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Das Olympische Bildungsmagazin

Der Fuchs im Hühnerstall lehnt die Petition des Dopingopferhilfevereins ab

Gerade wurde hier die Frage diskutiert, was eigentlich aus der Petition des Dopingopferhilfevereins geworden ist. Nun, die Antwort lautet: Klaus Zöllig, Vorsitzender des Dopingopferhilfevereins (DOH), hat Post bekommen. Eine Sachbearbeiterin des Bundestags-Petitionsausschusses teilt zur Petition 1-16-06-228-053614 mit:

Sehr geehrter Herr Dr. Zöllig,

als Anlage übersende ich Ihnen die zu Ihrer Eingabe eingeholte Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern (BMI) mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Darüber hinaus möchte ich Sie auf die Beschlussempfehlungen und Berichte des Sportausschusses – Bundestags-Drucksachen 16/13175, 16/13579, 16/5937, 16/5526, 16/4738, 16/4166 – sowie auf die Antwort der Bundesregierung – Bundestags-Drucksache 16/4264 – hinweisen. Diese können Sie im Internet unter www.bundestag.de. dort unter Dokumente/Datenbank Dokumente einsehen und ausdrucken.

Vor dem Hintergrund der Ausführungen des BMI und der angeführten Drucksachen des Deutschen Bundestages sieht der Ausschussdienst derzeit keine Anhaltspunkte für darüber hinausgehende parlamentarische Aktivitäten des Petitionsausschusses. Ihre Eingabe wird deshalb als erledigt betrachtet. Sollten aus Ihrer Sicht jedoch noch Einwände bestehen, bitte ich, diese möglichst konkret darzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ich habe mir die Mühe gemacht, sämtliche erwähnten Drucksachen zu verlinken. Allein diese Auflistung der Dame vom Bundestag ist schon eine Frechheit, weil sich darunter Anträge wie jener der Grünen (16/13175) befinden, die ja nicht wirklich diskutiert, sondern nur kollektiv abgelehnt wurden. Demokratie nennt man so etwas.

  • Drucksache 16/13175, Antrag der Grünen: „Dopingvergangenheit umfassend aufarbeiten“
  • Drucksache 16/13579, Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zum Antrag der Grünen
  • Drucksache 16/5937, Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu 16/5526, 16/4738, 16/4166
  • Drucksache 16/5526, Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport
  • Drucksache 16/4738, Antrag der FDP: „Bekämpfung des Dopings im Sport vorantreiben und Optimierungsmöglichkeiten ausschöpfen“
  • Drucksache 16/4166, Antrag der Grünen: „Bekämpfung des Dopings im Sport“
  • Drucksache 16/4264, Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP

Volldemokratisch auch das Verfahren mit Zölligs Petition: Der sagen wir: Beschuldigte, also das BMI, wird um eine Stellungnahme gebeten. Der Sportabteilungschef des Bundes sagt, er könne „fehlerhaftes Verhalten des Bundes nicht erkennen“. Dann ist ja alles gut. Damit hat sich die Sache erledigt.

Tatsächlich?

Das erinnert mich an die Geschichte vom Fuchs im Hühnerstall, die hier am Beispiel einiger Korruptionsthemen immer mal wieder erwähnt wurde.

Eigentlich müsste ich sagen: Mir fehlen die Worte. Ich bin schockiert – und bestimmt auch reichlich dumm anzunehmen, so eine Petition könne ernsthaft behandelt werden. Doch nicht in dieser Sportfamilie. Doch nicht in dieser Spezialdemokratie.

Wie schrieb doch die Dame vom Amt?

Vor dem Hintergrund der Ausführungen des BMI und der angeführten Drucksachen des Deutschen Bundestages sieht der Ausschussdienst derzeit keine Anhaltspunkte für darüber hinausgehende parlamentarische Aktivitäten des Petitionsausschusses. Ihre Eingabe wird deshalb als erledigt betrachtet.

Ich habe dazu für den Deutschlandfunk gedichtet. Und in Kurzfassung für einige Zeitungen geschrieben:

Die Debatte über die Beschäftigung dopingbelasteter Trainer mit Steuermitteln im deutschen Spitzensport erhält eine weitere bizarre Zuspitzung. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat die Eingabe des Dopingopferhilfevereins (DOH) wegen der unsachgemäßen Verwendung von Sportfördermitteln abgelehnt. Es gebe „keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten des Petitionsausschusses“, wird dem Petenten und DOH-Vorsitzenden Klaus-Dieter Zöllig mitgeteilt. „Ihre Eingabe wird als erledigt betrachtet.“

Die Debatte hatte sich im Frühjahr am Fall Werner Goldmann und anderen ehemaligen DDR-Dopingtrainern erhitzt, die vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) nach pauschalen Erklärungen weiter beschäftigt wurden. Die Petition, die der DOH-Vorsitzende Klaus Zöllig Ende April 2009 eingereicht hatte, richtete sich gegen das für die Spitzensportförderung zuständige Bundesinnenministerium (BMI). Minister Wolfgang Schäuble (CDU) habe „pauschal Verstöße von Sportfachverbänden und Olympiastützpunkten gegen zuwendungsrechtliche Vorschriften“ und damit auch „die rechtwidrige Verwendung von Steuermitteln“ akzeptiert, argumentierte Zöllig. Er verlangte „die Einhaltung der entsprechenden Gesetze“ und eine rückwirkende Überprüfung von Steuermitteln. Der von Kersten Naumann (Die Linke) geleitete Petitionsausschuss holte lediglich eine Stellungnahme des BMI ein, die im Kern sagt: „fehlerhaftes Verhalten des Bundes“ sei „nicht zu erkennen“.

Rüdiger Kass, Leiter der Sportabteilung des BMI, behauptet in seinem elfseitigen Schreiben, in den aktuellen Antidoping-Klauseln des BMI mit den Sportverbänden sei „eine zurückliegende Dopingbelastung von Trainern der ehemaligen DDR nicht erfasst“ und könne keiner „zuwendungsrechtlichen Überprüfung bzw. Sanktion unterliegen“. Zudem seien die von Zöllig „behaupteten Gerichtsentscheidungen über nachgewiesene Dopingtaten nicht bekannt“.

Tatsächlich verweisen die Antidoping-Klauseln auf Empfehlungen des Deutschen Sportbundes vom Dezember 1991. In den aktuellen Verträgen mit den Spitzenverbänden ist „Mittelwiderruf bei Zuwiderhandlung“ ausdrücklich vorgesehen. Doch so genau wollte es der Petitionsausschuss nicht wissen. DOH-Chef Zöllig versteht die Welt nicht mehr. „Das ist empörend“, sagt er: „Der Kritisierte, das BMI, schreibt sich selbst eine Entschuldigung, die der Petitionsausschuss ohne Prüfung akzeptiert. Das wird einem Rechtsstaat nicht gerecht.“

BMI-Abteilungsleiter Kass stellt einige Behauptungen auf, die näherer Prüfung schwer standhalten. So sagt er, Staatsanwaltschaften hätten Dopingtaten „nicht nachweisen können“, die von Zöllig erwähnten Gerichtsentscheidungen seien dem BMI „nicht bekannt“. Zöllig hatte sich auch gegen die Beschäftigung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter ausgesprochen. Ministerialdirektor Kass teilt dazu mit, er könne „tragende Gründe der Beschwerde des DOH nicht erkennen“.

Die kritisierte Behörde entlastet sich selbst – dies ist für den Petitionsausschuss Grund genug, die Petition abzulehnen. Dabei widerspricht sich der BMI-Abteilungsleiter widerspricht sich, wenn er einerseits gerichtsfeste Belege in Abrede stellt, andererseits mit „belastbaren Fakten im Einzelfall“ notiert. Da werden Taten negiert, gleichzeitig von „Tätern“ gesprochen. Die Lügen der Trainer um Goldmann etwa bei der Abgabe von „Ehrenerklärungen“ werden nicht erwähnt. Die maßgeblichen Zuwendungsbescheide werden genauso wenig veröffentlicht wie andere wichtige Dokumente. Manche Sachverhalte sind nicht zu überprüfen, weil Sport und Politik Exklusivzugang zu den Akten haben.

Klaus Zöllig wird die Darlegungen des BMI nun prüfen lassen – und danach entscheiden, ob er die Kraft aufbringt, juristische Maßnahmen einzuleiten.

Klaus Zöllig wird Unterstützung und Kraft und Zeit und Geld brauchen, sollte er Rechtswege beschreiten. Es wäre sicher hilfreich, sich zunächst gründlich mit den Darlegungen des BMI zu beschäftigen und den Wahrheitsgehalt zu überprüfen.

59 Gedanken zu „Der Fuchs im Hühnerstall lehnt die Petition des Dopingopferhilfevereins ab“

  1. Warum denn eine Einzelpetition? Man sollte die Sache verbreiten und eine öffentliche Petition einreichen, sobald Schwarz-Gelb an der Macht ist. Dann bestehen gewiss Chancen, dass die 50.000er Grenze überschritten wird.

  2. Hmmm… Du weist, wie ich der All-Parteien-Koalition in dieser Frage gegenüber stehe.

    Aber ich fürchte, die Dame hat völlig richtig gehandelt.

    Die für diese Frau maßgebliche Rechtsvorschrift sind die vom Petitionsausschuß für sich selbst aufgestellten Verfahrensgrundsätze. In diesen heisst es u.a.:

    7.10 Offensichtlich erfolglose Petitionen

    Ist der Ausschussdienst der Auffassung, dass die Petition offensichtlich erfolglos bleiben wird, kann er dem Petenten die Gründe mit dem Hinweis mitteilen, dass das Petitionsverfahren abgeschlossen werde, wenn er innerhalb von sechs Wochen keine Einwendungen erhebe. Äußert sich der Petent nicht innerhalb dieser Frist, so nimmt der Ausschussdienst die Petition in ein Verzeichnis von erledigten Petitionen auf (Nr. 8.5).

    „Offensichtlich erfolglos bleiben“: Wenn sich der Fachausschuss mit einem Thema bereits umfasend befasst hat und die Bundesregierung durch das zuständige Ministerium mitteilt, dass sie nach Prüfung des Verlangens des Petenten dieses als unbegründet ansieht und daher keinen Anlass sieht, an der angegriffenen Praxis etwas zu ändern, dann kann die Petition keinen Erfolg haben.

    Denn die Petition kennt nur drei Arten des Erfolgs: Dass sich der Bundestag mit ihrem Anliegen befasst, dass dieser darüber hinaus der Regierung eine (für diese unverbindliche) Empfehlung ausspricht, der Petition zu folgen, und dass die Regierung von sich aus durch die Petition ihre bisherige Praxis als zu ändernde erkennt.
    Ersteres ist bereits geschehen, letztere beiden Möglichkeiten sind offensichtlich nicht erreichbar.

    Wie dabei die Entscheidungen des Sportausschusses zustande gekommen sind, mag unschön (i.E.: zum Kotzen) sein. Dadurch werden sie aber nicht weniger zum Ausdruck der demokratisch gefundenen Mehrheit. Mehr noch: Dies ist von der Dame auch gar nicht zu prüfen. Die Abstimmungergebnisse des Sportausschusses sind nunmal das einzige, womit er nach außen tritt.

    Seltsam ist allerdings die letzte Passage (ist dies tatsächlich das gesamte Schreiben?). Denn aus dem obigen Zitat ist ja gerade ersichtlich, dass die Petition erst dann als „erledigt“ zu betrachten ist, wenn sich der Petent nicht innerhalb von sechs Wochen meldet, also davon ausgegangen werden kann, dass die Gründe, die der „Ausschussdienst“ ihm darlegt, ihn überzeugt haben.

    Dazu ist ihn diesen Hinweisen im Grunde alles gesagt:

    Ergibt die Prüfung des Ausschussdienstes unter Berücksichtigung der Stellungnahme, dass die Petition keinen Erfolg haben wird, gibt es zwei Möglichkeiten:
    a) Dem Petenten wird diese Bewertung durch den Ausschussdienst unmittelbar mitgeteilt. Widerspricht der Petent nicht binnen sechs Wochen dieser Bewertung, wird das Petitionsverfahren abgeschlossen. Petitionsausschuss und Deutscher Bundestag beschließen entsprechend.
    b) Widerspricht der Petent der Bewertung des Ausschussdienstes, erstellt dieser für die parlamentarische Beratung eine Beschlussempfehlung mit Begründung, die von mindestens zwei berichterstattenden Abgeordneten, die der Koalition und der Opposition angehören, geprüft wird. Der Petitionsausschuss berät die Petition und verabschiedet eine Empfehlung, über die der Deutsche Bundestag beschließt. Der Petent wird dann abschließend über das Ergebnis der Beratungen zu seiner Petition informiert.

    Da bleiben keine Fragen offen, meine ich. Höchstens die, wie genau dieser Petition dadurch gedient sein soll, dass auch ein Vertreter der, nunja, Oposition sie zu prüfen hat.

  3. Verfahrensgrundsätze:

    7.10 Offensichtlich erfolglose Petitionen

    Ist der Ausschussdienst der Auffassung, dass die Petition offensichtlich erfolglos bleiben wird, kann er dem Petenten die Gründe mit dem Hinweis mitteilen, dass das Petitionsverfahren abgeschlossen werde, wenn er innerhalb von sechs Wochen keine Einwendungen erhebe. Äußert sich der Petent nicht innerhalb dieser Frist, so nimmt der Ausschussdienst die Petition in ein Verzeichnis von erledigten Petitionen auf (Nr. 8.5).

    Hinweise:

    Ergibt die Prüfung des Ausschussdienstes unter Berücksichtigung der Stellungnahme, dass die Petition keinen Erfolg haben wird, gibt es zwei Möglichkeiten:
    a) Dem Petenten wird diese Bewertung durch den Ausschussdienst unmittelbar mitgeteilt. Widerspricht der Petent nicht binnen sechs Wochen dieser Bewertung, wird das Petitionsverfahren abgeschlossen. Petitionsausschuss und Deutscher Bundestag beschließen entsprechend.
    b) Widerspricht der Petent der Bewertung des Ausschussdienstes, erstellt dieser für die parlamentarische Beratung eine Beschlussempfehlung mit Begründung, die von mindestens zwei berichterstattenden Abgeordneten, die der Koalition und der Opposition angehören, geprüft wird. Der Petitionsausschuss berät die Petition und verabschiedet eine Empfehlung, über die der Deutsche Bundestag beschließt. Der Petent wird dann abschließend über das Ergebnis der Beratungen zu seiner Petition informiert.

    Da bleibt keine Frage offen, meine ich.

    „Offensichtlich erfolglos“ ist eine Petition nach meinem Verständnis übrigens u.a. dann, wenn sich der Fachaussschuss in der Sache bereits umfassend mit ihr befasst hat und die Bundesregierung mitteilt, dass sie die Petion nach Prüfung für unbegründet erachtet und dem Petenten daher nicht abzuhelfen gedenkt.

    Denn die Petition kennt nur drei Erfolge: dass sich der Bundestag mit ihr befasst, dass dieser dann eine Empfehlung an die Regierung ausspricht, der Petition abzuhelfen, und dass die Regierung von sich aus ihr abhilft.
    Ersteres ist schon geschehen, letztere beide erscheinen nicht erreichbar.

  4. Das Kass-Schreiben zum Gegenstand etwas gründlicherer Lektüre gemacht. In mindestens sechs Punkten war das wenig hilfreich bezüglich eines eventuellen Wahrheitsgehaltes:

    1) Wer erklären kann, was das heißt, dass dem DLV und mit ihm dem BMI

    bis zum heutigen Tag keine gerichtsfesten Sachverhalte über etwaige Beteiligungen der Trainer am Dopingsystem in der ehemaligen DDR vorliegen, die ihn zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen veranlassen

    … obwohl doch der Minderjährigen-Doper Werner Goldmann eine Geldstrafe wegen ebensolcher Taten akzeptiert hat und dies seit zehn Jahren wiederholt Gegenstand öffentlicher Debatten war, obwohl doch der DLV zwischenzeitlich Goldmanns Arbeitsvertrag deshalb nicht verlängern wollte, hat ein Extralob (von BMI/DLV) verdient.
    Wer dasselbe für Maria Ritschel erklären kann, über die DLV-Präsident Helmut Digel 1997 (!) nach zahlreichen Schadensanzeigen ehemals minderjähriger Athleten in der „Süddeutschen“ sagte:

    Wer sich schuldig gemacht hat, findet keinen Platz mehr im Deutschen Leichtathletik-Verband.

    … hat auch eins verdient.

    Wer erklären kann, warum das, was BMI/DLV hier zu Protokoll geben, den Tatbestand der Verleumdung – der Geschädigten, in beiden Fällen erfolgreiche Nebenkläger im Ewald/Höppner-Prozess – nicht erfüllt, der kann sich eventuell BMI/DLV als Anwalt empfehlen.

    Versuch einer Teilantwort: Kass scheint behaupten zu wollen, dass DLV-Funktionäre zwischen Herbst 1996 (Unterzeichnung neuer Arbeitsverträge) und Einsetzung der Alibi-Kommission 2008 nichts mitbekommen haben. Dafür haben sie nur leider zu viel geredet.

    2) Persönliche Interpretation zum Wahrheitsgehalt: Ein BMI-Abteilungsleiter, der sagt, die Staatsanwaltschaften hätten Dopingtaten nicht nachweisen können und behauptet

    Viele dieser „Beweise“ [gegen Einzelpersonen] beruhen auf Vermutungen oder Schriftquellen verminderter, nicht „gerichtsfester“ Aussagekraft.

    … und offensichtlich (da an keiner Stelle erwähnt) den von Goldmann akzeptierten Freikauf mittels Geldbuße und das Ewald/Höppner-Urteil einbezieht, in dem dieser Trainer erwähnt ist, gehört entlassen: wegen Missachtung des Rechtsstaates.

    3) Welcher Wahrheitsgehalt liegt in diesen Feststellungen und welche Logik in ihrer Kombination?

    Kass zum Ersten:

    Da mit dieser Entscheidung [der Steiner-Kommission] …die Trainer rückwirkend rehabilitiert waren, stellt sich weder die Frage des „Erschleichens der Traineranstellung“ noch die einer Rückforderung von Entsendekosten zu Olympischen Spielen.

    Gut zu wissen, dass die Steiner-Kommission mit dem Segen eines Ministeriums über dem Rechtsstaat steht: Sie kann Arbeitsrecht außer Kraft setzen. Und einen möglichen Betrug am Steuerzahler ungeschehen machen. Aber warum heißt es dann an anderer Stelle:

    Jede Empfehlung der Kommission … ist im gerichtlichen Sinne nicht belastbar.

    Kass zum Zweiten:

    Da eine Überprüfung der Zuwendungen nur auf der Basis nachgewiesener Dopingtaten hätte erfolgen können, kann ich fehlerhaftes Verhalten des Bundes nicht erkennen.

    Kass zum Dritten:

    Bezüglich der in den Zuwendungsbescheiden verwendeten jetzigen Antidoping-Klauseln ist festzustellen, dass eine zurückliegende Dopingbelastung von Trainern der ehemaligen DDR nicht von den Antidoping-Klauseln erfasst wird und insofern nicht einer zuwendungsrechtlichen Überprüfung bzw. Sanktion unterliegen kann.

    Ja, was denn nun? Hätte eine Überprüfung erfolgen können, gar müssen? Oder war die vollkommen unmöglich, da zurückliegende Dopingbelastung nicht in den Zuwendungsbescheiden erfasst ist?
    Das wusste man 1991, nach den Empfehlungen des DSB-Präsidiums, noch genauer:Druck von oben gab es nach der Empfehlung des DSB-Präsidiums, die noch immer Bestandteil der Antidoping-Klauseln in den Zuwendungsbescheiden ist, auch im Bundestag.

    Angesichts „berechtigter Zweifel“ an der Vergangenheitsbewältigung durch die Sportgremien verkündete Gerster: „Für einen im Doping-Bericht belasteten Trainer gibt es keine Mark mehr vom Bund.“

    4) Nur einer kann die Wahrheit sagen:

    Nach BMI-Abteilungsleiter Kass gilt zurückliegende Dopingbelastung nicht. BMI Staatssekretär Bergner behauptet in seinem hier verlinkten Schreiben vom 15. Juni 2009:

    Damit ist in Bezug auf den DLV festzustellen, dass auf der Basis der Nebenbestimmungen der gegenwärtigen Bewilligungsbescheide eine Weiterbeschäftigung von Trainern, bei denen ein Verstoß gegen die „Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings“ des DOSB vorliegt und der DLV nicht die nach den Nebenbestimmungen vorgesehenen Konsequenzen zieht, zuwendungsrechtlich sanktioniert werden kann.

    Nach BMI-Abteilungsleiter Kass sind heute von 1993 noch 22 DDR-Trainern heute noch fünf im DLV tätig. Zum Zeitpunkt, als er die Petition beantwortete, waren es noch sieben seit langem im DLV beschäftigte, seit langem belastete Trainer – laut BMI-Staatssekretär Bergner, siehe oben. Anmerkung 1: Den siebenten Trainer kennt bis heute keiner. Anmerkung 2: Kann sein, zwei sind nach 1993 angestellt worden. Ist mir nicht bekannt.

    5) Kass führt den Bericht der BMI-Sonderprüfgruppe Doping an, nach deren Auffassung es gegen die Zuwendungsbescheide

    keine derart gravierenden Verstöße [gab], dass eine Rückforderung von Bundesmitteln erforderlich und angemessen wäre.

    Abgesehen davon, dass hier der Fuchs im Hühnerstall mit dem Fuchs im Hühnerstall argumentiert – in diesem Bericht steht auch:

    Liegen im Einzelfall jedoch über formelle Verstöße hinausgehende Anhaltspunkte vor, könnte eine Rückforderung oder die Festsetzung zusätzlicher, ggf. kurzfristig kontrollierbarer Auflagen oder Bedingungen im Zuwendungsbescheid angezeigt sein.

    6) Rätsel in der „Mitteilung“ des DOSB zu den Trainererklärungen:

    Vielmehr würden die Trainererklärungen begrüßt, weil mit den Geständnissen einige Dopingtaten in der DDR aus dem Dunkel von Vermutungen treten und zu belastbaren Fakten im Einzelfall werden.

    Hinter den Wahrheitsgehalt dieses Satzes käme ich gern: Welche Dopingtaten? Inwiefern belastbar?

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  6. sid: „Fall Goldmann“ soll sich nicht wiederholen

    2. Ich weise darauf hin, dass gegen mich geäußerte Verdachtsmomente einer Dopingbeteiligung Gegenstand einer Untersuchung durch …. (Gericht/Staatsanwaltschaft/Kommission und Zeitpunkt eintragen) waren. Die Untersuchung hat zu folgendem Ergebnis geführt, das der Dosb in seine Entscheidungsfindung für die Nominierung einbeziehen wird: ….“

  7. Thomas Hahn in der SZ: Papierflieger gegen Doping

    Diese Ehrenerklärung ist bestenfalls als Symbol ein Gewinn. Im Grunde ist sie eine Anleitung zur Scheinheiligkeit. Der Verband und sein Olympia-Personal geben sich gegenseitig ein Alibi.

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  13. Bernd Friedmann für dradio.de: Musterprozess – DDR-Dopingopfer klagt auf Lebensrente

    In dem Prozess vor dem Sozialgericht Magdeburg wird es letztendlich auch darum gehen, ob Jeske nachweislich Dopingmittel verabreicht worden und diese auch für die weiteren schweren Gesundheitsbeeinträchtigungen verantwortlich sind. Die Akte, die das Ministerium für Staatssicherheit über Cornelia Jeske anlegte, gibt fast nichts her. Ihre gynäkologische Dynamo-Akte erhielt sie 2003. Enthalten sind Eintragungen mit „T“ für Testosteron sowie verabreichte Dosen von „7 mal T pro m“, also siebenmal Testosteron pro Monat. Die Aufzeichnung erfolgte ab dem Jahr 1976, da war Cornelia Jeske ein Mädchen von 13 Jahren. Im Folgejahr wurde die Testosteron-Dosis auf „24x“ erhöht.
    […]
    Cornelia Jeskes Sohn war mit einem Klumpfuß auf die Welt gekommen, er hat sich mehrerer Venen-Operationen unterziehen müssen. Der inzwischen 24-jährige Sohn war vom zuständigen Bundesverwaltungsamt in Köln als Dopingopfer der zweiten Generation abgelehnt worden. Laut Cornelia Jeske lautete die zynische Begründung: Seine Mutter sei während der Schwangerschaft nicht gedopt gewesen.

    dradio.de: Herbert Fischer-Solms im Interview mit Klaus Zöllig, Vorsitzender des Dopingopferhilfe-Vereins

  14. Grit Hartmann in der Berliner Zeitung: Freier Weg

    Erkennbar bringt die Sportpolitik Entschlusskraft allein für die Täter auf, auch, um Juristisches auszuhebeln […]. Für die Opfer reicht es nicht einmal, um Ansprüche durchzusetzen.

  15. Wobei ich mal eingestehen muss, dass ich die rechtliche Seite überhaupt nicht verstehe (aber was weiss ich schon…).

    „Jeskes Klage gründet sich auf das Dopingopferhilfe-Entschädigungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie auf das entsprechende Rundschreiben des damaligen Bundes-Gesundheitsministeriums.“

    Beides kenne und finde ich nicht.

    Ach, und was den Sohn angeht: da kann man dem Amt kaum einen, jedenfals nicht den Hauptvorwurf machen. Im Dopingopfer-Hilfegesetz ist dies klar geregelt: Anspruch haben (neben den unmittelbaren Opfern) Personen, die dadurch geschädigt wurden, dass ihrer Mutter während der Schwangerschaft Dopingmittel verabreicht wurden. Und sonst niemand.

    Natürlich hätte sich da mal jemand an Dinge wie Gesetzesauslegung und Normzweck erinnern und auf die Idee komen können, dass das Testosteron bei der Schwangerschaft noch fortgewirkt haben wird. Aber andererseits hätte auf diesen nun wirklich nicht fernliegenden Fall ja auch durch ein besser gestricktes Gesetz reagieren können. Obwohl: wer sich die anderen Unverschämtheiten, die diese Regeleung zu bieten hat, so ansieht, könnte zu dem Schluss kommen, dass genau diese Interpretation völlig beabsichtigt war.

  16. @sternburg, du sprichst mir aus dem Herzen!
    Auch bei mir hat der Beitrag von B.Friedemann im DLF eher für Verwirrung gesorgt, denn so richtig wird nicht klar auf WAS C.Jeske WELCHEN (Renten)Träger verklagen will.Ersteinmal müsste sie ja irgendwo einen Rentenantrag eingereicht haben, der abgelehnt worden ist. Und bei der unklaren Darstellung von einem MUSTERPROZESS zu sprechen, finde ich ganz schön vermessen.
    Sehr schön dagegen, dass G.Hartmann noch so kurz vor Silvester einen „Böller“ in Richtung DOSB loslässt, denn außer zu warmen freundlichen mitleidigen leeren Worten hat sich das deutsch-olympische dynamische Duo nicht hinreißen lassen.

    Und nicht zuletzt an dieser Stelle den einzigartigen, wunderbaren Blog hier ein herzliches Danke für die exklusiven Informationen, bisweilen dramatischen Diskussionen sowie „irren und wahnwitzigen Details“ zu allen wichtigen Ereignissen in der Welt des Sportes.
    Zum neuen Jahr alle guten Wünsche !

  17. dpa: DDR-Top-Hürdenläuferin Birgit Uibel aus Cottbus ist tot

    Wie erst am Donnerstag bekannt wurde, erlag die Lausitzerin einer inneren Erkrankung. Die 48-jährige […]

    svl.ch: Berliner Doping Prozess: Die Nebenklage verärgerte den Richter

    Lediglich Birgit Uibel sagte vor Gericht aus. Die Befragung der 38-Jährigen ergab Ähnliches wie das bisher Gehörte: Anabolika-Verabreichung im Jugendalter, die Unwissenheit über den wahren Inhalt der Präparate und die Nebenwirkungen sowie die auferlegte Schweigepflicht. Die ehemalige Hürdenläuferin litt damals unter Beschwerden und brachte […] nach Ende ihrer Laufbahn ein behindertes Kind zur Welt, was sie jedoch nicht zweifelsfrei auf Oral-Turinabol zurückführen konnte.

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  23. Wolfgang Hettfleisch in der FR: DDR-Doping – Im Land des Leugnens

    Das qualifiziert [Prof. Nieschlag] aus Sicht des Heidelberger Molekularbiologen Werner Franke nicht wirklich für die Gutachtertätigkeit beim Rentenantrag von Cornelia Jeske: „Professor Nieschlag ist dafür denkbar ungeeignet. Wenn es einen Promoter für die Vergabe von Testosteron gibt, dann ihn.“ […] „Wie kann einer dort gutachten, der ein lobbyartiges Interesse daran haben muss, dass Spätfolgen, die in der einschlägigen Literatur etabliert sind, nicht anerkannt werden?“

    @ jw:
    Wieso sind aus Kommentar 25 die Titel der Beiträge verschwunden? Und was sollen die Kommentare 23, 24, 26, 27 und 28? Ich finde, die stören eher…

  24. @jw da muss ich mich ralf anschließen… ich finde, die (re)tweets bringen in den kommentaren nicht so richtig mehrwert. (in der hiesigen häufung schon gar nicht)

    @ralf
    die titel sind verschwunden weil das mp3-flashplayer-plugin das so will (wer hat das bloß so konfiguriert?)… bin aber auch eher ein anhänger des eingebauten players als *zusätzliches* feature, habe eigentlich auch immer noch ganz gerne den link dazu… schon alleine um zu sehen wo das hinführt…

    (aber schön, dass die kommentare jetzt numeriert sind — auch wenn das womöglich gar keine absicht war ;-)
    das twitter-widget da rechts oben könnte man übrigens auch noch in richtung titelleiste verschieben, finde ich (dafür bräuchte es zur not nur zwei zeilen css) — so stört es ja doch hin und wieder das layout. oder vielleicht ganz unten unter den artikel? optimal fände ich eigentlich die ganz linke seitenleiste, außerhalb von allem… aber mit bildschirmbreite <= 1024px gibt es die natürlich gar nicht
    und hatte schon auf den kaputten…?! *sich eilig wegduckend*)

  25. wenn ich noch einen kommentar zu dem neuen meist-gelesen-widget abgeben darf:

    im prinzip eine nette sache… aber… solche all-time-statistiken sind doch eher was für die galerie als für die praxis, oder? zumindest dürften sich änderungen nur sehr träge widerspiegeln. für eine art „hot-topic“ semantik müsste man wohl zusätzlich das zeitfenster einschränken (können).

    aber gut… da unten ist das eh nur für insider ;)

  26. jawoll, hierhin hat es cf verschlagen, dem die kosmetischen übungen natürlich aufgefallen sind. leute, bitte, regt euch nicht auf. was weiß ich denn, warum da plötzlich so merkwürdige tweets der e-petition stehen. zum hundertsten mal: ich bin froh, wenn alles einigermaßen funktioniert.

    cf, du besserwisser, ich kann dir gern meine zugangsdaten geben, richtest du das dann kostenlos ein? oder für ein souvenir aus vancouver?

    cf, du auskenner: seit ich WP291 aufgespielt habe (am sonntag), funktioniert der feed nicht mehr. es haben sich ohnehin einige leser beschwert, dass der feed a) nicht den volltext anzeigt/so war es mal, das fand ich damals auch sehr schön) und b) sämtliche beiträge anzeigt. ich komme mit feedburner nicht klar, finde das als halblaie überhaupt nicht komfortabel. nur: gibt es vernünftige alternativen – und wie kann ich den adressenbestand retten oder mitnehmen, ohne dass sich jeder wieder neu eintragen muss? ich meine, so viel halte ich von den feeds nun auch nicht, wenn ich den zugriffszahlen, die feedburner zeigt (und auch WP), glauben darf. aber als serviceangebot sollte es bleiben.

  27. cf, dieses widget fällt außer dir kaum jemandem auf. es ist eine spielerei gewesen. hat mich mal interessiert.

    ihr lasst einem auch gar nichts durchgehen. unmöglich.

  28. wegen dem feed: hast du den kommentar nebenan gelesen?
    ansonsten… nicht funktionieren tut es ja jetzt auch schon. insofern sind die momentanen abonnenten ja effektiv gar keine, weshalb sich der schaden selbst im falle einer geänderten feed-adresse in grenzen halten würde.

    interessanterweise gibt es jetzt, wie ich gerade festgestellt habe, für jeden artikel auch einen kommentarfeed, der sogar funktioniert.

    (fehlt nur noch der globale kommentarfeed… das wäre ja wirklich mal so ein feature, um besser dran zu bleiben an diskussionen)

    aber grundsätzlich… wenn ich in sachen wordpress mit praktischer expertise aufwarten könnte, hätte ich in der tat kein problem damit, den maschinenraum hier einmal durchzukehren. aber so könnte ich in wordpress eben auch nicht viel anders reinkucken als ein pferd in ein auto.

    im übrigen lese ich hier schon zu lange mit, als dass ich mich von vagen versprechen auf ein souvenir locken lassen könnte ;-)

  29. im übrigen lese ich hier schon zu lange mit, als dass ich mich von vagen versprechen auf ein souvenir locken lassen könnte ;-)

    Hmm, war das jetzt ein unfairer Tiefschlag oder ein verwandelter Elfmeter? SCNR

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  32. WNOZ: Doping-Archiv entsteht in Rosenbrunnenstraße

    „Bei der Beschaffung und Auswertung von Quellen über das systematische Doping im Leistungssport in der DDR war Professor Franke maßgeblich beteiligt. Diese und andere in 40 Jahren zusammengetragenen Dokumente bekommen nun ein neues Zuhause. Etwa ab Oktober werden sie im Doping-Archiv in der Weinheimer Rosenbrunnenstraße für Recherchezwecke zur Verfügung stehen. Ziel ist es, alle Dokumente online zu stellen. Sie können dann gegen Zahlung einer geringen Gebühr eingesehen werden.

  33. Ja.

    In der Sache ist der Antrag ein kleiner Schritt, greift aber viel zu kurz. Aus unserer Sicht muss es mehr als 20 Jahre nach der deutschen Einheit möglich sein, die einseitige Opferarithmetik, die sich auf das Schicksal von Menschen im Osten beschränkt, ad acta zu legen und sich der Thematik als gesamtdeutsches Problem zu widmen. Selbst die Doping-Opfer-Hilfe hat mit der Vorstandswahl Anfang März einen Richtungswechsel eingeleitet. Der Verein will sich von nun an um die Belange aller Sportlerinnen und Sportler kümmern, die Schaden durch Dopingpraktiken erlitten haben oder erleiden: also auch Athletinnen und Athleten aus dem Westen der Republik. Der Antrag greift dies nicht auf.

  34. … sagt der Linke Jens Petermann.

    Ich fand es sehr erstaunlich, wieviel Kreativität die Abgeordneten von Dunkelrot über Rot bis Schwarzgelb aufgebracht haben, um den Antrag mit ein bisschen Empathiegemurmel abzuschmettern.
    Diesen Aufwand hätte man sich doch bei der gemeinsamen Ausarbeitung einer Lösung gewünscht. Die Grünen haben zwei Jahre lang versucht, dafür die anderen Fraktionen zu gewinnen – und dabei auf Granit gebissen.

    Von den argumentativen Verrenkungen, egal ob von Petermann, Gerster, Riegert oder Knopek, muss man sich also nicht unbedingt täuschen lassen.

  35. Ja, aber wenn es nun mal nachweislich Opfer hüben wie drüben nachweislich gibt, sollte man schon mal über den eigenen politischen Schatten springen können. Sonst wird noch aus einer einseitigen politisch determinierten Betrachtung eine Diskriminierung der westdeutschen Dopingopfer. Tja, stellt sich die Frage, ab wann die Deutschen denn bereit sein werden, sich gleich zu behandeln. In zwei oder drei Generationen oder nie ?

  36. Man muss den Antrag kennen, um diese Forderung einzuordnen: Rente war gedacht für Athleten, die als Minderjährige Dopingmittel verabreicht bekamen. Das war im Osten System, im Westen waren es Einzelfälle (Beispiel: Christel Justen, vor einigen Jahren verstorben).
    Selbstverständlich wäre dann eine Gleichbehandlung (wurde auch von SPD verlangt) richtig – nur hatten die anderen Fraktionen jede Gelegenheit, diese Idee einzubringen. Sie haben es nicht getan. Sie haben die Rente einfach nur aus dem parlamentarischen Geschehen gestimmt.

    Deshalb (!) halte ich solche Einwände für durchschaubare Nebelkerzen, um ein ungeliebtes Thema loszuwerden. Lasse mich aber auch gern korrigieren – falls da demnächst von der Linken, SPD, Schwarz oder Gelb ein Antrag kommen sollte, der es besser macht.

  37. Es gab ja nicht einmal eine Aussprache, auch wenn das im parlamentarischen Raum normalerweise kaum zu einer Annäherung der Positionen führt. Man gab lediglich seinen Fu** zu Protokoll, damit der Nachweis erbracht ist, „wir waren hier“. Schlimm.

    Da aus politischem Grund bislang nirgendwo ein ausreichend ehrlicher Diskurs zum Thema Doping in Deutschland geführt wurde, seine Grundlagen sogar formal unterbunden und sabotiert werden, können wir wahrscheinlich warten bis zum Sankt Nimmerleinstag.

    Dazwischen werden die Betroffenen hingehalten und immer wieder mal gern von der Politik instrumentalisiert.

  38. Präzedenzfall – nur insofern, dass erstmals eine Zahlung nach Opferentschädigungsgesetz bewilligt wurde und ein Gericht davon ausgeht, dass bei Minderjährigen generell nicht von Einwilligung/Mitwisserschaft ausgegangen werden kann. Einschränkungen: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Und man muss es ausgesprochen wohlwollend lesen, um das Ergebnis als „Rente“ zu bezeichnen:

    Sozialgericht Berlin, Urteil vom 27. September 2013 (S 181 VG 167/07)

    Ein Anspruch der Klägerin auf Entschädigungsrente bestehe allerdings nach der Gesetzeslage nur für den Zeitraum, in dem die Schädigungsfolgen einen Grad der Schädigung von 50 (vergleichbar einem Grad der Schwerbehinderung) ausgemacht haben. Dieser Zeitraum umfasse vorliegend ein halbes Jahr.

    Damit heißt „Präzedenzfall“ u.a.: Man muss schwerbehindert sein und noch dazu einen Krebs mitbekommen haben, der eindeutig und direkt auf Anabolika zurückzuführen ist. Psychische Schäden zählen nicht. Und wie sieht z.B. aus mit schweren Skelettschäden – die sich nur vermittelt mit Dopingsubstanzen (weil Übertraining ermöglicht) in Verbindung bringen lassen?

  39. @Stefan
    Sie sind nicht generell ausgeschlossen.

    Die Frage ist jedoch, ob die Behörden anerkennen, dass z.B. psychische Schäden eine direkte Folge von Anabolika-Verabreichung sind. In der PM zum Urteil (s.o.) steht, dass das Gericht das im Fall Spiegelberg verneint hat. Da ist der medizinische Nachweis schwerer zu führen als für bestimmte Krebsarten, wo ein direkter Zusammenhang wissenschaftlich gut belegt ist.

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