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Jens Weinreich

Sotschi „is making rapid progress“

Für Feinschmecker.

Mal wieder etwas anderes, aber noch Wintersport – der Beitrag sollte eigentlich am Samstag folgen, es kam nur etwas dazwischen. Nun also: Am 4. Juli war es genau zwei Jahre her, dass Sotschi und Wladimir Putin in der aufregenden Guatemala City aus welchen Gründen auch immer mit den Olympischen Winterspielen 2014 geehrt wurden.

Und noch eins meiner Lieblingsvideos:

Was vom Tage übrig bleibt (35): Der ISU-Beschluss im Fall Pechstein

Ich vergaß im gestrigen Beitrag den vollständigen Beschluss der ISU-Disziplinarkommission zu liefern: Decision of the ISU Disciplinary Commission in the matter of International Skating Union against Claudia Pechstein and Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft e.V. concerning alleged violation of rule 2.2 of the ISU Anti-Doping-Rules.

(Technische Anmerkung: Vielleicht ist jemand in der Lage, aus dem eingescannten pdf eine Textdatei zu machen und mir zu schicken. Ich vermag das technisch nicht. Danke, ist erledigt.)

Der Beschluss gibt einige Antworten auf in der Diskussion erörterte Fragen. Das Papier, soweit ich es gelesen habe und verstehe, bestärkt mich zunächst in der Meinung, dass bisher nur die ISU Fakten auf den Tisch legt. Andere behaupten nur etwas, bislang ohne öffentlich nachprüfbare Belege.

Eine für mich zentrale Frage: Handelte es sich nur um eine Probe, wie zuvor spekuliert wurde? Zitat von Seite 5 des Beschlusses:

Erklärung von Claudia Pechstein

Wie erwartet tritt die wegen Blutdopings gesperrte fünfmalige Olympiasiegerin heute Abend im Aktuellen Sportstudio auf. Es wird Tränen geben. Es ist schon jetzt interessant, wie sich das sportpolitische Kartell dieses Landes auf ihre Seite schlägt und dabei einige Grundsätze der Dopingbekämpfung vergisst. Wie immer, wenn eigene Stars betroffen sind. Es wird auch interessant zu beobachten sein, wie und ob die vielfältigen medialen Kontakte der Pechstein-Verteidiger – Kanzlei Schertz Bergmann, Agentur Powerplay – wirken. Ich habe da Ahnungen.

Hier nun die Erklärung der Eisläuferin, die gerade auf ihrer Webseite erschien, von mir natürlich unredigiert:

Berlin, 4. Juli 2009

Ich habe nicht gedopt!

Liebe User, liebe Fans, liebe Freunde des Eischnelllaufsports,

durch die zahlreichen Mails und Nachrichten per sms, die ich gestern bekommen habe, weiß ich, dass viele von Euch den Wunsch haben, hier, auf meiner Website, eine Stellungnahme von mir zu den Dopingvorwürfen gegen mich zu bekommen. Gerne komme ich dieser Bitte nach: Ich habe nicht gedopt!

Natürlich ist mir klar, dass es jetzt viele geben wird, die sagen: „Na klar, das ist typisch, das haben die anderen Dopingsünder auch gesagt!“ Dem kann ich nicht mal widersprechen. Auch ich habe häufig so reagiert. Doch jedem der hier und heute, jetzt bei mir den gleichen Gedanken verfolgt, möchte ich bitten, nicht nur Schlagzeilen zu hören und zu lesen, sondern ganz genau hinzuschauen. Denn von mir gibt es in meiner rund 18jährigen Karriere nicht einen einzigen positiven Dopingbefund! Und glaubt mir, ich bin in den vergangenen Jahren ein ums andere mal getestet worden. Im Training, beim Wettkampf, nach Siegen, nach Enttäuschungen, bei mir zu Hause, im Urlaub, selbst aus einer laufenden Kinovorstellung hat man mich herausgeholt und zur Dopingprobe gebeten. Alle negativ! Weder in meinem Blut noch in meinem Urin wurde jemals eine verbotene Substanz gefunden. Die Erklärung dafür ist ganz einfach: Es wurde nie etwas gefunden, weil ich nie etwas Verbotenes genommen habe, mir nie Fremd- oder Eigenblut zugeführt habe, kurz: nie gedopt habe! So einfach ist das eigentlich!

Claudia Pechstein von der ISU wegen Blutdopings gesperrt

Das sind Claudia Pechsteins Olympiamedaillen (Screenshot):

Ihre Webseite müsste mal wieder aktualisiert werden, denn oben fehlen eine Gold- und eine Silbermedaille aus Turin. Egal. Das sind die Headlines vom 3. Juli 2009:

  • ISU sagt: Blutdoping
  • Pechsteins Anwalt sagt: Keine positive Probe, nur Indizien
  • DESG sagt: „Unschuldsvermutung“

Jetzt wird es interessant. Ich hatte eigentlich immer an den Kontrollen im Eisschnelllaufen gezweifelt. Aber siehe, sie kontrollieren doch. Und sie finden manchmal etwas. Claudia Pechstein zum Beispiel, Polizeihauptmeisterin der Bundespolizei und erfolgreichste deutsche Medaillengewinnerin bei Olympischen Winterspielen, ist gemäß Mitteilung des Eislauf-Weltverbandes ISU des Blutdopings überführt worden.

Pechsteins Anwalt Simon Bergmann kündigt an, beim CAS Berufung gegen die zweijährige Sperre einlegen zu wollen. Das ist völlig normal, denn diese Möglichkeit sieht die ISU ausdrücklich vor.

Die Erklärung der ISU-Disziplinarkommission (das vollständige Urteil gibt es hier):

On July 1, 2009, the ISU Disciplinary Commission found Ms. Claudia Pechstein of Germany guilty of violation of rule 2.2 of the ISU Anti-Doping RulesUse or Attempted Use by a Skater of a Prohibited Substance or a Prohibited Method“, and has taken the following Decision. The full opinion and decision is published on the ISU website www.isu.org.

  1. Claudia Pechstein is declared responsible for an Anti-Doping violation under Article 2.2 of the ISU Anti-Doping Rules by using the prohibited method of blood doping.
  2. The results obtained by Claudia Pechstein in the 500 m and 3’000 m races at the World Allround Speed Skating Championships on February 7, 2009, are disqualified and her points, prices and medals forfeited.
  3. A two years ineligibility, beginning on February 9, 2009, is imposed on Claudia Pechstein.
  4. The Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft e.V. shall pay to the ISU the costs to be determined.
  5. Each Party bears its own costs of proceedings and expenses.

The present decision is subject to appeal to the Court of Arbitration for Sport, Lausanne, Switzerland, within 21 days upon receipt of the decision, in accordance with Article 24, paragraph 12 and Article 25 of the ISU Constitution and Rule 13.2.1 and 13.6 of the ISU Anti-Doping Rules. The International Skating Union (ISU) had for many years a comprehensive Anti-Doping Program in compliance with the World Anti-Doping Code. This program incorporates both urine and blood testing to identify prohibited substances and also blood screening for hematological „passport“.

The ISU blood screening program began in 1999 and uses a specific program called SAFE (Safe and Fair Event Testing) to monitor the Skaters blood parameters. Over the years, the ISU has performed more than 11’000 blood tests on approx. 1650 speed skaters and has created a hematological passport for each which details blood parameters over time. Long term monitoring allows the ISU Medical Commission to better detect anomalies or specific changes over time. In case of anomalies further targeted testing follows. According to the WADA Comment to Rule 3.2 of the WADA Code in force since January 1, 2009 (and adopted by the ISU – see ISU Communication 1546), conclusions drawn from the Skaters blood profile created from a series of tests may be used for establishing a violation of the ISU Anti-Doping Rules.

Based on the evidence of Ms. Pechstein’s profile which included abnormal values and abnormal changes of values in a series of tests (in particular in the tests conducted during the Essent ISU World Allround Championships held in Hamar on February 7-8, 2009) and in compliance with it’s responsibilities in the fight against doping, the ISU, on March 5, 2009 filed charges of anti-doping rules violation against Ms. Pechstein with the ISU Disciplinary Commission. After written submissions of evidence, written expert opinions and arguments by both parties and by the German Federation (Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft e.V.), a two-day hearing was held by the ISU Disciplinary Commission in Bern, SWI on June 29-30, 2009. Witnesses and five experts gave testimony and thereafter, the ISU Disciplinary Commission rendered the above-mentioned Decision.

The Decision is subject to appeal to the Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne, and accordingly, the ISU will not provide additional comment.

The ISU remains committed to fight doping in order to ensure the respect of its rules and the ideals of the Olympic movement.

Vor diesem Hintergrund lesen sich die Meldungen des Winters doch ganz anders.

Copy and paste im Bundestag: die Olympiabewerbungen von Leipzig und München

Komme gerade aus dem Reichstag, wo der Sportausschuss des Bundestages in einer eher kleinen Runde seinen 40. Geburtstag gefeiert hat, den er offiziell zwar erst im November begeht, aber man kann ja nie wissen. Im September sind Wahlen, und danach kann alles anders sein. Zur Feierstunde vielleicht später noch einige Details, zumindest einige interessante Zitate. Vorweg dies, Peter Danckert (SPD/Pferdesportverband Berlin-Brandenburg/Nada-Kuratorium):

„Wir sind eine große Familie. Aber in dieser Familie kann nicht immer mit einer Stimme gesprochen werden.“

Immerhin, das unterscheidet sich schon mal von anderen Familienpatriarchen.

In einer kurzen Sitzung haben die Abgeordneten um 13 Uhr noch ihre bedingungslose Unterstützung für die Olympiabewerbung von München bekräftigt (bei Enthaltungen von Bündnis 90/Die Grünen und den Linken), obgleich keine Finanzierungskonzepte und transparente Kalkulationen im Umgang mit Steuermitteln vorliegen. Es gab, nicht zum ersten Mal, eine durchaus muntere engagierte Diskussion über eine gewisse Berichterstattung, wie mir berichtet wurde. Dagmar Freitag (SPD/DLV-Vizepräsidentin) wedelte mit der Kopie eines Zeitungsartikels „Politiker im Olympiarausch“, der ihr nicht gefallen hat.

Als Nachtrag zum gestrigen Beitrag „Bundestag zu München 2018: ‚demokratiewidriger Striptease?“ habe ich mal flink die Resolutionen des Bundestages aus dem Dezember 2003 (Olympiabewerbung 2012 Leipzig) und die morgen im Parlament zu verabschiedende Resolution (Olympiabewerbung 2018 München) verglichen. Es geht um die vermeintlichen Segnungen Olympias (Fairplay?! Arbeitsplätze ?! etc. pp?!) und solche Sachen. Und um Steuermittel in beträchtlicher Höhe. Für Leipzig 2012 waren in den Arbeitsgruppen des BMI und der Sächsischen Staatskanzlei intern 9 bis 14 Milliarden Europ kalkuliert – eine Zahl, die von Politik und Sport nie öffentlich gemacht werden sollte. Da waren sich die Herrschaften einig.

Hier die acht Punkte der Bundestags-Resolutionen zu Leipzig (2003) und München (2009). Mehr als ein copy-paste-Verfahren? Wer Unterschiede feststellt: Bitte melden und in der Kommentarspalte festhalten.

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

Erstens

2003: Der Deutsche Bundestag begrüßt und unterstützt nachhaltig die Bewerbung der Stadt Leipzig mit dem Segelstandort Rostock um die Ausrichtung der XXX. Olympischen Sommerspiele und der XIV. Paralympics 2012. Er sieht die Bewerbung und die angestrebte Ausrichtung der Spiele als nationale Aufgabe an.

2009: Der Deutsche Bundestag begrüßt und unterstützt nachdrücklich die beabsichtigte Bewerbung der Landeshauptstadt München zusammen mit der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen und dem Landkreis Berchtesgadener Land zur Ausrichtung der XXIII. Olympischen und XII. Paralympischen Winterspiele 2018. Er sieht die Bewerbung und die angestrebte Ausrichtung der Spiele als nationale Aufgabe an.

Zweitens

2003: Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Olympiabewerbung weiterhin tatkräftig zu fördern. Die Mitwirkung der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Bewerbungskomitee Leipzig 2012 GmbH wird begrüßt.

2009: Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Olympiabewerbung weiterhin zu fördern und zu unterstützen.

Drittens

2003: Der Deutsche Bundestag begrüßt das zwischen Bundesregierung, Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig einvernehmlich verabschiedete Programm für Sofortmaßnahmen, um die deutsche Bewerbung international wettbewerbsfähig aufzustellen. Er appelliert an alle Beteiligten, in diesem Geiste die Bewerbung weiter erfolgreich voranzubringen.

2009: Der Deutsche Bundestag begrüßt die Mitwirkung der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH sowie die Tatsache, dass auch ein Vertreter des Deutschen Bundestages Sitz und Stimme hat.