Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen die Hartplatzhelden steht jetzt online. Ich fühle mich nach dieser Diskussion ein wenig befangen und äußere mich erst deshalb so spät dazu. Zu spät, meinen einige Emailschreiber.
Ich möchte zunächst klarstellen, dass ich selbstverständlich bei meiner Ankündigung vom 29. März bleibe – es wird keine Weitergabe von Spendengeld an die Hartplatzhelden geben, bevor meine juristische Auseinandersetzung mit dem DFB und seinem Präsidenten abgerechnet ist und bevor über die Verwendung etwaiger überschüssiger Mittel nicht erneut diskutiert wurde. Meine Spender allein entscheiden, wofür das Geld verwendet wird.
Dies vorangestellt erlaube ich mir allerdings, Unentschlossene zu ermuntern, für die Hartplatzhelden zu spenden, die das Geld bis 23. April brauchen, um in Revision beim Bundesgerichtshof gehen zu können. Ich habe bereits eine bescheidene Summe gespendet und werde das noch einmal tun. Ich bitte um Unterstützung der Hartplatzhelden, so wie ich mir als freier Bürger erlaube, um Unterstützung dieser Inititiative von Amateurvereinen (www.unsersonntag.de) zu bitten.
Im Kern geht es für mich um die Frage: Wem gehört der Amateurfußball?
Ich sehe in der Hartplatzhelden GmbH weit weniger einen kommerziellen Ansatz, als vielmehr eine wunderbare Idee, die Oliver Fritsch & Co hatten. So wie Oliver Fritsch schon die wunderbare Idee hatte, den Indirekten Freistoß zu produzieren – von dieser unentgeltlichen Serviceleistung profitieren seit 2002 (?) regelmäßig tausende Fußballinteressierte und viele Journalisten, denen die Nöte der Hartplatzhelden relativ egal sind.
Die besten Analysen zum Thema habe ich bei Jürgen Kalwa gelesen. Er schreibt unter anderem:
(…) Diesmal argumentiert eine Nebenstelle des Kartells, das offiziell als steuerbefreiter eingetragener Verein daherkommt, mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Eine geschickte Zangenbewegung, die von zwei Gerichten akzeptiert wurde. Ich konnte inzwischen die OLG-Urteilsbegründung lesen und muss sagen: scary. Darin bezeichnet das Oberlandesgericht Stuttgart die Videoausschnitte von Amateurspielen, wie sie die Hartplatzhelden in ihrem Portal zeigen als „rechtswidrig entstandene Aufnahmen“ und sieht keinen tiefgreifenden Unterschied zwischen Wettbewerb und unlauterem Wettbewerb. (…)
- Jürgen Kalwa, American Arena, 20. März 2009: Zur Nachahmung nicht empfohlen: Das Urteil gegen die Hartplatzhelden
- Jürgen Kalwa, American Arena, November 2007: Mehr schlecht als Recht: Die Attacke gegen die Hartplatzhelden
Außerdem:
- Diskussion auf allesaussersport von Kai Pahl
- Blog der Hartplatzhelden
Ich kann die Argumentation von Oliver Fritsch im Interview mit 11freunde.de („Mehr als bedenklich“) absolut nachvollziehen:
Ich frage mich warum viele Lokalzeitungen immer noch die Füße still halten. Spätestens in fünf Jahren wird keine Zeitung mehr ohne Bewegtbilder aus dem Amateursport auskommen. Sollten wir den Prozess nicht gewinnen, bekommen die Verbände die Möglichkeit, Lizenzen für diese Bewegtbilder zu verlangen. Das könnte sehr teuer werden und damit automatisch einen wertvollen Berichterstattungsgegenstand vieler Zeitungen gefährden.
Ich glaube auch, dass es darum geht.
Die Hartplatzhelden haben mittlerweile Widerspruch gegen das 0:2 eingelegt — bitten aber nach wie vor um Spenden…
Grimme-Online-Award
Gesucht: Rosinen im Web
Der Hausherr ist auch nominiert – in der Kategorie „Information“:
fr-online.de
Nachtrag zum Grimme-Online-Award:
Auf gehts.
Johannes Aumüller in der SZ: Amateurfußball – Sonntags droht der Kollaps
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