Stunden das weitere Vorgehen zu beraten. Einen Posteingangsstempel von morgen kann man leicht herbeiführen und es wäre wohl doch etwas zu kleinlich, dem DFB jetzt nachweisen zu wollen, daß der Schriebs schon seit heute morgen in der Otto-Fleck-Schneise 6 herumflattert.

    Ich rechne damit, daß die Gegendarstellung irgendwann in der tiefsten Nacht online kommt, so unauffällig wie ohne direkten Verstoß gegen die Beschlußauflagen möglich.

  10. @CW:
    Das stimmt natürlich, hatte ich nicht bedacht, dass „unverzüglich“ juristisch etwas anderes ist als im realen Leben. Wie so Vieles ;-)

    Ich freue mich jetzt, mache einen O-Saft auf und genieße gleich das Spiel HSV gegen Villa… Aston Villa kann schließlich nichts für die Posse des DFB :-p

    Oder schaue ich mir Standard an?

  11. Pingback: Träume sind Schäume » F!XMBR

  12. Glückwunsch, so weit erstmal, wobei ich mir nicht sicher bin, was da noch vom DFB kommt!? Die Gegendarstellung wird dann wohl, wie schon ein Vorredner bemerkte, irgendwo ganz klein erwähnt werden.

    Muss das ganze auch per Mail verschickt werden? Schließlich wurde das ganze doch vom DFB auch so u.a. vervielfacht!?

  13. Herzlichen Glückwunsch. Ein gutes, richtiges und wichtiges Urteil – hoffen wir, daß es für Jens Weinreich so weitergeht.

  14. Ich kann mich den Glückwünschen meiner Vorredner nur anschließen. Wollen wir trotzdem hoffen, dass der DFB nicht irgendwann zum „Ehrentreffer“ kommt. Wenigstens noch eine gute Nachricht vor dem Schlafengehen.

  15. Herzlichen Glückwunsch!

    Hoffentlich erkennt T20er und seine Vasallen endlich die Borniertheit in ihrem Verhalten und handelnd entsprechend. Zugegeben, die Hoffung ist mittlerweile gering…

    [ironie on]
    Allerdings: Wahrscheinlich wäre die Arbeitsweise der „ehrenwerten Herren“ nie so auf die Agenda gekommen, wenn T20er sich nicht ans Bein gep… gefühlt hätte. Von der Warte aus, könnte man ihm schon fast dankbar sein… [ironie off]

    Schöne Grüße,
    Hallenstein.

  16. Pingback: Jens Weinreich siegt gegen den DFB und Theo Zwanziger vor Gericht! | www.tutsi.de

  17. Ich freue mich auch schon auf „DFB exklusiv“.

    Und wie Catenaccio-Jens frage ich mich: Muss die Gegendarstellung von Wolfgang Niersbach auch an alle Empfänger versandt werden, denen die Pressemitteilung per Mail zugegangen ist? Mit der ausdrücklichen Bitte um argumentative Verwertung?

    Wie auch immer: Es gibt bald eine neue Nr. 1 im Webweiser, oder Herr Weinreich?

  18. Glueckwunsch auch von mir. 2:2 nach gestellten Antraegen auf einstweilige Verfuegungen, 4:0 fuer den Journalisten gegen den Juristen. Finde es ausserdem bemerkenswert, dass die Schutzschrift einen Tag nach dem Antrag auf Erlass einer eV gefertigt wurde, und musste unweigerlich an meine Medienrechtsvorlesung bei einem der DFB-Anwaelte denken, der verriet, wie man herausbekommt, ob jemand eV-Antraege gegen einen gestellt hat. Eigentlich soll mans ja nicht erfahren…

  19. Martin Sommerfeld

    Mit jedem Urteil, Kommentar, Artikel, Interview wird deutlicher wie sehr der DFB sich verrannt hat – und vor allem immer noch verrennt. Es ist schon unglaublich peinlich, dass sich in dem Laden offenbar niemand findet der es über sich bringt mal die Wahrheit schonungslos auszusprechen.

    Herr Zwanziger schadet meines Erachtens mit jedem weiteren Tag im Amt dem ganzen Verband – er sollte unverzüglich zurücktreten und nicht erst nach dem Ende aller Prozesse.

  20. ist das spiel jetzt aus? eigentlich sollte hier nichts anbrennen, der auswärtssieg ist quasi eingefahren. aber wie einige vorposter schon sagten: schluss ist, wenn der schiri pfeift! also, schiri, pfeif ab. lass dem team weinreich allerhöchstens noch zeit für das 5:0 – dabei stelle ich mir eine fallrückzieher-bogenlampe aus ca. 17 metern vor.

  21. Dürfen wir in einem papierjuristischen Serien-Vier-Null nicht schön langsam einmal die präzise Definition, die exakte Zuweisung und die folglich gelungene Übersetzung des äusserst unschönen Wortes ‚hundsföttisch‘ in die Hochsprache erblicken (wo es ja, wie zum Beispiel bald auch „unglaublicher Demagoge“, einer höfischen Konvention zufolge, tunlichst vermieden werden soll)? Müssen wir noch länger bibbern, dass das so weiter geht und diese Art „Sport“ bald auch diesen Kontinent vollends überzogen hat (nur Bayern wird übrig geblieben sein, wo bekanntlich von den inneren Kreisen keine solchen Diskrepanzen zur Hochsprache geduldet werden)? Ist das die scheinheilige Vorreiterrolle, die der DFB vermeintlich unter diesem Hofpräsidenten zu spielen hat? Hat der Aufwand für diesen Anlass noch nicht gereicht? Soweit ich sehe, ist die vollmundig anberaumte „sorgfältige Vorbereitung der (Theo-) Klage“ doch nicht recht voran gekommen, schwebt jedoch nichtsdestoweniger listig weiter als lähmende Terrordrohung im Raum? Oder habe ich da etwas verpasst? Käme als nächste Kammer jetzt nicht auch einmal – bloß gaanz kurzfristig – die Gummizelle in Frage? – Möglicherweise gibt es eine so große ja gar nicht, dass alle eng verschworenen Rechtsinfizierten und Erpressungsmitteilungsschreiber beim DFB auf einmal hinein passen? Sehe ich es kommen, dass es unspannend nicht nur bleiben, sondern total werden soll? – Denn da kommt es nur auf das Herrschen, nicht auf das wahre Siegen an (und wer als Prozesshansel Pech hat, braucht als Streithansel noch lange nicht aufzugeben):
    „Wenn Sie nicht herrschen, sind Sie immer Verlierer.“ – Welch ein boden- und orientierungsloser Gemeinplatz, was für ein graues Popanzaxiom.

  22. Hmm, ehrlich gesagt fand ich das „ohne Anlass“ und die angebliche Entschuldigung gar nicht am schlimmsten in der PK.
    Da fand ich die Vorwürfe der Diffamierung und Kampagne für Jens rufschädigender. Aber da ist vermutlich nicht so einfach dagegen vorzugehen als gegen so offensichtliche Lügen.

    Nun denn, Grats und so :-)

  23. @ Hannnns, Martin, jens: Hier geht es um die Webseite als Medium. Meinem bescheidenen juristischen Verständnis nach kann es bei Gegendarstellungen nur um ein Medium/Periodikum gehen, nicht um Emails. Ich denke, der eine oder andere Email-Empfänger wird schon davon erfahren. Das geht so in Ordnung.

  24. Zwanziger wird wohl langsam einsehen müssen, dass Deutschland keine Theokratie ist und er wohl seinen Vornamen allzu wörtlich übersetzt hat. Man darf gespannt sein, wie es weitergeht.
    Glückwunsch trotzdem zu diesem weiteren Etappensieg. Und auch zur Auszeichnung.

  25. Bin gespannt, was nun „unverzüglich“ und „ingleicher Aufmachung“ auf der DFB-website erscheinen wird, einschließlich Frontpage: „Theo Zwanziger darf sich nicht gegen Diffamierung wehren“ ? Und dahinter wieder das ganze DFB-Präsidium?

    Sieht mir ganz nach 10.000 Euro Weihnachtsgeld für einen freien Journalisten aus.

  26. @ ha: Warum Weihnachtsgeld? Meinen Sie die Streitwertfestsetzung? Die dient in erster Linie der Ermittlung der Kosten fuer Gericht und Anwaelte. Ueberschrift ist normalerweise: Gegendarstellung. Bei der BILD sieht man immer mal wieder, wie das aussieht auf der Seite 1, in geschaetzter 56-Punkt-Schrift. Unverzueglich wird in der Fachsprache mit „ohne schuldhaftes Verzoegern“ uebersetzt.

    Interessant auch, mal den Beschluss zur Unterlassungsverpflichtung und den zur Gegendarstellung zu lesen — nicht alles, was unterlassen werden muss, ist auch gegendarstellungspflichtig.

    Die unterscheidlichen Schriftarten kommen vermutlich daher, dass das Gericht die Gegendarstellung aus dem Schriftsatz von Jens Weinreichs Anwalt kopiert hat. Ist ueblich, und ausserdem war es ja eilbeduerftig.

    In gleicher Aufmachung meint wohl wirklich nicht die Verbreitung per Mail. Das haette man wohl extra beantragen muessen, allerdings weiss ich nicht, ob das erfolgreich gewesen waere. Allerdings hat jw sicher noch den offenen Verteiler, den kann er dann gleich mal benutzen.

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  28. @nocheinjurist:

    Was passiert denn eigentlich, wenn sich der DFB jetzt schlicht weigert, eine Gegendarstellung auf ihrer Homepage abzudrucken/darzustellen…? Schließlich ist immer noch nichts zu sehen. Klar, die Post braucht von der Frankfurter Gerichtsstraße bis in die Otto-Fleck-Schneise schon mal 3 Tage, klar, diese Verzögerung müssen wir miteinrechnen, aber was dann? In der EV werden Konsequenzen bei Zuwiderhandlung des Beschlusses ja nicht erwähnt. Muss man dann nochmal Klagen? Danke.

  29. Glückwunsch. Damit dürfte es ziemlich ausgeschlossen sein, dass der DFB noch Klage im Hauptsacheverfahren erhebt. Denn das ist ja bisher noch nicht geschehen, oder ?

    Ich rechne minütlich mit Herrn Zwanzigers Rücktritt. ^^

  30. Auf die Gegendarstellung werden wir noch warten müssen.

    Email an DFB: Frage wo man die Gegendarstellung finden kann.

    Antwort vom DFB:
    Sehr geehrter Herr xxxxxx,
    vielen Dank für Ihre Nachfrage. Der DFB hat unverzüglich Widerspruch gegen die Gegendarstellungsverfügung von Herrn Weinreich eingelegt. Sollte Ihre Frage darauf zielen, wo Sie dazu etwas auf dfb.de finden, weisen wir darauf hin, dass wir uns dazu erst nach Abschluss des rechtlichen Verfahrens äußern werden.

    Freundliche Grüße
    Harald Stenger

  31. Verstehe diese Begeisterungsstürme nicht,

    manche hinterlassen hier den Eindruck, als sei Zwanziger der schlimmste DFB-Präsident der letzten 100 Jahre gewesen und Weinreich ein Heilsbringer.
    Am Ende wird gar nichts passieren, wäre doch auch lächerlich, wegen so einer banalen gerichtlichen Auseinandersetzung um eine Formulierung einen Präsidenten aus dem Amt zu jagen.
    Irgendwelche angehenden Juristen mögen sich auf solche Entscheidungen ihren kleinen Zwanzinger massieren, den Rest interessiert es maximal am Rande. Und den nun so gehypten Weinreich kennt in einem halben Jahr keine Sau mehr.

  32. „Der DFB hat unverzüglich Widerspruch gegen die Gegendarstellungsverfügung von Herrn Weinreich eingelegt.“

    War ja klar, aber bei 4:0 kann man sagen, dass jw zumindest als Herbstmeisterschaftssieger hervorgegangen ist, wenn auch in einer Liga in der eigentlich keiner mitspielen will…

  33. Lieber Florian Hammer,
    es geht weder darum, dass sich irgendwer später an Jens Weinreich erinnert noch geht es darum Herrn Zwanziger aus dem Amt zu jagen!
    Es ist aber alles andere als eine „banale gerichtliche Auseinandersetzung“, wenn der DFB-Präsident ob eines „banalen Blogeintrages“ die Gerichte bemüht, verliert, und dann versucht einen Journalisten fertigzumachen. Und dass er sich dabei auf seine Ehre beruft, erschrickt mich am meisten. Ich habe ihn in einem Interview gehört und es klingt wirklich so, als ob er das, was er sagt, wirklich so empfindet. Im Namen der Ehre werden aber die schlimmsten Sachen gemacht. Ein DFB-Präsident sollte besser einen kühlen Kopf und ein dickes Fell haben.

  34. Eben. Die Angelegenheit ist beinahe lächerlich banal, aber Zwanziger hat sie aufgebauscht und noch weiter aufgebauscht und dann selbst mit seiner Rücktrittsankündigung noch mal in alle Medien gebracht: Nicht umsonst hat jemand in den Medien geschrieben, es mache den Eindruck, als ob er die Gelegenheit beim Schopf packen will, um sich aus dem Amt zu verabschieden.

    Hätte Zwanziger den ca. 1001 Menschen, die in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft pro Jahr mit dem vollkommen gängigen Begriff des „Demagogen“ bezeichnet werden gleich die Kritik angenommen (oder nicht) und nicht aus einem müden Lufthauch einen gewaltigen Orkan gemacht, wäre niemals ein „Hype“ um Weinreich entstanden.

    Das interessante an der Angelegenheit ist, dass es eben nicht nur angehende Juristen interessiert (ich verstehe nicht mal im Ansatz, wie dieser Eindruck entstehen kann). Ein Blick in die Fußballforen zeigt, dass sich hunderte Fans jeglicher Coléur hinter Weinreich und klar gegen Zwanziger stellen. Natürlich: Fans, die nur das Geschehen auf dem Platz und das Bier in der Hand interessieren, die sehen in der Angelegenheit eine Nebensächlichkeit.

    Und solche Personen kannten Weinreich vor einem halben Jahr nicht und werden ihn in einem halben Jahr wieder vergessen haben. Wer im Sport mehr sieht, als nur pure Unterhaltung, der kannte Weinreich vorher und wird ihn auch in einem halben Jahr noch kennen.

  35. Lieber Florian Hammer,
    ja eben, genau das ist Problem: dass irgendwelche Juristen (DFB-Vize und OLG-Richter Koch z. B.) ihren Zwanziger massieren – und der dann wegen einer banalen Äußerungen erst klagen, dann verlieren und schließlich zurücktreten will.
    Aber keine Sorge: In zwei Jahren ist der gehypte Präsident eh vergessen. Und wer anders lacht sich ins Fäustchen (DFB-Vize und OLG-Richter Koch z. B.?)…

  36. Wer haut denn da so euphorisch auf die Gegenmeinung ein? Ich wuerde mir nicht anmassen, ueber die Motive von Jens Weinreich zu spekulieren.

    Auch ich bin hier einem Fehler aufgesessen — es steht gar nicht 4:0. Zwanzigers Antrag wurde in 2 Instanzen behandelt, es ist also nur eine Niederlage. (der Gegentest lautet: haette die erste Instanz gegen und die zweite Instanz fuer Zwanziger entschieden, staende es auch nicht 1:1, sondern 1:0 fuer Zwanziger). Also 3:0 unter dem Vorbehalt, dass gegen die „Siege“ von Jens Weinreich keine Widersprueche laufen. Und nach durchgefuehrten Verfahren fuehrt Jens Weinreich also mit 2:1.

  37. Ein wenig vermisse ich auch die Berichterstattung in Zeitungen ueber den Beschluss zur Veroeffentlichung der Gegendarstellung. Natuerlich sollte da als Anhang so etwas Aehnliches ran wie: „Der xy-Verlag, in dem auch diese Zeitung erscheint, hat im vergangenen Jahr auf x Gegendarstellungsbegehren wie folgt reagiert: y wanderten wegen Rechtsmaengeln ohne Veroeffentlichung in den Papierkorb, z wurden trotz entsprechender Einstweiliger Verfuegung nicht veroeffentlicht, und zz wurden erst nach Entscheidung im Hauptsacheverfahren publiziert. Die laengste Zeit zwischen Veroeffentlichung des Artikels und der entsprechenden Gegendarstellung betrug xx Monate.“ Dann versteht man auch den DFB besser.

  38. @Florian Hammer
    Den nun so gehypten Weinreich kannte man schon, zum Beispiel in der FIFA, als ein namenloser Kassenwart des DFB noch Kontostände prüfte.
    Interessante Interpretation der Geschichte: Der Präsident, der aus dem Amt gejagt wird.
    Eine andere: Der Präsident, der sich selbst aus dem Amt jagen, dann aber doch lieber von einem Gericht gerettet werden wollte.

    @nocheinjurist
    Ja, man versteht den DFB in allem sehr gut, nicht wahr? So gut, dass man hier erst „die Fakten“ vermisst. Und sollten sie dann nachzulesen sein, versteht man den DFB noch viel besser – so gut, dass man ihm ein zu 1 andichtet. Dafür muss man allerdings einnochjurist sein.

    Ab jetzt: Don’t feed …

  39. @ nocheinjurist: Danke für die vielen Infos. Wenns nicht zu aufdringlich ist, zwei Verständnisfragen und eine Frage aus blanker Neugier:

    1) Wenn ich es richtig lese, wurde eine Schutzschrift des DFB bei der Entscheidung ja schon berücksichtigt. Wie sieht es in so einem Fall mit den Aussichten eines Einspruchs gegen die einstweilige Verfügung aus? Die wird doch von demselben Gericht bearbeitet (oder?)? Hat das dann irgendwie einen anderen Prüfungsmaßstab? Oder soll man sich das so vorstellen, dass die Hoffnung des DFB darauf geht, dass sie beim Einspruchsverfahren neue, tolle Argumente haben, die in der Schutzschrift nicht vorkamen? Oder gehts eigentlich nur um zeitlichen Aufschub?

    Was mich zu 2) führt: Kann der DFB theoretisch mit der Veröffentlichung der Gegendarstellung warten, bis der einstweilige Rechtsweg komplett durchlaufen wurde?

    3) „Finde es ausserdem bemerkenswert, dass die Schutzschrift einen Tag nach dem Antrag auf Erlass einer eV gefertigt wurde, und musste unweigerlich an meine Medienrechtsvorlesung bei einem der DFB-Anwaelte denken, der verriet, wie man herausbekommt, ob jemand eV-Antraege gegen einen gestellt hat. Eigentlich soll mans ja nicht erfahren…“ Magst Du verraten, wie? Nicht doch etwa, indem man alle Richter kennt, oder?

  40. Bin ich eigentlich der einzige, der es bemerkenswert findet, dass man Gegendarstellungen per einstweiliger Verfügung durchsetzen muss? Das belegt mal wieder aufs Neue, dass man beim DFB wohl nicht nur „Demagogie“ im Duden nachschlagen muss, sondern auch bei „Stil“ nicht so recht weiß, worum es sich eigentlich handelt.

  41. @sven:

    Natürlich: Fans, die nur das Geschehen auf dem Platz und das Bier in der Hand interessieren, die sehen in der Angelegenheit eine Nebensächlichkeit.

    Andersherum – solche Leute wären es, die das von Herrn Hammer (so ich ihn richtig verstehe) ja nicht ganz zu Unrecht in Erinnerung gerufene Problem gar nicht erst bemerken würden: Dass nämlich so einige vernünftige Menschen in T20er nicht unbeträchtliche Hoffnungen setzten, den DFB – gegen den die CSU ein flexibler, moderner und liberaler Interessensverbund zu sein scheint – zwar in eher homöopathischen Dosen, aber doch hartnäckig in Richtung einer gesellschaftlichen Öffnung bewegen zu können.
    Dass dieser, ich sage es jetzt mal, Hoffnungsträger nun über so einen Schwachsinn stolpert, kann einen schon verärgern.

    Man muss diesen Ärger dann nicht unbedingt an jw festmachen – ich halte dies (überraschenderweise) sogar für völlig daneben – allein, unverständlich ist es erstmal nicht.

    @ha: Aufpassereien stehen mir in diesen fremden Räumlichkeiten ja nun überhaupt nicht zu, und der Angesprochene wäre sicher auch alt genug, sich selbst zu behaupten, trotzdem: Mir ist absolut nicht erklärlich,

    – warum Du „nocheinjurist“, der sich seit Beginn seines Aufenthaltes auffällig um Höflichkeit und Sachbezogenheit bemüht, als Troll bezeichnest?

    – woher Du meinst, dieser würde dem DFB „ein zu 1 andichte[n]“? Soweit ich sehe, sagte er, in einer Zählung der bisher angestrengten Verfahren stände es derzeit 2:1. Das ist erstens richtig und zweites hat er dies auch noch argumentativ ausgeführt. Wenn einem die dahinter durchscheinende These, die Verteilung der Prozesshanselei müsse sich hier nicht unbedingt genau so darstellen und so bleiben, wie die meisten annehmen, aufstößt, so sollte man das schon konkret benennen (können). Und dann aber auch darüber nachdenken, ob man jemanden, der eine andere Meinung vertritt, schon das benennen der entsprechenden Tatsachengrundlagen verbieten möchte.

    – wieso Du „nocheinjurist“ dafür kritisierst, dass er den DFB „versteht“? Mal davon abgesehen, dass ich Deine Formulierung als „sich auf die Seite des DFB schlägt“ interpretiere (zu verstehen versuchen sollte man schon alle, oder nicht?), und auch davon abgesehen, dass ich persönlich diese Verortung der Position des geradezu bemüht neutral wirkenden „nocheinjurist“ als eher mutig empfinde, davon ganz abgesehen sollte man doch auch einen Vertreter der Gegenmeinung aushalten können, oder wird jetzt jeder geteert und gefedert, der hier von der Mehrheitsmeinung Abweichendes vertritt?

    Meine Güte, wird Zeit, dass das oben angesprochene halbe Jahr um ist.

  42. Pingback: Zurück « Stefan Niggemeier

  43. @ sternburg: Darf ich eine Einstellung wagen? Ich bin kein Richter. Doch die „Mehrheitsmeinung“ dürfte noch (immer) die (gewesen) sein, die jetzt (plötzlich) „die angestrengten Verfahren“ zählen will – anstatt die absolvierten Runden. Warum nur? Es muss für jene frustrierend sein, dass die wirklichen Richter bislang (aus mir wiederum durchaus sympathischen Gründen) anders entschieden.

  44. Glückwunsch zum viernull! – und dass jetzt offenbar schon wieder versucht wird, per Revision die Niederlage irgendwie umzudeuteln, lässt ein baldiges 5:0 in der Luft liegen….

    Bin ja ECHT gespannt, ob T20 noch rechtzeitig zurücktritt, bevor es irgendwann (doppelt passend) gar „Zwanzigernull“ steht….

  45. @ nandor: ganz allgemein und unabhaengig vom Fall — denn Rechtsberatung ist immer noch den Juristen mit Anwaltszulassung vorbehalten — kann ich mir folgendes vorstellen: Eine eV „mit Dringlichkeit“ kann vom Vorsitzenden Richter der Kammer erlassen werden, 944 ZPO, bei einer muendlichen Verhandlung entscheiden drei Richter: allerdings nur zwangslaeufig, wenn eine „Pressekammer“ die eV erlassen hat (348 Absatz 1 Nr 2a ZPO). Ob die 3. Zivilkammer eine solche ist, ergibt sich nur aus den Geschaeftsverteilungsplaenen der Gerichte.
    Drei Richter koennen immer eine andere Meinung entwickeln als einer, manchmal wechselt auch die Kammerbesetzung, und manche Argumente klingen besser, als wenn man sie aufgeschrieben liest.

    Die zweite Frage — Vollstreckungsrecht. Ich habe bei der eV zur Gegendarstellung keine Sanktion bei Nichtbefolgung gelesen, da gibt es sicher einen Grund, der mir aber derzeit nicht einfaellt. Anders uebrigens als bei der Unterlassungsverfuegung. Ich denke, die Antwort war allgemein genug.

    Zur dritten Frage: Meine Formulierung war schon korrekt. Ich will nach rund 10 Jahren niemandem unterstellen, etwas gesagt zu haben, denn — ganz klar — die Erinnerung verblasst und die Beweislage waer ein bissel duenn. Ich hab es mir nur so ungefaehr gemerkt, und es war auch, wenn mir recht erinnerlich, nichts rechtswidriges, sondern nur was cleveres.

    @ha: Ich verstehe 20er nur in einem Punkt: Dass er sich vom Wort Demagogen ernsthaft getroffen gefuehlt hat. Ich tippe, es liegt daran, dass sich aelteren Menschen mit bestimmten Worten anderes assoziiert als juengeren. Alles danach (Startpunkt ist die Argumentation mit dem Duden) verstehe ich nicht mehr. Vor allem verstehe ich nicht, das 20er als Jurist so argumentiert, wie er argumentiert.

    Und zum weiteren, ich schreib es gern noch mal fuer Dich auf: 1) Wer auf seiner Internetstartseite fett das Wort „Transparenz“ unterbringt (jetzt ja nicht mehr fett und ohne den schoenen Satz mit dem Duden, aber leider sieht man gar nicht, dass da mal was anderes stand, ich dachte, man streicht aus Transparenzgruenden die alten Worte durch…), von dem erwarte ich sie auch. 2) Dies hier ist fuer mich auch eine Themendiskussion, nicht nur eine ueber Personen, behauptete Kampagnen oder behauptete Existenzgefaehrdungen und andere -folgen. Deshalb kann ich dazu etwas meinen, ohne Fan der einen oder anderen Seite zu sein. Ist wirklich so schwer zu verstehen? Und tatsaechlich: Ich bilde mir Meinungen gern aus Fakten. Deshalb ist Jens Weinreich bei mir auch in zwei Wertungen besser, bei der Quantitaet und der Qualitaet.

  46. noch ein juristischer Nachtrag: Vielleicht entscheidet doch wieder ein Einzelrichter, von welchen Voraussetzungen das abhaengt, steht in 348a Absatz 1 ZPO

  47. @ nocheinjurist/die Vorletzte: Interessant.

    So heisst es jetzt also doch auch nach jener (mir nicht geheueren) Zählweise „durchgeführte Verfahren“ ‚Zwei hoch [Qualität + Quantität] zwei zu Null‘ (der Widerspruch ist ja noch gar nicht behandelt, und wenn man wirklich neutral erscheinen will, kann dieser nicht schon als positive „1“ gewertet werden):
    Ist gleich Viernull, nach wie vor.

    War das mit dem „zu Eins“ also irgendwie ‚literarisch‘ gemeint:
    „Vor Gericht und auf hoher See – befindest du dich in Gottes Hand“? Ein juristisches Traum(tänzer)verhältnis, mitunter.

    Mir dünkt ja von Anfang an, dass das in Wirklichkeit das übergeordnete Thema ist: Ein überkommenes Bild (mit, wie ich finde, viel zu viel Raum für ein Gottesgnadentum der Alten Schule – in das m.E. auch der Widerspruch zurück führen soll) muss um jeden Preis aufrecht erhalten werden: Ein Gesamtrahmen, in dem eben ein Wort („das Wort“ – und seine beliebige Interpretation – „lag bei Gott“ und seinem absoluten Rechtschreibwörterbuch) allein dann nicht (ungestraft) angewandt werden darf, wenn es den Nagel auf den Kopf trifft!
    – Im vorliegenden Fall fängt es mit D an, D wie etwa „Deutscher Justiz-, Medien-, Kommunikations- und Sportsponsoren-National(mannschafts)präsident“.

    Bewundern kann man eine solche Machtfülle natürlich schon. Und das tut anscheinend vor allem die mitlaufende Majorität – ganz, als stünde sie unter Zwang; denn (auch) für sie wäre es das Schlimmste, zu sehen, dass all das dem Machthaber nicht recht bekommt: Der Schwindel als vorauseilender Infekt griffe sie selbst an.
    Die Frage ist jetzt: Wie belastbar ist dieses Kalkül?

  48. @nocheinjurist

    * Als nocheinjurist könntest Du wissen, dass ein Anwalt seinem Mandanten gelegentlich sagt, jetzt bitte bis zur Entscheidung warten mit der Transparenz.

    * Du verlangst statt dessen permanent „Fakten“, werden sie präsentiert, wertest Du die Veröffentlichung der Gegendarstellung hier im Blog ab, indem Du sie mit dem für Zeitungen Üblichen gleichsetzt („ein wenig vermisse ich die Berichterstattung …“).

    * In diesem Punkt verstehe ich Zwanziger auch, womöglich hat er sich ursprünglich getroffen gefühlt. Es erklärt aber nicht im Mindesten das weitere Vorgehen.

    * Dieses Vorgehen mit der klaren Aufforderung, die nun in Teilen gekippte PM argumentativ gegen jw zu verwenden, zielte auf Existenzgefährdung. Als Zwischenfazit: Zeit und Geld hat es jw schon mal gekostet. Ansonsten haben sich beide Seiten verrechnet – der DFB hat sich überschätzt (und tut das noch), jw und mit ihm viele andere haben die Wirkung eines Blogs (ja, nocheinjurist: Transparenz) und auch die Bereitschaft der Journalisten-Kollegen unterschätzt, zu sagen: Huch, dieser Kaiser ist ja nackt. Wie geeignet ist wohl einer, der nach einer klaren Niederlage mit Rücktritt droht, wenn das nächste Gericht ihm nicht recht gibt, als Präsident des größten Sportverbandes der Welt? Wie geeignet ist einer, der die nun erfreulicher Weise relativierte Kommunikationsherrschaft und die Kassen des Verbandes für persönliche Eitelkeiten dafür missbraucht?

    * 2 zu 1 – Diese Zählung verwischt, dass hier nur einer agiert, der DFB, und die andere Seite sich zur Wehr setzt. 2:1 für DFB stellt das – in der Kategorie Sieg/Niederlage – als erstrebenswert dar. Ist m.E. nicht der Fall.

    @sternburg
    Du hast gelesen, was ich deutlich nicht als sachbezogen betrachte?

  49. @pecas: Ich raeume erst mal mit den nicht-ganz-geheuerlichen Dingen auf. Also, ich habe die Verfahren gezaehlt die Herr Zwanziger in Gang gesetzt hat: 1. Und dann die, die Jens Weinreich in Gang gesetzt hat: 2. Somit fuehrt Jens Weinreich mit 2:1. Das ist die Quantitaet.
    Die Qualitaet habe ich nach den bisher bekannten, wenngleich teilweise vorlaeufigen Ergebnissen gezaehlt: 3:0. Sehr suspekt, gell?

    Was Du aus dieser „Statistik“ herausliest, bleibt natuerlich Dir ueberlassen. Du kannst auch gern andere Dinge rechnen, dann steht es vielleicht 4:0, oder 18:7 (nach der Zahl der gestellten Antraege in allen Verfahren zusammen — geschaetzt!).
    Ich habe „meine Zahlen“ gar nicht bewertet. Aber ich sehe an den Reaktionen hier, dass einigen Leuten Zaehlen nicht gefaellt, wenn es zu unangenehmen Wertungen fuehren koennte.

    Aber jetzt mal ne andere Zaehlfrage: Belege mir doch mal bitte die „mitlaufende Majoritaet“. Also erstmal: Wo siehst Du eine Majoritaet? Woran erkennst Du, dass sie mitlaeuft? Und ist das allgemeine Presseecho auch Ausdruck einer „mitlaufenden Majoritaet“, handelt es sich vielleicht um „Presselemuren“ (Juergen Roth)?

  50. Korrigiere:
    2:1 für jw – formal richtig, aber es verwischt, wer was in Gang gesetzt hat: den Urheber des ursprünglichen Unterlassungsverfahrens, den Urheber der PM.

  51. @ ha: Danke fuers Futter. Bin ja gluecklich, dass wir uns in einem Punkt 100prozentig einig sind (Sternchen 3)

    Ich weiss tatsaechlich, was Anwaelte so raten, deshalb wundere ich mich ja, wie bereitwillig-nachdruecklich jw hier „transparent“ aufgetreten ist, ohne die Einschraenkungen der Transparenz auch mal transparent darzustellen. Und schreib doch mal, was denkst Du, warum der neckische Spruch (ungefaehr: Ein Wort, fuer das ich nicht in den Duden schauen muss) ploetzlich weg ist.
    Hat jw doch in den Duden geschaut ;-)? (Sternchen 1)

    Sternchen 2: Ich hab sogar recht konkret gefragt, was mich interessierte. Ein Fakt entsteht nach meiner Vorstellung (und ohne Brockhaus-Lektuere) immer dann, wenn etwas passiert. Wenn also bei Gericht ein Antrag gestellt wird, ist das ein Fakt. Und Transparenz als Selbstanspruch bedeutet, einen Fakt bekanntzumachen. Also den Antrag.

    In den Zeitungen – darauf bezog sich mein Statement, gern mal hochscrollen – fehlt mir vor allem eine Darstellung, wie man selbst mit Gegendarstellungen umgeht. Dann sieht man, dass das DFB-Vorgehen recht gewoehnlich, wenn auch unschoen fuer jw im konkreten Fall ist. War das so schwer zu verstehen? (Vielleicht mag jw ja mal sagen, wie viele Gegendarstellungen ihn in seiner Zeit als Sportchef der Berliner erreichten und wie viele davon am Ende gedruckt wurden.)

    Ich werte ab durch Gleichsetzung und verwische durch Zaehlen irgendetwas — das verstehe ich nicht.

    Haben die Zeitungen wirklich dem DFB unterstellt, sein Verhalten ziele auf Existenzgefaehrung, so wie Du jetzt? Oder haben sie eher berichtet, jw saehe seine Existenz gefaehrdet? Wenn zweiteres berichtet wurde, haette ich gern einen Beleg fuers Rechercheergebnis. Einen Fakt halt.

  52. Nachtrag
    @ ha: Was meinst Du mit „formal richtig“, was ist das Gegenteil, wieviele Richtigkeiten gibt es, was bedeutet es ueberhaupt im Gegensatz zu „richtig“? Ausser, dass dieser Fakt Deine Meinung nicht unterstuetzt?

  53. @nocheinjurist
    Ein Dissens oder mehrere. Die sind nicht immer auflösbar. Ich lass sie gern so stehen.

  54. Eine Anmerkung doch:
    Anträge waren hier, wenn ich es noch richtig überblicke, nie zu lesen. Auch kein: Aua, der DFB hat eine Unterlassung verlangt. Hier gabs Gerichtsbeschlüsse. Das magst Du Dir, beseelt von juristischer Neugier (oder wovon?), anders wünschen – dass eine Veröffentlichung von Anträgen noch um einiges seltener ist als die von Gegendarstellungen, müsstest Du als Jurist wissen. Bisher lag darin hier eine – transparente – Linie. Bin mir sicher, sie wird auch bestehen, wenn der DFB tatsächlich ein zu 1 erzielen sollte, auch wenn diese Wahrscheinlichkeit nicht sonderlich hoch ist.

  55. Da ich keine Lust habe stündlich auf der DFB-Seite nachzusehen, ob sich was tut habe ich die Herren mal angeschrieben:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    es würde mich interessieren ob und wenn, wann, wie lange und an welcher Stelle Sie die Gegendarstellung von Herrn Weinreich veröffentlichen.

    mfG

    Uwe Karches

  56. nocheinjurist: Gern, Herr Inquisitor, nun, da wir alle hier versammelt sind! (Kleines Scherzchen)
    Was ich mit Majorität meine, ist – bildhaft gesprochen – die Herde, der vom DFB bzw. deren Werbeagentur(en) eine „nationale Rettungsstrategie per Fußball“ vorgegaukelt wird (ich hätte da ein faktisches Topargument, das ich aber hier, aus Rücksicht dem Hausherrn gegenüber, der ausdrücklich darum ersucht und dafür auch mein volles Verständnis hat, weglassen muss – es hat aber etwas mit dem seit 2002 explizit beim Massen(fußball)publikum wieder so in Mode gekommenen Fähnchenritual zu tun, das ich als Semantiker mit Interesse verfolge) – zu der wir also zunächst einmal alle gehören, und nicht nur jene, die sich davon und insbesondere etwa von dem dazugehörigen Slogan „Fußball ist Zukunft“ (DFB, 2008) nicht angewidert abwenden.
    Die (visuell durch weitere Inszenierungen leicht z.B. auf einen Bierhoff, wie andere Führungspersönlichkeiten aus dem Funktionärswesen auch, transponierbare) Rolle des Schäfers jener Majoritätenherde – verkörpert jetzt in erster Linie auf der Medienbühne durch die daselbst wiederum millionenfach vervielfältigte, eigentlich nur wenige Köpfe zählende Fußballnationalmannschaft als dem Inbegriff eines modernen Retortenteams aus der strategischen Weltküche des großen Zampano -, die per national organisiertem (und national wie auch immer aufgepeppten) Sport(politik)ereignis zu nationaler Identifikation und zu nationalem Fieber gelangt, ist die des Souveräns auf der politischen Bühne – der das Dorf, zu dem er gehört, dessen Teil er aber nicht ist, in der von ihm geradezu geforderten Bannbeziehung (die für gewöhnlich der Job eines jeden Souveräns hinsichtlich der „Garantie der Rechtsgrundlagen“ in seinem Reich ist) zum Mitlaufen geradezu und ausgesprochen verdammt.
    – Der bislang bildhafteste Moment in diesem per Dr. Theo Zwanziger als Frontmann immer stärker drehbuchartig vorrückenden – freilich schon ziemlich abgestandenen – Theaterstück war die zwängende Aufforderung Bierhoffs an Ballack, dem Stadionpublikum nach dem Spiel und vor laufenden Kameras mit einem Schildchen in der Hand eine Dankbarkeitsadresse letztlich des Markenunternehmens DFB-Wirtschaftsdienste GmbH (Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Theo Zwanziger, „Wir haben ein Top-Produkt!“) entgegenzubringen – was bekanntlich zu einem internen Eklat mit dem Kapitän auf dem vermeintlich maßgeblichen Schlachtfeld des Spielfeldes führte (und mit der damit einhergehenden Konsequenz auch den Laden bzw. die Machtverhältnisse auf der Weide aufdeckte – wo nämlich ganz andere, z.B. biopolitische, wahlarithmetische und, so glaube ich jetzt auch, rechtswissenschaftliche Entscheidungen maßgeblich sind und den großen Ball steuern, wie es etwa hier und anderswo in der Berichterstattung, nicht zuletzt zum Thema Doping aufscheint). –
    Wie weit tauchte „das allgemeine Presseecho“ in den Sumpf ein, seinerzeit, wie weit taucht sie jetzt ein? –
    Es bleibt immer hübsch an der Oberfläche, wurde/wird nicht zu einem Lot, und so komme ich zu der Feststellung, dass es da objektiv eine passiv konsumierende Majorität gibt, von der bekannt sein dürfte, dass sie es aus reiner Bequemlichkeit auch bleiben will, und die locker mit professionell konzertierten Maßnahmen (die allesamt ein offenes Geheimnis sind, solange es gute Journalisten gibt), zum weiteren *blinden Mitlaufen, *aktiven Abgeben der Eigenverantwortung, *schweigenden Hinnahme jenes alten Bannes über ihr bisschen Leben, zur *Kapitulation vor einer dem Leben selbst gegenüber gnadenlosen Macht veranlasst wird – und das in letzter Konsequenz überall dorthin mitmarschiert, wo man es hinmarschieren lassen will: So bewusst wie auf der einen Seite so unbewusst auf der anderen lautet das Rezept, und es hat einen alten Namen: ars artium, die Kunst der Seelenführung und Gewissenslenkung. Im Ernst, ich denke, das steckt in dieser Lederkugel heutzutage. Verführung und Ablenkung.
    Werfe ich jetzt einen Blick auf den Rest an möglichem Bewusstsein (im allgemeinsten Sinn), den es hinsichtlich dieser Verhältnismäßigkeiten überhaupt noch geben kann, so treffe ich auf ein verschwindend geringes Prozentsätzchen, das wiederum der Doktor des Zwangs – aus meiner Sicht – „mit links“ zerquetschen zu können meint(e), sobald es sich erdreistet, die zielsichere Klappe aufzumachen. Nach dem doch schon offenbar gewordenen, eitlen Motto: „Das wär ja noch schöner!“

  57. @ha: Ich stelle ganz objektiv fest, das hier niemand eine „Don’t feed the …“-Beleidigung umsetzt, sondern sich hingegen sachbezogen unterhalten wird. Da muss ich mich ja nicht noch weiter als Blogwart aufspielen. ;)

  58. @pecas: Erstmal, schoen, dass Du mit dem Hausherrn die zu vermeidenden Argumente abstimmst ;-)

    Ich dachte, die mitlaufende Majoritaet bezog sich auf irgendetwas Konkreteres, das mit den causae Theo ./. Jens und Jens ./. Theo zusammenhaengt. Da hat sich die Majoritaet uebrigens ganz anders verteilt als von vielen befuerchtet, prognostiziert und wohl auch gewuenscht.

    Ich denke allerdings, dass die Majoritaet auch in diesen causae schoen an der Oberflaeche geblieben ist. Unabhaengige Juristen wurden gar nicht zitiert, auch ueber die weiteren Verfahren wurde vorab kaum berichtet (jedes Gericht hat einen Pressesprecher, die koennen wirklich reden). Was die Siege bedeuten – keine Analyse. Ob die Geschichte wirklich bei dem „unglaublichen Demagogen“ beginnt oder vllt. vorher – wird nicht hinterfragt. Es gibt weitgehend keine Infos, die nicht hier publiziert wurden. Es soll Journalisten geben, die kritisieren andere wegen mangelnder Recherche.

    Ich denke, und zwar aus Vorstellungen, die ich von einem solchen Rechtsstreit habe, dass wir ungefaehr 15 Prozent der Fakten zu Gesicht bekommen haben. Da faellt mir Meinungsbildung schwer. Mich wuerde ja auch interessieren, wann die Geschichte Zeitungen angeboten wurde — vor oder nach der Veroeffentlichung hier im Blog.

    Dass die Geschichten, die sich ganz oben im Leben abspielen, nicht in den (deutschen) Zeitungen stehen, sehe ich eigentlich als offenes Geheimnis — wenn nicht mal irgendetwas durchdringt, sich drei verabreden und die Story dann ueber vier Tage „mit immer neuen Details“ weiterdrehen. Und wenn es dann mal in der Zeitung auftaucht, ist es bei den betroffenen Kreisen haeufig schon kein Thema mehr, sondern ist meist nur aergerlich.

    In fast allen Bereichen gibt es stumme/mitlaufende Majoritaeten, die mit dem Trott ein besseres Auskommen haben als mit der Rebellion dagegen. Ich glaube, Du willst dieser ueberkommenen Verteilung endgueltig ein Ende bereiten, denn Kritik daran muss (nach meiner Meinung) darauf abzielen. Du kommst immer dann in einen Konflikt, wenn Du selbst etwas machst, das auch Majoritaeten machen, obwohl die Minderheit ekennbar die kluegere Idee hast. Sicher weist Du, wie Du mental dagegen vorsorgst.

  59. @Florian Hammer (18/12/08 18:11)

    Bei Ihren Aussagen musste ich ja auch mal schmunzeln.
    Von wegen BANAL!!

    Der DFB hat hier sichtlich mit Orwell’schen 1984-Methoden gearbeitet – und das ist bestimmt keine Übertreibung! „Herr Weinreich hätte klein beigegeben“, hieß es zusammengefasst in einem PDF, das auch an namhafte Politiker in einem riesigen Verteiler rausging. Das war schon ein systematisches Fertigmachen.
    Und sinngemäß „Weinreich hätte Zugeständnisse gemacht, dass er falsch gehandelt habe“.
    Drolligerweise aber *HAT* J. W. überhaupt nie so ein Zugeständnis gemacht.
    Auch wurden zwei gewonnene Gerichtsverfahren regelrecht verbrechersyndikats-mäßig als „nicht stattgefunden“ angesehen.

    Das erinnerte mich wahrhaft an Orwell: zum einen an das hüpfende Schwein „Squealer“, das anderen unterstellte, sie würden sich nur falsch erinnern – „hat es in Wirklichkeit nie gegeben“.
    Zum anderen an Weinreich in Gestalt eines Winston Smith, dessen vergangene Erfolge einfach so „annulliert“ wurden, als hätte es einen gerichtlichen Doppelsieg nie gegeben.
    In der Orwell-Welt mit ihren dokumentenvernichtenden Handlangern wäre das wohl auch möglich gewesen.

    Wie wäre die Geschichte ausgegangen, hätte Winston Smith Internet zur Verfügung gehabt? :-)

    Treibt man das auf die Spitze, hätte der DFB wohl gerne bestimmt gerne Methoden besessen, kritische Köpfe wie Weinreich mit china-typischen Methoden so fertigzumachen, dass seine Vergangenheit quasi neu geschrieben würde – dann natürlich abzüglich alles DFB-belastenden Materials.
    Folter inbegriffen natürlich – hat sich ja bewährt, nicht wahr.

    Genau, China.
    In China hätte es für Jens Weinreich bestimmt kein 4:0 gegeben. Da arbeiten alle korrupten Funktionäre so perfekt einander in die Hände, dass er keine Chance gehabt hätte.
    Nur gut, dass wir in Deutschland sind. Meine Güte – wir wissen gar nicht wie gut wir’s haben.

  60. mal ne Blöde Frage!! ein SMILI steht hier!

    Warum lässt Herr Dr. Theo Zwanziger das ganze nicht einfach von seinem DFB Gericht entscheiden??

    Denke mal dass Er dann die besseren Karten hätte!

    Der DFB hat ja schon die Sport (Fussball) Gerichtshoheit die mittlerweile ja richtig satte Urteile verhängt, die eigentlich schon langsam in die Staatliche Gerichtsbarkeit eingreift,

    Der Ausspruch:
    „“Wenn Sie die Gerichtshoheit nicht haben sind Sie immer Verlierer““ könnt glatt vom TZ stammen

    bin jetzt mal geistig so ein wenig in die Zukunft gewandert, wie die Sportwelt so in 20 Jahren aussieht, sehen könnte, aussehen wird??

    W. Schuster

  61. @ pecas: Nein. Ich moechte eigentlich nur nicht beherrscht werden. Ist aber wegen der Richtigkeit Deiner Annahme zu ueber 80 Prozent (=Majoritaet) gar nicht so einfach.

  62. @nocheinjurist: „Eigentlich nur“ ist (nach meiner Zählung) 100 %: Denn hier gibt es keinen Ausstieg/Ausweg, kein Entkommen.
    Trifft meine Beobachtung zu, so ist „nicht beherrscht werden wollen“ und „herrschen wollen“ ein und dasselbe – nämlich beliebige – Prinzip.
    So nähern wir uns jetzt des Pudels Kern: Nur, wenn es sich bei der Basis unserer Rechtsgrundlagen (die einem Herrn Z. als deutschem Volljuristen vertraut ist, allein schon, da er „mit allem Recht der Welt“ erfolgreich darauf spekulieren zu dürfen glaubt) um nichts anderes als eine fictio iuris handelt (auf deren rücksichtslose Durchsetzung es durchaus eine vielversprechende politische Prämie gibt, auf die sich der Mann übrigens ja auch schon berief), kann der hier debattierte Vorgang überhaupt begriffen werden.
    Und erst dann, wenn über das Herrschen/Beherrschtwerden solcher Art – durch eine um jeden Preis in jene (uralte, anomische, metarechtliche) Fiktion verbissene Minorität, die die Majorität einfärbt und glauben macht, sie selbst (Achtung: In doppeltem Bezug, = 100%) sei der dunkle Souverän, freilich im stets neuesten Gewand – ein Wort verloren sein wird, kann es eine Chance, Hoffnung und eine Zukunft geben, die in etwas anderem als einer hohlen Plastikkugel besteht (die einstweilen das Innere dieser Spektakelkultur weiter um jeden Preis kolonialisiert wie weiland die Glasperle Amerika – indem etwa via DFB verkündet wird: „Fußball ist Zukunft“; mit 27.000 Vereinen, 6,5 Millionen Mitgliedern [die schon gern einmal per Rundfunk auf „20 Millionen“ frisiert werden] und vielleicht einer neuartigen deutschen Fahne, wie sie während der diesjährigen EM eingeführt wurde, doch ein gewinnversprechendes Kalkül, für einige, zumindest, und das dürfte dann die Minorität sein, die wirklich [den Reibach] zählt; was im Weg steht und zum Beispiel hier etwas von Demagogie auch nur erwähnt, wird zwangsläufig zermalmt).

  63. Zur Erinnerung hier nochmal meine Mail an den DFB:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    es würde mich interessieren ob und wenn, wann, wie lange und an welcher Stelle Sie die Gegendarstellung von Herrn Weinreich veröffentlichen.

    mfG

    ——————–

    Jetzt kam die Antwort:

    Sehr geehrter Herr Karches,

    vielen Dank für Ihre Nachfrage. Der DFB hat unverzüglich Widerspruch gegen die Gegendarstellungsverfügung von Herrn Weinreich eingelegt. Sollte Ihre Frage darauf zielen, wo Sie dazu etwas auf dfb.de finden, weisen wir darauf hin, dass wir uns dazu erst nach Abschluss des rechtlichen Verfahrens äußern werden.

    Freundliche Grüße
    Harald Stenger

  64. @pecas: Meine Erfahrung ist, dass sich Leute sehr gern beherrschen lassen. Durch Religionen, durch Arbeitshierarchien, durch Abzahlungsvertraege – sie lieben fremdbestimmte Grundordnungen und treten gern auf andere ein, die dies fuer sich nicht wollen. „Eigentlich nur“ ist in meinen Augen also ein sehr geringer Prozentsatz. Aber wir muessen ja nicht dieselben Erfahrungen teilen. Und btw… war das mein letzter off-topic-Beitrag.

  65. @denbefreitenjuristen
    Wie es um eine Fremdbestimmung des Gedankens
    der freiheitlich demokratischen Grundordnung ging
    – etwa durch seine Annexion per Buchstabengläubigkeit –
    so geht es um die Entwicklung einer topischen Utopie;
    weil diese niemals Off-Topic sein kann, also nicht ist,
    – genauso wenig wie sie in ihrem Ursprung Reinheit besitzt –
    bin ich dabei und wünsche allseits ein besinnliches Fest.

  66. Ja, fast vergessen… ebenfalls viele Wuensche fuer ein besinnliches Fest an den Hausherrn.

  67. Höchst interessante Sache und vorab meinen Glückwunsch. Ich bin nur auf diese Sache gestossen, weil ich aus aktuellem Anlass nach Entscheidungen des Landgerichts und des Kammergerichts Berlin suche, denn dort wurde gegen mich von einer nicht für Presserecht zuständigen Kammer nach einem Foul vor der Strafraumgrenze ein Elfmeter gepfiffen, der dann auch verwandelt wurde.

    http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/lg-berlin_rechtsanwalt-hannover_pressefreiheit.pdf

    Wenn dann beim Kammergericht ein für Presserecht zuständiger Senat die Sache aufgreift, bin ich zuversichtlich, das Spiel noch drehen zu können.

    Es geht auch in Sachen DFB darum, die durch das Internet unkontrollierbar gross gewordene Anzahl unabhängiger Berichterstatter zu disziplinieren.

    Nur mit ausreichendem finanziellen background wird man auf Dauer in der Lage sein, sich gegen derartige Attacken – wie jene aus dem Lager des DFB – wehren zu können.

    Schon ein verlorenes Verfahren bei einem Streitwert von „nur“ EUR 10.000 bringt bei vorangegangenem aussergerichtlichen Schriftverkehr Kosten von etwa 4.500,- Euro mit sich.

    Dem Lager des DFB macht eine solche Summe natürlich wenig aus und finanziell würde dann wohl auch ein 6:1 die kritische Schreibe des freien Journalisten nachhaltig beeinflussen.

    Die Drohung, die Hauptsacheklage wegen erwarteter Erfolglosigkeit nicht in Berlin anhängig zu machen, sondern in Koblenz, rückt das Gerede von 20er „Damit meine ich, dass wir nach außen hin sauber und glaubwürdig auftreten wollen“ nah zur Farce.

    Wenn der erfolglose Verfügungsantrag in Koblenz tatsächlich zur Hauptsache gemacht wird, geht es 20er nicht um Sauberkeit und Gerechtigkeit, sondern um die Aussicht, jene Sache vielleicht doch noch zu gewinnen, obwohl ihm nach dem Verlust des Verfügungsverfahrens doch klar sein muß, das die streitige Äußerung mit guten Gründen auch für zulässig erachtet werden kann.

    Im Umkehrschluß wäre ein erfolgreiches Verfahren in Koblenz kein Sieg der Sauberkeit und der Glaubhaftigkeit, sondern nur der schmutzige Sieg der Macht, die es versteht, den fliegenden Gerichtsstand für sich zu nutzen.

    Schon das Verfahren anderweitig als in Berlin anhängig zu machen, würde deutlich zeigen, dass es nun nur noch darum geht, das Gesicht und die Macht zu wahren.

    Nach außen hin sauber und glaubwürdig auftreten kann nur derjenige, der sich der in Berlin geäußerten Rechtsauffassung entgegenstellt und bereit ist, dort „die Frage zu stellen, ob Demagogie Volksverhetzung meint“ und auch dort die Antwort zu akzeptieren.

    Über ein derartige Integrität würde ich mich bei einem gestandenen Sportfunktionär allerdings wundern.

  68. Kleiner Hinweis auf einen lesenwerten Artikel in der SZ von Heiligabend (online hier: http://www.sueddeutsche.de/kultur/904/452607/text/ ), der sich mit Zukunft und Sinn von Zeitungen in Bezug auf elektronische Medien beschäftigt. Doch nicht nur wegen des Themas ist der Artikel lesenwert (wenngleich m. E. auch nur bedingt richtig), sondern auch wegen einer interessanten Behauptung, warum seriöse Tageszeitungen gegenüber dem „Boulevard“ (hier ist vor allem das schnelle und oberflächliche Medium Fernsehen gemeint) einen Nachteil haben – der Boulevard geht nämlich bisweilen eine hübsche Verbindung mit der Demagogie ein um für Evidenz zu sorgen:
    „Die Institution Journalismus ist an Zeitungen gebunden: In ihnen wird nicht nur gemeldet, sondern auch mit notwendiger Verspätung nachgedacht. Die Rede von der vierten Gewalt hat eine reale Grundlage, was man daran bemerkt, in welchem Maße sich an der Spiegel-Affäre von 1962 oder an den Protesten gegen den Springer-Verlag in den späten sechziger Jahren das Nachdenken über Öffentlichkeit kristallisierten. In den Zeitungen fand dieses Nachdenken seine mediale Form, und zwar in scharfer Abgrenzung zu anderen Medien und Organen. Das liegt daran, dass das größte Vermögen der schriftlichen Welt ihre Fähigkeit zur intellektuellen Auseinandersetzung ist, zum Streit, zu Revision, Widerlegung und Debatte. In diesem Medium will jeder überzeugen – in der Erwartung, dass andere darauf antworten. So ergibt sich auch der scheinbare Konkurrenznachteil der seriösen Tageszeitungen: die Evidenz, und sei es die erlogene, schlägt bei ihnen nicht gleich durch. Es fehlt ihnen, mit den audiovisuellen Medien verglichen, etwas Spektakuläres. Denn erst, wenn ein Anliegen demagogisch wird, nimmt es Evidenz an.

    Umgekehrt gehört zur Pressefreiheit auch eine Verantwortung, die man spätestens dann kennenlernt, wenn sich nach einem Fehler, nach einer – tatsächlich oder vermeintlich – irrigen Meinung großes Geschrei erhebt.“

  69. Nun dann, bis nach Dreikönig, wenn sich die Welt auch wieder langsam dreht (*schwitz* den Herrn Weinreich im Winterschlaf geweckt).

  70. Die wesentlichen Aussagen:

    „Zwar begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass das Gericht die Bezeichnung des Zeugen als „Dummschwätzer“ als ein ehrverletzendes Werturteil eingeordnet hat.“

    „Das Amtsgericht geht hierbei offenbar davon aus, dass die Äußerung des Beschwerdeführers als Schmähkritik [im oben bezeichneten Sinn] einzustufen sei.“

    Aber:
    „Die sehr knappe rechtliche Würdigung in dem angegriffenen Urteil setzt sich mit diesem Rechtsbegriff freilich nicht ausdrücklich auseinander.“

    Denn:
    „Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehre erfordern regelmäßig die Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG 1 BvR 1917/04).
    Hiervon kann allenfalls ausnahmsweise abgesehen werden, wenn es sich um eine Äußerung handelt, deren diffamierender Gehalt so erheblich ist, dass sie in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erscheint und daher unabhängig von ihrem konkreten Kontext stets als persönlich diffamierende Schmähung aufgefasst werden muss, wie dies möglicherweise bei der Verwendung besonders schwerwiegender Schimpfwörter […] der Fall sein kann.“

    Hier:
    „[Der Begriff knüpft] seiner Bedeutung nach an ein Verhalten des Betroffenen an, nämlich dessen verbale Äußerungen.
    Dies schließt es zwar nicht von vornherein aus, in der Beschimpfung eines anderen als „Dummschwätzer“ im Einzelfall gleichwohl eine Schmähkritik zu sehen, etwa wenn ohne sachlichen Anlass ausgedrückt werden soll, dass es sich bei dem Betroffenen um einen Menschen handele, der ausschließlich Dummheiten zu äußern in der Lage sei und daher als Teilnehmer an einer sachlichen verbalen Auseinandersetzung von vornherein ausscheide.
    Anders liegt der Fall aber, wenn sich das Schimpfwort nur als die sprachlich pointierte Bewertung im Kontext einer bestimmten Aussage des Betroffenen darstellt, wenn also der Gemeinte als „Dummschwätzer“ tituliert wird, weil er nach Auffassung des Äußernden (im Rahmen einer Sachauseinandersetzung) dumme Aussagen getroffen hat.“

    „[Das Amtsgericht wird bei der erforderlichen neuen Befassung] in die dann erforderliche Abwägung insbesondere einzustellen haben, ob und in welchem Umfang dem Beschwerdeführer ein Recht zum verbalen Gegenschlag zustand, wofür es darauf ankommen kann, in welcher zeitlichen Nähe die Äußerungen des Zeugen M. und des Beschwerdeführers standen und inwieweit der Zwischenruf des Zeugen seinerseits durch die vorangegangenen Bemerkungen des Beschwerdeführers veranlasst war. Zudem kann […] der Zusammenhang des Wortwechsels mit den Themen der Stadtratsdebatte und damit zu die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Fragen zu würdigen sein (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ).“

  71. Muss mich gerade beherrschen, den Einstieg bei SpOn nicht als dummschwaetzerisch anzusehen, der heisst

    „Wann ist ein Schimpfwort eine Beleidigung? Das Verfassungsgericht überrascht mit einer so simplen wie weitreichenden Begründung: Inhalt und Anlass sind entscheidend – wer „Dummschwätzer“ sagt, kann straffrei davonkommen. Ein erstaunliches Plädoyer für die Redefreiheit.“

    Waere es so simpel gewesen, haette es das Amtsgericht, dessen Urteil hier kritisiert — oder aufgehoben (?) wurde, es sicher gut hinbekommen.

    Und eine Begruendung, wann etwas eine Beleidigung ist, ist es auch nicht, sondern eine — Erklaerung. Eine Begruendung behandelt namelich nicht das „Wann“. Und die Redefreiehit ist grundgesetzlich auch nicht geschuetzt, dann duerfte man naemlich ungestraft dummschwaetzen, sondern die Meinungsfreiheit. Bei manchen Beitraegen dnkt man aber, es wuerde innerlich gleichgesetzt.

    Aber wichtig fuer alle, die gern deftige Worte benutzen: Mit Anlass und Begruendung geht fast alles, sogar, wie Herr Broder es versucht, in Israelis auch mal Antisemiten zu sehen.

  72. Zum Fall Broder gibt es jetzt ein Urteil des OLG Köln:
    http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E8E79FEBF0E694319806B54F0D87C5E21~ATpl~Ecommon~Scontent.html

    Betrifft den Fall Weinreich vs. Zwanziger zwar nicht in der Sache, scheint aber ähnlich wie das BVerfG in Sachen „Dummschwätzer“ abzuwägen; würde mich mal interessieren, wie sich Urteile wie das o.g. des BverfG und das des OLG Köln dahingehend auswirken, ob und wann Zwanziger tatsächlich Klage erhebt, oder ob er sich doch vor einem „Fünfnull“ fürchtet…

  73. Stefan Niggemeier meint (?) in einem Blog-Kommentar, es si schon wieder ein Tor gefallen, aber die Schuechternheit des Hausherren haette noch nicht ueber den Transparenzwillen gesiegt. Wie steht es denn aktuell?

  74. Es wird keine Spielstände mehr von mir geben, nur noch verbale Zwischenstände. Meine Zählweise hat „nocheinjurist“ ja nicht gefallen. Meine Art der Transparenz war „nocheinjurist“ auch nicht transparent genug. Bin gerade sehr mit anderen Dingen beschäftigt. Demnächst dazu mehr – zu den anderen Dingen und zu dieser Angelegenheit.

  75. nocheinjurist, ich habe das nicht so verfolgt, war nur sehr überrascht als Eva Herman, einst Ancorwoman und Starmoderatorin der ÖR so eindeutig „gemaßregelt“ und selbst die Late Night Show von JBK verlassen musste. Solche Dinge werden doch vorher besprochen und nicht in der Sendung geklärt. Da blieben schon legitime Fragen offen, obwohl Eva Hermans schon in der falschen Spur fuhr.
    Wenn dann Journalisten nicht mehr durchsehen, geht es ihnen wie denen, die lediglich lesen und hören können, was geschrieben und gesendet wird.

  76. @ Herbert: Es wurde hier so ein kleines Kompendium zum Thema Meinungsfreiheit, und wo die vielleicht aufhoert (Urteile noch nicht rechtskraeftig), sollte da nicht fehlen. Man sieht aber, dass zwischen Jens Weinreichs ordentlich begruendetem „unglaublichem Demagogen“ und dem, was Herr Wagner in der BZ rausgehauen hat (wird hier nicht wiederholt, ist ja zu unterlassen), noch ganz viel Platz zur Ausdifferenzierung in Sachen Meinungsfreiheit vs Ehrverletzung besteht.

  77. ergebnis einer kleinen nachfrage beim dfb gestern, wann denn die gegendarstellung erscheinen würde:

    „Sehr geehrter Herr xxx,

    vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das Verfahren läuft noch, und es ist noch nichts rechtskräftig.

    Freundliche Grüße
    Harald Stenger“

    antwortet der presse-chef hier persönlich? ;-)

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