Die Verbal-Salti des Christoph Bergner
Mit welchen Methoden arbeitet die Abteilung Sport des Bundesinnenministeriums, mit welchen Methoden arbeitet der Sportminister Wolfgang Schäuble (CDU), wie sein Sport-Staatssekretär Christoph Bergner (CDU/SV Halle), wie die so genannten Kontrolleure des Sports und des BMI-Sports, also die Umfaller und MdB’s aus dem Sportausschuss?
Stammlesern sind diese Fragen nicht fremd. Es sind Kernfragen in diesem Theater. Und das Theater geht weiter.
Am vergangenen Montag, zwei Tage vor der letzten Sportausschuss-Sitzung, teilte Christoph Bergner, Parlamentarischer Staatssekretär im BMI, dem Sportausschuss-Chef Peter Danckert (SPD/Pferdesportverband Berlin-Brandenburg/Nada-Kuratorium) mit, dass von Sportverbänden, die Dopingtrainer mit Steuermitteln beschäftigt haben, durchaus Geld zurückgefordert werden kann. „Kann sanktioniert werden“, schreibt er.
Zwei Tage später stellte Bergner den Sachverhalt in der öffentlichen Debatte im Bundestags-Sportausschuss allerdings anders dar und behauptete, es gäbe „keine Möglichkeiten“, Fördermittel zurückzufordern. Er sehe es als „nicht gerechtfertigt“ an. Komisch.
Hier ist übrigens der Brief von Bergner:
Hat Bergner die Wahrheit gebeugt? Haben Abgeordnete der Regierungskoalition, die den Brief kannten, wider besseren Wissens entschieden, als sie den Antrag der Bündnisgrünen, die u. a. eine unabhängige Überprüfung entsprechender Sportfördermittel seit 1991 (insgesamt in Größenordnungen von mehreren hundert Millionen Euro) gefordert hatten, kollektiv abschmetterten? Steht es in der Macht des Innenministers und seiner Sportabteilung, sich selbst von der Kontrollpflicht zu befreien und dauerhafte Verstöße über beinahe 20 Jahre zu bereinigen?
Am 15. Juni schrieb Bergner, dass die Zuwendungsbescheide des BMI für Sportverbände zum Teil schon seit 1982 Anti-Doping-Klauseln enthalten. Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV), um dessen sechs Trainer es derzeit geht, habe vorbildliche Arbeitsverträge abgeschlossen, die ausdrücklich das Recht auf außerordentliche Kündigung bei Dopingvergehen enthalten. Interessant, dass Bergner einen siebten Fall erwähnt, allerdings nicht namentlich. Es folgt ein Bandwurmsatz:
In Bezug auf den DLV ist festzustellen, dass auf der Basis der Nebenbestimmungen der gegenwärtigen Bewilligungsbescheide eine Weiterbeschäftigung von Trainern, bei denen ein Verstoß gegen die „Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings“ des DOSB vorliegt und der DLV nicht die nach den Nebenbestimmungen vorgesehenen Konsequenzen zieht, sanktioniert werden kann.
Noch einmal: Zwei Tage später behauptete Bergner in der Öffentlichkeit das Gegenteil.
„Dieser Widerspruch ist völlig inakzeptabel“, kommentierte Grünen-Sportsprecher Winfried Hermann im Deutschlandfunk im Gespräch mit Herbert Fischer-Solms. „Schriftlich erklärt Bergner: Es geht. Mündlich erklärt er: Es geht nicht.“ Das komplette Interview:
Zur Information gern auch noch einmal die Stellungnahme von Martin Nolte.
Sportpolitisch und zuwendungsrechtlich birgt Bergners Brief enormen Zündstoff. Denn eigentlich müsste die Vergabe der Sportfördermittel überprüft werden, müsste der Verband wegen fortgesetzter Verstöße über einen Zeitraum von fast 20 Jahren sanktioniert werden. Das Parlament wäre in der Pflicht, eine solche Überprüfung anzuordnen. Doch der Antrag wurde abgelehnt. „Ein Allparteien-Kartell von CDU und SPD, bis hin zu FDP und Linken, ist nicht bereit, Konsequenzen zu ziehen“, rügt Hermann.
Der Sportausschuss soll ein Kontrollorgan der Regierung sein. In der Leistungssportförderung müssen also vor allem das Bundesministerium des Innern, Minister Wolfgang Schäuble und die in Bonn angesiedelte Abteilung Sport kontrolliert werden – und natürlich auch die Sportverbände. Doch immer, wenn es ernst wird, wird es im Ausschuss schnell peinlich. Das mag vielleicht auch an den Vielfach-Funktionen zahlreicher Abgeordneter liegen.
Nur einige Beispiele: