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Jens Weinreich

„Don’t mix politics with games“: Petition für Liu Xiaobo

Mir ist gerade so. Ich möchte flink mal daran erinnern, wem ich/wem wir den Titel dieses Blogs zu verdanken haben. Es sind ja doch einige Leser neu hinzu gekommen in den vergangenen anderthalb Jahren.

Ich bedanke mich also einmal mehr beim Totaldemokraten Hu Jintao, der einst, am Vorabend der Olympischen Propagandaspiele 2008, ausgewählten Berichterstattern beschwingt empfahl, sie sollten mal bitteschön Sport nicht mit Politik vermengen und Politik nicht mit Sport und überhaupt. Da gebe es keinen Zusammenhang, auch wenn es manchmal so scheint.

Mich hat Herrn Hus Rat überzeugt. Seitdem steht’s da oben:

Don’t mix politics with games!

Ich versuche mich stets dran zu halten, auch wenn’s oft schwer fällt.

Was vom Tage übrig bleibt (50): Kommentar von Prof. Winfried Gassmann zum Fall Pechstein

In einer Email aus dem PR-Hause Powerplay AG bittet das Management von Claudia Pechstein um Beachtung eines neuen Schriftstückes. Professor Winfried Gassmann, Chefarzt an der Klinik für Onkologie des St. Marien-Krankenhauses Siegen, hat mit Datum vom 5. Januar 2010 einen 28 Seiten umfassenden Kommentar zum Fall Pechstein und zum CASUrteil verfasst. Pechsteins Management schreibt dazu:

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Prof Gassmann weder an dem ISU-Verfahren noch an der Verhandlung vor dem CAS beteiligt war. Er ist auch kein von Frau Pechstein nachträglich beauftragter Gutachter, sondern hat seinen Kommentar unentgeltlich aus eigenem Interesse an dem „Fall Pechstein“ geschrieben.

Winfried Gassmann ist nicht mit Max Gassmann (Zürich) zu verwechseln, der im Prozess als Gutachter „neutraler Experte“ aufgetreten war und sich medial desöfteren zu Wort gemeldet hat (Google-Suche). Nun zu den Dokumenten:

Außerdem hat die wegen angeblichen Blutdopings gesperrte Olympiasiegerin das CAS-Urteil ins Deutsche übersetzen lassen:

Zur besseren Übersicht noch dies:

Zurück zum Tagesgeschehen, die Essenz des Gassmann-Kommentars:

„Evidenzen gegen Epo-Doping“

  1. Es ist nicht sachgerecht, einzelne Retikulozytenwerte isoliert zu betrachten. Ziel des Dopings ist es, die Zahl der Erythrozyten zu erhöhen, ohne den Hämoglobin- und Hämatokrit-Grenzwert der Dopingkontrollen von 46% (für Frauen) zu überschreiten. Hätte Frau Pechstein Erythropoetin zur Steigerung der Blutbildung genutzt, hätte sich dies nicht nur in vermehrten Retikulozyten sondern auch durch „doping-optimierte“ Hämatokrit- und Erythrozytenwerte im oberen Normbereich dokumentieren müssen. Dies ist jedoch zu keinem Zeitpunkt der Fall; einmalig wurde bei ihr ein Hämoglobinwert von 16.5g/dl gemessen; drei Tage danach bei einer Wettkampfkontrolle wurde wieder 13.8 g/dl gemessen. In der verfügbaren Zeit seit 2000 wurden unmittelbar vor und während Europa- und Weltmeisterschaften sowie Olympischen Spielen insgesamt 37 Blutkontrollen durchgeführt. Bei 28 dieser Messungen lag sie mit dem Hämatokritwert in der unteren Hälfte des Normbereiches für Frauen. Dies gilt auch für die besonders auffällige WM in Hamar: Start- Hämatokrit bei 41%, am Folgetag 39% nach einem Wettkampf.
  2. Nach erhöhten Retikulozytenwerten wurde niemals ein Hämoglobinanstieg von z.B. 1 g/dl dokumentiert, wie es bei Epo-Doping zu erwarten ist. Vielmehr passt dieses Bild zu einer suklinischen Hämolyse. Vor den höchsten Hämoglobinwerten von Frau Pechstein über 15 g/dl wurde niemals ein Retikulozytenwert über der ISU-Grenze von 2.4% gemessen.
  3. Die Blutwerte von Frau Pechstein waren bei Top-Ereignissen identisch zu denen bei Weltcup-Wettbewerben und zu denen bei unangemeldeten Trainingskontrollen. Es gibt keinerlei Evidenzen für ein auf Top-Ereignisse zielgerichtetes Doping.

Bundesgericht lehnt vierten Pechstein-Antrag ab

Zum Jahreswechsel: Die vierte Eilverfügung des Schweizer Bundesgerichts im Dopingfall Pechstein. Die fünfmalige Olympiasiegerin wollte an den kommenden Wettkämpfen teilnehmen, um sich bis zur letzten Nominierungsrunde des DOSB am 22. Januar ihre Olympiachance für Vancouver zu erhalten. Abgelehnt.

Die Verfügung, wenige Minuten alt, wie gewohnt im Wortlaut. Schwierig zu konsumieren und doch eine gute Zusammenfassung der verschiedenen Aktivitäten des Bundesgerichts bisher:

Cause célèbre Embargo: gemäss Anweisung des präsidierenden Mitglieds Kolly ohne Sperrfrist

Verfügung vom 30. Dezember 2009 I. zivilrechtliche Abteilung

Bundesrichter Kolly, präsidierendes Mitglied.

  • Claudia Pechstein, (…), Deutschland, Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Lucien W. Valloni und Dr. Thilo Pachmann, Bellerivestrasse 201, 8034 Zürich,

gegen

  1. International Skating Union, chemin de Primrose 2, 1007 Lausanne, Beschwerdegegnerin, vertreten durch Rechtsanwalt Jean-Cédric Michel, rue François-Bellot 6, 1206 Genève,
  2. Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V., Menzingerstrasse 68, DE-80992 München, Deutschland, Verfahrensbeteiligte,

Internationales Schiedsgericht; Ordre public,

Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.

In Erwägung,

dass das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Entscheid vom 25. November 2009 die Beschwerdeführerin während zwei Jahren, beginnend ab 8. Februar 2009, für gesperrt erklärte und ihr die Resultate aberkannte, die sie am 7. Februar 2009 an der von der International Skating Union (Beschwerdegegnerin) organisierten Weltmeisterschaft im Eisschnelllauf erzielt hatte;

dass die Beschwerdeführerin dem Bundesgericht am 7. Dezember 2009 eine Beschwerdeschrift einreichte, mit der sie den Entscheid des TAS vom 25. November 2009 anfocht und insbesondere folgenden prozessualen Antrag stellte:

„Der Beschwerde sei superprovisorisch, d.h. ohne Anhörung der Beschwerdegegnerin (1), eventualiter provisorisch, die aufschiebende Wirkung zu erteilen, sodass die Beschwerdeführerin per sofort an alle Wettkämpfe und Trainingseinheiten zugelassen wird und insbesondere am 11.-13. Dezember 2009 an dem 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen in Salt Lake City starten darf.“

dass die Beschwerdeführerin zur Begründung dieses Gesuchs vorbrachte, dass das Rennen in Salt Lake City für sie die letzte Möglichkeit darstelle, sich für die Olympischen Spiele in Vancouver im Februar 2010 zu qualifizieren, und dass unmittelbar nach diesem Rennen, am 17. Dezember 2009, die Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V (abgekürzt DESG) die Nominierung des DESG- Olympiakaders vornehme;

dass mit Präsidialverfügung vom 7. Dezember 2009 im Sinne einer vorsorglichen Massnahme nach Art. 104 BGG superprovisorisch angeordnet wurde, dass die Beschwerdeführerin am 11.-13. Dezem- ber 2009 an dem in Salt Lake City stattfindenden 3000 Meter Eis- schnelllauf Weltcuprennen teilnehmen darf;

Fall Pechstein: die dritte Eilverfügung des Bundesgerichts

Und noch einmal hat es Claudia Pechstein versucht. Mit dieser Verfügung stimmen wir uns so langsam auf das 3000-Meter-Rennen heute Abend ein (21.45 Uhr MEZ). Wie immer das Original, vielleicht auch wieder vor allen Nachrichtenagenturen. Diese Schnelligkeit kann ich, derzeit in Zürich auf dem Flughafen, übrigens nur mit modernem Technikeinsatz bieten, was wir gerade an dieser Stelle diskutieren. Ein bisschen Elan und Arbeitslust muss auch sein, aber das ist wohl selbstverständlich.

V e r f ü g u n g v om 1 1 . De z emb e r 2 0 0 9
I . z i v i l r e c h t l i c h e Ab t e i l u n g

Bundesrichter Corboz, präsidierendes Mitglied.

Claudia Pechstein, Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Lucien W. Valloni und Dr. Thilo Pachmann, Bellerivestrasse 201, 8034 Zürich,

gegen

1. International Skating Union, chemin de Primrose 2, 1007 Lausanne,
2. Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V., Menzingerstrasse 68, DE-80992 München, Deutschland,

Beschwerdegegnerinnen.

Internationales Schiedsgericht; Ordre public,

Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.

Fall Pechstein: und noch eine Eilverfügung des Bundesgerichts

LAUSANNE. Hier die taufrische zweite Verfügung des Bundesgerichts im Fall Pechstein, an dieser Stelle wie immer exklusiv im Original – und noch vor allen Nachrichtenagenturen.

Diesmal hat Claudia Pechstein gegen ISU und DESG (sic!) versucht, ihre Teilnahme an den 1500 Metern und am Teamwettbewerb und den dazugehörigen Trainingseinheiten beim Weltcup in Salt Lake City durchzusetzen – und ist abgewiesen worden. Interessant ist vielleicht die Frage: Müssten ihre dann nicht konsequenter Weise auch die Trainingssessions in Berlin verboten werden?

V e r f ü g u n g v om 1 0 . De z emb e r 2 0 0 9

I . z i v i l r e c h t l i c h e Ab t e i l u n g

Bundesrichterin Klett, Präsidentin.

Claudia Pechstein, Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Lucien W. Valloni und Dr. Thilo Pachmann,

gegen

1. International Skating Union,

2. Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V., Deutschland, Beschwerdegegnerinnen.

Internationales Schiedsgericht; Ordre public, Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 25. November 2009.

In Erwägung,

dass mit Präsidialverfügung vom 7. Dezember 2009 superprovisorisch angeordnet wurde, dass die Beschwerdeführerin am 11.-13. Dezember 2009 an dem in Salt Lake City stattfindenden 3000 Meter Eisschnelllauf Weltcuprennen teilnehmen darf;

Weihnachten im IOC: Haya & Feisal und der Heilige Minos

LAUSANNE. Ich muss schon sagen, die Internetverbindung ist heute sehr langsam im IOC-Hauptquartier. Ich fliege auch ständig raus. Erstmals musste man sich hier mit persönlichen Daten anmelden. Was das wohl bedeuten mag? Lässt Wolfgang Schäuble schön grüßen? Habe vorsichtshalber meinen kleinen Zweitbegleiter benutzt, auf dem nicht allzu viele Daten gespeichert sind, die böse Menschen saugen könnten. Nun aber zum Thema: Weihnachten in Lausanne.

[caption id="attachment_6106" align="aligncenter" width="538"] Ordensvergabe unter dem IOC-Tannenbaum…[/caption]

IOC-Präsident Jacques Rogge setzt die Traditionen seiner Vorgängers und mutmaßlichen KGB-Agenten Juan Antonio Samaranch fort. Unterm Tannenbaum im IOC-Hauptquartier gab es heute einen Olympischen Orden für den sagen- und skandalumwitterten Griechen Minos Kyriakou (Bildmitte, links neben seiner einige Jahrzehnte jüngeren Gemahlin).

Uf widerluege, Hans Klaus!

LAUSANNE. Dass ich Hans Klaus demnächst als FIFA-Kommunikationsdirektor verabschieden müsste, war mir spätestens vergangene Woche klar. Denn ich habe ihn vermisst in Südafrika. Derart wichtige Veranstaltungen ohne Mitwirkung des PR-Chefs? Undenkbar.

Ich verstehe Nicolas Maingot völlig, dass er mir nicht die Wahrheit gesagt hat, als ich ihn nach dem Verbleib von Hans Klaus gefragt habe. Nicolas Maingot wurde nun vom Mediendirektor zum Direktor Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ernannt. Denn Hans Klaus hat sich verabschiedet, wurde verabschiedet – in Sepps Reich ist das eigentlich egal.

Die FIFA-Pressemitteilung ist wunderbar formuliert, ein Kleinod:

FIFA und Direktor Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit gehen getrennte Wege

Wie heute bekannt wurde, haben sich die FIFA und ihr Direktor Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit getrennt. Grund waren unterschiedliche Ansichten bei der Kommunikationsstrategie.

Die FIFA dankt Hans Klaus für seinen Einsatz für die FIFA und wünscht ihm für seine Zukunft alles Gute.